Fortführung des eea; Informationen zum aktuellen Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.11.2024 ö 6

Sachverhalt Bürger

Am 10.10.2024 wurde die Auditierung des Marktes Kaufering für den European Energy Award erfolgreich durchgeführt. Mit einem Erreichungsgrad von 60,6 % hat der Markt Kaufering seinen Silberstatus bestätigt und darf sich auch zukünftig Klimaschutzkommune nennen. Die Verleihung des European Energy Award ist am 14.11.2024 im Kurhaus in Scheidegg. An den Ortseingängen können demnächst die neuen „Ortsschilder“ angebracht werden.

Herr [Name] von der Fa. [Name] wird in einem kurzen Vortrag die Projektarbeit und die erreichten Beurteilungen vorstellen.

Dieser Zertifizierungsprozess sollte nun möglichst lückenlos weitergeführt werden und dazu beitragen, dass die geschaffenen Strukturen erhalten bleiben und die gesteckten Klimaziele erreicht werden können.

Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsmanagementprogramm für die kommunale und regionale Energie- und Klimaschutzpolitik. Es unterstützt die Kommune bei einer langfristigen und umsetzungsorientierten Klimaschutzarbeit in den Bereichen Energie und Mobilität sowie bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
 
Das Programm ist als Prozess konzipiert, in dessen Verlauf
  • Schwachstellen aufgedeckt und Verbesserungspotentiale identifiziert werden, 
  • Strukturen und Abläufe zur erfolgreichen Umsetzung von Energieprojekten aufgebaut und verstärkt werden, 
  • ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Gang gesetzt wird sowie 
  • die Mitwirkung der Bürgerschaft an energiepolitischen Entscheidungen und Aktivitäten ermöglicht wird.
 
Mit dem eea sollen Klimaschutz und Energiewende in der Kommunalpolitik verankert werden. Projekte sollen unter Beteiligung aller relevanter Akteure erfolgreich und nachprüfbar umgesetzt werden.

Mit der Teilnahme erwirbt die Kommune die Nutzungsmöglichkeit der lizenzrechtlich geschützten Werkzeuge des eea, z.B. Programmordner, Fragebögen zur Ist-Analyse, Maßnahmenkataloge als Online-Managementwerkzeuge.

Der Markt Kaufering nimmt seit dem 1. Oktober 2021 erfolgreich an dem Programm teil. Der aktuelle Vertrag lief zum 30. September 2024 bzw. aufgrund einer Verlängerung um einen Monat am 31. Oktober 2024 aus. 

In der aktuellen Förderrichtlinie ist die Projektlaufzeit der Teilnahme nicht mehr begrenzt. Da das erste externe Audit für den Markt Kaufering 2024 erfolgreich absolviert wurde, erscheint es sinnvoll die nächste Laufzeit auf den eea-Zyklus von 4 Jahren abzustimmen. Somit wäre das nächste externe Audit im Laufe 2028 fällig. Der Markt Kaufering würde also eine neue Vertragslaufzeit vom 1. November 2024 bis 31. Oktober 2028 anstreben.

Darin enthalten wäre ein externes Audit, die Erstellung einer THG-Bilanz 2027 sowie jährlich zusätzliche 10 Beratertage zur Unterstützung der Verwaltung im Prozess. Die Beratertage werden nur nach Beanspruchung verrechnet.

Im Rahmen der Richtlinie zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023) sind 50 % der Kosten förderfähig. Der Förderantrag wurde bereits gestellt, eine Bewilligung steht noch aus. 

Zur Fortführung des eea (3 Jahre) bedarf es immer der Beauftragung eines akkreditierten eea-Beraters, der den Zertifizierungsprozess begleitet. 

Für einen Projektzeitraum von vier Jahren wäre aktuell von Brutto-Gesamtkosten in Höhe von rund 124.378,80 € auszugehen. Bei einer Förderquote von 50 % beliefe sich die bayerische Förderung auf 62.189,40 €. Die Förderung wird durch den Freistaat Bayern nach Projektabschluss ausbezahlt. Verteilt auf den Zeitraum von vier Jahren ist von einem Eigenanteil des Marktes Kaufering in Höhe von 62.189,40 € auszugehen.

Am 24.01.2024 wurde in der Sitzung des Klima- und Umweltschutzbeirates dazu bereits eine Beschlussempfehlung ausgesprochen dahingehend, dass je Haushaltsjahr 24.376 € brutto für 3 Jahre im Haushalt eingestellt werden sollen. Von den Kosten würde dem Markt Kaufering nach 3 Jahren eine Förderung in Höhe von 50% wieder zurückfließen.

Dafür hat das Technische Bauamt am 24.05.2024 einen Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern gestellt, aber trotzdem noch die ursprünglich höheren Kosten von rd. 100.000 € zugrunde gelegt. Zu diesem Zeitpunkt sind wir auch noch von 3 Jahren Projektlaufzeit ausgegangen. Es wurde eine Förderung in Höhe von 50 % und gleichzeitig ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt. Zur Vervollständigung des Antrages ist noch ein formeller Beschluss des Marktgemeinderates notwendig. 

Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern vom 30.10.2024 gibt es aber derzeit leider keine Mittel mehr im KommKlimaFör und es darf auch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn mehr erlaubt werden. Die zuständige Sachbearbeiterin kann keine Prognose abgeben, wann die Mittel wieder zur Verfügung stehen werden. Es kann durchaus bis zum Jahr 2028 andauern. 

Der Markt Kaufering hat nun das Dilemma, dass eine lückenlose Weiterführung des eea nur mit Eigenmitteln erfolgen kann und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum Verlust etwaiger Fördermittel führt. 

Es kann allerdings der notwendige Gremiumsbeschluss zur Weiterführung des eea gefasst werden, damit der Förderantrag seitens der RvOBB bearbeitet werden könnte, sobald die Mittel wieder verfügbar sind.

Ein weiterer Punkt ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für den Markt Kaufering. Hierfür wurden am 28.11.2022 Fördermittel beantragt. Leider ist der Antrag unvollständig und die Nachforderungen blieben ohne Bearbeitung. Erst im Juni dieses Jahrs hat das Technische Bauamt auf Nachfrage die Unterlagen von der RvOBB wieder übermittelt bekommen. Unter Anderem ist auch hier noch ein Gremiumsbeschluss einzuholen. Das Klimaschutzkonzept wurde mit rd. 22.000 € beziffert. Davon wurden rd. 15.000 € (70 %) als Zuschuss beantragt.

Beide Maßnahmen sind über Zuwendungen des Freistaates aktuell nicht förderfähig.

In der Sitzung soll dann auch über etwaige Zwischenlösungen zusammen mit Herrn [Name] diskutiert werden.

Eine Beschlussfassung soll in der Dezembersitzung 2024 erfolgen.

Datenstand vom 16.12.2024 14:23 Uhr