Entlastung zur Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.06.2024 ö 4

Sachverhalt Bürger

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 und nach Aufklärung etwaiger
Unstimmigkeiten hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Entlastung zu
beschließen.

Entlastet wird der 1. Bürgermeister als zuständiger und verantwortlicher Leiter der Verwaltung der Marktgemeinde Kaufering.

Die Jahresrechnung 2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft und durch den Marktgemeinderat in heutiger Sitzung festgestellt.

Unaufgeklärte Unstimmigkeiten liegen nicht vor.

Der 1. Bürgermeister ist gemäß Artikel 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu der Jahresrechnung 2022
uneingeschränkt die Entlastung zu erteilen.
Der 1. Bürgermeister hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.07.2024 16:36 Uhr