Datum: 08.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:42 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Vergaben Mensa
3 Tempo 30 Zonen; Gesamtkonzept; Beschluss (zu Beginn der Sitzung von der TO gestrichen)
4 Antrag Pfarreiengemeinschaft Kaufering; Außenrenovierung St. Johann; Beschluss
5 Kassenkredit der Kommunalwerke
6 Kommunalwerke Kaufering, Bestellung eines Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2015-2017
7 Kommunalwerke; Änderung der Betriebssatzung
8 Feststellung der Jahresrechnung 2011
9 Entlastung der Jahresrechnung 2011
10 Feststellung der Jahresrechnung 2012
11 Entlastung der Jahresrechnung 2012
12 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG); Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG, Fl.Nr. 2729, Errichtung u.Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Höhe v. 200 m, Stellungnahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG
13 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG); Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG, Fl.Nr. 2732, Errichtung u.Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Höhe v. 230 m, Stellungnahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG
14 Änderung der Geschäftsordnung des Marktes Kaufering
15 Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und Andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
16 Genehmigung der Niederschrift vom 18.01.2017
17 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö 1

Sachverhalt Bürger

-Keine Veröffentlichung-

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2. Vergaben Mensa

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Im Rahmen der Ausschreibungen für den Um- und Neubau Mensa der Grundschule Kaufering sind folgende Gewerke im Vergabeverfahren nach VOB/A geprüft worden; die Aufträge können vergeben werden.

Kostengruppe 300:
a) Abbrucharbeiten:                                  Fa. [Name] aus Klosterlechfeld
                                               Angebotssumme:                  60.695,34 €
b) Baumeisterarbeiten:                        Fa. [Name] aus Landsberg
                                               Angebotssumme:                152.693,04 €
c) Zimmer- und Dachdeckerarbeiten:        Fa. [Name] aus Landsberg
                                               Angebotssumme:                 103.846,94 €

Kostengruppe 400:
d) Küchenarbeiten:                                Fa. [Name] aus Putzbrunn
                                               Angebotssumme:                194.927,95 €
e) Elektroarbeiten:                                Fa. [Name] aus Weil/Adelshausen
                                               Angebotssumme:                129.227,86 €
f) Heizungsarbeiten:                        Fa. [Name] aus Schwabbruck
                                               Angebotssumme:                56.818,56 €
g) Lüftungsarbeiten:                        Fa. [Name] aus Friedberg
                                               Angebotssumme:                138.613,38 €
h) Sanitärarbeiten:                                Für das Gewerk Sanitärarbeiten wurden kein Angebot abgegeben.

Kostengruppe 700:
Projektsteuerung:                                [Name] aus München
                                               Honorarsumme:                68.722,50 €
Planung/Werkplanung/Bauleitung:        [Name] aus Bad Wörishofen
                                               Honorarsumme:                111.963,07 €
Brandschutzplanung:                        [Name] aus Weilheim
                                               Honorarsumme:                2.500,00 €
Elektroplanung:                                [Name] aus Schongau
Honorarsumme:                51.045,89
Heizung, Lüftung, Sanitär:                        [Name] aus Neusäß
                                               Honorarsumme:                70.700,00 €
Küchenplanung:                                [Name] aus München
                                               Honorarsumme:                39.222,54 €
Sicherheits- und Gesundheitskoor.        [Name] aus Kaufering
                                               Honorarsumme:                3.219,00 €
Statik:                                                Wird nachgereicht

Beschluss Bürger 1

a)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Abbrucharbeiten an die Fa. [Name] aus Klosterlechfeld mit einer Auftragssumme in Höhe von 60.695,34 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 2

b) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Baumeisterarbeiten der
Fa. [Name] aus Landsberg mit einer Auftragssumme in Höhe von 152.693,04 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 3

c) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Zimmer- und Dachdeckerarbeiten  der Fa. [Name] aus Landsberg mit einer Auftragssumme in Höhe von 103.846,94 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 4

d) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Küchenarbeiten der [Name] aus Putzbrunn mit einer Auftragssumme in Höhe von 194.927,95 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 5

e) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Elektroarbeiten der Fa. [Name] aus Weil mit einer Auftragssumme in Höhe von 129.227,86 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 6

f) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Heizungsarbeiten der Fa. [Name] aus Schwabbruck mit einer Auftragssumme in Höhe von 58.818,56 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 7

g) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Lüftungsarbeiten der Fa. [Name] aus Friedberg mit einer Auftragssumme in Höhe von 138.613,38 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 8

h) Die Verwaltung wir bevollmächtigt, die Aufträge der Kostengruppe 700 an die vorgenannten Planer und Fachplaner in Höhe von 347.373,63 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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3. Tempo 30 Zonen; Gesamtkonzept; Beschluss (zu Beginn der Sitzung von der TO gestrichen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung gestrichen.

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4. Antrag Pfarreiengemeinschaft Kaufering; Außenrenovierung St. Johann; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Die Pfarreiengemeinschaft Kaufering, Kath. Kirchenstiftung St. Johann Baptist hat einen Antrag für die Außenrenovierung und Sanierungsmaßnahmen für die Pfarrkirche St. Johannes B. gestellt.

Dabei wird darauf hingewiesen, dass sich die Gesamtkosten auf € 800.000 belaufen. Ein Betrag von ca. € 210.000 der Gesamtkosten ist für die Außenansicht des Gebäudes (Malerarbeiten, Gerüstkosten) geplant. Diese Malerarbeiten der Außenfassade sind keine zwingend notwendigen, sicherheitsrelevanten Sanierungsarbeiten. Sie dienen in erster Linie dazu, die Optik dieses ortsbildprägenden Kulturgutes wieder herzustellen.

Die Kirche St. Johann ist für den Markt Kaufering von großer Bedeutung, da sie nicht nur als reine Stätte für Gottesdienste und für das religiöse Leben der Pfarrgemeinde genutzt wird, sonders durch ihre exponierte Lage ein echtes Wahrzeichen im gesamten Lechrain darstellt und weithin als ein besonderes, kulturell wertvolles Bauwerk bekannt ist. Somit ist es für die Bürger von Kaufering ein Symbol der Identität und Heimatverbundenheit.
Die Pfarrei St. Johannes Baptist ist im Landkreis Landsberg am Lech eine von vier Klosterpfarreien des ehemaligen Augustiner-Chorherren-Stiftes Dießen. Der errichtete Zwiebelturm ragt 65 m in die Höhe. Das Innere der Kirche wird durch den schweren Wessobrunner Stuck höchster Qualität von Johann Schmuzer geprägt. Der von 1725 – 1730 entstandene Hochaltar birgt Altarblätter von Johann Georg Bergmiller und Altarfiguren, die von einem früheren Altar aus der Weilheimer Schule stammen. Die Wände weisen reichen Figurenschmuck auf, der sowohl von Lorenz und Johann Luidl aus Landsberg als auch aus der Weilheimer Bildhauerschule stammt.

Der Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 12.04.16 über die Sanierung des Turmes beraten und festgelegt, dass sich der Kostenanteil des Marktes an der Gesamtfinanzierung orientiert. Es soll dabei eine Regelung getroffen werden, welche alle vergleichbaren, zukünftigen Förderanträge berücksichtigen kann und sich an der Förderung der Vereine (10%) orientiert. Dabei kann als Basis für die Berechnung der Förderung der Kostenanteil berücksichtigt werden, welchen die Kirchenstiftung zu tragen hat.

In der Sitzung vom 13.04.2016 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Pfarreiengemeinschaft Kaufering, Kath. Kirchenstiftung St. Johann Baptist, für die Außenrenovierung und Sanierungsmaßnahmen am Turm und Kirchenschiff ein Zuschuss in Höhe von 10% des Kostenanteils, welche die Kirchenstiftung zu tragen hat, in Aussicht gestellt wird. Nach Vorliegen der gesamten Kostenkalkulation, mit den Leistungen der einzelnen Förderungen, wird über eine konkrete Förderung entschieden.
Abstimmung: 15 : 5

Nun liegt der konkrete Antrag der Pfarreiengemeinschaft vor und weist eine notwendige Zuwendung des Marktes Kaufering von € 90.000 auf. Wie dargestellt handelt es sich dabei um einen Teil der Kosten, welche für die nicht sicherheitsrelevante Außenrenovierung benötigt wird. Bei einer Führung der Kirchenverwaltung am 17.02.2017 wurde über die Gesamtmaßnahme berichtet und bei den anwesenden Mitgliedern des MGR war ein deutliches Verständnis für die Maßnahme und die Kostensituation erkennbar und es wurde die unverbindliche Bereitschaft gezeigt, über den Antrag in der genannten Höhe zu entscheiden.

Deshalb sollen in den folgenden Beschlüssen alle Varianten zur Abstimmung kommen, welche bisher Gegenstand der Diskussionen und Beratungen waren, sowie die Beschlusslage wiedergibt. Die Reihenfolge der Abstimmung beginnt bei der weitest gehenden Beschlusslage (höchste Fördersumme).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet den Antrag Pfarreiengemeinschaft Kaufering, Kath. Kirchenstiftung St. Johann Baptist und beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von € 90.000 für die Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Johann. Dabei wird die besondere Bedeutung als kulturelles Wahrzeichen von Kaufering im Besonderen gewürdigt. Der Beschluss vom 13.04.16 wird dadurch aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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5. Kassenkredit der Kommunalwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö 5

Sachverhalt Bürger

Gem. Art. 73 Abs.2 GO soll der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für den Eigenbetrieb ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge nicht übersteigen. Nach dem Erfolgsplan 2017 beträgt der Höchstbetrag 1.185.550 €. Seit 1.1.2015 verfügen die Kommunalwerke über eine eigene Kasse. Allerdings haben sie aus dem Jahr 2014 noch Verbindlichkeiten aus einem Kassenkredit des Marktes in Höhe von         1.866 .488,90 €. Davon belasten 1.144.353,06 € den Bereich Entwässerung und 722.135,84 € die erneuerbaren Energien. Der gesetzlich vorgegebene Höchstbetrag wird damit erheblich überschritten. Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Landsberg am Lech besteht auf die dauerhafte Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Höchstbetrages.

Die Kommunalwerke sind auf absehbare Zeit finanziell nicht in der Lage, den Kassenkredit an den Markt zurückzubezahlen. Eine Kreditaufnahme bei einer Bank ist zur Tilgung des Kassenkredits nicht zulässig, da Kredite gem. Art. 71 Abs. 1 GO nur für Investitionen aufgenommen werden dürfen.

Die Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt daher eine Eigenkapitalaufstockung. Die Verwaltung schlägt vor, das Stammkapital der „erneuerbaren Energien“ um 400.000 € auf das Niveau des Bereiches „Entwässerung“ anzuheben. Die verbleibende Summe wird zur Verstärkung der Rücklagen eingesetzt. Somit ergibt sich folgendes Bild:


Entwässerung
Ern. Energien
Stammkapital derzeit
500.000 €
100.000 €
Stammkapital erhöhen
0
400.000 €
Stammkapital gesamt
500.000 €
500.000 €
Rücklagenbestand 31.12.2015
529.976,77
1.054.647,27 €
Rücklagen erhöhen
1.144.353,06
322.135,84
Rücklagen gesamt
1.674.329,83
1.376.783,11
Für den Markt bedeutet dies einen Verzicht auf seine Forderungen. Die Kommunalwerke würden dadurch von ihrer Verbindlichkeit befreit zugunsten eines höheren Eigenkapitals. Ein Geldfluss findet dabei nicht statt. Die Kommunalwerke haben nun wieder die Möglichkeit bei Bedarf kurzfristige Kassenkredite bei Banken bis zum festgesetzten Höchstbetrag aufzunehmen. Aufgrund der Erhöhung des Stammkapitals ist eine Änderung der Betriebssatzung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 EBV erforderlich.

Gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EBV hat eine ausreichende Eigenkapitalausstattung zur Folge, dass ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag von den Rücklagen des Eigenbetriebes ausgebucht werden kann und damit der Verlust nicht aus Haushaltsmitteln des Marktes ausgeglichen werden muss.

Beschluss Bürger

Der gegenüber den Kommunalwerken bestehende Kassenkredit wird dem Eigenbetrieb als Erhöhung des Eigenkapitals zugeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebsatzung bezüglich der Erhöhung des Stammkapitals anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

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6. Kommunalwerke Kaufering, Bestellung eines Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2015-2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö 6

Sachverhalt Bürger

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering" ist einer förmlichen Abschlussprüfung zu unterziehen. Diese umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Über die Auswahl und Bestellung entscheidet der Marktgemeinderat. Die Verwaltung schlägt vor, die [Name] zum Abschlussprüfer gem. § 25 Abs. 1 EBV i.V.m. § 10 der Eigenbetriebssatzung sowie Art. 107 GO für die Jahre 2015-2017 zu bestellen.

Beschluss Bürger

Die [Name] wird als Prüfer der Jahresabschlüsse 2015-2017 des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering" bestellt. Die Werkleitung hat den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Kommunalwerke; Änderung der Betriebssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö 7

Sachverhalt Bürger

Die Kommunalwerke haben aus dem Jahr 2014 noch Verbindlichkeiten aus einem Kassenkredit des Marktes in Höhe von 1.866.488,90 €. Davon entfallen 722.135,84 € auf den Betriebszweig Regenerative Energien. Zur Erhöhung des Eigenkapitals sollen davon 400.000 € als Einlage in das Stammkapital zugeführt werden. Ein Geldfluss findet dabei nicht statt. Gemäß § 5 Abs. 2 EBV ist die Änderung der Betriebssatzung erforderlich.

Beschluss Bürger

Das Stammkapital der Kommunalwerke soll um 400.000 € erhöht werden. Dies wird dem Betriebszweig Regenerative Energien zugeführt. Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Marktes Kaufering "Kommunalwerke Kaufering".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Feststellung der Jahresrechnung 2011

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Die Jahresrechnung wurde dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 12.09.2012 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2011 in der Zeit vom 27.11.2012 bis 30.11.2012 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2011 und der Prüfungsbericht sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Beschluss Bürger

Die Jahresrechnung 2011 wird gemäß Art.102 Abs.3 GO entsprechend der Anlage 1 festgestellt. Die nachfolgend genannten Unterlagen waren der Jahresrechnung beigefügt und sind in die Feststellung mit einbezogen:
- Vermögensübersicht,
- Übersicht über die Schulden und Rücklagen,
- Rechnungsquerschnitt und Gruppierungsübersicht,
- Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und
  Verwahrgelder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Entlastung der Jahresrechnung 2011

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Feststellung der Jahresrechnung ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Die Entlastung macht die überörtliche Prüfung nicht entbehrlich.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für die festgestellte Jahresrechnung 2011.
(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Feststellung der Jahresrechnung 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Die Jahresrechnung wurde dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 11.09.2013 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2012 in der Zeit vom 16.10.2013 bis 18.10.2013 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 und der Prüfungsbericht sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Beschluss Bürger

Die Jahresrechnung 2012 wird gemäß Art.102 Abs.3 GO entsprechend der Anlage 1 festgestellt. Die nachfolgend genannten Unterlagen waren der Jahresrechnung beigefügt und sind in die Feststellung mit einbezogen:
- Vermögensübersicht,
- Übersicht über die Schulden und Rücklagen,
- Rechnungsquerschnitt und Gruppierungsübersicht,
- Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und
  Verwahrgelder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Entlastung der Jahresrechnung 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 11

Sachverhalt Bürger

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Feststellung der Jahresrechnung ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Die Entlastung macht die überörtliche Prüfung nicht entbehrlich.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für die festgestellte Jahresrechnung 2012.
(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG); Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG, Fl.Nr. 2729, Errichtung u.Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Höhe v. 200 m, Stellungnahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 12

Sachverhalt Bürger

Im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Kaufering sind derzeit keine Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen.

Die Fl.Nr. 2729 liegt im Außenbereich, aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich, ob das Vorhaben den in Abhängigkeit von der Anlagenhöhe festgelegten Mindestabstand im Sinne des Art. 82 BayBO einhält.
Dieser höhenbezogene Mindestabstand für Windkraftanlagen ist Voraussetzung für die bauplanungsrechtliche Privilegierung im Außenbereich und die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ist ein Vorhaben, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt, falls das Vorhaben nach Prüfung durch die Fachbehörden den erforderlichen Mindestabstand einhält, bzw. die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (privilegiertes Vorhaben) erfüllt, und die Errichtung an diesem Standort unter Anwendung aller relevanten Fachgesetze (z.B. Immissionsschutzrecht/Naturschutzrecht) möglich ist.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die entsprechende Stellungahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG abzugeben.

Beschluss Bürger

Im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Kaufering sind derzeit keine Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen.

Die Fl.Nr. 2729 liegt im Außenbereich, aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich, ob das Vorhaben den in Abhängigkeit von der Anlagenhöhe festgelegten Mindestabstand im Sinne des Art. 82 BayBO einhält.
Dieser höhenbezogene Mindestabstand für Windkraftanlagen ist Voraussetzung für die bauplanungsrechtliche Privilegierung im Außenbereich und die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ist ein Vorhaben, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt, falls das Vorhaben nach Prüfung durch die Fachbehörden den erforderlichen Mindestabstand einhält, bzw. die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (privilegiertes Vorhaben) erfüllt, und die Errichtung an diesem Standort unter Anwendung aller relevanten Fachgesetze (z.B. Immissionsschutzrecht/Naturschutzrecht) möglich ist.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die entsprechende Stellungahme gem.
§ 10 Abs. 5 BImSchG abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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13. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG); Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG, Fl.Nr. 2732, Errichtung u.Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Höhe v. 230 m, Stellungnahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 13

Sachverhalt Bürger

Im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Kaufering sind derzeit keine Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen.

Die Fl.Nr. 2732 liegt im Außenbereich, aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich, ob das Vorhaben den in Abhängigkeit von der Anlagenhöhe festgelegten Mindestabstand im Sinne des Art. 82 BayBO einhält.
Dieser höhenbezogene Mindestabstand für Windkraftanlagen ist Voraussetzung für die bauplanungsrechtliche Privilegierung im Außenbereich und die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ist ein Vorhaben, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Im Bereich der Fl.Nr. 2732 ist lt. Flächennutzungsplan die Darstellung „Flächen, die aus landschaftlichen und städtebaulichen Gründen freizuhalten sind“ getroffen.
Lt. Erläuterungsbericht soll hier entsprechend den Vorgaben des Regionalplans das „Freihalten des Waldrandes von Bebauung“ umgesetzt werden, wie aus dem Flächennutzungsplan ersichtlich ist, wurde diese Vorgabe entlang des gesamten Waldrandes entsprechend umgesetzt.
Aus Sicht des Marktes Kaufering steht diese Darstellung des Flächennutzungsplans als öffentlicher Belang dem gegenständlichen Vorhaben entgegen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die entsprechende Stellungnahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG abzugeben.

Beschluss Bürger

Im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Kaufering sind derzeit keine Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen.

Die Fl.Nr. 2732 liegt im Außenbereich, aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich, ob das Vorhaben den in Abhängigkeit von der Anlagenhöhe festgelegten Mindestabstand im Sinne des Art. 82 BayBO einhält.
Dieser höhenbezogene Mindestabstand für Windkraftanlagen ist Voraussetzung für die bauplanungsrechtliche Privilegierung im Außenbereich und die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ist ein Vorhaben, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Im Bereich der Fl.Nr. 2732 ist lt. Flächennutzungsplan die Darstellung „Flächen, die aus landschaftlichen und städtebaulichen Gründen freizuhalten sind“ getroffen.
Lt. Erläuterungsbericht soll hier entsprechend den Vorgaben des Regionalplans das „Freihalten des Waldrandes von Bebauung“ umgesetzt werden, wie aus dem Flächennutzungsplan ersichtlich ist, wurde diese Vorgabe entlang des gesamten Waldrandes entsprechend umgesetzt.
Aus Sicht des Marktes Kaufering steht diese Darstellung des Flächennutzungsplans als öffentlicher Belang dem gegenständlichen Vorhaben entgegen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die entsprechende Stellungahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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14. Änderung der Geschäftsordnung des Marktes Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö 14

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.02.2017 Frau Claudia Dahme zur Referentin für Senioren per Beschluss benannt. Aufgrund der Benennung ist eine Änderung der Geschäftsordnung des Marktes Kaufering erforderlich. In der Anlage 3b (Zuteilung der Aufgabengebiete), Seite 32 der Geschäftsordnung wird eine fortlaufende Ergänzung vorgenommen: Aufgabengebiet: Senioren; Referentin: Claudia Dahme.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die folgende Ergänzung in der Anlage 3b (Zuteilung der Aufgabengebiete), Seite 32 der Geschäftsordnung des Marktes Kaufering: Aufgabengebiet: Senioren; Referentin: Claudia Dahme. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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15. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und Andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 15

Sachverhalt Bürger

Die freiwillige Feuerwehr des Marktes Kaufering hat einen Ölschadenanhänger gestellt bekommen.
Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Streckenkosten und der Ausrückekosten in die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren aufzunehmen.
Die Verwaltung bittet daher um Beschlussfassung über folgende Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren:

Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Der Markt Kaufering erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Änderungssatzung

In der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Kaufering vom 09.06.2016 werden in den Abschnitten 1. (Streckenkosten) und 2. (Ausrückekosten) folgende Kostensätze ergänzt:

  1. Streckenkosten

    i) Ölschadenanhänger                6,57 €

  2. Ausrückekosten

    i) Ölschadenanhänger                18,24 €

Diese Satzung tritt am 01.04.2017 in Kraft.


Kaufering, ………………

Markt Kaufering


Erich Püttner
1.Bürgermeister

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die im Sachverhalt vorgestellte Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Die Satzung soll zum 01.04.2017 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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16. Genehmigung der Niederschrift vom 18.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö beschliessend 16

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 18.01.2017 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 1. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.01.2017 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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17. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2017 ö 17

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

Datenstand vom 26.01.2018 11:55 Uhr