Die Verwaltung wird beauftragt im gegenständlichen Verfahren nachfolgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Marktgemeinderat Kaufering nimmt den Vorabentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans München, Steuerungskonzept Windenergie zur Kenntnis, nachfolgend unsere Stellungnahme:
1.)
In der Karte „A-1 Vorabentwurf Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung“ sind keine „Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung“ auf dem Gebiet des Marktes Kaufering, bzw. in der Nähe des Gemeindegebietes von Kaufering ausgewiesen, dementsprechend ist hier keine Betroffenheit des Marktes Kaufering gegeben.
2.)
In der Karte „A-2 Erweiterter Suchraum im bauhöhenbeschränkten Bereich der MVA Lechfeld und Manching“ werden im vorliegenden Vorabentwurf für das Gemeindegebiet von Kaufering mehrere Suchflächen dargestellt, in denen Windenergieanlagen mit 230 m Gesamthöhe möglich sein könnten.
Für diese ausgewiesenen Suchräume ist nach den uns bekannten Einschätzungen von Planungsbüros ein wirtschaftlicher Betrieb nicht darstellbar. Es erscheint somit mehr als fraglich, ob auf diesen Flächen Windenergieanlagen tatsächlich jemals realisiert werden.
Durch eine Ausweisung dieser Flächen auf Ebene des Regionalplans, wäre die Planungshoheit des Marktes Kaufering für kommunale Planungen durch diese übergeordnete Planung jedoch erheblich eingeschränkt. Dieser Eingriff in unsere Planungshoheit ist aus den o.g. Gründen nicht hinnehmbar, da die kommunalen Planungen in Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge für unser Bürger weiterhin umsetzbar sein müssen.
Dazu ergänzend ist zu den einzelnen Suchräumen noch folgendes anzumerken:
- In der im Süden dargestellten Fläche (MVA_073) ist der Umgriff nicht eindeutig erkennbar. Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Fl.Nr. 1762, 1763, 1764 Ausgleichsmaßnahmen in Zusammenhang mit verschiedenen Bauleitplanverfahren erbracht wurden. Der Markt Kaufering hält an diesen festgesetzten Ausgleichsflächen fest.
- Die im Osten des Gemeindegebietes von Kaufering dargestellte Fläche (MVA_083) befindet sich im Bereich des Baudenkmales „Walpurgiskappelle“. Hier sind aus unserer Sicht entsprechende Abstände und die Freihaltung von wichtigen „Sichtachsen“ notwendig.
- Bei der im Norden dargestellte Fläche (MVA_090) möchten wir auf die Berücksichtigung einer möglichen Siedlungsentwicklung von Kaufering mit den sich daraus ergebenden Schutzabständen von Windenergieanlagen hinweisen.
Aufgrund einer aktuell durchgeführten Analyse über mögliche bauliche Entwicklungen unserer Kommune ist der nördliche Bereich des Gemeindegebietes eine der wenigen in Frage kommenden künftigen Erweiterungsflächen.
Dies auch vor dem Hintergrund der geringen Größe der Fläche MVA_090, die zusätzlich zu der max. Höhe von 230 m gegen eine tatsächliche Realisierung spricht.
- Bei der in unmittelbarer Nähe unseres Gemeindegebietes dargestellten Flächen MVA_076, Gemarkung Igling, möchten wir ebenfalls um die Berücksichtigung einer möglichen Siedlungsentwicklung von Kaufering im nördlichen Bereich des Gemeindegebietes mit den sich daraus ergebenden Schutzabständen von Windenergieanlagen bitten.
Weiterhin möchten wir in Zusammenhang mit dieser Suchfläche darauf hinweisen, dass im nördlichen Siedlungsbereich von Kaufering in verschiedene Bebauungsplänen, unter anderem in den Bebauungsplänen „Nord III-B-1“ und „Nord III-B-3“, die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt ist. Der sich daraus ergebende größere Anspruch auf Schutz vor Lärm und optisch bedrängender Wirkung ist aus unserer Sicht auch auf Ebene der Regionalplanung durch entsprechende größere Mindestabstände zu berücksichtigen.
Die Ausweisung der dargestellten Suchflächen werden aus den vorgenannten Gründen seitens des Marktes Kaufering nicht befürwortet, wir bitten dies im Fortgang des Verfahrens entsprechend zu berücksichtigen.