Datum: 23.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.11.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Projektbeschluss EU - Interregprojekt im Alpenraum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.11.2016
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ö
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2 |
Sachverhalt Bürger
Der MGR wurde über das Interreg-Projekt in seiner Sitzung am 03.08.2016 von Herrn [Name] informiert. Das Komitee entschied am 20.10.2016 in Bern über die angenommenen Projekte. Unser Projekt links4Soils wurde dabei als förderfähig ausgewählt.
Die Projektzeit beginnt am 01.11.2016 und endet am 30.10.2019. Als Projektleiter ist Herr [Name] in Teilzeit tätig. Vorgesehen ist unterstützend der Einsatz von Masterstudenten und externer Unternehmer.
Das Projekt wird wie folgt finanziert:
Gesamtkosten (incl. Personalkosten) max. 180.000,00 €
EU-Förderung 85 %
Eigenanteil der Gemeinden 15 % = 27.000,00 €
Beteiligte Gemeinden:
Kaufering 40 %
Scheuring und Fuchstal je 20 %
Igling und Obermeitingen je 10 %.
Es verbleibt für den Markt Kaufering nach Abzug aller Förderungen und Anteile ein Betrag von 10.800 € verteilt auf 3 Jahre.
Der Markt Kaufering führt federführend die Abwicklung auch für die teilnehmenden Gemeinden durch.
Das Projekt Kaufering dient als Praxisbeispiel für Bodenverbesserung und Ökosystemleistungen im gesamten Alpenbereich.
Beschluss Bürger
Der Markt Kaufering beschließt die Teilnahme am Interreg-Projekt für den Alpenraum vom 01.11.2016 bis 30.10.2019. Die erforderlichen Haushaltsmittel von jährlich EUR 3.600,00 werden im Haushaltsplan 2017 sowie im Finanzplan für die Folgejahre eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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3. Investitionszuschuss DAV; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.11.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt Bürger
Der Deutsche Alpenverein, Sektion Kaufering, beantragte mit beigefügtem Schreiben vom 14.10.2016 einen Zuschuss in Höhe von 10 % zum Kauf eines gebrauchten Transportfahrzeuges VW T5 Kombi. Der Kaufpreis betrug 26.000 € zuzüglich Zulassungsgebühren. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Zulassungsgebühren nicht den Investitionskosten zuzurechnen. Es wird des halb vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 2.600 € zu gewähren.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat gewährt dem DAV Kaufering zum Kauf eines Fahrzeuges einen Zuschuss in Höhe von 2.600,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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4. Bebauungsplan B 17 alt Teil II; Aufhebung Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2015 und Neufassung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt Bürger
Nichtöffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 13.07.2016
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „B 17 alt Teil II“ vom 22.04.2015
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 22.04.2015 wurde für die beiden Grundstücke Fl.Nr. 1583 und 1584 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „B 17 alt Teil II“ gefasst.
Die damaligen Planungen umfassten beide Grundstücke, es war eine gemeinsame Bebauung, bestehend aus Geschossbauten mit Mischnutzung und einer Hausgruppe für Wohnen vorgesehen.
Die beiden Vorhabensträger haben dem Markt mit Schreiben vom 04.04.2016 mitgeteilt dass diese gemeinsame Planung nicht mehr weiterverfolgt wird.
2. Neuer Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „B 17 alt Teil II“
Aktuell liegt ein Bebauungsvorschlag vor, in dem nur die Fl.Nr. 1583 überplant werden soll. Das Grundstück mit der Fl.Nr. 1583 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“.
Nach den derzeit gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung (Baufenster, GFZ und Vollgeschosse) ergibt sich derzeit nur die Möglichkeit einer Bebauung mit einem zweigeschossigen Einzelhaus
Im Umfeld des Grundstückes wurden in den letzten Jahren bereits einige Teilflächen durch Bebauungsplanänderungen moderat nachverdichtet.
Das Grundstücke Fl.Nr. 1583 bietet sich durch die zentrale Lage ebenfalls für eine Nachverdichtung an, die durch die bisherigen Festsetzungen nicht möglich ist.
Die beabsichtigten Planungen für die Fl.Nr. 1583 beinhalten eine reine Wohnbebauung in Form von 4 Häusern in Reihe mit einem innenhofähnlichen Garten, die Garagen sind am und im Gebäude angeordnet.
Die Schallschutzmaßnahmen sind bei den vorliegenden Planungen, vorbehaltlich einer entsprechenden schalltechnischen Untersuchung, ausschließlich im Wege des passiven Schallschutzes geplant, eine Lärmschutzwand oder eine „Riegelbebauung“ an der Westseite zur LL 20 (ehem. B17) ist nicht vorgesehen.
Die Anbauverbotszone zur LL 20 (ehem. B17) beträgt 10 m, dieser Streifen bleibt frei von Nutzungen und wird entsprechend bepflanzt.
Die Erschließung des Grundstückes für PKW`s erfolgt durch einen neu zu erstellenden „Aufstellbereich“ auf der LL 20 (siehe Anlage).
Die Erschließung für Fußgänger soll in Richtung Süden mit Anbindung an der Hiltistraße erfolgen. Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die notwendige Breite des Gehweges noch einmal detailliert geprüft und die Erschließung für Fußgänger ist auf diesem Weg möglich (siehe Anlage).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „B 17 alt Teil II“ ist in der Anlage dargestellt und umfasst die Fl.Nr. 1583, er ersetzt in seinem Geltungsbereich den bisherigen Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“.
Beschluss Bürger 1
1. Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 22.04.2015 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „B 17 alt Teil II“ (Geltungsbereich Fl.Nr. 1583 und Fl.Nr. 1584) wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Beschluss Bürger 2
2. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „B 17 alt Teil II“ (Geltungsbereich Fl.Nr. 1583).
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
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5. 18. Änderung Bebauungsplan "Lechfeldwiesen I"; Projektbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt Bürger
In der Sitzung des Bauausschusses am 03.08.2016 wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohngebäudes mit Garagen auf der Fl.Nr. 1585/2, Hiltistraße 7, beschlussmäßig behandelt.
Die Beschlussvorlage vom 03.08.2016 lautet wie folgt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“.
Es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
(Überschreitung GFZ, Baugrenze, Traufhöhe, Firsthöhe, Dachneigung, Firstrichtung, kein Dachausbau zulässig).
Im benachbarten Bereich des gegenständlichen Bauvorhabens sind im Bestand Gebäude vorhanden die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen (Hiltistraße 7a-b, 7c-d).
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt in diesem Bereich deshalb grundsätzlich prüfbar, als Maßstab wären die o.g. Nachbargebäude heranzuziehen.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf Vorbescheid, bzw. den notwendigen Befreiungen unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden:
- Das Bauvorhaben orientiert sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, an den Nachbargebäuden Hiltistraße 7a/7b, 7c/7d
- Der Überschreitung der Baugrenze Richtung Süden zur Hiltistraße, wird höchstens bis zur Baulinie der Nachbargebäude (Hiltistraße 7a/7b, 7c/7d) zugestimmt.
- Die Abstandsflächen nach der BayBO müssen eingehalten werden.
- Die Stellplatzsatzung der Marktes Kaufering wird eingehalten (Anzahl, Lage und Größe, es sind nur zwei Zufahrten mit je höchstens 6 m Breite zulässig).
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen erteilt.
Das Landratsamt Landsberg hat dem Bauherren mit Schreiben vom 24.10.2016 (siehe Anlage) mitgeteilt, dass das Landratsamt insbesondere in Bezug auf die massive Überschreitung der Baugrenzen, die Grundzüge der Planung berührt sieht und deshalb die Rechtfertigungsgründe für die Erteilung einer Befreiung nicht mehr gegeben sind.
Dem Antragsteller wurde seitens des Landratsamtes geraten, eine Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück mit der Fl.Nr. 1585/2 zu beantragen.
Aus Sicht der Verwaltung sollten, wie bereits im Beschluss vom 03.08.2016 ausgeführt, die im Bebauungsplan Lechfeldwiesen I vorgesehenen Festsetzungen (Baugrenze, Maß der baulichen Nutzung, Firsthöhe, Dachneigung, kein Dachausbau zulässig) entsprechend den Nachbargebäuden (Hiltistraße 7a-b, 7c-d) angepasst werden.
Aus diese Grund soll nun der Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“ entsprechend geändert werden.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich den vorliegenden Bebauungsvorschlag für die Fl.Nr. 1585/2, Hiltistraße 7.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ vorzubereiten.
Mit der Planfertigung wird das Architekturbüro [Name]
, München beauftragt.
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit dem Vorhabenträger abzuschließen und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Genehmigung der Niederschrift vom 12.10.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 12.10.2016 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 12.10.2016 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.11.2016
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ö
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7 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 20.01.2017 09:26 Uhr