Datum: 21.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 EEA - Verabschiedung des energiepolitischen Aktivitätenprogramms; Beschluss
3 Bahnhof Kaufering; Barrierefreie Umgestaltung und Parkanlagen; Grundsatzbeschluss
4 Fachgerechte Entsorgung von Baustellenaushub; Vergabeermächtigung
5 Sanierung Teilbereich Mühlbach; überplanmäßige Kosten; Beschluß
6 Beschaffung eines Kommandowagens für die Freiwillige Feuerwehr Kaufering
7 Aufstellung des Bebauungsplanes "Hauswiese 6. Änderung" einschl. der 13. Änderung des Flächennutzungsplans, Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB;Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Vergaben Mensa
9 Kommunalwerke Wasser; Vergabe Notstromaggregat Wasserwerk-Ost; Beschluss
10 Genehmigung der Niederschrift vom 05.04.2017
11 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö 1

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

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2. EEA - Verabschiedung des energiepolitischen Aktivitätenprogramms; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering nimmt seit April 2015 am Programm zur Einführung des europäischen Zertifizierungs- und Qualitätsmanagementsystems European Energy Award (eea) teil.

Ziel des europäischen Zertifizierungs- und Qualitätsmanagementsystems ist es, durch den effizienten Umgang mit Energie und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zu einer nachhaltigen kommunalen Energie- und Klimaschutzpolitik und somit zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft beizutragen. Zunächst wird das Qualitätsmanagementsystem für den kommunalen Energiebereich aufgebaut und das Zertifizierungsverfahren durchlaufen, um danach in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess fortlaufend energieeffiziente Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

Das eea-Zertifizierungsverfahren dient dazu die bereits erreichten Erfolge im Energiebereich systematisch zu erfassen und zu sichern sowie weitere Potenziale für Maßnahmen zur Energie- und Kosteneinsparung zu erschließen.
Seit April 2015 wird der energiepolitische Status des Markts Kaufering jährlich in einem sogenannten internen Audit überprüft (zuletzt am 30.03.2017). Hierbei konnte das im eea erreichte Ergebnis kontinuierlich gesteigert werden.
2015: 26,2 % (Ausgangswert)
2016: 46,5 %
2017: 55,6 %

Damit ab einem Umsetzungsgrad von 50 % die Auszeichnung des „european energy award“ in einem externen Audit mit einem Vertreter der eea-Bundesgeschäftsstelle verliehen werden kann, ist jedoch ein gültiger Beschluss des Gemeinderates über die Zustimmung zum aktuellen energiepolitischen Aktivitätenprogramm notwendig.

Beschluss Bürger

Der Gemeinderat des Markts Kaufering nimmt Kenntnis vom aktuellen energiepolitischen Aktivitätenprogramm des Energieteams und beschließt dieses für die nächsten Jahre als Rahmenprogramm. Im Aktivitätenprogramm sind konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Prioritäten festgehalten. Die Umsetzung der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen durch das Energieteam zusammen mit dem Ersten Bürgermeister koordiniert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bahnhof Kaufering; Barrierefreie Umgestaltung und Parkanlagen; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö 3

Sachverhalt Bürger

Die Vorbereitungen zur barrierefreien Umrüstung des Bahnhofs Kaufering durch die DB Station & Service AG laufen derzeit auf Hochtouren. Mit täglich rd. 6000 Zugreisenden wurde der Bahnhof Kaufering nun endlich als verkehrswichtiger Bahnhof mit in das Ausbauprogramm aufgenommen.

Vorausgegangen war eine langjährige politische Auseinandersetzung auf Landesebene, unterstützt durch eine Petition der GAL an den Bayerischen Landtag im November 2011 und  zuletzt unterstützt durch eine Unterschriftenaktion der Kauferinger SPD mit dem Sozialverband VDK im Juli 2015 samt Ortsbesichtigung durch den SPD-Landtagsabgeordneten [Name].

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.09.2008 wurde festgelegt, dass der Markt Kaufering für einen barrierefreien Zugang auf der Nordseite mit Bau von Aufzügen (bei Gleis 2/3 und 4/5) und einer Fahrradabstellanlage Zuwendungen und den vorzeitigen Baubeginn beantragt. Damals gab es seitens der Bahn keinerlei Bauabsichten.
Im anschließenden Zuwendungsverfahren nach GVFG und FAG wurden die Aufzüge als nicht zuwendungsfähig gestrichen, da die Kommune im Bereich der Gleise aufgrund der alleinigen Zuständigkeit der DB Station & Service AG keine Zuwendungen beantragen kann.

Für die Zuwegung auf der Nordseite sieht die Regierung v. OBB. durchaus die Kommune in der Verantwortung und hat daher entsprechende Zuwendungen gewährt.

Ob es sich beim Bau der Zuwegung oder nur eines Aufzuges, wie zuletzt von der GAL in der Sitzung vom 13.06.2012 gefordert, trotzdem um eine rein freiwillige und daher „unnötige“ Leistung der Kommune handelt, kann zwar diskutiert werden, stellt sich aber in Kaufering aufgrund der vorhandenen Vertragslage mit der DB Station & Service AG anders dar.

Alle derzeitigen Planungen basieren im Vertrauen auf den Bau- und Finanzierungsvertrag zur Verbesserung der Zugangsverhältnisse zur Bahnsteigunterführung, zum Neubau einer Toilettenanlage und Erweiterung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Kaufering vom April 2003 (s. Anlage 1). Der Vertrag ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Rechtsfolgen einer vorzeitigen Kündigung sind in § 13 (Vertragsdauer) geregelt. Hier können Ausgleichszahlungen und ggf. der Rückbau der WC-Anlage samt Fahrradabstellanlagen fällig werden.

Seitens des Marktes Kaufering wird das Thema „Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Kaufering“ immer wieder kontrovers diskutiert, zuletzt im Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 25.01.2017. Hier wurden jeder Fraktion umfangreiche Unterlagen zum bisherigen Verlauf der Planungen und der Rechts- und Beschlusslage zur Verfügung gestellt. Die Kenntnis der Inhalte kann daher vorausgesetzt werden.

Inzwischen hat am 21.02.2017 ein weiteres Treffen mit den für die Umrüstung des Bahnhofs Kaufering zuständigen Vertretern der DB Station & Service AG stattgefunden. Die DB Station & Service AG befindet sich derzeit in der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt, das im Herbst 2017 eingereicht werden soll. Durch das rund 1 Jahr dauernde Genehmigungsverfahren, ggf. noch Planfeststellungsverfahren (Reg. v. OBB), kann die Baugenehmigung in der 1. Hälfte 2019 letztendlich vorliegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Fertigstellung der Baumaßnahmen bis Ende 2021 erfolgen wird.

Im Genehmigungsverfahren werden auch die teilweise auf Bahngrund befindlichen Bauteile des Marktes Kaufering einbezogen. Diese sind sowohl die bereits realisierten Maßnahmen WC-Anlage und Doppelstockparker als auch die noch folgenden Maßnahmen Rampe bzw. Aufzug und Fahrradabstellanlagen. Für die Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens wird jetzt ein Grundsatzbeschluss des Marktes Kaufering notwendig.

Seitens der Bahn ist eine Bahnsteighöhe von 76 cm bei Gleis 1,2,3 und 55 cm bei Gleis 4,5 (optional 76 cm) vorgesehen. Aufzüge entstehen bei Gleis 2,3 und 4,5. Falls die aktuellen Fahrgastzahlen es erfordern, werden ggf. beidseitige Treppenaufgänge entstehen (s. Anlage 5).

Beim Markt Kaufering ist gemäß gültiger Beschlusslage (s. oben) der Neubau eines Gehweges und der Neubau von modernen B&R-Anlagen (Fahrradabstellern) geplant. Einige P&R-Plätze, B&R-Plätze und das neue WC wurden in den Jahren 2009 - 2016 bereits erstellt.
Für diese Maßnahmen gibt es einen Förderbescheid vom September 2008. Von der Reg. v. OBB. wurde uns inzwischen eine letzte Frist bis zum 01.07.2017 gesetzt, um den Verwendungsnachweis für unsere bisherigen Maßnahmen und ggf. eine Tektur der Planung einzureichen. Falls die Grundzüge der Planungen geändert werden sollen, wird der Zuwendungsbescheid vor endgültig aufgehoben.

Da die Planung des Marktes Kaufering bereits fast 10 Jahre zurückliegt (s. Anlage 2), ist es geboten, die damalige Planung nochmal gründlich zu prüfen und zu überarbeiten, sodass ein schlüssiges Gesamtkonzept entsteht. Dabei sollen folgende Aspekte näher untersucht werden:

  • Prüfung von Einsparpotentialen bei überwiegendem Verzicht von Ingenieurbauwerken beim Bau der Zuwegung (Planung natürlicher Böschungen oder übersteile begrünte Böschungskonstruktionen z.B. TensarTech Gün SG mit 45°-70° Frontneigung)
  • ggf. Verzicht auf Treppenbauwerk bei Brücke
  • Überarbeitung der geplanten Fahrradabstellanlagen als Doppelstockparker => geringerer Flächenbedarf zugunsten natürlicher Rampenböschungen
  • Berücksichtigung der Aspekte des ÖPNV und Entwicklung eines neuen Bushaltestellenkonzeptes (s. Anlage 3a und b), auch Berücksichtigung AST
  • Anlage einer Fußgängerrampe auf der Bahnhofsüdseite (Beispielbilder s. Anlage 4)
  • Erweiterung Fahrradabstellanlagen auf der Südseite (die Idee ist, das vorhandene Dach am Treppenabgang Süd um rd. 30 cm anzuheben, um durch eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage rd. 25 weitere Radeinstellungen unterbringen zu können)
  • (ein weiterer Ausbau der Parkanlagen P&R auf der Südseite ist derzeit aus Kostengründen zurückgestellt)

Planungen auf der Bahnhofssüdseite sind allerdings nicht Gegenstand des aktuellen Beschlusses und werden zunächst nur in die Projektplanung mit aufgenommen!

Für die Planungsteile Zuwegung, WC und Fahrradabstellanlagen ist es sinnvoll und notwendig, das für die DB Station & Service tätige Ingenieurbüro BPR aus Halle/Saale stufenweise auf Basis der HOAI zu beauftragen, damit das Genehmigungsverfahren und der Bauablauf verzögerungsfrei und komplikationslos stattfinden kann.

Alternativ zum Bau der Zuwegung könnte bei Gleis 1, falls vom Marktgemeinderat gewünscht, auch ein Aufzug entstehen, der nach jetziger Vertragslage vom Markt Kaufering getragen werden müsste. Seitens der DB Station & Service AG wurde dieser Aufzug bereits als Planungsvariante in die Plangenehmigung mit aufgenommen. Bei näherer Betrachtung der Bau- und Betriebskosten in einem Zeitraum von 25 Jahren (s. unten) wird allerdings schnell klar, dass der Bau eines Aufzuges neben sonstiger Einschränkungen als technische Anlage nach Bahnstandard (z.B. Kapazität, Ausfallrisiko / Überwachung, Aufschaltung Notrufsystem, Klärung rechtliche Situation usw.) nicht wirtschaftlich darstellbar ist.

Nach Angabe der DB Station & Service AG liegen die Herstellungskosten eines Aufzuges bei rd. 500.000 € zzgl. Planungskosten. Die von uns ermittelten Kosten im Jahr 2008 lagen für einen Aufzug bei rd. 275.000 €. Aufgrund der einfacheren Verhältnisse bei Gleis 1 dürften die tatsächlichen Kosten jetzt wohl bei rd. 400.000 € liegen, die wir hier als Grobkostenschätzung zugrunde legen. Die Betriebskosten der Aufzuganlage sind den Angaben der DB Station & Service AG entnommen. Für das Rampenbauwerk wird die Kostenberechnung aus dem Jahr 2008 zugrunde gelegt. Dabei wir davon ausgegangen, dass durch Einsparungen im Bereich der Ingenieurbauwerke der damals kalkulierte Betrag eingehalten werden kann.

In den Betriebskosten für den Aufzug sind Kosten für Inspektion/Wartung, Bereitschaft/Entstörung, Vandalismus, Telekommunikation, Strom, Reinigung und sonstige Betreiberleistungen enthalten. Die Betriebskosten der Rampe umfassen Stromkosten für Beleuchtung und Ansätze für Bauhofleistungen, die von unserem KSB erbracht werden.

Kostengegenüberstellung für einen Zeitraum von 25 Jahren:


Aufzug bei Gleis 1
Barrierefreie Zuwegung
Herstellungskosten
400.000 €
500.000 €
Zuwendungen
-200.000 € (rd. 50 %)
-250.000 € (rd. 50 %)
Betriebskosten
250.000 € (25x10000€/a)
50.000 € (25*2000€/a)
Technische Instandsetzung
136.000 € (15 Jahren)
0
Technische Instandsetzung
90.667 € (Anteil f. 10 Jahre)
0
Deckschichterneuerung und  sonst. Arbeiten
0
20.000 €
Kosten für 25 Jahre
rd. 676.667 €
rd. 320.000 €

Nach Erneuerung der Deckschicht und sonstiger Schönheitsreparaturen kann im Bereich des Fußweges im Regelfall von einer weiteren Lebensdauer von 20 Jahren ausgegangen werden, die ohne größere Erhaltungsaufwendungen auskommt. Ggf. muss in diesem Zeitraum die Beleuchtungsanlage modernisiert werden. Somit ist die Anlage des Gehweges einem Aufzug aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen.

Da das Thema „Barrierefreiheit“ nicht nur die Eigenschaft „behindertengerecht“ umfasst, hat sich auch der ADFC mit dem KV Vorsitzenden und Kauferinger Bürger [Name] in seiner Stellungnahme vom März 2017 intensiv mit dem Thema beschäftigt. Der ADFC befürwortet den Bau der Rampe auf der Nordseite und die vorgesehenen Maßnahmen auf der Südseite ausdrücklich. Er warnt davor, die Durchlässigkeit zwischen der Nord- und Südseite des Bahnhofs Kaufering zu verhindern und somit den nicht motorisierten Verkehr weiter einzuschränken:

„Die Rampe auf der Nordseite und eine flache Schieberampe auf der Südseite würden das Problem lösen. Wir müssen diese Chance am Bahnhof Kaufering jetzt nutzen.“
(entnommen aus der Stellungnahme des ADFC vom März 2017)

Die Stellungnahme wurde den Marktgemeinderäten von Hr. [Name] bereits übermittelt und kann somit als bekannt vorausgesetzt werden.

Weiter gibt es inzwischen auch positive Stellungnahmen des Seniorenbeirates und des Behindertenbeauftragten, die als Anlage ebenfalls beigefügt wurden.

Die DB Station & Service AG hat uns am 19.05.2017 schriftlich mitgeteilt, dass sie auf die Einhaltung der Vertragslage (hier: Bau einer barrierefreien Zuwegung zur bestehenden Bahnunterführung) bestehen muss. Bei Nichterfüllung des Vertrages wird die Angelegenheit zunächst juristisch geprüft. Das hat zur Folge, dass sich das ganze Verfahren und damit der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Kaufering auf unbestimmte Zeit verzögert (s. z.B. Seeanbindung Dießen). Eine durchgreifende juristische Prüfung konnte im Vorfeld nicht sinnvoll durchgeführt werden, da hier umfangreiche Verhandlungen notwendig werden.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat stimmt grundsätzlich für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Kaufering, dem eine langjährige politische Auseinandersetzung auf Landesebene vorausging.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die DB-Stationen und Service wird vom Markt aufgefordert die, gemäß Gesetzeslage vorgeschriebenen Aufzügen zu Gleis 4/5, Gleis 2/3 und Gleis 1 zu planen und zu realisieren. Über die finanzielle Beteiligung des Marktes an den Kosten zu Gleis 1 sind sofort Verhandlungen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 16

Beschluss Bürger 3

Auf der Bahnhof-Nordseite soll das Grundkonzept „barrierefreie Zuwegung“ weiterverfolgt werden. Dabei sollen alle Einsparpotentiale ausgeschöpft und es soll auf teure Ingenieurbauwerke soweit möglich verzichtet werden. Aufgrund des erhöhten Flächenbedarfs für natürliche Böschungen erfolgt die Anlage von Fahrradabstellplätzen auf der Restfläche als doppelstöckige Anlage. Für die neue Entwurfsplanung samt Genehmigungsplanung und Ausschreibung (LPH 3-7) wird die Verwaltung ermächtigt, das für die DB Station & Service tätige Ingenieurbüro auf Basis der HOAI stufenweise zu beauftragen. Für das Jahr 2017 sind bei Haushaltsstelle 68001.942000 20.000 € für Honorare eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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4. Fachgerechte Entsorgung von Baustellenaushub; Vergabeermächtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö 4

Sachverhalt Bürger

Auch im Jahr 2017 stehen umfangreiche Entsorgungen von Aushubmaterial und kontaminierten Bodenschichten an. Die Bodenmaterialien stammen überwiegend aus dem Bereich Viktor-Frankl-Str. und aus verschiedenen Baustellen des Wasserleitungsbaus, der Sporthalle und dem letzten Baugebiet „Lechfeldwiesen IV“ bzw. Berliner Ring.

Die Lage der einzelnen Haufwerke ist in den Lageplänen (s. Anlage 1) dargestellt. Alle Materialien wurden beprobt und teilweise nachuntersucht, sodass sie nun fachgerecht entsorgt werden können bzw. müssen. Die Entsorgungskosten belaufen sich insgesamt auf rd. 167.500 €, eine detaillierte Kostenschätzung ist ebenfalls als Anlage 2 beigefügt. Die Kosten werden entsprechend der vorgesehenen Haushaltsstellen verbucht.

Die Vergabe erfolgt auf dem Weg einer beschränkten Ausschreibung. Dazu wurden 9 Bieter aufgefordert, bis zum 20.06.2017 ein Angebot abzugeben.

Zu den reinen Entsorgungskosten der Bodenmaterialien kommen noch Kosten für Haufwerksbildungen, die gesamten Bodenuntersuchungen und die Ausschreibungsvorbereitung. Diese Kosten belaufen sich inzwischen auf rd. 20.000 € pro Jahr und sind hier nur nachrichtlich erwähnt. Bei den Grundstücksverkäufen im Gewerbegebiet muss zudem ein Großteil des entnommenen kontaminierten Materials wieder mit unbelastetem Material aufgefüllt werden, damit das Grundstück verkauft werden kann.

Weiter soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass dringend ein Zwischenlagerplatz für Aushubmaterialien benötigt wird. Innerhalb der Baustellen ist in aller Regel keine Lagerung möglich und eine Beprobung im eingebauten Zustand gestaltet sich meistens schwierig, sodass aus rein praktischen Gründen eine Zwischenlagerung auf einer zugelassenen Fläche unausweichlich ist. Die derzeit erfolgte Lagerung z.B. am Viehweideweg Kreuzung Hiltistraße seit 2014/2015 ist in dieser Form verboten und muss nach Abstimmung mit dem Landratsamt Landsberg bis Ende Juli 2017 endgültig aufgelöst sein.

Beschluss Bürger

Die Bodenmaterialien müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben fachgerecht entsorgt und die Zwischenlager aufgelöst werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zur Entsorgung der Bodenmaterialien an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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5. Sanierung Teilbereich Mühlbach; überplanmäßige Kosten; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö 5

Sachverhalt Bürger

In Abstimmung mit der VOB-Stelle haben wir uns für eine erneute Ausschreibung mit veränderter Bauzeit vom 04.09.2017 – 27.10.2017 entschieden. Von 14 angefragten Bietern haben wir 6 wertbare Angebote erhalten.

Vorbehaltlich der abschließenden  Submissionsauswertung soll der Zuschlag an die Firma [Name] mit einer Angebotssumme von 184.647,55 € erteilt werden. Die Baukosten waren im Beschluss vom 14.12.2016 mit 130.000 € zzgl. 15.000 € für weitere Instandsetzungen angegeben und in den Haushalt 2017 eingestellt worden. Somit übersteigt die Angebotssumme den Haushaltsansatz bei HHSt. 69000.95000 bereits um rd. 55.000 €.

Das vorliegende Angebot nach erneuter Ausschreibung scheint die Marktlage eindeutig widerzuspiegeln, sodass der Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden muss. Die Maßnahme kann zudem nicht mehr weiter verschoben werden, da ein Durchbruch in der Sohle und des Dammes jederzeit befürchtet werden muss.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an die Fa. [Name] zu vergeben. Die Deckung der überplanmäßigen Kosten ist bis zu einer Höhe von rd. 55.000 € durch Einsparungen bei der HHSt. 63512.95000 gewährleistet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Beschaffung eines Kommandowagens für die Freiwillige Feuerwehr Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö 6

Sachverhalt Bürger

In dem Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans Kaufering (MGR-Beschluss vom 21.10.15) ist die Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens für die Jahre 2016/2017 vorgesehen.

Der vorgesehene Beschaffungszeitraum ist als Orientierungsgröße anzusehen. Auf die im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehene Bewertung des Zustandes des zu ersetzenden Kommandowagens durch fachkundiges Personal (z. B. TÜV) kann wohl verzichtet werden, da nach der Aussage des Kommandanten der alte Kommandowagen aufgrund der technischen Anforderungen unabhängig vom Fahrzeugzustand ersetzt werden muss.

Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung des Kommandowagens zu vergeben. Im Haushaltsplan 2017 sind Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 € vorgesehen. Für die Beschaffung wird vom Freistaat Bayern keine Zuwendung gewährt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt der geplanten Beschaffung eines Kommandowagens für die FFW Kaufering zu.

Vor Beauftragung der Ausschreibung und Auswahl des Ausschreibers ist der Feuerwehrreferent einzubeziehen.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Ausschreibung zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes "Hauswiese 6. Änderung" einschl. der 13. Änderung des Flächennutzungsplans, Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB;Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö beschliessend 7

Beschluss Bürger 1

Beschlussempfehlungen zu den Anregungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.

A.        Gemeinsame Behandlung
Da ein Großteil der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine gemeinsame Stellungnahme zu den beiden parallel ausgelegten Bauleitplänen abgegeben hat, sollen auch die Beschlüsse gemeinsam gefasst werden, um Doppelbehandlung zu vermeiden.

Der Marktgemeinderat beschließt eine gemeinsame Abwägung der zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans und zur 6. Änderung  des Bebauungsplans “Hauswiese“ eingegangenen Stellungnahmen. Beim jeweiligen Beschluss ist angemerkt, ob eine Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung, zur Bebauungsplanänderung oder zu beiden Bauleitplänen gemeinsam abgegeben wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

B.        Träger öffentlicher Belange

3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.1
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung B, München
Schreiben vom 02.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Die Hinweise zur Anzeigepflicht und zum Umgang mit Bodendenkmälern gemäß Art. 8 DSchG werden zur Kenntnis genommen und unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.2
Landratsamt Landsberg am Lech, Abfall-/Bodenschutz
Schreiben vom 19.04.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum Umgang mit Bodenverunreinigungen in die Satzung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.3
Landratsamt Landsberg, Untere Immissionsschutzbehörde
Schreiben vom 04.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Der Umweltbericht wird zum Thema der von den Stellplatzflächen ausgehenden Schallemissionen ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.4
Landratsamt Landsberg, Untere Naturschutzbehörde
Schreiben vom 04.05.2017
zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum Artenschutz in die Satzung übernommen. Der Hinweis auf die ausstehende Meldung der Ausgleichsfläche für den Recyclinghof an das Ökoflächenkataster wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Kaufering wird die Fläche nachmelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 6

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.5
LEW Verteilnetz GmbH, Buchloe
Schreiben vom 18.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Die Hinweise zu bestehenden Kabelleitungen, zur Stromversorgung und zur Leitungsverlegung werden zur Kenntnis genommen und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die 110 kV-Hochspannungsleitung, deren Schutzbereich in den Änderungsbereich reicht, wird in die Planzeichnung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 7

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.6
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München
Schreiben vom 12.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Der Umweltbericht wird zum Umgang mit dem angrenzenden Biotop ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 8

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.7
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 12.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung zur Wasserdurchlässigkeit der Stellplatzflächen ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 9

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.8
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
Schreiben vom 01.06.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese


Die Hinweise zu möglichen Immissionen durch den benachbarten Fliegerhorst sowie zum Kraneinsatz werden unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 10

D. Änderung durch Verwaltung
Die Erhöhung der zulässigen Firsthöhe von 12 m auf 13 m wird auf den Bereich beschränkt für den eine Befreiung von den diesbezüglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits erteilt wurde (Baugenehmigung vom 03.03.2009 B-30-2009-1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 11

E.        Billigungs- und Auslegungsbeschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis und stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zu Änderungen und Ergänzungen der Vorentwürfe in der Fassung vom 05.04.2017 kommt.

2. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung jeweils in der Fassung vom 05.04.2017, die 6. Änderung des Bebauungsplans “Hauswiese“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 05.04.2017 sowie der gemeinsame Umweltbericht in der Fassung vom 05.04.2017 werden einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Vergaben Mensa

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Im Rahmen der Ausschreibungen für den Um- und Neubau Mensa der Grundschule Kaufering sind folgende Gewerke im Vergabeverfahren nach VOB/A geprüft worden; die Aufträge können vergeben werden.

Kostengruppe 300:

a) Malerarbeiten:                                  Fa. [Name] aus Kaufering
                                               Angebotssumme:                           10.809,61 €

b) Natursteinarbeiten:                        Fa. [Name] aus Augsburg
                                               Angebotssumme:                         31.732,16 €

c) Fliesenarbeiten:                                Fa. [Name] aus Kaufering
                                               Angebotssumme:                         36.432,50 €

d) Beschichtungsarbeiten:                Fa. [Name] aus Kaufering                                                                                Angebotssumme:                         11.812,42 €

e) Fensterarbeiten:                                Fa. [Name] aus Augsburg
                                               Angebotssumme:                        126.934,92 €
                                               1. Nachtrag:                                  23.276,40 €
                                               Darin enthalten:
Vorgriff Bestandssanierung Bau I:                                                   24.629,43 €
                                               Mehrkosten Brandschutz:                   17.255,00 €
                                               
f) Wärmedämmarbeiten:                        Fa. [Name] aus Marktoberdorf                                                                        Angebotssumme:                            89.410,44 €
                                               Darin enthalten:
                                               Vorgriff Bestandssanierung Bau I:   26.994.47 €
                                               Höherwertiges Fassadensystem:              5.686,29 €
                                               (z. Bsp: Sto Ventec R)

g) Trockenbauarbeiten:                        Fa. [Name] aus Gilching                                                                                Angebotssumme:                             60.659,89 €

Beschluss Bürger 1

a)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Malerarbeiten an die Fa. [Name] aus Kaufering  mit einer Auftragssumme in Höhe von 10.809.63 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 2

b)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Natursteinarbeiten an die Fa. [Name] aus Augsburg mit einer Auftragssumme in Höhe von 31.732,16 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 3

c)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Fliesenarbeiten an die Fa. [Name] mit einer Auftragssumme in Höhe von 36452,50 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 4

d)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Beschichtungsarbeiten an die Fa. [Name] mit einer Auftragssumme in Höhe von 11.812,42 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 5

e)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Fensterarbeiten mit einer Auftragssumme in Höhe von 126.934,92 € und den 1. Nachtrag mit einer Nachtragssumme in Höhe von 23.276,40 € an die Fa. [Name] aus Augsburg mit zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 6

f)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Wärmedämmarbeiten an die Fa. [Name] mit einer Auftragssumme in Höhe von 89.410,44 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 7

g)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Trockenbauarbeiten an die Fa. [Name] mit einer Auftragssumme in Höhe von 60.659,89 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Kommunalwerke Wasser; Vergabe Notstromaggregat Wasserwerk-Ost; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Die Kommunalwerke haben für die Wasserversorgung  die Nachrüstung einer Notstromanlage ausgeschrieben. Im Wesentlichen besteht die Wasserversorgungsanlage aus  folgenden für die Planung wichtigen Betriebsanlagen:
3 - Druckerhöhungspumpen
3 - Brunnen
1 - UV Anlage
Dabei wurde ein Stromerzeuger mit der Ausführung als Kufenaggregat 150 kVA Notstrom – Container Aggregat ausgeschrieben.

Technische Daten
Leistung [PRP]
150
kVA
gleich
120
kW
bei cos j = 0,8



Nennspannung
400/231
V



Nenndrehzahl
1.500
1/min



Nennfrequenz
50
Hz



Nennstrom
218
A




Es wurden 6 Leistungsverzeichnisse versandt, bei der Submission zum 09.06.2017 um 11.00 Uhr  wurden zwei gültige Angebote eingereicht. 

Die Reihenfolge der Anbieter:

1. [Name]                                                                61.590,43 €
2. Bieter                                                                        77.385,70 €

Die vorliegenden Angebote wurden geprüft und entsprechen den Anforderungen der Ausschreibung.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, die Beschaffung des Notstromaggregates an den günstigsten Bieter, die Firma [Name] zum Preis von 61.590,43 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Genehmigung der Niederschrift vom 05.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 05.04.2017 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 4. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 05.04.2017 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö 11

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

Datenstand vom 21.09.2017 10:04 Uhr