Datum: 03.08.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Vereidigung und Gelöbnis eines Marktgemeinderats als Nachrücker für Herrn Tobias Bühler gem. Art. 31 Abs. 4 GO
3 Änderung der Geschäftsordnung des Marktes Kaufering
4 Bauanfrage, Fl.Nr. 226 und 227/6, Epfenhausener Str. 1, Nutzungsänderung, Einbau eines Blumenladens in den ehem.Stadel sowie Einbau von einer zusätzl. Wohnung im besteh. Wohnhaus
5 Überplanmäßige Schülerbeförderungskosten
6 Wasserwerk; Erneuerung Wasserleitung Winterweg / Westendstraße; Vergabe
7 Instandsetzung einer bestehenden Slipanlage Höhe Lechtalbad Kaufering
8 Genehmigung der Niederschrift vom 22.06.2016 und vom 06.07.2016
9 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2016 ö 1

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

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2. Vereidigung und Gelöbnis eines Marktgemeinderats als Nachrücker für Herrn Tobias Bühler gem. Art. 31 Abs. 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

In seiner Sitzung am 06.07.2016 hat der Marktgemeinderat Kaufering die Niederlegung des Amtes für den Marktgemeinderat von Herrn [Name] gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) festgestellt.

Als erster Listennachfolger hat Herr [Name] die Wahl zum Marktgemeinderat wirksam nicht angenommen. Als nächste Listennachfolgerin hat Frau [Name] die Wahl zur Marktgemeinderätin ebenfalls wirksam nicht angenommen. Die Nichtannahmen durch Herrn [Name] und Frau [Name] müssen gem. 48 Abs. 3 Satz 2 (GLkrWG) ebenfalls durch den Gemeinderat festgestellt werden.

Nächster Listennachfolger ist Herr [Name], der nunmehr die Wahl zum Marktgemeinderat angenommen und sich dazu bereit erklärt den Eid bzw. das Gelöbnis gem. Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) abzulegen.

Nach Art. 31 Abs. 4 GO ist Herr [Name] als Marktgemeinderat in der ersten öffentlichen Sitzung nach seiner Zustimmung in feierlicher Form zu vereidigen. Der erste Bürgermeister nimmt diesen Eid bzw. dieses Gelöbnis ab.

Hierzu können folgende Varianten der Eidesformel gesprochen werden:

1.        Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

2.        Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

Gem. Art. 31 Abs. 4 Satz 3 GO kann der Eid auch ohne den Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Stattdessen kann ein Marktgemeinderatsmitglied das Gelöbnis auch mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden Beteuerungsformel einleiten (Art. 31 Abs. 4 Satz 4 GO).

Hinweis auf Art. 48 Abs. 1 Nr. 2 GLKrWG:

Wird die Eidesleistung oder die Ablegung des Gelöbnisses durch ein Marktgemeinderatsmitglied verweigert, verliert dieses sein Amt. In diesem Fall rückt der erste Listennachfolger nach.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stellt die wirksame Nichtannahme der Wahl zum Mitglied des Marktgemeinderats Kaufering für die Listennachfolger Herrn [Name] sowie Frau [Name] fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Änderung der Geschäftsordnung des Marktes Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Aufgrund der Vereidigung des Marktgemeinderates [Name] (TOP 2) werden Änderungen in der Geschäftsordnung (D.; Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3a, Anlage 3c) erforderlich. Die Kauferinger Mitte hat mit Schreiben vom 29.07.2016 (siehe Anlage) folgende Anpassung der Ausschussbesetzungen beantragt:

Benennung der Ausschussmitglieder, bzw. Stellvertreter der Kauferinger Mitte:
Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt:
Mitglied: [Name]

Ausschuss für Finanzen und Haushalt:
Mitglied: [Name]

Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur:
Mitglied: [Name]

Bauausschuss:
Mitglied: [Name]

Werkausschuss „Kommunalwerke Kaufering“:
Mitglied: [Name]

Redaktionsausschuss:
Mitglied:[Name]

Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglied: [Name]

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat legt die Besetzung der Ausschüsse für die Kauferinger Mitte wie folgt neu fest:

Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt:
Mitglied: [Name]

Ausschuss für Finanzen und Haushalt:
Mitglied: [Name]

Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur:
Mitglied: [Name]

Bauausschuss:
Mitglied: [Name]

Werkausschuss „Kommunalwerke Kaufering“:
Mitglied: [Name]

Redaktionsausschuss:
Mitglied: [Name]

Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglied: [Name]

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Bauanfrage, Fl.Nr. 226 und 227/6, Epfenhausener Str. 1, Nutzungsänderung, Einbau eines Blumenladens in den ehem.Stadel sowie Einbau von einer zusätzl. Wohnung im besteh. Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung, Einbau eines Blumenladens i.d. ehem. Stadel sowie Einbau von einer zusätzlichen Wohnung im besteh. Wohnhaus
Bauort:                    Fl.Nr. 226 und 227/6, Epfenhausener Str. 1, 86916 Kaufering
Bauherr:                

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5. Überplanmäßige Schülerbeförderungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2016 ö 5

Sachverhalt Bürger

Der Schulverband Igling-Hurlach berechnete mit Schreiben vom 13.07.2016 dem Markt Kaufering die Schülerbeförderungskosten 2015 für die Mittelschule Kaufering in Höhe von 29.251,22 €. Im Vorjahr betrugen die Kosten 17.220,99 €. Die Mehrkosten begründet der Schulverband mit dem Hinweis, dass mit dem Verkehrsunternehmer ein neuer Vertrag mit höheren Beförderungskosten geschlossen wurde.

Im Haushaltsplan 2016 sind hierfür lediglich 17.000 € auf Haushaltsstelle 21300.672200 veranschlagt. Dadurch ergeben sich überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 12.251,22 €. Da dieser Betrag über dem Rahmen liegt, der in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen würde, ist die Entscheidung des MGR’s einzuholen.

Die Leistung ist sachlich unabweisbar, da der Markt Kaufering verpflichtet ist, die Schülerbeförderungskosten zu tragen. Eine zeitliche Verschiebung ins nächste Jahr ist nicht vertretbar, da die Beförderungsleistung vom Busunternehmer erbracht wurde und vom Schulverband vorfinanziert worden ist.

Die Deckung der Mehrkosten ist gewährleistet durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 13000.150000.

Beschluss Bürger

Die überplanmäßigen Beförderungskosten für Mittelschüler des Schulverbands Igling – Hurlach in Höhe von 12.251,22 € werden anerkannt und im Haushalt 2016 verbucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

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6. Wasserwerk; Erneuerung Wasserleitung Winterweg / Westendstraße; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Die Wasserleitung im Winterweg und einem Teil der Westendstraße muss altersbedingt (Baujahr ca. 1955) auf einer Länge von rd. 230 m erneuert werden. In diesem Zuge werden ebenfalls 5 Hausanschlüsse erneuert und 4 Hausanschlüsse umgebunden.

Für die Tiefbau- und Montagearbeiten wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung 9 Angebote angefordert. Lediglich zwei Angebote gingen frist- und formgerecht ein.

                               netto                                brutto
Fa. [Name]                127.033,40 €                151.169,75 €
Bieter 2                        133.568,51 €                        158.946,53 €

Für das Material wurden drei Angebote im Rahmen einer freihändigen Vergabe angefordert. Zwei wertbare Angebote wurden abgegeben:

                               Netto                                brutto
Fa. [Name]                14.608,87 €                        17.384,56 €
Bieter 2                        14.713,00 €                        17.508,47 €

Die Maßnahme wird grundsätzlich hausintern abgewickelt. Zur Unterstützung bei der Ausschreibungsvorbereitung wurde das Ingenieurbüro [Name] aus Landsberg auf Stundenbasis eingeschalten.


Kostenübersicht:

?        Verwaltungskosten/Honorare                    3.500,00 €                    4.165,00 €                
?        Material                                          14.608,87 €                  17.384.56 €
?        Tiefbau/Montage/Hausanschlüsse        127.033,40 €                151.169,75 €

Gesamtkosten:        145.142,27 €                172.719,31 €        

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Durchführung der Maßnahme notwendigen Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rd. 145.000 € netto bzw. 173.000 € brutto zu erteilen.

Bei Sachkonto 5120, Kostenstelle 1310/1320 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € netto zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Instandsetzung einer bestehenden Slipanlage Höhe Lechtalbad Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2016 ö 7

Sachverhalt Bürger

Auf Höhe des Schwimmbades am Ostufer des Lechs befindet sich eine bestehende Slipanlage, die instandgesetzt werden muss. Die Slipanlage ist notwendig zum Einsetzen von Rettungsbooten der Wasserwacht und der Feuerwehr. Die nächste benutzbare Slipanlage liegt bei der Lechstaustufe 18. Das bedeutet für die Feuerwehr einen um rd. 2 km weiteren Weg und für die Wasserwacht eine Entfernung von rd. 5,2 km, sodass durch die Instandsetzung dieser Slipanlage wertvolle Zeit gespart werden kann, um Menschen zu retten.

Die Maßnahme wurde aus Zeit- und Kostengründen seit Anfang 2013 bereits mehrmals verschoben, soll aber heuer Ende Oktober durchgeführt werden. Zu dieser Zeit kann von besseren Arbeitsbedingungen aufgrund eines niedrigeren Wasserstandes ausgegangen werden.

Die Planung und Ausschreibung wird vom Ingenieurbüro [Name] aus Kaufering auf Stundenbasis unterstützt. Als Anlage ist ein Lageplan der geplanten Ausführung mit einem Betonfertigteil und zwei Fotos des Bestandes beigefügt.

Die Feuerwehr ist freundlicherweise bereit, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Baumaßnahme miteinzubringen (z.B. Freischneiden, Anbringen von Ausstattungsgegenständen wie z.B. Ösen usw.).

Die Fa. [Name] (vormals [Name]) hat sich bereit erklärt, für den Zeitraum der Baumaßnahme den Wasserspiegel möglichst niedrig zu halten, um die Kosten einer aufwendigen Wasserhaltung zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Die Kosten stellen sich nach derzeitigem Wissenstand folgendermaßen dar:

?        Verwaltungskosten / Honorare                                          5.000 €
?        Baukosten nach Kostenberechnung vom 25.07.2016                40.000 €

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme wie im Sachverhalt beschrieben, durchzuführen und die notwendigen Aufträge nach erfolgter Ausschreibung zu erteilen. Die überplanmäßigen Kosten in Höhe von 10.000 € werden durch Einsparungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Genehmigung der Niederschrift vom 22.06.2016 und vom 06.07.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolle vom 22.06.2016 und vom 06.07.2016 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.06.2016 und vom 06.07.2016 in den vorliegenden Fassungen gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2016 ö 9

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

Datenstand vom 11.11.2016 09:11 Uhr