Datum: 13.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bebauungsplan Kirchberg-Süd, Satzungsbeschluss
3 Aufstellung des Bebauungsplanes "Schlesierstraße" im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Dorfstadl - Erweiterung; Antrag Vereine Dorf; Beschluss
5 Antrag auf Zuwendungen; BRK Kreisverband Landsberg am Lech; Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2016
6 Vorlage der Jahresrechnung 2015
7 Genehmigung der Niederschrift vom 15.06.2016
8 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö 1

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

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2. Bebauungsplan Kirchberg-Süd, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö 2

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 15.01.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchberg – Süd“ beschlossen. Planungsziel ist die Erhaltung des Dorfcharakters. Es wurden Festsetzungen zur Sicherung und ggf. Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen und der Grünflächen getroffen. Weiterhin soll eine moderate Nachverdichtung möglich werden.
Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 12.11.2014 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 16.01.2015 bis einschließlich 17.02.2015. Die Stellungnahmen wurden vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 08.07.2015 beschlussmäßig behandelt und der entsprechende geänderte Planentwurf gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.08.2015 bis einschließlich 21.09.2015 durchgeführt. Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der öffentlichen Sitzung am 17.02.2016 die Stellungnahmen aus der Auslegung beschlussmäßig behandelt, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, ihn erneut öffentlich auszulegen (§ 4 a Abs. 3 BauGB) und bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 29.03. bis einschließlich 02.05.2016 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben und dazu jeweils ein Abwägungs- und Beschlussvorschlag formuliert.

Beschluss Bürger 1

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hat keine Änderung der Planung zur Folge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise redaktionell geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hat keine Änderung der Planung zur Folge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Begründung redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss Bürger 5

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hat keine Änderung der Planung zur Folge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss Bürger 6

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 4a Abs.3 BauGB, erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung, Kenntnis und stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zu redaktionellen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 17.02.2016 kommt. Die redaktionellen Änderungen wurden in die vorliegende Fassung vom 13.07.2016 eingearbeitet.

2.        Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 13.07.2016 als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Bebauungsplans (Satzungsbeschluss) vom 13.07.2016 ortsüblich bekannt zu machen
       (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Schlesierstraße" im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Grundlage:
Marktgemeinderatsitzungen am 22.06.2016, 16.09.2015, 10.12.2014
Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt, Sitzung am 27.01.2016
(Diskussion Anwendung d. Stellplatzsatzung im Bereich sozialer Wohnungsbau)

Das Grundstück Fl.Nr. 1574 (Schlesierstraße 11 + 13) liegt derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“. Der westliche Teil des Geltungsbereiches an der
B 17 ist geprägt von Reihenhausbebauung mit dazwischenliegenden Geschosswohnungs-bauten und großen Grünflächen.
Südlich der Schlesierstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 1574 plant der Landkreis Landsberg am Lech die Schaffung neuen Wohnraums in Form von „sozialem Wohnungsbau“ (Schreiben des Landratsamtes Landsberg vom 06.05.2015).

Da der Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“ aus dem Jahr 1969 bereits siebzehnmal geändert wurde, ist es sinnvoll für dieses Areal den Bebauungsplan „Schlesierstraße“ neu aufzustellen.

Die Aussagen des Landkreises in Bezug auf die Nutzung der Wohnungen gem. den Wohnraumförderungsbestimmungen, wurden entsprechend in die Festsetzungen
(C.1. Art der baulichen Nutzung) sowie die Begründung (3. Planungskonzept) des Bebauungsplanes „Schlesierstraße“ aufgenommen.

Ebenfalls in die Festsetzungen mit aufgenommen ist die Regelung der Garagen und Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung des Marktes Kaufering in der Fassung vom 01.08.2015 (C 5. Garagen und Stellplätze).

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 01.07.2016 wurde auf der Grundlage der in der Sitzung am 22.06.2016 vorgestellten Planungen des Landkreises überarbeitet.

Hinweis zum Verfahren:
Mit nachfolgendem Beschluss vom 01.10.2008 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlesierstraße“ beschlossen.
Die Planung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1574 (Schlesierstr. 11 + 13).
Ein bestehendes Wohngebäude, dessen energetische Sanierung nicht mehr wirtschaftlich ist, soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Zur sinnvollen Nachverdichtung werden zusätzlich drei kürzere Baukörper auf die Restfläche gesetzt.
Der neue Bebauungsplan soll in seinem Umgriff den Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“ ersetzen.
Mit der Beauftragung des Planentwurfes wird das Architekturbüro von Angerer, München beauftragt.

In dieser Sitzung am 01.10.2008 wurde ebenfalls ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Verwaltung liegen keine Unterlagen über ein gegebenenfalls durchgeführtes Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vor.

Das Verfahren mit dem neuen Planungskonzept wird somit ab dem Aufstellungsbeschluss wieder aufgenommen.

Beschluss Bürger

Der Entwurf des Bebauungsplans „Schlesierstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 01.07.2016 wird vom Marktgemeinderat gebilligt, die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Dorfstadl - Erweiterung; Antrag Vereine Dorf; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Mit Schreiben vom 20.06.2016 stellen die Vereine Bruderschaft zum Hl. Leonhard, Musikverein Dorfverein und Theaterverein eine Bauanfrage mit Zuschussantrag für die Erweiterung der Vereinslagerhalle neben dem Vereinsheim des Schützenvereins im Dorf.

Vorgesehen ist die Errichtung eines Anbaus an der Nordseite der bestehenden Vereinslagerhalle. In einer Größe von 180 m². Drin integriert soll ein Unterstand von 6 m mal 8 m errichtet werden, der für die Nutzung des angrenzenden Grillplatzes zur Verfügung stehen kann.

Die Vereine bieten an, den bisherigen Grillplatz in Eigenleistung instand zu setzen. Es wird mit einem Kostenaufwand für die Gesamten Maßnahmen (Gebäude und Grillplatz) i.H.v. 40.000.- € gerechnet.

Hierfür beantragen die Vereine einen einmaligen Zuschuss i.H.v. 20.000.- €.

Nach Rückfrage bei Herrn [Name] wurde dem Markt mitgeteilt, dass mit der Auszahlung des beantragten Zuschusses auch sämtliche Material- und Arbeitskosten für die Wiederherstellung des Grillplatzes abgegolten sind.

Für die Wiederherstellung des Grillplatzes waren im Haushalt des Marktes ursprünglich 5.000.-  € (Grill) bzw. 20.000.- € (Außenanlagen) vorgesehen, die jedoch im Rahmen der Haushaltsberatungen gestrichen wurden. Darin war voraussichtlich mehr enthalten, als die Vereine planen auszuführen.

Aus den vorliegenden Unterlagen ist lediglich zu entnehmen, dass der Untergrund bearbeitet, Rasen gesät und ein Zaun mit Zufahrtstor erstellt werden soll.
Welchen Gegenwert der Markt Kaufering für eine Bezuschussung in der beantragten Höhe erhält ist also noch unklar.
Der im Text genannte Kostenvoranschlag lag dem Schreiben nicht bei.

Zunächst wäre also zu klären, ob die vorgesehenen Arbeiten den Vorstellungen des Marktes hinsichtlich Gestaltung und Umfang entsprechen.

Grundsätzlich gilt für Bezuschussungen von Vereinen bei Investitionen der Grundsatzbeschluss, dass 10 % der Investitionskosten durch die Kommune übernommen werden. Dies wären im vorliegenden Fall 10 % von 40.000.- €, also 4.000.- €.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt der geplanten Erweiterung des Gebäudes der Vereinslagerhalle zu.

Der Marktgemeinderat stellt für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltsmittel in Höhe von EUR 20.000,00 für die geplante Maßnahme ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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5. Antrag auf Zuwendungen; BRK Kreisverband Landsberg am Lech; Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der BRK Kreisverband Landsberg am Lech beantragt mit Schreiben vom 09.06.2016 einen Betriebskostenzuschuss von 0,50 € je Einwohner zur Deckung seiner jährlichen Aufwendungen für den Zivil- und Katastrophenschutz und für seine Einsatz-, Betreuungs- und Sozialdienste. Der Zuschuss wird für die vorgenannten Zwecke zu 100 % im Kreisverband verwendet.
In einer Anlage zum Antragsschreiben wird folgender Überblick über die Katastrophenschutz-Organisation BRK gegeben:

Das Bayerische Rote Kreuz ist wie die Feuerwehr auch eine Katastrophenschutz-Organisation mit vielen ehrenamtlichen Helfern, die sich ständig durch gute Ausbildung fit halten müssen, die modernstes Rettungsgerät brauchen.

Rund 820 aktive Mitglieder kann das BRK im Landkreis Landsberg im Katastrophenfall sofort mobilisieren. Unser in kürzester Zeit gebotener Schutz im Einzelnen:

-        6 Schnelleinsatzgruppen bieten die Wasserwacht und die Sanitätsbereitschaften Landsberg und Dießen,

-        194 Helfer die Bereitschaften,

-        583 Helfer stehen von den Wasserwacht-Ortsgruppen und der Bergwacht zur Verfügung und

-        21 Mitarbeiter in der Soforthilfe in seelischen Notlagen

-        3 Helfer vor Ort-Gruppen

Bislang wurde vom Markt Kaufering ein Zuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner nach dem Stand der Einwohnerzahlen zum 30.06. des Vorjahres geleistet.
Die Einwohnerzahlen lauten für den Stichtag 30.06.2015 auf 10.027 Einwohner.

Beschluss Bürger

Der BRK Kreisverband Landsberg am Lech erhält für das Jahr 2016 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner; dies sind 5.013,50 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

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6. Vorlage der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö 6

Sachverhalt Bürger

a)        Verwaltungshaushalt

Die Einnahmen fielen rund 0,8 Mio. € höher aus als geplant. Dies ist vor allem höheren Steuereinnahmen (+0,5 Mio. €), Umsatzsteuerrückzahlungen und zusätzlicher Kindergartenförderung zuzuschreiben.

Die Ausgaben lagen ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt rund 400 T€ unter dem Ansatz. Die Personalausgaben lagen um etwa 187 T€ niedriger als vorgesehen. Nicht ausgegeben wurden für den Gebäudeunterhalt 427 T€. Mehr ausgegeben wurden für Kindergärten. Umsatzsteuerzahlungen und Sturmschäden führten ebenso zu Mehrkosten wie die Gewerbesteuerumlage.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt liegt nun bei etwa 2,6 Mio. €; das sind rund 1,2 Mio. € mehr als vorgesehen.

b)        Vermögenshaushalt

Die um Zuführung und Rücklagen bereinigten Einnahmen unterschritten den Haushaltsansatz um rund 320 T€. Mehreinnahmen konnten aus Grundstücksgeschäften erzielt werden. Dagegen waren die Zuwendungen 679 T€ niedriger. Aufgrund der hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt konnte auf die geplante Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 1665 T€ verzichtet werden.

Die Ausgaben für Baumaßnahmen lagen rund 2,2 Mio. € niedriger als vorgesehen. Für Grunderwerb wurden 259 T€ nicht ausgegeben. Insgesamt ergab sich ein Überschuss von 1.665 T€, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wurde. Die Rücklagen betragen damit 4,1 Mio. €.

Das Gesamtergebnis von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt weicht vom Haushaltsansatz nur um 0,33 % ab.

Der Schuldenstand erreichte zum 31.12.2015 die Höhe von 12,5 Mio. € (Vorjahr: 13,5 Mio. €). Der jährliche Schuldendienst (Zinsen und Tilgungen) betrug 2015 rund 1,1 Mio. €.

Zur weiteren Information wird auf den beiliegenden Rechenschaftsbericht mit Anlagen verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann nun seinen Prüfungsauftrag wahrnehmen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss, die örtliche Rechnungsprüfung durch-zuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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7. Genehmigung der Niederschrift vom 15.06.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 15.06.2016 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.06.2016 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö 8

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

Datenstand vom 11.11.2016 09:45 Uhr