Wahl und Bestellung eines Feldgeschworenen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 14.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der langjährige Feldgeschworene, Herr [Name], bittet um Unterstützung in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Feldgeschworener, durch die Ernennung eines zweiten Feldgeschworenen. Gemäß Art. 11 des Abmarkungsgesetzes hat der Marktgemeinderat neue Feldgeschworene durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung zu bestellen. Die Wahl ist aufgrund des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung wahrzunehmen. Sie ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates unter Angabe des Gegenstandes geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Herr [Name], hat sich bereit erklärt, dieses Ehrenamt zu übernehmen.
Den Wahlausschuss bilden Herr [Name], Frau [Name] und Herr [Name].
Beschluss Bürger
Herr [Name] wird nach geheimer Wahl mit sofortiger Wirkung zum Feldgeschworenen des Marktes Kaufering bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.08.2021 10:53 Uhr