Datum: 14.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Sanierung Blitzschutzanlage Gebäude Markt Kaufering
3 Vergabe Bodenschutzmatten Sporthalle
4 Zuschuss Grundschule Kaufering, gebundene Ganztagsschule
5 Bayerische Ehrenamtskarte; Akzeptanzpartner; Rabatte; Beschluss
6 Bauantrag, Fl.Nr. 196/1 und 194/2, Scheuringer Str. 11a, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
7 Formlose Bauanfrage, Fl.Nr. 160, Leitenbergstr. 30, Umbau und Sanierung eines bestehenden Gebäudes; Beratung
8 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2016 ö 1

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

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2. Sanierung Blitzschutzanlage Gebäude Markt Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2016 ö 2

Sachverhalt Bürger

Eine umfassende Überprüfung der Blitzschutzanlagen an nachfolgend aufgezählten Gebäuden des Marktes Kaufering ergab, dass an einigen Gebäuden der Blitzschutz nicht mehr ausreichend ist und an manchen Gebäuden umfassendere Maßnahmen nötig sind. Grund für die Überprüfung war, dass nun alle Gebäude einheitlich erfasst und im gleichen Wartungsturnus gewartet werden, bzw. zusammen auf den aktuellen technisch notwendigen Stand der Technik gebracht werden.
Hierzu wird eine einheitliche Ausschreibung für alle betroffenen Gebäude gemeinsam durchgeführt.
Folgende Gebäude werden erfasst:                        Veranschlagte Kosten brutto:
1.        Feuerwehrhaus und Bauhof alt:                                10.000,- €
2.        Friedhof West:                                                  6.000,- €
3.        Bücherei                                                          2.000,- €
4.        Rathaus                                                          2.500,- €
5.        Kiga Don Bosco                                                  7.000,- €
6.        Mittagsbetreuung B                                        16.000,- €
7.        Grund- und Hauptschule                                        14.000,- €
8.        Bauhof                                                          3.000,- €
9.        Jugendhaus (neu und alt)                                        18.000,- €
10.        Kläranlage                                                          6.600,- €
11.        Heizwerk                                                          6.700,- €
12.        Wasserhaus Ost                                                  2.200,- €
13.        Kiga Paul u. Paulinchen                                          5.000,- €

Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich  99.000,- €.

Die Kosten sind in den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt.

Für die Zukunft soll für die gemeindlichen Gebäude ein einheitlicher Wartungsvertrag geschlossen werden. 

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibungen über den notwendigen Blitzschutz für die vorgehend  aufgeführten Gebäude durch zuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Vergabe Bodenschutzmatten Sporthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2016 ö 3

Sachverhalt Bürger

Im Zuge der Sanierung der Sporthalle ist ein Schutzbelag für den Sporthallenboden bei außersportlichen Veranstaltungen, wie Messen, Konzerten etc. vorgesehen. Dieser Belag, bestehend aus hoch stabilen 1,00 x 2,00 m großen Einzelplatinen aus Nadelfilz (Farbe Anthrazit), kann problemlos von einem Mann schnell verlegt werden. Die Platinen werden auf Transportwägen gelagert und diese werden vom Bauhof so gebaut, dass eine sorgfältige Lagerung in Zukunft gewährleistet ist.
Es wurden verschiedene Firmen angeschrieben und Handmuster geordert.
Der Belag der Fa. [Name], entspricht am Besten den Anforderungen an den Schutzbelag. Durch die Stabilität der Platine ist die Gefahr der Bildung von den sog. „Eselsohren“ (siehe Schutzmatten Lechauhalle) nicht gegeben.

Der Kostenanschlag in der Kostenberechnung betrug 36.176,- €.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Bodenschutzmatten nach Vergabevorschlag, an die Fa. [Name] aus Wunsiedel mit einer Auftragssumme  in Höhe von 34.836,06 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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4. Zuschuss Grundschule Kaufering, gebundene Ganztagsschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

In seiner Sitzung vom 20.02.2013 hat der Marktgemeinderat Kaufering dem Aufbau eines gebundenen Ganztagszuges an der Grundschule Kaufering zugestimmt. Hierbei wurde auch die verpflichtende Eigenbeteiligung von 5.000.- € pro Ganztagsklasse und Jahr beschlossen. Gleichzeitig wurde vom Marktgemeinderat für die Zeit des Aufbaus des Ganztagszuges an der Grundschule Kaufering beschlossen, der Grundschule für zusätzliche Personalkosten für die ersten beiden Jahre 2013/14 und 2014/15 2.500.- € zukommen zu lassen.

Im Rahmen des Aufbaus des Ganztagszuges wurde im Schuljahr 2015/16 die dritte und wird im Schuljahr 2016/17 die vierte Klasse eingerichtet.
Hierbei fällt für die Nachmittagsstunden ein Personalaufwand an, der über den Förderverein Grundschule als Kooperationspartner der Grundschule abgedeckt wird.

Die Rektorin der Grundschule, Frau [Name], hat bereits bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 um einen weiteren Zuschuss für das Schuljahr 2015/16 zur Unterstützung des Fördervereins bei seiner Arbeit in der gebundenen Ganztagsschule gebeten.
Hierfür wurden daraufhin bei HHSt.: 21100.416000 Haushaltsmittel i.H.v. 7.500.- € eingestellt. Dabei wurde für die Bemessung des Ansatzes der bisher gewährte Zuschuss von 2.500.- € zugrunde gelegt und mit der Anzahl der Ganztagsklassen multipliziert.

Frau Beltz beantragt nun die Gewährung des haushalterisch berücksichtigten Zuschusses für das Schuljahr 2015/16 in der Höhe von 2.000.- € pro Ganztagsklasse, folglich i.H.v. 6.000.- € insgesamt.

Desweiteren wird ebenfalls die Gewährung eines entsprechenden Zuschusses i.H.v. 2.000.- € pro Ganztagsklasse für das Schuljahr 2016/17 beantragt. Bei dann vier Ganztagsklassen ergibt sich hier ein Gesamtzuschuss i.H.v. 8.000.- €, der für das Haushaltsjahr 2017 bei HHSt.: 21100.416000 einzustellen wäre.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat stimmt für das Schuljahr 2015/16 der Auszahlung eines Personalkostenzuschusses an den Förderverein Grundschule bezüglich des Aufbaus des Ganztagszuges i.H.v. 6.000.- € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat stimmt für das Schuljahr 2016/17 der Auszahlung eines Personalkostenzuschusses an den Förderverein Grundschule bezüglich des Aufbaus des Ganztagszuges i.H.v. 8.000.- € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

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5. Bayerische Ehrenamtskarte; Akzeptanzpartner; Rabatte; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.

Wer bekommt die Karte?
Allgemeine Voraussetzungen
Der Landkreis Landsberg beteiligt sich an der Einführung der Ehrenamtskarte.

Persönliche Voraussetzungen
Folgende persönliche Voraussetzung müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:

?        Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
?        Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
?        Mindestalter: 16 Jahre

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine                          Ehrenamtskarte:
?        Inhaber einer Juleica
?        aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
?        aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
?        Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.


Wie erhalte ich die Bayerische Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtlichen selbst, der Verein, der Verband oder die Kommune stellen einen Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte beim Landratsamt Landsberg am Lech. Der Verein oder die Organisation für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular.

Wie werde ich Akzeptanzpartner?
Die Attraktivität der Bayerischen Ehrenamtskarte steigt mit der Zahl der Akzeptanzpartner die Vergünstigungen gewähren. Gleichzeitig signalisiert dieser seine Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements, und dass ihm das Gemeinwohl am Herzen liegt. Für das sich als Akzeptanzpartner an der Ehrenamtskarte beteiligende Unternehmen ist damit ein Imagegewinn verbunden, da es ein sichtbares Zeichen seiner sozialen Verantwortung setzt.

Deshalb sind Einzelhändler, Dienstleister, Inhaber von Gastronomiebetrieben, Betreiber von Freizeiteinrichtungen und sonstige Gewerbetreibenden aufgerufen, die Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Landsberg am Lech zu unterstützen und sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung zu stellen. Sie leisten damit einen Beitrag unseren Landkreis noch lebens- und liebenswerter zu machen.

Ein Hinweis noch an dieser Stelle:
Die von den Akzeptanzpartnern zur Verfügung gestellten Vergünstigungen gelten bayernweit für alle Inhaber einer Ehrenamtskarte.

Beschluss Bürger

Um an der Steigerung der Attraktivität der Bayerischen Ehrenamtskarte mitzuwirken beteiligt sich der Markt Kaufering als Akzeptanzpartner. Damit signalisiert er seine Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements und dass ihm das Gemeinwohl am Herzen liegt.

Den Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte soll im Markt Kaufering folgende Vergünstigungen eingeräumt werden:

1.        VHS:    50 % Rabatt auf eine Kursgebühr pro Semester
2.        Bücherei:   50 % Rabatt auf die Jahresgebühr für Benutzer ab dem 18. Lebensjahr

Notwendige Änderungen der Satzungen sollen durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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6. Bauantrag, Fl.Nr. 196/1 und 194/2, Scheuringer Str. 11a, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Beschlussgrundlage:
Öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 11.05.2016, TOP 5

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“.
Zur Sicherung der Planungsziele wurde vom Marktgemeinderat am 16.03.2016 der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“ beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist seit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft.

Nach § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „“Unterdorf-Ost“, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Öffentliche Belange liegen vor, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung, bzw. der beabsichtigten Planungsziele durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 11.05.2016 ausführlich diskutiert.
Die planungsrechtlichen Belange „Abgrenzung Außenbereich-Innenbereich“ und Sicherung des vorhandenen Geländes (Hang zum Außenbereich) wurden zeichnerisch im Freiflächengestaltungsplan und den Eingabeplanungen entsprechend dargestellt und berücksichtigt.
Der Terrassierung des Geländes, bzw. Geländemodellierungen durch die Anlage von Trockenmauern wird zugestimmt, wenn bei grundsätzlicher Beibehaltung des Geländeprofils Aufschüttungen und Abgrabungen sich ausgleichen ohne dass neues Material eingebracht wird.

Da das Bauvorhaben in der vorliegenden Fassung den genannten Planungszielen nicht widerspricht, kann aus Sicht der Verwaltung eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden.

Das Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

Diese Anforderungen werden aus Sicht der Verwaltung erfüllt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. 3 § Abs 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“, der Erteilung einer Ausnahme für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 196/1 und 194/2, Scheuringer Str. 11a, zuzustimmen.

Zur Sicherung der planungsrechtlichen Belange wird das Landratsamt Landsberg gebeten, den Freiflächengestaltungsplan, die Darstellungen und Beschreibungen zur Geländemodellierung, die „Abgrenzung Außenbereich-Innenbereich“ und die Angaben zur vorgesehenen Einfriedung in die Baugenehmigung mitaufzunehmen.

Das Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Formlose Bauanfrage, Fl.Nr. 160, Leitenbergstr. 30, Umbau und Sanierung eines bestehenden Gebäudes; Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2016 ö 7

Sachverhalt Bürger

Für das Grundstück, Fl.Nr. 160, wurde eine „formlose Bauanfrage“ zum Umbau und Sanierung eines bestehenden Gebäudes gestellt (siehe beiliegende Skizzen).

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“.
Zur Sicherung der Planungsziele wurde vom Marktgemeinderat am 16.03.2016 der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“ beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist seit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft.

Nach § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „“Unterdorf-Ost“, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Öffentliche Belange liegen vor, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung, bzw. der beabsichtigten Planungsziele durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

Anhand der vorliegenden Skizzen möchten die Antragsteller eine Einschätzung der Verwaltung ob das beabsichtigte Bauvorhaben im Rahmen einer Ausnahme von der Veränderungssperre Aussicht auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens hätte.

In Absprache mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum wird die Bauanfrage wie folgt beurteilt:

-        Der erhaltenswerte typische Baustil bleibt im Großen und Ganzen erhalten
-        Die Zahl der Wohneinheiten sind nicht kritisch
-        Die Dachaufbauten sind nach Plandarstellung eher zurückhaltend, die in einer Variante dargestellte Dachgaube wäre verträglich
-        Satteldach und Firstrichtung bleibt erhalten, Dacheinschnitte sind nicht vorgesehen
-        Aus Sicht der am Workshop Rahmenplan am 30.07.2016 herausgearbeiteten Kriterien würden gestalterische Aspekte (z.B. Fensterfronten) nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt werden

Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung kann den Antragstellern die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen einer Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 3 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre für das gegenständliche Bauvorhaben  in Aussicht gestellt werden.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2016 ö 8

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

Datenstand vom 11.11.2016 10:49 Uhr