Datum: 05.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Bericht des Seniorenbeirates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
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ö
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vorberatend
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2 |
zum Seitenanfang
3. Vergaben Mensa
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt Bürger
Im Rahmen der Ausschreibungen für den Um- und Neubau Mensa der Grundschule Kaufering sind folgende Gewerke im Vergabeverfahren nach VOB/A geprüft worden; die Aufträge können vergeben werden.
Kostengruppe 300:
a) Putzarbeiten: Fa. [Name] aus Jengen
Angebotssumme: 14.178,73 €
b) Estricharbeiten: Fa. [Name] Estrich und Fußboden GmbH
aus Aitrang
Angebotssumme: 17.734,61 €
Kostengruppe 400:
c) Sanitärarbeiten: Fa. [Name] aus Thannhausen
Angebotssumme: 139.767,34 €
Beschluss Bürger
a) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Putzarbeiten an die Fa. [Name] aus Jengen mit einer Auftragssumme in Höhe von 14.178,73 € zu erteilen.
b) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Estricharbeiten an die Fa. [Name] Estrich und Fußboden GmbH aus Aitrang mit einer Auftragssumme in Höhe von 17.734,61 €
zu erteilen.
c) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Sanitärarbeiten an die Fa. [Name] aus Thannhausen mit einer Auftragssumme in Höhe von 139.767,34 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
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4. Projektbeschlüsse Hochbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
|
ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt Bürger
Für nachfolgend aufgeführte Projekte sollen Projektbeschlüsse zur Durchführung der Maßnahmen beschlossen werden. Die Kosten sind unter den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt.
1. Mittagsbetreuung B: Sanierung Dach, Fenster, Brandschutz/Fluchtweg
HHSt: 21100.94000 200.000,- €
Sanierung Toiletten/Boden ehem. Schützenraum
HHSt: 21100.50000 20.000,- €
Sanierung FCK-Gebäude, Dach und Teilabriss
HHSt: 21100.50000 35.000,- €
2. Mittelschule Bau III Austausch Lichtkuppeln große Aula
HHSt: 21300.50000 60.000,- €
3. Grundschule Erneuerung Brandmeldeanlage
HHSt: 21500.94000 25.000,- €
HHSt: 21500.94200 5.000,- €
4. Kindergarten St. Johann Sanierung/Umbau WC, Außenanlagen, Planung
HHSt: 46402.94000 60.000,- €
HHSt: 46402.94100 15.000,- €
HHSt: 46420.94200 10.000,- €
5. Kindergarten Paul und Umbau/Ergänzungen nach Arbeitsstätten VO
Paulinchen HHSt: 46403.50000 47.000,- €
Ausstattung Regale
HHSt: 46403.93500 5.000,- €
Brandmeldeanlage, Sonnenschutz, Planung BMA
HHSt: 46403.94000 31.700,- €
HHSt: 46403.94200 5.000,- €
Außenanlagen Fallstoppbeläge
HHSt: 46403.94100 10.000,- €
6. Friedhof Ost Planung Sanierung, Aufstellung Konzept für
Förderantrag Denkmalschutz
HHSt: 75000.65500 30.000,- €
7. Friedhof West Sanierung Toiletten/Abwasserkanal/Planung
HHSt: 75000.94000 35.000,- €
HHSt: 75000.94200 10.000,- €
8. Lechauhalle Ersatz Hallenschutzbelag
HHSt: 56001.93500 21.000,- €
9. Notstromaggregate Beschaffung mobiler Notstromaggregate (2 Stück)
Vorgesehen für Rathaus, FFW-Haus oder Bauhof
je nach Sach- oder Gefahrenlage. Incl. der notwendigen Hauseinspeisungen.
HHSt: 06000.93500 35.000,- €
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, für die vorgenannten Maßnahmen 1-9 die nötigen Planungen und Ausschreibungen durchzuführen, bzw. vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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5. Aufstellung des Bebauungsplans "Lechwiesen Teil-A, 6. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 08.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Lechwiesen Teil-A, 6. Änderung“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines „Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel“ statt des bisher festgesetzten Gewerbegebietes. Durch die dadurch ermöglichte Erweiterung der Verkaufsflächen wird die Umstrukturierung und Erweiterung der bestehenden Einzelhandelsnutzung in eine zeitgemäße, großflächige Ladenstruktur angestrebt.
Beschluss Bürger
Der Entwurf des Bebauungsplans „Lechwiesen Teil-A, 6. Änderung“ mit Begründung in der Fassung vom 05.04.2017 wird vom Marktgemeinderat, einschließlich der heute vorgenommenen redaktionellen Änderungen gebilligt, die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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6. Aufstellung des Bebauungsplans "Hauswiese 6. Änderung" einschl. der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 11.05.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauswiese, 6. Änderung“, sowie die damit verbundene Einleitung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung der Planung ist die Erweiterung des Gewerbegebietes zur Schaffung von Stellplätzen zur Sicherung und Förderung eines bestehenden Gewerbetriebes.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf
- des Bebauungsplans „Hauswiese, 6. Änderung“ (Plandatum: 05.04.2017)
- des Flächennutzungsplans 13. Änderung (Plandatum 05.04.2017) einschließlich der heute vorgenommenen redaktionellen Änderungen zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Bebauungsplan "Frauenwald-Rational, 2. Änderung und Erweiterung einschl. 60. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
|
ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt Bürger
In der Sitzung des Marktgemeinderat am 18.01.2017 wurde die Verwaltung bevollmächtigt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Anregungen bzw. Bedenken gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Bezug auf die o.g. Klimaschutzfunktion des Waldes abzugeben.
Die entsprechende Stellungnahme wurde mit Schreiben vom 19.01.2017 abgegeben.
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat diese Stellungnahme in seiner Sitzung vom 15.03.2017 beschlussmäßig behandelt (siehe beiliegendes Abwägungsergebnis).
Beschluss Bürger
Die Entscheidung der Stadt Landsberg, vor allem in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, wird bedauert.
Der Marktgemeinderat erkennt diese Entscheidung aber an und es wird daher auf eine weitere Stellungnahme im laufenden Verfahren verzichtet.
Die Verwaltung wird mit der Abgabe eines Schreibens mit entsprechendem Inhalt an die Stadt Landsberg beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Bahnhof Kaufering; Barrierefreie Umgestaltung und Parkanlagen; Grundsatzbeschluss (wurde in den ö Teil verschoben)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt Bürger
Die Vorbereitungen zur barrierefreien Umrüstung des Bahnhofs Kaufering durch die DB Station & Service AG laufen derzeit auf Hochtouren. Mit täglich rd. 6000 Zugreisenden wurde der Bahnhof Kaufering nun endlich als verkehrswichtiger Bahnhof mit in das Ausbauprogramm aufgenommen.
Vorausgegangen war eine langjährige politische Auseinandersetzung auf Landesebene, unterstützt durch eine Petition der GAL an den Bayerischen Landtag im November 2011 und zuletzt unterstützt durch eine Unterschriftenaktion der Kauferinger SPD mit dem Sozialverband VDK im Juli 2015 samt Ortsbesichtigung durch den SPD-Landtagsabgeordneten [Name].
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.09.2008 wurde festgelegt, dass der Markt Kaufering für einen barrierefreien Zugang auf der Nordseite („Rampe“) mit Bau von Aufzügen (bei Gleis 2/3 und 4/5) und einer Fahrradabstellanlage Zuwendungen und den vorzeitigen Baubeginn beantragt. Damals gab es seitens der Bahn keinerlei Bauabsichten.
Im anschließenden Zuwendungsverfahren nach GVFG und FAG wurden die Aufzüge als nicht zuwendungsfähig gestrichen, da die Kommune im Bereich der Gleise aufgrund der alleinigen Zuständigkeit der DB Station & Service AG keine Zuwendungen beantragen kann.
Für die Zuwegung auf der Nordseite sieht die Regierung v. OBB. durchaus die Kommune in der Verantwortung und hat daher entsprechende Zuwendungen gewährt.
Ob es sich beim Bau der Rampe oder nur eines Aufzuges, wie zuletzt von der GAL in der Sitzung vom 13.06.2012 gefordert, trotzdem um eine rein freiwillige und daher „unnötige“ Leistung der Kommune handelt, kann zwar diskutiert werden, stellt sich aber in Kaufering aufgrund der vorhandenen Vertragslage mit der DB Station & Service AG anders dar.
Alle derzeitigen Planungen basieren im Vertrauen auf den Bau- und Finanzierungsvertrag zur Verbesserung der Zugangsverhältnisse zur Bahnsteigunterführung, zum Neubau einer Toilettenanlage und Erweiterung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Kaufering vom April 2003 (s. Anlage 1). Der Vertrag ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Rechtsfolgen einer vorzeitigen Kündigung sind in § 13 (Vertragsdauer) geregelt. Hier können Ausgleichszahlungen und ggf. der Rückbau der WC-Anlage samt Fahrradabstellanlagen fällig werden.
Seitens des Marktes Kaufering wird das Thema „Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Kaufering“ immer wieder kontrovers diskutiert, zuletzt im Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 25.01.2017. Hier wurden jeder Fraktion umfangreiche Unterlagen zum bisherigen Verlauf der Planungen und der Rechts- und Beschlusslage zur Verfügung gestellt. Die Kenntnis der Inhalte kann daher vorausgesetzt werden.
Inzwischen hat am 21.02.2017 ein weiteres Treffen mit den für die Umrüstung des Bahnhofs Kaufering zuständigen Vertretern der DB Station & Service AG stattgefunden. Die DB Station & Service AG befindet sich derzeit in der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt, das im Herbst 2017 eingereicht werden soll. Durch das rund 1 Jahr dauernde Genehmigungsverfahren, ggf. noch Planfeststellungsverfahren (Reg. v. OBB), kann die Baugenehmigung in der 1. Hälfte 2019 letztendlich vorliegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Fertigstellung der Baumaßnahmen bis Ende 2021 erfolgen wird.
Im Genehmigungsverfahren werden auch die teilweise auf Bahngrund befindlichen Bauteile des Marktes Kaufering einbezogen. Diese sind sowohl die bereits realisierten Maßnahmen WC-Anlage und Doppelstockparker als auch die noch folgenden Maßnahmen Rampe bzw. Aufzug und Fahrradabstellanlagen. Für die Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens wird jetzt ein Grundsatzbeschluss des Marktes Kaufering notwendig.
Seitens der Bahn ist eine Bahnsteighöhe von 76 cm bei Gleis 1,2,3 und 55 cm bei Gleis 4,5 (optional 76 cm) vorgesehen. Aufzüge entstehen bei Gleis 2,3 und 4,5. Falls die aktuellen Fahrgastzahlen es erfordern, werden ggf. beidseitige Treppenaufgänge entstehen (s. Anlage 5).
Beim Markt Kaufering ist gemäß gültiger Beschlusslage (s. oben) der Neubau einer Rampe und der Neubau von modernen B&R-Anlagen (Fahrradabstellern) geplant. Einige P&R-Plätze, B&R-Plätze und das neue WC wurden in den Jahren 2009 - 2016 bereits erstellt.
Für diese Maßnahmen gibt es einen Förderbescheid vom September 2008. Von der Reg. v. OBB. wurde uns inzwischen eine letzte Frist bis zum 01.07.2017 gesetzt, um den Verwendungsnachweis für unsere bisherigen Maßnahmen und ggf. eine Tektur der Planung einzureichen. Falls die Grundzüge der Planungen geändert werden sollen, wird der Zuwendungsbescheid vor. endgültig aufgehoben.
Da die Planung des Marktes Kaufering bereits fast 10 Jahre zurückliegt (s. Anlage 2), ist es geboten, die damalige Planung nochmal gründlich zu prüfen und zu überarbeiten, sodass ein schlüssiges Gesamtkonzept entsteht. Dabei sollen folgende Aspekte näher untersucht werden:
- Prüfung von Einsparpotentialen bei überwiegendem Verzicht von Ingenieurbauwerken beim Bau der Rampe (Planung natürlicher Böschungen oder übersteile begrünte Böschungskonstruktionen z.B. TensarTech Gün SG mit 45°-70° Frontneigung)
- ggf. Verzicht auf Treppenbauwerk bei Brücke
- Überarbeitung der geplanten Fahrradabstellanlagen als Doppelstockparker => geringerer Flächenbedarf zugunsten natürlicher Rampenböschungen
- Berücksichtigung der Aspekte des ÖPNV und Entwicklung eines neuen Bushaltestellenkonzeptes (s. Anlage 3a und b), auch Berücksichtigung AST
- Anlage einer Fußgängerrampe auf der Bahnhofsüdseite (Beispielbilder s. Anlage 4)
- Erweiterung Fahrradabstellanlagen auf der Südseite (die Idee ist, das vorhandene Dach am Treppenabgang Süd um rd. 30 cm anzuheben, um durch eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage rd. 25 weitere Radeinstellungen unterbringen zu können)
- (ein weiterer Ausbau der Parkanlagen P&R auf der Südseite ist derzeit aus Kostengründen zurückgestellt)
Für die Planungsteile Rampe, WC und Fahrradabstellanlagen ist es sinnvoll und notwendig, das für die DB Station & Service tätige Ingenieurbüro BPR aus Halle/Saale stufenweise auf Basis der HOAI zu beauftragen, damit das Genehmigungsverfahren und der Bauablauf verzögerungsfrei und komplikationslos stattfinden kann.
Alternativ zum Bau einer Rampe könnte bei Gleis 1, falls vom Marktgemeinderat gewünscht, auch ein Aufzug entstehen, der nach jetziger Vertragslage vom Markt Kaufering getragen werden müsste. Seitens der DB Station & Service AG wurde dieser Aufzug bereits als Planungsvariante in die Plangenehmigung mit aufgenommen. Bei näherer Betrachtung der Bau- und Betriebskosten in einem Zeitraum von 25 Jahren (s. unten) wird allerdings schnell klar, dass der Bau eines Aufzuges neben sonstiger Einschränkungen als technische Anlage nach Bahnstandard (z.B. Kapazität, Ausfallrisiko / Überwachung, Aufschaltung Notrufsystem, Klärung rechtliche Situation usw.) nicht wirtschaftlich darstellbar ist.
Nach Angabe der DB Station & Service AG liegen die Herstellungskosten eines Aufzuges bei rd. 500.000 € zzgl. Planungskosten. Die von uns ermittelten Kosten im Jahr 2008 lagen für einen Aufzug bei rd. 275.000 €. Aufgrund der einfacheren Verhältnisse bei Gleis 1 dürften die tatsächlichen Kosten jetzt wohl bei rd. 400.000 € liegen, die wir hier als Grobkostenschätzung zugrunde legen. Die Betriebskosten der Aufzuganlage sind den Angaben der DB Station & Service AG entnommen. Für das Rampenbauwerk wird die Kostenberechnung aus dem Jahr 2008 zugrunde gelegt. Dabei wir davon ausgegangen, dass durch Einsparungen im Bereich der Ingenieurbauwerke der damals kalkulierte Betrag eingehalten werden kann.
In den Betriebskosten für den Aufzug sind Kosten für Inspektion/Wartung, Bereitschaft/Entstörung, Vandalismus, Telekommunikation, Strom, Reinigung und sonstige Betreiberleistungen enthalten. Die Betriebskosten der Rampe umfassen Stromkosten für Beleuchtung und Ansätze für Bauhofleistungen, die von unserem KSB erbracht werden.
Kostengegenüberstellung für einen Zeitraum von 25 Jahren:
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Aufzug bei Gleis 1
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Rampenbauwerk
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Herstellungskosten
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400.000 €
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500.000 €
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Zuwendungen
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-200.000 € (rd. 50 %)
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-250.000 € (rd. 50 %)
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Betriebskosten
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250.000 € (25x10000€/a)
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50.000 € (25*2000€/a)
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Technische Instandsetzung
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136.000 € (15 Jahren)
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0
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Technische Instandsetzung
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90.667 € (Anteil f. 10 Jahre)
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0
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Deckschichterneuerung und sonst. Arbeiten
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0
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20.000 €
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Kosten für 25 Jahre
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rd. 676.667 €
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rd. 320.000 €
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Nach Erneuerung der Deckschicht und sonstiger Schönheitsreparaturen kann im Bereich der Rampe im Regelfall von einer weiteren Lebensdauer von 20 Jahren ausgegangen werden, die ohne größere Erhaltungsaufwendungen auskommt. Ggf. muss in diesem Zeitraum die Beleuchtungsanlage modernisiert werden. Somit ist die Anlage der Rampe einem Aufzug aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen.
Da das Thema „Barrierefreiheit“ nicht nur die Eigenschaft „behindertengerecht“ umfasst, hat sich auch der ADFC mit dem KV Vorsitzenden und Kauferinger Bürger [Name] in seiner Stellungnahme vom März 2017 intensiv mit dem Thema beschäftigt. Der ADFC befürwortet den Bau der Rampe auf der Nordseite und die vorgesehenen Maßnahmen auf der Südseite ausdrücklich. Er warnt davor, die Durchlässigkeit zwischen der Nord- und Südseite des Bahnhofs Kaufering zu verhindern und somit den nicht motorisierten Verkehr weiter einzuschränken:
„Die Rampe auf der Nordseite und eine flache Schieberampe auf der Südseite würden das Problem lösen. Wir müssen diese Chance am Bahnhof Kaufering jetzt nutzen.“
(entnommen aus der Stellungnahme des ADFC vom März 2017)
Die Stellungnahme wurde den Marktgemeinderäten von [Name] bereits übermittelt und kann somit als bekannt vorausgesetzt werden.
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9. Einkaufsgenossenschaft EKV; Vorstellung; Beitritt; Beschluss (von der TO abgesetzt und vertagt)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
|
ö
|
beschliessend
|
9 |
Sachverhalt Bürger
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt und vertagt.
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10. Genehmigung der Niederschrift vom 08.02.2017 und vom 08.03.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
|
ö
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beschliessend
|
10 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 08.02.2017 und vom 08.03.2017 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 2. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 08.02.2017 und der 3. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 08.03.2017 jeweils in der vorliegenden Fassung einschließlich der Berichtigungen gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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05.04.2017
|
ö
|
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11 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 06.07.2017 10:05 Uhr