Datum: 18.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Kommunalwerke; Wasserwerk; Einbau UV-Anlage; Projektbeschluss
3 Umgestaltung Kreuzung Viktor-Frankl-Straße (LL22) - Augsburger Str (LL20); Information
4 Verkehrszählung; Fortschreibung Verkehrsmodell; Beschluss
5 Feststellung der Jahresrechnung 2015
6 Entlastung der Jahresrechnung 2015
7 Teilausgleich von Forderungen des Seniorenstifts gegen Markt Kaufering
8 Bebauungsplan "Frauenwald - Rational, 2. Änderung und Erweiterung" einschießl. 60. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech,Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
9 Bebauungsplan "2. Änderung des Bebauungsplans Kolpingstraße Teil II", Aufstellungsbeschluss
10 Ernennung eines Referenten für Senioren; Grundsatzbeschluss
11 Genehmigung der Niederschrift der Fortsetzung vom 09.11.2016 und Genehmigung der Niederschrift vom 14.12.2016
12 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö 1

Sachverhalt Bürger

-Keine Veröffentlichung-

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2. Kommunalwerke; Wasserwerk; Einbau UV-Anlage; Projektbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Die Wasserversorgung des Markt Kaufering erfolgt primär über die Quellfassung St. Leonhard, die sich auf einer Schotterterrasse östlich oberhalb des Lechs befindet. Die Quellfassung erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung über eine Länge von ca. 700 m.
Da die Quellsammelleitung in mehreren Bereichen starke Wurzeleinwachsungen aufweist, wurde im Sommer 2016, die Einwachsungen auf dem ersten Teilstück von ca. 300 Metern ausgefräst und die Leitung anschließend gespült.
Nach Abschluss dieser Arbeiten kam es in den Folgemonaten zu bakteriologischen Verunreinigungen des Trinkwassers mit coliformen Keimen.

Die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung erfolgte während dieser Zeit mit dem Notverbund Landsberg über einen Zeitraum von ca. vier Monaten.
Nach Abklingen der mikrobiologischen Verunreinigungen wurde Ende November die Quelle St. Leonhard wieder in Betrieb genommen.

Im Jahr 2017 soll der zweite Sanierungsabschnitt auf einer Länge von ca. 400 Metern erfolgen. Die Arbeiten werden in zwei Abschnitte unterteilt. Zum einen das Entfernen der Bäume im Quellfassungsbereich ab Februar, zum anderen die Fräsarbeiten im Sommer (Juni/Juli).
Nach den Erfahrungen aus diesem Jahr, kann davon ausgegangen werden, dass durch die Fräsarbeiten wieder coliforme Keime in das Trinkwasser eingetragen werden.

Um der Gefahr vorzubeugen, dass es abermals zu mikrobiologischen Versorgungsproblemen (Abkochen/Chloren/Notverbund) kommt, soll vorsorglich eine UV – Desinfektionsanlage nachgerüstet werden.

Darüber hinaus, soll die UV-Desinfektionsanlage präventiv eingesetzt werden. Der nach TrinkwV geforderte Grenzwert von 0 [MPN/100 ml] soll mit dem Einsatz einer solchen Anlage sichergestellt werden.

Die UV - Desinfektionsanlage wird im Wechsel- oder im Dauerbetrieb eingesetzt. Aufgrund der geringen Betriebskosten sowie der Einhaltung des Grenzwerts für coliforme Keime, wird empfohlen die Anlage im Dauerbetrieb zu betreiben.

Zur möglichen Nutzung einer UV-Desinfektionsanlage wurde das IB [Name] beauftragt. Die Studie zur Wasserbeschaffenheit sowie eine Kostenschätzung liegen der Marktgemeinde vor.

Eine grobe Kostenschätzung gemäß DIN 276-1 ergibt eine netto Investitionssumme von 70.500 €.
Die Betriebskosten liegen bei:

       Wechselbetrieb (ca. 4 Wochen im Jahr):        1.600 €/a
       Dauerbetrieb:                                        3.400 €/a

Das Ergebnis der Wasseranalyse ergab, dass der Einsatz einer UV-Desinfektionsanlage möglich ist. Die örtlichen Gegebenheiten im Wasserwerk-Ost, ermöglichen einen Einbau der UV-Anlage in die Reinwasserdruckleitung. Die Anforderungen aus der TrinkwV werden mit der UV-Anlage eingehalten.

Beschluss Bürger 1

Der Einbau einer UV-Desinfektionsanlage stellt sicher, dass der Grenzwert für coliforme Keime lt. TrinkwV eingehalten wird. Deshalb stimmt der Marktgemeinderat dem Einbau dieser Anlage im Jahr 2017 zu.

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Planungsleistungen einzuholen. Erster Bürgermeister Erich Püttner wird zur Auftragserteilung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

Beschluss Bürger 2

Die Verwaltung wird beauftragt Alternativen (zweites Wasserschutzgebiet) für die Erhaltung der Versorgungssicherheit zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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3. Umgestaltung Kreuzung Viktor-Frankl-Straße (LL22) - Augsburger Str (LL20); Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Im Jahr 2016 wurde der über die Südumgehung Kauferings laufende Anschluss zur B17neu durch Höhenfreimachung des Bahnüberganges der LL22 Kaufering-Igling so verbessert, dass jetzt eine zügige Verbindung zur Anschlussstelle Igling über die Südumgehung verfügbar ist.

Nachdem nun alle geplanten verkehrstechnischen Maßnahmen im Bereich der Ortsränder des Marktes Kaufering abgeschlossen werden konnten (Spange Nord-Ost, LL22 Kaufering-Igling), soll der Knotenpunkt LL20 (B17alt) / Viktor-Frankl-Straße an die veränderte Verkehrssituation angepasst werden.

Hier besteht eine Unfallhäufung zwischen den Linksabbiegern in die Viktor-Frankl-Straße mit dem Gegenverkehr.

Die Radfahrer werden westlich und östlich der Augsburger Straße jeweils auf einem Zweirichtungsradweg geführt. Im Bereich des Knotenpunktes gibt es ebenfalls eine Unfallhäufung und Konflikte des motorisierten Verkehrs mit den Radfahrern, die die Viktor-Frankl-Str. queren.

Somit soll der Knoten so umgestaltet werden, dass Konflikte vermieden werden und die Radfahrer und Fußgänger sicher und zügig die Viktor-Frankl-Straße queren können.

Weiter soll der Verkehr in und aus Richtung Augsburg durch geschickte Umgestaltung des oben bezeichneten Knotenpunktes und Anpassung der Beschilderung über die Südumgehung gelenkt werden. Dadurch wird eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Nord-Süd-Richtung auf der alten B17 in Kaufering erwartet.

Der Durchgangsverkehr von und nach Osten kann in der jetzigen Form nicht reduziert werden, da eine mögliche Süd-Ost-Umfahrung weder vorhanden noch in naher Zukunft geplant ist.

Es wurden drei Varianten untersucht:

Variante 1:        Erweiterung der heutigen Signalisierung ohne grundlegende bauliche Veränderungen am Knotenpunkt
Variante 2:        Bauliche Veränderungen des Knotenpunktes zur Stärkung der Achse südliche Augsburger Straße-Viktor-Frankl-Str. mit weiterhin signalisiertem Betrieb.
Variante 3:        Bau eines Kreisverkehrs mit einer Radwegunterführung


– Der Inhalt der Machbarkeitsstudie ist als Anlage enthalten –

Anhand der Planskizzen erfolgt eine kurze Erläuterung der untersuchten Varianten in der Sitzung.

Die ausführliche Vorstellung der Variantenuntersuchung durch Fa. [Name] erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss der Untersuchungen. Die hier vorliegende Sitzungsvorlage dient lediglich als Vorinformation des Marktgemeinderates und als Entscheidungshilfe zur Unterstreichung der Wichtigkeit des nachfolgenden Beschlussvorschlages.

Im Ergebnis erreichen die Varianten 1 und 2 eine gute Qualitätsstufe C auf einer 6-stufigen Bewertungsskala ähnlich dem Schulnotensystem. Die Variante „Kreisverkehr“ kann interessanterweise nicht empfohlen werden, da in der Abendspitze nur die ungenügende Qualitätsstufe E erreicht wird.

Bei allen Betrachtungen wird der Ast „Heizkraftwerk“ als untergeordneter Ast außer Acht gelassen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Variante 1 den geringsten positiven Effekt erzielt, da nur die Signalanlage modernisiert und die gewünschte Verkehrslenkung erzielt werden kann. Die Radfahrer und Fußgänger müssen leider -wie bisher- in Etappen die Viktor-Frankl-Str. queren.

Bei der Variante 2 sind alle Belange berücksichtigt, der Durchgangsverkehr wird optisch und signaltechnisch auf die Viktor-Frankl-Str. geführt und die Radfahrer können eine eigene Grünphase für die Querung der Viktor-Frankl-Str. in einem Zug erhalten. Die Ein- und Ausfahrtsituation für die Shell-Tankstelle kann so gelöst werden, dass die westliche Ein- und Ausfahrt bleibt. Im Osten kann eine zusätzliche Einfahrt aus Richtung Augsburg und Ausfahrt in Richtung Landsberg geschaffen werden.

Die Variante 3 Kreisverkehr mit Unterführung berücksichtigt zwar alle Aspekte der Verkehrssicherheit, eine Verkehrslenkung des Durchgangsverkehrs kann aufgrund der gleichmäßigen Verteilfunktion eines Kreisverkehrs nicht erzielt werden. Eine lange Tunnellösung (hier rd. 50 m zzgl. Rampen mit je rd. 70 m) kostet zudem relativ viel und ist immer mit den Problematiken der Angst und des Vandalismus behaftet.

Eine erste grobe Schätzung der Baukosten stellt sich folgendermaßen dar:
Variante 1:           175.000 €
Variante 2:           395.000 €
Variante 3:        1.150.000 €

Für eine genauere Ermittlung der zu erwartenden Baukosten müssen alle Randbedingungen noch detailliert geprüft werden (z.B. Sparten).

Eine Verfeinerung der Variante 2 mit optimierter Linienführung ist ebenfalls im Anhang enthalten. Hier würden geringfügig höhere Umbaukosten auf der Ostseite entstehen, die hier noch nicht berücksichtigt sind.

Am Schluss der Diskussion ist noch eine Variante 4 entstanden, die den kompletten Rückbau aller derzeitigen Verkehrsinseln am Knotenpunkt vorsieht. Der so auf das Minimum reduzierte Knotenpunkt würde dann ebenfalls eine Querung der Radfahrer und Fußgänger in einem Zug ermöglichen. Diese Variante könnte kostentechnisch zwischen Variante 1 und 2 liegen. Über die Leistungsfähigkeit kann derzeit keine Aussage getroffen werden, da die Ausarbeitung noch ansteht.  

Alle Leistungsfähigkeitsberechnungen basieren auf Verkehrszählungsdaten vom November 2014 und den Verkehrsprognosedaten aus dem Verkehrsentwicklungsplan des Jahres 2013.

Aktuelle Verkehrsdaten zum Knotenpunkt, die auch die verkehrlichen Wirkungen der jüngsten Maßnahme in Richtung Anschlussstelle Igling beinhalten, liegen nicht vor. Dadurch kann der aktuelle Durchgangsverkehr und das damit verbundene Reduzierungspotential nur geschätzt werden. Um verbindlichere Aussagen, auch in Bezug auf Wechselwirkungen mit den weiteren Knotenpunkten Einfahrt Fa. Hilti, Iglingerstr../Hiltistraße, Bayernstraße usw. treffen zu können, ist eine umfangreiche Aktualisierung der Datengrundlagen notwendig.

Erst bei Vorliegen der neuen Daten kann und soll über eine favorisierte Ausbauvariante abgestimmt werden.

Folgender zeitlicher Ablauf ist derzeit vorgesehen:

September 2016                        Projektstart
Bis September 2017                Aufstellung RE-Entwurf und Zuwendungsantrag
Bis März 2018                        Ausschreibung und Vergabe
Bis Juli 2018                                Realisierung und Abnahme

Da entsprechende Beschlusslagen noch nicht vorliegen, kann sich die Maßnahme auch um ein Jahr bis 2019 verzögern, ggf. ist mit einem vorzeitigen Baubeginn wieder eine Beschleunigung möglich.

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4. Verkehrszählung; Fortschreibung Verkehrsmodell; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö 4

Sachverhalt Bürger

Die derzeit laufenden Überlegungen zur verkehrssicheren Umgestaltung des Knotenpunktes LL20 (B17alt) / Viktor-Frankl-Str. basieren auf Verkehrszahlen und pauschalen Ansätzen, die zuletzt nach der Fertigstellung des Kreisverkehrs für die Spange Nord-Ost im Norden Kauferings erhoben wurden.

Leider beobachten wir aktuell in der Morgenspitze für den Bereich nördliche Augsburger Straße, Fahrtrichtung Süd, Rückstaus bis auf Höhe der Haidenbucher Straße. Diese können z.B. durch die Zufahrt zum Hilti-Gelände bedingt sein. Auch Wechselwirkungen mit den anderen Knotenpunkten (Iglingerstr./Hiltistr., Bayernstraße) können Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und somit auf die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Knotenpunkte haben.

Die möglichen Varianten zur Umgestaltung des Knotenpunktes LL20 (B17alt) / Viktor-Frankl-Str. wurden im vorherigen Top vorgestellt. Es hat sich z.B. gezeigt, dass die rechnerische Rückstaulänge zur Spitzenstunde derzeit in Fahrtrichtung Süd auf der LL20 rd. 211 m beträgt und damit auf Höhe der Hilti-Zufahrt liegt. Eine isolierte Betrachtung der reinen Kreuzungssituation kann also nicht zielführend sein, um die sinnvollste Ausführungsvariante zu ermitteln. Da jede Ausführungsvariante bei Bevorrechtigung der Südumfahrung grundsätzlich zu Einschränkungen von und nach Kaufering führt, muss sichergestellt sein, dass sich aufgrund der möglichen Reduzierung des tatsächlichen Durchgangsverkehrs trotzdem eine bessere bzw. zumindest nicht schlechtere Knotenpunktqualität einstellen kann (an dieser Stelle ist nur der motorisierte Verkehr gemeint).

Am 16.11.2016 wurden die vorliegenden Varianten im Rathaus Kaufering auch der Verkehrskommission vorgestellt. Übereinstimmend wurde festgelegt, dass in jedem Fall wieder eine Kopplung mit der Hilti-Ampel hergestellt werden muss. Diese ist aufgrund häufiger technischer Probleme derzeit nicht mehr aktiviert. Weiter muss die „Augsburg“- Wegweisung richtiggestellt werden. Zur abschließenden Beurteilung sind aktuelle Verkehrszahlen unumgänglich, sodass der Markt Kaufering sich bereit erklärt hat, diese im Rahmen seiner Verkehrserhebungen zu liefern.

Deswegen ist es geplant, erneute Verkehrszählungen mit Kennzeichenerfassung an allen wichtigen Knotenpunkten durchzuführen (s. Lageplan 1 und 2) und das Kauferinger Verkehrsmodell fortzuschreiben. Die Erhebungen sollen vollautomatisch mittels Videotechnik erfolgen. Im Ergebnis erhalten wir alle relevanten und zur Planung notwendigen Angaben über die derzeitige und zukünftige Verkehrssituation mit einem neuen Prognosehorizont 2030 (derzeit 2025). Weitere Verkehrszählungen werden zunächst nicht mehr nötig sein, da keine Verkehre mehr aus dem Ort nach außen verlagert werden können.

Die erneute Verkehrszählung mit Kennzeichenerfassung liefert uns folgende Ergebnisse:

  • Aktueller Modellzustand als Planungsgrundlage
  • Konkrete Ermittlung der Durchgangsverkehrsbeziehungen
  • Fortschreibung aller möglichen Quelle-Ziel-Beziehungen
  • Aktualisierung der Verkehrsdaten und Fortschreibung des Verkehrsmodells
  • Aufzeigen von Entwicklungen
  • Aufbereitung des Prognosehorizontes 2030
  • Modellseitige Abbildung der Verlagerung des Durchgangsverkehres
Landsberg <=> Augsburg auf die Viktor-Frankl-Str
  • Ermittlung der Spitzenstundenbelastungen am Vormittag bzw. Nachmittag
  • Umfassender Ergebnisbericht und Powerpoint-Präsentation

Nach Rücksprache mit Hr. [Name] (Fa. [Name]) sind im Bereich der Verkehrserhebungen keine Einsparungen möglich, da der Grundaufwand bereits sehr hoch ist. Die Erfassung beschränkt sich nur auf die für das Kauferinger Verkehrsmodell unbedingt notwendigen Knotenpunkte, um verlässliche Zahlen für den Durchgangsverkehr zu erhalten. Bei der Auswertung gibt es eine light-Version und eine Vollversion, die optional angeboten ist.

Das Angebot sieht folgende Leistungen vor:

  1. Videoverkehrszählung                                        11.900,- € netto
  2. Kennzeichenerfassung                                        16.200,- € netto
  3. Auswertung light                                                  5.100,- € netto
  4. Prognose, Planfall, Spitzenstunden                          6.500,- € netto
Gesamtsumme light-Version:                                              39.700,- € netto
                                                                                       47.243,- € brutto

Optional:         große Fortschreibung Bestandsmodell incl. aller möglichen Quelle Ziel Beziehungen
                                                                                   11.600,- € netto

Gesamtsumme große Fortschreibung:                                46.200,- € netto
                                                                                       54.978,- € brutto                                            
Der Landkreis Landsberg, der sonst alle Planungskosten und vor. auch nahezu alle Baukosten des Projektes tragen wird, beteiligt sich an den Kosten der Verkehrs-erhebungen in der Version light zu einem Drittel, das entspricht 15.748 €.

Die übrigen Kosten wären vom Markt Kaufering zu tragen, da der Mehrwert aus der Zählung in erster Linie auch dem Markt Kaufering zu Gute kommt.

Weiter ist es inzwischen so, dass die neue Datenbasis dringend als Grundlage für alle schalltechnischen Untersuchungen für bestehende und zukünftige Bebauungsplan-entwicklungen entlang der LL20 / B17alt benötigt wird. Für schalltechnische Untersuchungen werden regelmäßig die RLS-90-relevanten Straßenverkehrsdaten in einem Prognosehorizont 2030 bzw. mindestens 10 Jahre voraus (DTV, maßgebliche Verkehrsstärken, Schwerlastverkehrsanteile) auf der Augsburger Straße, möglichst mit querenden Verbindungen Hilti-Str., Iglinger Str., Zu-/Abfahrt Bayernstr. abgefragt. Dabei ist es nicht mehr erlaubt, die Eingangswerte für Modellrechnungen aus allgemein zugänglichen Werten (z.B. aus BAYSIS-Bayern) zu extrapolieren, diese müssen vielmehr individuell ermittelt sein.

Die Zahlen werden aktuell im Bereich der Augsburger Straße beim Bebauungsplan B17alt Teil II, zwischen Hiltistr. und Bayernstr. und für die Entwicklung des Baugebietes Lechfeldwiesen V benötigt.

Die neue Datenbasis wird bis zum Prognosehorizont 2030 die Grundlage für alle bis dahin anstehenden innerörtlichen Knotenpunktumgestaltungen, zusätzlichen innerörtlichen Vernetzungen usw. bilden.

Im Jahr 2016 wurde bei HHSt. 63100.942000 ein Betrag von 39.108,42 € eingespart, der hier sinnvoll eingesetzt werden kann. Aufgrund der Allgemeingültigkeit der vorgesehenen Verkehrserhebung erfolgt der Ansatz der Honorare nun bei HHst. 63000.655000.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fa. [Name] entsprechend Ihres Angebotes vom 29.11.2016 incl. der großen Fortschreibung und einem Angebotspreis von 54.978 € zu beauftragen.

Die schriftliche Auftragserteilung kann aufgrund der haushaltslosen Zeit erst nach Beschluss der Haushaltssatzung 2017 erfolgen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den unten bezeichneten Haushaltsstellen im Jahr 2017 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 11

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö 5

Sachverhalt Bürger

Die Jahresrechnung wurde dem Marktgemeinderat in der Sitzung vom 13.07.2016 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung in der Zeit vom 23. - 25.11.2016. Über die Prüfungsinhalte wurde ein Bericht erstellt. Der Prüfungsbericht wurde ohne Gegenstimme angenommen.

Als Anlagen liegen bei:

Anlage 1        Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2015
Anlage 2        Prüfungsbericht über die örtliche Jahresrechnung 2015
Anlage 3        Anlagen 1 - 20 zum Prüfungsbericht

Beschluss Bürger

Die Jahresrechnung 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend der Anlage 1 festgestellt. Die nachfolgend genannten Unterlagen waren der Jahresrechnung beigefügt und sind in die Feststellung mit einbezogen:
-        Vermögensübersicht
-        Übersicht über die Schulden und Rücklagen
-        Rechnungsquerschnitt und Gruppierungsübersicht
-        Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse
und Verwahrgelder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Entlastung der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö 6

Sachverhalt Bürger

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Feststellung der Jahresrechnung ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Die Entlastung macht die überörtliche Prüfung nicht entbehrlich.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für die festgestellte Jahresrechnung 2015.

(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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7. Teilausgleich von Forderungen des Seniorenstifts gegen Markt Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö 7

Sachverhalt Bürger

Im Haushalt 2016 stehen noch Haushaltsmittel für einen Teilausgleich der Forderungen des Seniorenstifts in Höhe von 70.000 € zur Verfügung. Die Ausgleichszahlung muss noch beschlossen werden. Diese Zahlung sollte bis auf Widerruf gewährt werden. Die Gesamtforderung des Seniorenstifts gegenüber dem Träger beträgt zum 31.12.2014
728.853,59 €.

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering beschließt, dem Seniorenstift jährlich einen Teilausgleich der Forderungen in Höhe von 70.000 € bis auf Widerruf bis längstens 2020 zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

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8. Bebauungsplan "Frauenwald - Rational, 2. Änderung und Erweiterung" einschießl. 60. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech,Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 21.10.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans „Frauenwald - Rational, 2. Änderung und Erweiterung“ sowie die damit verbundene Einleitung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird der Markt Kaufering am Verfahren beteiligt.

Aus Erschließungssicht wird seitens der Verwaltung keine Beeinträchtigung des Marktes Kaufering gesehen, da die An- und Abfahrtssituation Richtung Süden und Westen über die bisher bereits genutzten Verbindungen erfolgt.

Zum Lärmschutz ist festzustellen, dass die zugrundeliegenden Lärmkontingente durch die vorliegende Planung nicht überschritten werden. Diesbezüglich in früheren Verfahren vorgebrachte Einwände hinsichtlich der korrekten Einstufung des Gebietes nördlich der Bahnhofstraße in Kaufering als reines Wohngebiet (WR) sind bei der schalltechnischen Untersuchung nunmehr augenscheinlich berücksichtigt. Inwieweit ggf. eine positive Auswirkung von einer durch den Bebauungsplan mögliche Bebauung im Bezug auf eine Abschirmung von Lärm aus dem benachbarten holzverarbeitenden Betrieb anzunehmen ist, kann nicht beurteilt werden.

Das Plangebiet wird derzeit als Wald genutzt. Der bestehende Wald hat nach dem Waldfunktionsplan eine Bedeutung für den lokalen Klima-, Immissions- und Lärmschutz. Auch laut Waldfunktionskarte im Landkreis Landsberg am Lech hat der Frauenwald Bedeutung für den regionalen Klimaschutz, wurde im Regionalplan jedoch nicht als Klimaschutzwald eingestuft.
Durch das o.g. Vorhaben werden u. a. zusätzliche Waldrodungen im Umfang von ca. 4,78 ha erforderlich. Die erforderlichen Ausgleichsflächen betragen 5,65 ha, diese Ausgleichsmaßnahmen werden nicht im Geltungsbereich durchgeführt, sondern erfolgen durch externe Ausgleichsflächen. Diese Ausgleichsflächen befinden sich größtenteils nicht in unmittelbarer Nähe der gerodeten Fläche, sondern im Bereich der Stadtteile Friedheim / Erpfting / Ellighofen. Für die vorgenannten Rodungsmaßnahmen wurde seitens der Stadt Landsberg am Lech bereits Genehmigungen für die Waldumwandlung / Waldrodung erwirkt.

Der Bereich „Frauenwald“ kann somit seine wichtige Funktion für den Klimaschutz, von dem auch das Gemeindegebiet Kaufering profitiert, zukünftig nicht mehr in dem bisherigen Maß erfüllen.

Weitere Belange des Marktes Kaufering sind aus Sicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Anregungen bzw. Bedenken gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Bezug auf die o.g. Klimaschutzfunktion des Waldes abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan "2. Änderung des Bebauungsplans Kolpingstraße Teil II", Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hatte in seinen Sitzungen am 31.07.2013 und 19.03.2014 ursprünglich beschlossen, einen Bebauungsplan „Kolpingstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen, der folgende Änderungen beinhalten sollte:

1.        1. Änderung des Bebauungsplans Kolpingstraße Teil I
2.        2. Änderung des Bebauungsplans Kolpingstraße Teil II
3.        1. Änderung des Bebauungsplans Lärmschutzeinrichtung B 17-Teil II

Die Planentwürfe zu der Bauleitplanung „Kolpingstraße“ wurden in vom Marktgemeinderat gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Auslöser für die beschlossenen Änderungen waren Wünsche für bauliche Veränderungen von zwei bereits angesiedelte Einzelhandelsbetrieben.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass die Wünsche der beiden Betriebe nicht in Einklang zu einander gebracht werden können. Eine Lösung für beide betreffenden Betriebe hätte vorausgesetzt, dass beide den Änderungen, insbesondere einer Festsetzung zur geschlossenen Bauweise, zugestimmt hätten. Diese Zustimmung wurde seitens des beteiligten Supermarktbetreibers verwehrt.
Dem Erweiterungswunsch des Betriebes im Bereich GEe (Drogeriemarkt im Bebauungsplan Kolpingstraße Teil I) konnte somit nicht entsprochen werden.

Der Betrieb im Bereich SO 1 - Lebensmittelhandel (Bebauungsplan Kolpingstraße Teil II) möchte weiterhin sein Sortiment um Aufbackwaren erweitern.
Hierzu ist es notwendig, die für Lager und Sozialräume zulässige Fläche von 250 m² auf 534 m² zu erhöhen und den Bebauungsplan „Kolpingstraße Teil II“ entsprechend zu ändern.


Aufgrund dessen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 23.11.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ vorzubereiten.
Mit der Planfertigung wird das Architekturbüro [Name], München beauftragt.
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit dem Vorhabenträger abzuschließen und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.12.2016 wurde der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Betreiber des betreffenden Supermarktes vom Gremium genehmigt. Die gegengezeichneten Ausfertigungen des Vertrages liegen nunmehr dem Markt Kaufering vor.

Gemäß Beschluss vom 23.11.2016 ist nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplans Kolpingstraße Teil II“ zu fassen.

Vorher sind jedoch die bestehenden Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan „Kolpingstraße“ sowie die Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse vom 31.07.2013 bzw. 19.03.2014 aufzuheben.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse für den Bebauungsplan „Kolpingstraße“ vom 31.07.2013 bzw. 19.03.2014 vom 31.07.2013.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „2. Änderung des Bebauungsplans Kolpingstraße Teil II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Das Architekturbüro [Name] , München wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Vorbereitung eines Billigungs- und Auslegungsbeschlusses und der anschließenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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10. Ernennung eines Referenten für Senioren; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Der Seniorenbeirat hat angeregt, eine/n Referenten/in für Seniorenfragen aus dem MGR zu benennen.

Als Hauptaufgabe soll hier die Schnittstelle vom MGR zum Seniorenbeirat erfolgen und diese/r Referent/in wird in die Arbeit des Seniorenbeirates eingebunden.

Die Fraktionen werden gebeten, mögliche Interessenten für dieses Amt zu benennen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt grundsätzlich der Benennung eines/r Referenten/in für Senioren zu.
Die Fraktionen sollen mögliche Interessenten für dieses Ehrenamt benennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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11. Genehmigung der Niederschrift der Fortsetzung vom 09.11.2016 und Genehmigung der Niederschrift vom 14.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö beschliessend 11

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls der Fortsetzung vom 09.11.2016 (am 23.11.2016) sowie die Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 14.12.2016 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der Fortsetzung der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.11.2016 am 23.11.2016 sowie das Protokoll vom 14.12.2016 jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö 12

Sachverhalt Bürger

-Keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 26.01.2018 11:57 Uhr