Datum: 09.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Wasserschutzgebiet; Zusammenarbeit mit Landwirten, neue Verträge; Bericht
3 Windkraft Westerholz; Bau von Windkraftanlagen; Projektbeschluss
4 Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz für Körperschaften des öffentlichen Rechts; Beschluss
5 Investitionszuschuss DAV; Beschluss (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)
6 Projektbeschluss EU-Interregprojekt im Alpenraum (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)
7 Bebauungsplan B 17 alt Teil II; Aufhebung Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2015 und Neufassung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (TOP in die Sitzung vom 23.11.2016 verschoben)
8 18. Änderung Bebauungsplan "Lechfeldwiesen I"; Projektbeschluss (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)
9 2. Änderung Bebauungsplan "Kolpingstraße Teil II, Projektbeschluss (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben und zudem in den nö Teil)
10 Antrag Kauferinger Mitte; Verkehrskonzept; Beschluss (TOP zu Beginn der Sitzung auf TO-Position 4 vorverschoben)
11 Genehmigung der Niederschrift vom 12.10.2016 (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)
12 Anfragen (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö 1

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

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2. Wasserschutzgebiet; Zusammenarbeit mit Landwirten, neue Verträge; Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö vorberatend 2

Sachverhalt Bürger

Seit dem Jahr 2016 haben wir mit den Landwirten im Wasserschutzgebiet neue Verträge „Freiwillige Vereinbarung zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Wasserschutzgebiet Weststadt / Hartmahd“ geschlossen.

Unsere Fachberaterin für Pflanzenbau und Trinkwasserschutz, Frau Dipl.Ing.agr. [Name], wird einen Bericht über diese neuen Verträge und die bisherige Entwicklung geben und über die rechtlichen Vorgaben in Wasserschutzgebieten informieren.
Die regelmäßigen Kontrollen des Wasserschutzgebietes werden in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Landsberg durchgeführt.

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3. Windkraft Westerholz; Bau von Windkraftanlagen; Projektbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö vorberatend 3

Sachverhalt Bürger

Über ein Projekt zur Errichtung von Windkraftanlagen wurde ausführlich in der Sitzung des MGR am ……. informiert. Dabei sollen 2 – 4 Windkraftanlagen an einem potentiellen Standort (siehe beiliegende Karte) errichtet werden. Dieses Gebiet umfasst die Gemeinden Scheuring, Weil und Kaufering.

Hier soll ein Betreibermodell gewählt werden, welches eine Bürgerbeteiligung realisiert.

Für eine notwendige Planungssicherheit sollte eine Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

Ferner wäre zu entscheiden, ob bei der Tragweite dieses Projektes die Bürger bei der Entscheidung mit eingebunden werden.


Das Ing-Büro [Name] hat für das Gesamtprojekt folgenden Zeitplan vorgeschlagen:

2016/2017:
?        Bei Zustimmung / ggfs. nach Ratsbegehren in 2017:Vorbereitung eines GR-Beschlusses zur Aufstellung eines interkommunalen Flächennutzungsplanes Windkraft mit Ausschlusswirkung auf „Restflächen“ in den Gemeinden Scheuring, Weil und Kaufering.
?        Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen zum geplanten Vorhaben.
?        Abfrage der K.O. Kriterien (luftfahrtrechtliche Hindernisse, Radar, Sparten, Denkmalschutz etc.).
?        Behördentermin (Scoping) zur Abstimmung bzgl. Artenschutz (vornehmlich Großvögel, Vogelzug, Brut-und Rastvögel, Fledermauserfassung) und aller weiteren genehmigungsrelevanten Punkte.

2017/2018:
Bei Ausschluss der K.O.-Kriterien:
?        Erstellung Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Einbeziehung der Winddaten Lamerdingen –keine Windmessung vor Ort erforderlich (150 T€ Einsparung).

2017/2018:
Bei Ausschluss der K.O.-Kriterien:
?        Vogelkartierung und Fledermauserfassung Sep. 2017 bis Sep. 2018.
?        Vorstellung und Einreichung des Genehmigungsantrags nach §4 BImSchG im Okt. 2018.
?        Beteiligung am Ausschreibungsverfahren für die EEG-Vergütung gem. EEG-2016, Bürgermodelle bevorzugt windschwache Standorte erhalten eine höhere Vergütung als windstarke Standorte ebenso berücksichtigt wird die Netzverträglichkeit.

2018/2019:
?        Erhalt der Genehmigung nach §4 BImSchG.
?        Gesellschaftsgründung z.B. „Bürgerwind Westerholz GmbH & Co. KG“.
?        Aufstellung der Finanzierung.
?        Erstellung Beteiligungsprospekt nach BaFin.
?        Öffentlichkeitsveranstaltung zum Projektstatus und zur Beteiligung.
?        Einwerbung Eigenkapital der Kommanditisten (regionale Beteiligung analog Lamerdingen, Fuchstal, Berg etc.).

2019-2020:
?        Projektrealisierung (Wegebau, Kranstellflächen, WEA, Netzanschluss)
?        Inbetriebnahme

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat Kaufering befürwortet grundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen im Westerholz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 2

Dabei soll ein Betreibermodell (Gesellschaftsmodell) mit Bürgerbeteiligung realisiert werden. Welches der Gesellschaftsformen gewählt wird, soll im weiteren Verlauf des Verfahrens festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Da es sich bei den geplanten WEA um ein privilegiertes Projekte im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) handelt, soll der Markt eine  Konzentrationsflächendarstellung im Flächennutzungsplan (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) per Beschluss ausweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 4

Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein Konsens vor Ort mit  interkommunaler Beteiligung und in Zusammenarbeit den Nachbargemeinden Scheuring und Weil stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Beschluss Bürger 5

Als weitere Maßnahmen soll die Verwaltung Informationsfahrten zu Windkraftanlagen und eine Informationsveranstaltung für die Bürger planen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz für Körperschaften des öffentlichen Rechts; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö 4

Sachverhalt Bürger

Zum 01.01.2016 wurde § 2b in das Umsatzsteuergesetz (UStG) eingefügt, um das deutsche Umsatzsteuerrecht dem EU-Recht anzupassen. Damit wurde die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) neu geregelt. Diese Neuregelung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Mit einer „Optionserklärung“ gegenüber dem zuständigen Finanzamt Kaufbeuren kann die Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts bis 31.12.2020 aufgeschoben werden.

Bisher wurde die umsatzsteuerliche Beurteilung von KdöR mit dem Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) verknüpft. So werden beispielsweise die Sporthallen des Marktes Kaufering als Betrieb gewerblicher Art geführt und unterliegen damit der Umsatzbesteuerung. Einen BgA einzurichten, konnte die Kommune bisher frei entscheiden.

Nach dem neuen Recht sind KdöR grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind hoheitliche Tätigkeiten. Diese Ausnahme besteht nur dann, wenn die Kommune eine Tätigkeit ausübt, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegt und eine Behandlung als Nichtunternehmer nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Auch die Vermögensverwaltung schließt künftig die Besteuerung nicht mehr aus. Die bisherige Umsatzgrenze von 35.000 € ist nicht mehr relevant. Den Betrieb gewerblicher Art gibt es dann nicht mehr, da er praktisch zur Regel wird.

Für die KdöR bedeutet dies, dass eine Bestandsaufnahme zu erfolgen hat, um alle Einnahmen in steuerbar oder nichtsteuerbar aufzuteilen. Dies hat anhand eines komplexen Prüfungsschemas zu erfolgen.

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums fehlt noch, in dem noch viele offene Auslegungsfragen konkretisiert werden sollen.

Es wird empfohlen, die Optionserklärung beim zuständigen Finanzamt fristgemäß abzugeben.

An die Optionserklärung ist der Markt Kaufering jedoch nicht zwingend bis Ende 2020 gebunden. Diese Erklärung kann auch während der Übergangszeit widerrufen werden. Dies macht nur dann Sinn, wenn die erwarteten Vorsteuerabzugsbeträge die abzuführende Umsatzsteuer übersteigen (Günstigerprüfung). Der Widerruf der Optionserklärung bezieht sich dabei ebenfalls immer auf das gesamte umsatzsteuerliche Unternehmen des Marktes. Ist er einmal erklärt, ist eine spätere Rückkehr zum „alten Recht“ ausgeschlossen.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Finanzamt gem. § 27 Abs. 22 UStG einmalig zu erklären, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Investitionszuschuss DAV; Beschluss (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö 5

Sachverhalt Bürger

TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben

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6. Projektbeschluss EU-Interregprojekt im Alpenraum (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö 6

Sachverhalt Bürger

TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben

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7. Bebauungsplan B 17 alt Teil II; Aufhebung Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2015 und Neufassung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (TOP in die Sitzung vom 23.11.2016 verschoben)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben

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8. 18. Änderung Bebauungsplan "Lechfeldwiesen I"; Projektbeschluss (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben

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9. 2. Änderung Bebauungsplan "Kolpingstraße Teil II, Projektbeschluss (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben und zudem in den nö Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

TOP in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben

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10. Antrag Kauferinger Mitte; Verkehrskonzept; Beschluss (TOP zu Beginn der Sitzung auf TO-Position 4 vorverschoben)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Der Antrag der Kauferinger Mitte liegt bei.

Ebenso als weitere Dokumente die Verkehrsrechtliche Anordnung und die Kosten für die Einrichtung der 30er-Zone.

Auszug aus dem Antrag vom 20.09.2016: 

(…) Durch den in der Sitzung vom 16.10.2013 gefaßten Beschluss wird aber aus unserer Sicht lediglich die Verwaltung beauftragt, die Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen, genaue Kosten zu ermitteln und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Dies ist unserer Meinung nach zumindest für die Tempo 30-Zone nie erfolgt.

Die „Kauferinger Mitte“ stellt daher den Antrag, alle diesbezüglichen Aktivitäten unverzüglich einzustellen, dem Marktgemeinderat eine Kostenaufstellung für die trotz fehlendem Gemeinderatsbeschluss durchgeführten Maßnahmen vorzulegen und den am 16.10.2013 gefaßten Beschluss so wie beschlossen umzusetzen. (…)

Beschluss Bürger

Dem Antrag der Kauferinger Mitte wird zugestimmt, die Kosten werden dargestellt und alle weiteren Maßnahmen dem MGR zukünftig vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

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11. Genehmigung der Niederschrift vom 12.10.2016 (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö beschliessend 11

Sachverhalt Bürger

TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben

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12. Anfragen (TOP in die Sitzung 23.11.2016 verschoben)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.11.2016 ö 12

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

Datenstand vom 16.12.2016 09:20 Uhr