Einführung eines "Bürgerbudgets"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2022 ö 7

Sachverhalt Bürger

Zu Beginn des Jahres 2020 wurde von Marktgemeinderäten sowie einigen Bürgern ein Antrag auf Einführung eines sog. Bürgerbudgets eingereicht. Dieser Antrag wurde im Marktgemeinderat erstmals am 04.03.2020 diskutiert und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur verwiesen.

Ansinnen des Antrags ist es, Bürgern bzw. Bürgergruppierungen die Möglichkeit zu bieten, der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl dienende Maßnahmen umzusetzen. Als Beispiel für die Vorgehensweise und Abwicklung wurde seitens der Antragsteller die Gemeinde Schondorf am Ammersee genannt. In Kaufering soll das jährlich zur Verfügung stehende Budget für derartige Maßnahmen 15.000 € betragen.

Grundsätzlich ist bürgerschaftliches Engagement zur Förderung und Stärkung des Gemeinwohls bzw. des Gemeindelebens sehr zu begrüßen. In Kaufering bestehen hierfür bereits zahlreiche Möglichkeiten. Neben einem regen Vereinsleben können sich Bürger beispielsweise in verschiedenen Beiräten engagieren bzw. sich mit Ideen und Vorschlägen in diesen einbringen. Zudem können sich Gemeindebürger auch jederzeit mit Verwaltung, Gemeinderatsmitgliedern oder Bürgermeister in Verbindung setzen, um interessante und für das Gemeindewohl bereichernde Maßnahmen anzuregen bzw. für deren Umsetzung zu werben.

In seiner Sitzung vom 14.04.2021 hat der Marktgemeinderat beschlossen, sich dem LEADER-Projekt im Landkreis anzuschließen. Das Förderspektrum von LEADER umfasst Themen wie Freizeit, Kultur, Natur/Umwelt, Soziales, Gesundheit und Erholung. Hierbei handelt es sich um ein Förderinstrument, welches zur Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität insbesondere auf Bürgerengagement bzw. eine breite Bürgerbeteiligung setzt und somit im Wesentlichen von denselben Leitgedanken wie ein Bürgerbudget getragen und geprägt wird.

Die Einführung eines Bürgerbudgets würde im Rahmen der Förderung des Vereins- und Gemeindelebens eine weitere freiwillige Leistung darstellen. Neben dem von den Antragstellern beabsichtigten Budgetrahmen von 15.000 € gilt es zu beachten, dass für die Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen sowie ggf. mit der Realisierung einhergehende zukünftige Unterhaltsmaßnahmen zusätzliche Personalkapazitäten (Verwaltung, Bauhof) von Nöten sein werden und entsprechende Folgekosten verursachen. 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 wurde deutlich, dass der finanzielle Spielraum für weitere freiwillige Leistungen sehr begrenzt ist und eine gründliche Abwägung zwischen notwendigen und wünschenswerten Vorhaben erfolgen sollte. Auch wurde in der Vergangenheit seitens des Marktgemeinderates stets betont, freiwillige Leistungen auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren, um einen ausreichenden finanziellen Spielraum für die Pflichtaufgaben sowie die aktuellen und anstehenden Projekte gewährleisten zu können.

Hierauf weist auch die Rechtsaufsichtsbehörde in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsplan 2022 hin: „Aufgrund des sehr ambitionierten Investitionsvolumens in den folgenden Jahren fordern wir den Markt jedoch auf, sich auf seine Pflichtaufgaben zu fokussieren und alle freiwilligen Aufgaben kritisch zu hinterfragen.

Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur hat dieses Thema in seiner Sitzung vom 16.02.2022 vorberaten und tendierte mehrheitlich gegen die Einführung eines Bürgerbudgets.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt derzeit von der Einführung eines Bürgerbudgets abzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Datenstand vom 17.05.2022 08:32 Uhr