Datum: 14.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Kommunalwerke; Wasserwerk; Einbau UV-Anlage; Information; Projektbeschluss
3 Breitbandversorgung; Bundesförderung und 2. Durchlauf bayerisches Förderverfahren; Beschluss
4 Instandsetzung Mühlbach; Projektbeschluss
5 Gebäudereinigung Sportzentrum; Vertrag; Beschluss
6 Änderung Bebauungsplan "Lechwiesen Teil B"; Projektbeschluss
7 Neuerlass der Gebührenordnung der Bücherei des Marktes Kaufering
8 Verordnung zur Änderung der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule des Marktes Kaufering
9 Beschäftigungsinitiative Landsberg am Lech - Kapitalerhöhung, Genehmigung Notarurkunde URNr. B 1946/2016 - Ass
10 Vereinbarung mit dem Landkreis Landsberg am Lech über den Betrieb des Recyclinghofs Kaufering
11 Genehmigung der Niederschrift vom 09.11.2016
12 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö 1
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2. Kommunalwerke; Wasserwerk; Einbau UV-Anlage; Information; Projektbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Die Wasserversorgung des Markt Kaufering erfolgt primär über die Quellfassung St. Leonhard, die sich auf einer Schotterterrasse östlich oberhalb des Lechs befindet. Die Quellfassung erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung über eine Länge von ca. 700 m.
Da die Quellsammelleitung in mehreren Bereichen starke Wurzeleinwachsungen aufweist, wurde im Sommer 2016, die Einwachsungen auf dem ersten Teilstück von ca. 300 Metern ausgefräst und die Leitung anschließend gespült.
Nach Abschluss dieser Arbeiten kam es in den Folgemonaten zu bakteriologischen Verunreinigungen des Trinkwassers mit coliformen Keimen.

Die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung erfolgte während dieser Zeit mit dem Notverbund Landsberg über einen Zeitraum von ca. vier Monaten.
Nach Abklingen der mikrobiologischen Verunreinigungen wurde Ende November die Quelle St. Leonhard wieder in Betrieb genommen.

Im Jahr 2017 soll der zweite Sanierungsabschnitt auf einer Länge von ca. 400 Metern erfolgen. Die Arbeiten werden in zwei Abschnitte unterteilt. Zum einen das Entfernen der Bäume im Quellfassungsbereich ab Februar, zum anderen die Fräsarbeiten im Sommer (Juni/Juli).
Nach den Erfahrungen aus diesem Jahr, kann davon ausgegangen werden, dass durch die Fräsarbeiten wieder coliforme Keime in das Trinkwasser eingetragen werden.

Um der Gefahr vorzubeugen, dass es abermals zu mikrobiologischen Versorgungsproblemen (Abkochen/Chloren/Notverbund) kommt, soll vorsorglich eine UV – Desinfektionsanlage nachgerüstet werden.

Darüber hinaus, soll die UV-Desinfektionsanlage präventiv eingesetzt werden. Der nach TrinkwV geforderte Grenzwert von 0 [MPN/100 ml] soll mit dem Einsatz einer solchen Anlage sichergestellt werden.

Die UV - Desinfektionsanlage wird im Wechsel- oder im Dauerbetrieb eingesetzt. Aufgrund der geringen Betriebskosten sowie der Einhaltung des Grenzwerts für coliforme Keime, wird empfohlen die Anlage im Dauerbetrieb zu betreiben.

Zur möglichen Nutzung einer UV-Desinfektionsanlage wurde das [Name] beauftragt. Die Studie zur Wasserbeschaffenheit sowie eine Kostenschätzung liegen der Marktgemeinde vor.

Eine grobe Kostenschätzung gemäß DIN 276-1 ergibt eine netto Investitionssumme von 70.500 €.
Die Betriebskosten liegen bei:

       Wechselbetrieb (ca. 4 Wochen im Jahr):        1.600 €/a
       Dauerbetrieb:                                        3.400 €/a

Das Ergebnis der Wasseranalyse ergab, dass der Einsatz einer UV-Desinfektionsanlage möglich ist. Die örtlichen Gegebenheiten im Wasserwerk-Ost, ermöglichen einen Einbau der UV-Anlage in die Reinwasserdruckleitung. Die Anforderungen aus der TrinkwV werden mit der UV-Anlage eingehalten.

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3. Breitbandversorgung; Bundesförderung und 2. Durchlauf bayerisches Förderverfahren; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö 3

Sachverhalt Bürger

Am 06.12.2016 hat der Markt Kaufering in feierlichem Rahmen im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat den Förderbescheid für den geplanten Breitbandausbau erhalten. Der vorgesehene Ausbau soll bis Ende 2017 fertiggestellt sein. Nach Fertigstellung der Arbeiten incl. des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der [Name] wird in jedem Haushalt Kauferings ein Breitbandanschluss mit mindestens 30 Mbit/s im Download im Telekom-Netz zur Verfügung stehen, größtenteils wird die Leistung höher ausfallen.

Da Kaufering aber von einer Glasfasererschließung jedes Gebäudes noch weit entfernt ist und immer noch unerschlossene Bereiche (z.B. Riedhof) vorhanden sind, wäre es kurzsichtig, die Arbeiten einzustellen. Ein wesentlicher Standortvorteil, vor allem auch für kleinere Gewerbeeinheiten (z.B. Ingenieurbüros usw.) ist ein möglichst schneller und stabiler Breitbandanschluss wie er nur über Glasfaserleitungen bis in die Gebäude sichergestellt werden kann.

Es sind aktuell noch Fördermittel des Bundes vorhanden, die die Möglichkeit der Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen von bis zu 50.000 € (brutto) bieten. Im Rahmen dieser Mittel, die dem Markt Kaufering bereits per Förderbescheid genehmigt wurden, kann das bayerische Breitband-Förderverfahren ein weiteres Mal durchlaufen werden. Außerdem ist es möglich, einen FTTB-/FTTH-Masterplan zur zukünftigen Anbindung eines jeden Gebäudes des Marktes Kaufering an ein Glasfasernetz zu erstellen.

Die Kosten für diese Leistungen übernimmt der Bund zu 100%, so dass der Markt Kaufering keine Zuzahlung leisten muss.

Wir würden die Arbeiten mit dem Ihnen bekannten Ingenieurbüro [Name] aus Regensburg durchführen, die bereits ein Angebot für uns erstellt haben. Der Landkreis Landsberg hat die Fördermittel ebenfalls beantragt und die Fa. [Name] bereits mit den Arbeiten beauftragt. So kann in Kombination eine gemeindeübergreifende Planung entstehen.

Nachfolgend sind Passagen aus dem [Name]-Angebot zur weiteren Erläuterung abgedruckt: Das Angebot beinhaltet zwei Leistungsblöcke:

1.        Durchführung eines weiteren Durchlaufs im bayerischen Breitband-Förderverfahren zur Herbeiführung einer leistungsfähigen Breitband-Vollversorgung für den Markt Kaufering

Hierbei handelt es sich darum, dass das bayerische Breitband-Förderverfahren ein weiteres Mal in Anspruch genommen werden soll, um eine möglichst flächendeckende Breitbandversorgung im Markt herbeizuführen. Die kalkulierten Kosten für unsere Leistungen betragen lt. Angebot ca. 13.000 €. Dieser Betrag ist wesentlich höher, als beim ersten Durchlauf der Förderschritte im bayerischen Breitband-Förderverfahren. Dies ist dadurch begründet, dass zwar das bayerische Breitband-Förderverfahren durchlaufen wird, die Schritte aber konform zu den Anforderungen im Breitband-Förderverfahren des Bundes abgewickelt werden müssen, wie dies im Förderbescheid an den Markt Kaufering  aufgeführt ist. Dadurch ergibt sich sowohl bezüglich der Datengrundlagen als auch hinsichtlich der Verfahrensweise ein wesentlich größerer Aufwand als für die bekannte Durchführung der Schritte im bayerischen Breitband-Förderverfahren. Die wesentlich höheren Anforderungen des Bundes müssen eingehalten und in einem Abschlussbericht dokumentiert werden, damit die Fördermittel für unsere Leistungen an den Markt ausbezahlt werden. Die gesamten Kosten werden jedoch zu 100% aus dem Budget für Planungs- und Beratungsleistungen des Bundes abgedeckt, so dass der Markt keine Zuzahlung leisten muss.

2.        Erstellung eines FTTB-/FTTH-Masterplans

Damit im Markt Kaufering in der Zukunft die Gebäude an ein Glasfasernetz angebunden werden können, ist es erforderlich, dass bei möglichst allen relevanten Tiefbaumaßnahmen Mikroröhrchen für die Aufnahme von Glasfasern mitverlegt werden. Auf diese Weise entsteht Zug um Zug ein Leerrohr- bzw. Glasfasernetz, welches in einem weiteren Schritt an einen Breitbandversorger vermietet oder verkauft werden kann. Damit ein möglichst optimales Glasfasernetz entsteht, ist als Grundlage ein so genannter FTTB-/FTTH-Masterplan erforderlich. Aus ihm ist ersichtlich, welche Rohre wo verlegt werden müssen. Hierbei handelt es sich um ein Gesamtkonzept, welches möglichst konsequent zur Anwendung gebracht werden sollte. Die Sinnhaftigkeit des Masterplans zeigt sich auch darin, dass voraussichtlich im Herbst 2016 das so genannte DigiNetz-Gesetz in Kraft treten wird, nach welchem durch die Kommunen bei öffentlichen Baumaßnahmen Mikrorohre für Glasfasernetze mitzuverlegen sind. Die Grundlage hierfür bildet wiederum der FTTB-/FTTH-Masterplan. Auch die Kosten für die Erstellung des Masterplans werden zu 100% aus dem Budget für Planungs- und Beratungsleistungen des Bundes abgedeckt, so dass der Markt keine Zuzahlung leisten muss.

Aus Erfahrungswerten der Fa. [Name] wurden folgende Kosten geschätzt:

?        2. Durchgang bayerisches Förderverfahren                12.960 € netto
?        FTTB-/FTTH-Masterplan                                        19.196 € netto

Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei rd. 32.156 € netto bzw. 38.265,64 € brutto und somit unter dem Förderhöchstbetrag von 50.000 € brutto, sodass dem Markt Kaufering letztendlich keine Kosten entstehen können.

Eine Einholung von Vergleichsangeboten zur Beauftragung der Planungs- und Beratungsleistungen im Bundesförderverfahren ist hier nicht erforderlich. Da die Antragsstellung nur bis zum 31.12.2016 möglich ist, wurde der Antrag bereits vorsorglich gestellt.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Erhalt des Förderbescheides bzw. der Förderzusage den Auftrag an Fa. [Name] entsprechend des vorliegenden Angebotes vom November 2016 zu erteilen. Das Honorar darf den Förderhöchstbetrag von 50.000 € brutto nicht überschreiten.

Die Kosten sind bei den entsprechenden Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Instandsetzung Mühlbach; Projektbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö 4

Sachverhalt Bürger

Im westlichen Ortsrand von Kaufering-Dorf verläuft der Mühlbach als Gewässer III.Ordnung. Über den Bach werden nahezu ausschließlich mehrere Quellen gefasst und weiter nördlich in den Lech eingeleitet. Der Bachlauf enthält Abschnitte mit Durchlässen und betonierten Gerinnen, aber auch Abschnitte mit natürlichem mäandrierendem Verlauf, die im Zuge des ökologischen Ausbaus des Mühlbaches in den Jahren 1991 und 1992 angelegt wurden.

In einem naturnah ausgebauten Teilbereich an der Landrat-Müller-Hahl-Straße sickert Wasser durch die Böschungsflächen und die Bachsohle, das an der Straßenböschung wieder austritt und weiter auf die Straße bzw. den Gehweg läuft. Des Weiteren gab es schon mehrmals Wasseraustrittsstellen im Bereich der tieferliegenden Anwesen (Waldorfkindergarten), unterhalb bzw. westlich der Straße, welche mit Sickerstellen im Bachbett in Verbindung gebracht werden konnten. Diese wurden bislang immer wieder mit Beton verfüllt.

Die Vernässung der Dämme ist inzwischen so stark, dass wir nicht wissen, wie lange diese noch halten werden. Provisorisch ist eine Sicherung mit Sandsäcken erfolgt.


An der Landrat-Müller-Hahl-Straße, zwischen dem Durchlass unter dem Brückenring (KR LL 22) und der Auffahrt zur Hofstelle der Fam. [Name] soll nun das Bachbett / Bachgerinne auf rd. 45m Länge dauerhaft abgedichtet werden. Dazu ist aus Gründen der Nachhaltigkeit ein Stahlbeton-Gerinne vorgesehen, das dem vorhandenen Verlauf angenähert wird. Die Sohlenausbildung soll überwiegend mit dem vorhandenen Sohlmaterial wiederhergestellt werden. Gestalterisch soll der Bachlauf durch den Einbau von unterschiedlichen Wasserbausteinen und Pflanzen zwischen den Steinen aufgewertet werden und somit weiterhin einen naturnahen Charakter erhalten. Auch Totholz (z.B. alter Wurzelstock) sollte miteingebaut werden. Die Stb-Wände werden größtenteils nicht sichtbar sein. Die verbleibenden sichtbaren Stb-Wände sollen mit einem Natursteinmauerwerk verkleidet werden.


Die Maßnahme ist bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim in dieser Form abgestimmt. Auf eine Verblendung der sichtbaren Stb-Wände mit einem Natursteinmauerwerk könnte seitens des WWA Weilheim auch verzichtet werden. Es ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen.

Die Zuständigkeit für Bau, Unterhalt und Finanzierung ist im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) geregelt. Als Gewässer 3. Ordnung fällt der Bau, Unterhalt und die Finanzierung in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Da es sich um eine reine Unterhaltsmaßnahme handelt, scheidet eine mögliche Förderung des Freistaates Bayern im Zuge von Hochwasserschutzmaßnahmen, Stauanlagen und dgl. aus.

Die vorläufige Kostenschätzung sieht Gesamtkosten in Höhe von rd. 170.000 € vor:

?        Honorare                                                                                   25.000 €
?        Baukosten Mühlbach, Bereich Landrat-Müller-Hahl-Str.                        130.000 €
?        Weitere Instandsetzungen                                                                   15.000 €
-        vertikale Gitterstäbe an allen Oberstromseiten der Mühlbachbrücken
-        Beseitigung weiterer Vernässungen nördl. Mühlgasse

In den Kosten wurde auch eine Nachrüstung der fehlenden vertikalen Gitterstäbe an allen Oberstromseiten der Mühlbachbrücken und die Beseitigung einer weiteren Vernässung nördlich der Mühlgasse (durch Bodenaustausch) berücksichtigt.

Ebenfalls berücksichtigt ist die Instandsetzung des bereits abgesackten Straßenabschnittes.

Die derzeitige Terminplanung sieht folgenden Ablauf vor:

?        Antrag wasserrechtliche Genehmigung                                             bis 23.12.2016
?        Genehmigung                                                          bis Ende Februar 2017
?        Versand / Freigabe  Ausschreibungsunterlagen                                   03.03.2017
?        Submission                                                                                   23.03.2017
?        Vergabe der Bauarbeiten und Kostenfortschreibung im MGR                 05.04.2017
?        Baubeginn                                                                                 24.04.2017
?        Fertigstellung                                                                           23.06.2017                                                
Wir hoffen in der Zwischenzeit, dass die Dämme soweit halten. Ansonsten müssten Notmaßnahmen früher angeordnet werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Instandsetzung des Mühlbachs auf Basis der vorgestellten Pläne durchzuführen und die Maßnahme nach Genehmigung der Pläne durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim auszuschreiben.

Mit den Planungen soll das Ingenieurbüro [Name] aus Landsberg auf Basis der gültigen HOAI beauftragt werden.

Die Kosten sind im Haushalt 2017 entsprechend einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Gebäudereinigung Sportzentrum; Vertrag; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö 5

Sachverhalt Bürger

Am 17.08.2016 haben wir den am 22.07.2016 mit der [Name] geschlossenen Gebäudereinigungswerkvertrag fristlos gekündigt. Der Tagespreis für die Unterhaltsreinigung der [Name] betrug 99,36 € netto.  Am 25.08.2016 wurde mit der Fa. [Name] ein vom 12.09.2016 bis 31.12.2016 befristeter Gebäudereinigungswerkvertrag geschlossen. Der Tagespreis der Unterhaltsreinigung beträgt derzeit 99,83 € netto. Die Fa. [Name] würde diesen Preis aufrechterhalten.  Wir sind mit der geleisteten Arbeit der Reinigungskräfte und der Objektleitung sehr zufrieden und planen daher, einen Gebäudereinigungswerkvertrag für zwei Jahre abzuschließen. Für die Unterhaltsreinigung des Sportzentrums im Haushaltsjahr 2017 ist mit Kosten in Höhe von 30.000 € brutto zu rechnen. 

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, die Unterhaltsreinigung für das Sportzentrum, zunächst befristet bis zum 30.06.2017 an die Firma [Name] , zu einem Tagessatz von 99,83 € zu vergeben. Die neue Ausschreibung wird gemäß den einschlägigen Vergaberichtlinien vorbereitet und bis zum 30.06.2017 durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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6. Änderung Bebauungsplan "Lechwiesen Teil B"; Projektbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Betreiber eines bereits ansässigen Discounters im Gewerbegebiet Kaufering plant den Abbruch des bestehenden Supermarktes und die Errichtung eines neuen Gebäudes, in dem wieder ein Discount-Supermarkt betrieben werden soll.

Diesbezüglich wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid im Rahmen der Bauausschusssitzung am 11.05.2016 positiv verbeschieden und Befreiungen hinsichtlich nicht eingehaltener Festsetzungen des Bebauungsplans „Lechwiesen Teil B“ einstimmig zugestimmt.

Als ein Ergebnis der Prüfung des Antrags auf Vorbescheid ergibt sich, dass aufgrund der nunmehr geplanten größeren Verkaufs- und folglich auch Geschoßfläche die Baumaßnahme nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lechwiesen Teil B“ zulässig ist. Auch im Wege von Befreiungen besteht keine Genehmigungsfähigkeit.

Für die Umsetzung der Maßnahme ist zwingend die Ausweisung eines „Sondergebiets für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe“ (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO) erforderlich.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Lechwiesen Teil B“ vorzubereiten.
Mit der Planfertigung wird das Architekturbüro [Name] , München beauftragt.
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit dem Vorhabenträger abzuschließen und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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7. Neuerlass der Gebührenordnung der Bücherei des Marktes Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 14.09.2016 hat der Marktgemeinderat festgelegt, dass Inhaber der sog. Ehrenamtscard eine Ermäßigung auf die Gebühren der Bücherei des Marktes Kaufering erhalten sollen.
Für die Umsetzung des Beschlusses ist es erforderlich, die Gebührenordnung der Bücherei anzupassen.

Im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung am 12.10.2016 wurde diesbezüglich die Neufassung der Gebührenordnung der Bücherei des Marktes Kaufering vorgeschlagen und ein dahingehend ausgearbeiteter Entwurf der Gebührenordnung vorgelegt.

Bei der Beratung über den Tagesordnungspunkt hat der Marktgemeinderat beschlossen, den Beratungspunkt zunächst in den Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur zu vertagen um generell über die Höhe der Gebühren zu beraten.

Diese Beratung fand in der Ausschusssitzung am 21.10.2016 statt. Hierzu lagen die bereits vorliegenden Unterlagen und zusätzlich ein Ergänzungsantrag der Kauferinger Mitte bezüglich weiterer Änderungen der Gebührenordnung und ein Vorschlag der Leitung der Bücherei für eine moderate Gebührenerhöhung vor.

Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Ausschusssitzung wurden in einen neuen Entwurf für eine Gebührenordnung für die Bücherei des Marktes Kaufering eingearbeitet. Der Entwurf liegt dem Marktgemeinderatsgremium als Empfehlung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Sport und Kultur zur Beschlussfassung vor.

Die gültige Fassung der Gebührenordnung ist seit 01.01.2002 in Kraft und wurde letztmals im Wege des Erlasses einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung der Gemeindebücherei Kaufering vom 27.11.2012 geändert.

Die Gebührenordnung für die Bücherei des Marktes Kaufering soll neu erlassen werden. Damit sollen die bisher gültige Gebührenordnung sowie alle bisher erfolgten Änderungen ersetzt werden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt den Neuerlass der Gebührenordnung der Bücherei des Marktes Kaufering in der vorgelegten Fassung inkl. der in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 26.09.2001, zuletzt geändert mit Gebührenordnung zur Änderung der Gebührenordnung der Gemeindebücherei Kaufering vom 27.11.2012, außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Verordnung zur Änderung der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule des Marktes Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 14.09.2016 hat der Marktgemeinderat festgelegt, dass von Inhabern der sog. Ehrenamtscard für ein Seminar pro Semester nur 50% der entsprechenden Gebühr erhoben werden soll.

Im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales Sport und Kultur am 16.11.2016 wurde über die generelle Gebührensituation bei der Volkshochschule (VHS) diskutiert. Dazu wurde ein Vergleich mit den Gebühren benachbarter VHS aufgezeigt.

Als Ergebnis der Sitzung empfiehlt der Ausschuss eine moderate Anhebung der Gebühren zum Wintersemester im Herbst 2017. Dazu wird zu gegebener Zeit ein Entwurf für einen Neuerlass der Gebührenordnung der VHS zum September 2017 zur Beratung vorgelegt.

Zunächst müssen jedoch die Festlegungen aus der Beschlussfassung des Marktgemeinderats vom 14.09.2016 umgesetzt werden. Dafür soll der § 7 der Gebühren- und Honorarordnung der VHS geändert werden.

In diesem Zuge soll auch ein bereits am 06.07.2011 gefasster Beschluss des Marktgemeinderats bezüglich einer Ermäßigung für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (sog. Hartz IV-Leistungen) und Empfänger von Sozialhilfe berücksichtigt werden. Der Beschluss wurde mit abermaliger Beschlussfassung am 10.07.2013 auch um die Zielgruppe der Asylbewerber erweitert.

Die beschlossene Ermäßigung beträgt 100% auf die Gebühren von zwei Kursen pro Semester. Ab dem dritten Kurs pro Semester beträgt die Ermäßigung noch 50 %.

Die beiden Beschlüsse wurden bisher nicht im Rahmen einer Änderung der Gebührenordnung vollzogen. Faktisch wurden die beschlossenen Regelungen jedoch seitens der VHS angewendet. Die möglichen Ermäßigungen wurden in den Programmheften und im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Die Verwaltung empfiehlt daher folgende Neufassung des § 7 der Gebühren- und Honorarordnung der VHS:


§ 7
Gebührenfeie Veranstaltungen, Ermäßigungen

(1)        Kauferinger Bürger, die Inhaber der Ehrenamtscard sind, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr bezogen auf einen Kurs pro Semester.

(2)        Inhaber der Sozial-Card des Landkreises Landsberg am Lech und Asylbewerber erhalten zwei Kurse pro Semester kostenfrei, ab dem dritten Kurs wird eine Ermäßigung von 50 % auf die Kursgebühren der VHS gewährt.

(3)        Der 1. Bürgermeister kann im Benehmen mit der Leitung der Volkshochschule spezielle Veranstaltungen aus wichtigem Grund im Einzelfall als gebührenfrei erklären. Eine Ermäßigung der Kursgebühren kann in besonderen Härtefällen auf schriftlichen Antrag gewährt werden.

Im Rahmen der Beratung im Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur wurde von der Leiterin der VHS der Wunsch geäußert, dass bei der Höhe der Dozentenhonorare eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit vorgesehen wird, um auf unterschiedliche Verfügbarkeit bzw. Qualifikationen von Dozenten reagieren zu können.

Es sei zunehmend schwieriger, geeignete Dozenten zu finden. Insbesondere bei den zahlreichen Sprachkursen bestehe ein deutlicher Überhang der Nachfrage nach qualifizierten Dozenten gegenüber dem faktischen Angebot.

Es wird daher vorgeschlagen, den § 8 Abs. 1 der Gebühren- und Honorarordnung der VHS wie folgt neu zu fassen:

§ 8
Honorare, Reisekosten

Das Honorar für abgehaltene Kurse beträgt 35,00 € je Doppelstunde (= 90 Minuten).
In begründeten Fällen kann die Leitung der VHS von dem festgesetzten Honorarsatz abweichen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass einer Verordnung zur Änderung der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule des Marktes Kaufering.
Sie soll zum 01.01.2017 in Kraft treten
Die Verordnung umfasst folgende Änderungen:

1.        Der § 7 der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule des Marktes Kaufering erhält folgende neue Fassung:

§ 7
Gebührenfeie Veranstaltungen, Ermäßigungen

(1)        Kauferinger Bürger, die Inhaber der Ehrenamtscard sind, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr bezogen auf einen Kurs pro Semester.

(2)        Inhaber der Sozial-Card des Landkreises Landsberg am Lech und Asylbewerber erhalten zwei Kurse pro Semester kostenfrei, ab dem dritten Kurs wird eine Ermäßigung von 50 % auf die Kursgebühren der VHS gewährt.

(3)        Der 1. Bürgermeister kann im Benehmen mit der Leitung der Volkshochschule spezielle Veranstaltungen aus wichtigem Grund im Einzelfall als gebührenfrei erklären. Eine Ermäßigung der Kursgebühren kann in besonderen Härtefällen auf schriftlichen Antrag gewährt werden.

2.        Der § 8 Abs. 1 der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule des Marktes Kaufering erhält folgende neue Fassung:

§ 8
Honorare, Reisekosten

(1)        Das Honorar für abgehaltene Kurse beträgt 35,00 € je Doppelstunde (= 90 Minuten).
In begründeten Fällen kann die Leitung der VHS von dem festgesetzten Honorarsatz abweichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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9. Beschäftigungsinitiative Landsberg am Lech - Kapitalerhöhung, Genehmigung Notarurkunde URNr. B 1946/2016 - Ass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering ist Mitgesellschafter bei der Beschäftigungsinitiative Landsberg am Lech gemeinnützige GmbH (BILL) mit einem Anteil am Stammkapital i.H.v. 5.000.- €.

Die Gesellschafterversammlung der BILL hat in ihrer Sitzung am 19.07.2016 beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft um 31.000.- € zu erhöhen.

Die Erhöhung soll zum einen die Aufnahme der Isar-Würm-Lech I W L-Werkstätten für behinderte Menschen gGmbH als weitere Gesellschafterin mit einem Anteil am Stammkapital i.H.v. 15.000.- € ermöglichen und zum anderen die Grundlage dafür schaffen, dass die Anteile der Inneren Mission München – Diakonie in München und Oberbayern e.V. (satzungsgemäß Mehrheitsgesellschafterin) um 16.000.- € erhöht werden können.

Insgesamt erhöht sich damit das Stammkapital von 209.200.- € auf 240.000.- €.

Zur Umsetzung der Beschlüsse erfolgte eine notarielle Beurkundung der Kapitalerhöhung und der Einrichtung der neuen Gesellschafsanteile am 08.11.2016 mit URNr. B 1946/2016-Ass. Die Beurkundung bedarf der Genehmigung durch den Marktgemeinderat.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat genehmigt die Notarurkunde mit der URNr. B 1946/2016-Ass vom 08.11.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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10. Vereinbarung mit dem Landkreis Landsberg am Lech über den Betrieb des Recyclinghofs Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Zum 01.01.2017 wird der Betrieb des Recyclinghofs Kaufering an den Landkreis Landsberg am Lech übergehen.

Hierzu ist der Abschluss der beigefügten Vereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Markt Kaufering erforderlich. Der Entwurf entspricht der Mustervereinbarung des Bay. Gemeinde- und Städtetages.

Der Markt Kaufgering stellt die Gebäude und das Grundstück für den Betrieb dem Landkreis zur Verfügung. Das bisher vom Markt beschäftigte Betreuerpersonal wird vom Landkreis weiterbeschäftigt. Ebenso bleiben die bisherigen Öffnungszeiten bestehen.
Weitere Kosten (z.B. Winterdienstaufgaben, Strom, Telefon, Reinigung, etc.), die vom Markt geleistet bzw. bezahlt werden, werden direkt an den Landkreis weiterverrechnet.

Für die Umsetzung der Vereinbarung erhält darüber hinaus der Markt Kaufering eine Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 80.- € pro Betreuer und Jahr. Bei derzeit 12 Betreuern beliefe sich die Pauschale somit auf insgesamt 960.- € pro Jahr.

Die Abrechnung erfolgt jährlich für das vergangene Jahr.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Vereinbarung zwischen dem Landkreis Landsberg am Lech und dem Markt Kaufering zum Betrieb des Recyclinghofs Kaufering zu. 1. Bürgermeister Püttner wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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11. Genehmigung der Niederschrift vom 09.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö beschliessend 11

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 09.11.2016 (§ 32 Absatz. 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.11.2016 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö 12

Sachverhalt Bürger

-Keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 19.01.2017 11:32 Uhr