Der Gemeinderat Hurlach hat in der Sitzung am 14.02.2023 und 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Obere Kolonie II“ sowie die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
Plangebiet:
Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter nachfolgendem Link eingestellt:
Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.
Der Anlass und die Planungsziele der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Obere Kolonie II“ berühren dennoch die Belange des Markes Kaufering.
Stellungnahme des Technischen Bauamtes, Abt. 3 zu der unter Punkt 2.5 der Begründung unter „Einspeisung“ genannte „Abstimmung bezüglich der Kabelverläufe“:
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung, aber davon unabhängig, erfolgte eine Anfrage zur Gestattung von Leitungsverlegungen auf dem Gemeindegebiet Kaufering durch den zukünftigen Betreiber der Anlage. Erst nach hausinterner Abstimmung konnte der Zusammenhang mit dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren und der Anfrage erkannt werden, bzw. wurde klar, dass sich der unter der Passage 2.5 der Begründung genannte Netzverknüpfungspunkt im Gemeindegebiet von Kaufering befindet (s. untenstehende Abbildung.)
Die Verwaltung möchte der Gemeinde Hurlach, als Träger der Planungshoheit, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die Bedenken gegen diese Überlegungen im Grundsatz auf diesem Weg bereits jetzt mitteilen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Verlegung einer privaten 20 kV-Leitung im Bereich des öffentlichen Straßenraumes bzw. im bebauten Wohngebiet, abzulehnen.
Der Betrieb, die Wartung der Leitung, sowie die Dokumentation der Leitungsverlegung in Zusammenhang mit Spartenauskünften kann aus unserer Sicht durch den privaten Betreiber nicht sichergestellt werden und stellt somit ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Vorrangig sind die infrastrukturellen Vorhaltebereiche für die unmittelbare Versorgung der Kauferinger Bürger/Endverbraucher für Strom, Wasser, Abwasser, Glasfaser und Fernwärme abzusichern.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitte sehen wir die zukünftigen Möglichkeiten Kauferings, insbesondere bei Sanierungsarbeiten stark eingeschränkt.
Weiter befürchten wir die Schwächung der künftigen Kauferinger Einspeisemöglichkeiten in Zusammenhang mit erneuerbaren Energien.
Seitens des Marktes Kaufering kann daher eine Gestattung der Leitungsverlegung nicht in Aussicht gestellt werden, da diese Leitung nicht der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Kaufering dient (Art. 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz EnWG).