Datum: 20.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bauantrag; Fl.Nr. 160, Leitenbergstraße 30, Sanierung des Wohnteils und Umnutzung des ehem. Wirtschaftsteils zur Wohnnutzung einer Hofstelle
3 Kommunalwerke Klärwerk; Vergabe Umbau Belebungsbecken; Beschluss
4 Austausch von 12 Lichtkuppeln Aula Mittelschule
5 Vergaben Mensa, Vorgezogene Dachsanierung Grundschule Bau I
6 Vergabe Blitzschutzanlagen verschiedene Gebäude
7 Friedhof-West - Neubau einer Urnenmauer; Beschluss mit Vergabeermächtigung
8 Wahl des 1. Bürgermeisters 2018 - Terminfestlegung
9 Antrag auf Zuwendungen; BRK Kreisverband Landsberg am Lech; Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2016
10 Stiftungsrat, Benennung weiterer Mitglieder; Beschluss
11 Genehmigung der Niederschrift vom 21.06.2017 und vom 05.07.2017
12 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Bauantrag; Fl.Nr. 160, Leitenbergstraße 30, Sanierung des Wohnteils und Umnutzung des ehem. Wirtschaftsteils zur Wohnnutzung einer Hofstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Bauvorhaben:        Sanierung des Wohnteils und Umnutzung des ehem. Wirtschaftsteils zur Wohnnutzung einer Hofstelle
Bauort:                    Fl.Nr. 160, Leitenbergstraße 30, 86916 Kaufering
Bauherr:                [Name]
________________________________________________________________________

Beschlussgrundlage:
Öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 14.09.2016

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“.
Zur Sicherung der Planungsziele wurde vom Marktgemeinderat am 16.03.2016 der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“ beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist seit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft.

Nach § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „“Unterdorf-Ost“, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Öffentliche Belange liegen vor, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung, bzw. der beabsichtigten Planungsziele durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

Die ersten Planungsentwürfe wurden in der Sitzung am 14.09.2016 dem Gemeinderat als formlose Anfrage vorgestellt. Das damalige Diskussionsergebnis war, dass dem Antragsteller die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine konkreten Überlegungen in Zusammenhang mit der Erstellung des Rahmenplanes für Kaufering-Dorf.
Zwischenzeitlich wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen.

Für den Bereich der Leitenbergstraße 30 (Bereich 1 Leitenbergstraße) wurden zusätzlich zu den im gesamten Geltungsbereich vorgesehenen allgemeinen Leitlinien folgende besondere Leitlinien festgelegt:



Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum nimmt unter Berücksichtigung der Leitlinien des Rahmenplans zu dem vorliegenden Bauvorhaben wie folgt Stellung:

Ausgehend von unserer Empfehlung in diesem Bereich gar keine Dachaufbauten zuzulassen, welche in der Festlegung des Rahmenplans mündete, Dachaufbauten eingeschränkt zuzulassen, empfehlen wir, weiterhin keine Dachaufbauten auf der ortsbildprägenden Südseite der Dächer zuzulassen. Die Festlegung, Dachaufbauten eingeschränkt zuzulassen, zielte daraufhin, die ruhigen Dachflächen auf der Südseite zu erhalten und Dachaufbauten auf der Nordseite zu ermöglichen, auch wenn dies erst im Bebauungsplan konkretisiert werden sollte. Im vorliegenden Fall ist die Gaube nicht essentiell, sondern ermöglicht lediglich etwas mehr Komfort im Schlafzimmer. Die Belichtung könnte auch durch Dachflächenfenster erreicht werden und die Nutzbarkeit des Raumes wäre nicht wesentlich eingeschränkt.
Zudem regen wir an, die Dachflächenfenster gestalterisch in die PV-Anlage zu integrieren.

Fazit:
Um die am 05.07.2017 beschlossenen Leitlinien des Rahmenplanes einzuhalten, sind Planungen in Bezug auf die Dachgestaltung nur wie in der Stellungnahme des Planungsverbandes aufgeführt zulässig.
Derzeit erfüllt der Bauantrag in der vorliegenden Fassung die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre „Unterdorf-Ost“ nicht.
Dem Antragsteller soll die Gelegenheit gegeben werden, die Planunterlagen im Bereich der Dachgestaltung gemäß der Stellungnahme des Planungsverbandes so abzuändern, dass sie den Leitlinien des Rahmenplans entsprechen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat teilt die Sichtweise der Verwaltung.
Die Verwaltung wird beauftragt den Antragsteller davon in Kenntnis zu setzen.
Die Beschlussfassung über das Bauvorhaben wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

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3. Kommunalwerke Klärwerk; Vergabe Umbau Belebungsbecken; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Kommunalwerke Kaufering: Erneuerung Rührwerke und Lufteintragssystem Kläranlage Vergabevorschlag VE 02: Hochleistungs-Beluftungssystem

Die zur Eröffnung am 29.08.2017 vorliegenden Angebote wurden nach § 16 VOB/A geprüft und ergaben nachstehend aufgeführte Angebotssummen einschließlich Wartungsvertrag (Brutto-Summen einschl. Nachlässen):

Nr.        Firma                                        Nachlass                Bruttosumme
                                                       %                einschl. Nachlass
  1. [Name]                                        0                145.751,03 €
  2. NN                                                0                148.211,53 €
  3. NN                                                0                171.843,87 €
  4. NN                                                0                197.060,86 €

Wertungsstufe: Prüfung der Angemessenheit der Preise
Die Kostenberechnung zur Entwurfsplanung, aufgestellt von [Name] am 01.08.2017 auf Basis des Leistungsverzeichnisses,beläuft sich auf 172.253 EUR einschl. Umsatzsteuer.
Drei der vier Angebote unterschreiten die Kostenberechnung.

Wertung
Die Wertungskriterien sind in den Verdingungsunterlagen dem Bieter bekannt gemacht worden.
Das Angebot der Firma [Name] mit dem Belüftungssystem Fabrikat RMU, 58 Stück Typ V20 M50, bleibt auch nach den in Anlage 4 berechneten Jahreskosten das günstigste Angebot. Der Brutto-Angebotspreis beträgt 145.751,03 €.

Der Bieter 2 hat als Nebenangebot einen Preisnachlass von 3 % (enspricht 5.155,32 € brutto ) unter der Bedingung angeboten, dass die Ausführung vollständig im Jahr 2018 erfogen kann. Auch bei Annahme des Bebenangebotes ist das Angebot von [Name] nicht das wirtschaflichste. Die Auswirkungen des Nebenangebotes, z. B. längerer Betrieb mit den derzeit installierten, weniger effizienten Belüftungs- und Umwälzsystemen im Belebungsbecken II, werden daher nicht weiter betrachtet.

Vergabevorschlag
Wir schlagen somit vor, den Auftrag an die [Name] gemäß Angebot vom 28.08.2017 zum Angebotspreis von 145.751,03 € brutto zu vergeben.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeiderat vergibt den Auftrag für das Belüftungssystem Fabrikat RMU, 58 Stück Typ V20 M50 an die

[Name],

gemäß Angebot vom 28.08.2017 zum Angebotspreis von 145.751,03 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Austausch von 12 Lichtkuppeln Aula Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Die Lichtkuppeln über der Pausenhalle an der Mittelschule sind auf Grund des Alters nicht mehr regendicht und es besteht die Gefahr eines Durchsturzes bei unsachgemäßer Nutzung. Es ist in letzter Zeit immer öfter vorgekommen, dass sich am Wochenende oder nach Schulbetrieb Personen unbefugt auf dem Dach aufhalten, die Gefahr, dass Personen, wenn diese die Lichtkuppeln betreten, durchstürzen, ist gegeben. Von den neuen Lichtkuppeln sind 6 Stück zum Öffnen (Sommerlüftung) und alle sind mit einem Durchsturzgitter versehen.
Es wurden mehrere Firmen angefragt, 3 Firmen wurden die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Die Firma [Name] aus Kaufering hat als einzige Firma ein Angebot abgegeben.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag mit einer Auftragssumme in Höhe von 39.572,97 €, an die Fa. [Name] aus Kaufering zu vergeben.

Die Arbeiten werden voraussichtlich in den Herbstferien begonnen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag über die Sanierung der Lichtkuppeln an der Mittelschule Kaufering, mit einer Auftragssumme in Höhe von 39.572,97 € brutto, an die Fa. [Name] aus Kaufering zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Vergaben Mensa, Vorgezogene Dachsanierung Grundschule Bau I

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

1. Dach Bau I
Das Dach Grundschule Bereich Bau I wird im Rahmen des Umbaus und der Sanierung Mensa im Bereich der Lüftungsanlage und der Anbauseite Mensa saniert und erneuert.
Ursprünglich war nur der Aufbau einer Gaube (Anschlussleitungen Lüftungsanlage) vorgesehen. Da aber nun im Anschlussbereich des Mensagebäudes die Fassade und die Fenster an der Grundschule gedämmt, bzw. erneuert werden, und das Dach doch einige Undichtigkeiten im Trauf- und Firstbereich aufweist, die Regenrinnen durchgerostet sind und teilweise Regenwasser die Fassade herunterläuft, machte es Sinn, diesen Teil des Daches vorgezogen zu sanieren, um nicht bei der später geplanten Generalsanierung, die aus Kapazitätsgründen zeitlich inzwischen auf das Jahr 2019 verschoben werden muss, die neuen Anschlüsse von der Fassade an das Dach wieder umzubauen, und um die neue Fassadendämmung vor Wassereintrag zu schützen. Im Speicher ist keine Winddichtung, bzw. Unterdeckung eingebaut, dadurch kam es zu einem hohen Eintrag an Staub und Dreck auf den Dachboden. Auch aus diesem Grund ist eine wind- und staubdichte Unterdeckung nötig, da auch zugleich die Geschossdecke im Bereich der Lüftungsanlage gedämmt wird. Die Dämmung der Geschossdecke wird vorgezogen, da man nach dem Einbau der Lüftungsanlage nicht mehr überall zum Arbeiten hinkommt, bzw. mehr als ein Drittel der Grundfläche des Speichers später wegen der Lüftungskanäle nicht mehr zu erreichen ist. Die Sanierung wurde kurzfristig, auf Grund der vorgenannten Gründe durchgeführt und ist wirtschaftlich und finanziell unter Betrachtung von Mehrkosten bei einer späteren Sanierung in diesem Teilbereich zu vertreten. Zudem war es von Zeitpunkt her günstig, da die Firmen diese Arbeiten noch durch Urlaubsverschiebung flexibel ausführen können.

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat, die Maßnahme zur vorgezogenen Sanierung des Teildaches Bau I nachträglich zu beschließen. Es gäbe hierzu auch einen Grundsatzbeschluss des MGR vom 25.06.2014 für die Generalsanierung der Grundschule.

Der Haushalt wird nicht durch Mehrkosten belastet, da auf der HHSt. 21100 942000 ungebundene Mittel in Höhe von 181.170,- € zur Verfügung stehen, die heuer nicht mehr verwendet werden. Diese Mittel sind für Planungsleistungen zur Sanierung der Grundschule eingestellt worden und basieren ebenfalls auf dem Grundsatzbeschluss vom 25.06.2014.

Der Auftrag wurde an die Fa. [Name] erteilt, die bereits die Zimmerarbeiten an der Mensa durchgeführt hat und alle Gerätschaften schon vor Ort hatte. Die Auftragssumme beläuft sich auf 36.579,54 € brutto.
2. Nachtrag 1 Lüftungsbau
Für den Einbau des Lüftungsgerätes im Speicher muss entweder das Lüftungsgerät und die Zu- und Abluftleitungen gedämmt werden, oder der Speicherraum muss gedämmt werden. Nach Kosten- und Nutzenabwägungen wäre eine Dämmung des Speicherraumes zwar etwas kostengünstiger, kommt aber aus statischen Gründen nicht in Frage, da die freitragende Kehlbalkendachkonstruktion nicht zusätzlich belastet werden kann. Zusätzlich müssen lt. Brandschutznachweis Brandschutzklappen an den Zu- und Fortluftleitungen eingebaut werden. Dies war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt.
Die Höhe des Nachtrages 1 beträgt 24.397,00 € brutto.

3. Vergabe Stahlbauarbeiten
Im Rahmen der Ausschreibungen für den Um- und Neubau Mensa der Grundschule Kaufering sind folgende Gewerke im Vergabeverfahren nach VOB/A geprüft worden; die Aufträge können vergeben werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag der Stahlbauarbeiten für den Verbindungsgang Grundschule zur Schulsporthalle an die Firma [Name] aus Kaufering mit Auftragssumme in Höhe von 35.323,28 € zuzüglich dem 1. Nachtrag (Anschlusswinkel in den Türbereichen als Auflager für das Außenpflaster) in Höhe von 2.964,17 € zu vergeben.

4. Nachträge und zusätzliche Maßnahmen Mensa
Es sind im Rahmen der Umbau und Sanierungsarbeiten diverse Massenmehrungen, Nachträge verschiedener Firmen aus dem Bauablauf entstanden.
Die Summe der gesamten Nachträge beziffern sich auf ca. 99.000,- € und der Kostenmehrungen auf ca. 102.500,- €. Übersicht Maßnahmen siehe Beiblatt.

5. Zusätzliche Maßnahmen bzw. aufgetretene Schäden an Grund- und Mittelschule
Es sind Schäden im Bereich der Grundschule entdeckt worden, die sofort behoben werden mussten.
  • Betonpfeilersanierung aufgrund statischer Mängel
  • Verbindungsschacht Heizungskeller zum Bau I. Die Versorgungsleitungen waren undicht und der gesamte Boden des Foyers musste aufgeschnitten, der Schacht saniert und neue Versorgungsleitungen eingezogen werden. Die Brandabschottungen wurden auf den neuesten Stand gebracht.
  • Verbindungsschacht Mittelschule zur Grundschule. Beim Befahren des Schachtes sind Absenkungen aufgetreten, die auf einen Einsturz schließen ließen. Nach Öffnung der Einbruchstellen wurde unter Einbeziehung eines Statikers festgestellt, dass die Betondecken des Schachtes zu schwach und auch in falscher Richtung bewehrt waren. Der Schacht wurde komplett mit neuen Betonfertigteilen versehen, die Asphaltflächen um den Schacht, die ebenfalls schon auf Grund früherer Beschädigungen kaputt waren, neu aufgebaut.
  • Das Mädchen WC im unmittelbaren Bereich der Mensa wurde neu gefliest und mit neuen Waschbecken und Trennwänden versehen. Die Waschbecken wurden zu Teil tiefer gesetzt, die Trennwände waren schon so beschädigt, dass die Gefahr von Verletzungen bestand.
  • Im Buben WC wurden neue Waschbecken eingebaut.
  • Die Lehrertoilette an der Mittelschule ist seit Jahren als Sanierung angedacht, der Zustand der Toilette war nicht mehr zumutbar. Da momentan ausreichend Gewerke vor Ort waren, Versorgungsleitungen schon abgestellt waren, bot sich nun an, die Toilette mit zu sanieren. Diese Maßnahme ist wirtschaftlich sehr gut darstellbar, da eine Einzelmaßnahme wesentlich mehr Geld gekostet hätte.

Die Summe der aufgetretenen Schäden und Nachträge im Grund- und Mittelschulbereich beziffert sich auf ca. 145.000,- €.

Der Beschlussvorlage ist ein Übersichtsblatt über die Kosten beigefügt, in welchem die einzelnen Nachträge und Mehrungen aufgeführt sind. Die Mehrkosten sind durch Ansätze in anderen Haushaltsstellen, die heuer nicht mehr zum Tragen kommen, gedeckt und können im Nachtragshaushalt dementsprechend angepasst werden.
Insgesamt besteht eine Deckungslücke Mensa zum Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt 201.498,- € und der Grund-bzw. Mittelschule von 144.818,- €.

Beschluss Bürger 1

Dach Bau I:
Der Marktgemeinderat genehmigt nachträglich die vorgezogene Teilsanierung des Daches der Grundschule im Bau I. Die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten werden an die Fa. [Name] mit einer Auftragssumme in Höhe von 36.579,54 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Nachtrag 1 Lüftungsbau:
Der Marktgemeinderat genehmigt die zusätzlichen Kosten im Nachtrag1 enthalten, für die Lüftungsarbeiten in Höhe von 24.397,00 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Stahlbauarbeiten Mensa
der Firma [Name] aus Kaufering mit einer Auftragssumme in Höhe insgesamt von
38.287,55 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Der Marktgemeinderat beschließt die zusätzlichen Kosten für die Nachträge und Mehrungen Mensa in Höhe von ca. 201.500,- €. Die Kosten für den NT Lüftungsbau und die Stahlbauarbeiten sind hierin enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Der Marktgemeinderat beschließt die zusätzlichen Kosten für angefallen Arbeiten an der Grund- und Mittelschule in Höhe von 144.818,- €. Die Kosten der Teilsanierung des Daches Bau I sind darin enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.  Vergabe Blitzschutzanlagen verschiedene Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Die Ausschreibung der Maßnahme „Sanierung Blitzschutzanlage Gebäude des Marktes Kaufering“ ist erfolgt, der Auftrag kann vergeben werden.
Nach rechnerischer und technischer Prüfung kann der Auftrag an die Fa. [Name] mit einer Auftragssumme in Höhe von 69.279.18 € brutto vergeben werden.
Folgende Gebäude werden saniert, bzw. ergänzt: Kindergarten Paul und Paulinchen, Kinderhaus Don Bosco, Friedhof Kaufering West, Mittagsbetreuung B am Franz-Senn-Weg, Feuerwehrhaus, Grund- und Hauptschule, Jugendhaus mit Ersatzbau, Kläranlage, Wasserhaus Ost, Heizkraftwerk.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Sanierung der Blitzschutzanlagen der vorgenannten Gebäude des Marktes Kaufering, an die Fa. [Name], mit einer Auftragssumme in Höhe von 69.279,18 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Friedhof-West - Neubau einer Urnenmauer; Beschluss mit Vergabeermächtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö 7

Sachverhalt Bürger

Die Urnenmauern am Friedhof-West sind bis auf drei Nischen voll belegt, sodass ein weiterer Bau einer neuen Urnenmauer unumgänglich ist.

Der Bedarf liegt bei rd. 19 Urnennischen pro Jahr, wobei auch die wieder frei werdenden Nischen neu belegt werden können. Innerhalb der letzten 7 Jahre hat sich ein tatsächlicher Bedarf von 16-17 Urnennischen pro Jahr eingestellt.

Als Standort für die neue Wand wurde eine Stelle im alten nördlichen Teil gewählt (s. Lageplan M 1:250). Diese liegt im Bereich von 5 aufgelösten Familiengräbern an der Nordseite der Grundstücksgrenze. Es sollen dort zwei Urnenmauern mit jeweils 30 einfachen Nischen (10x3) entstehen (s. Lageplan M 1:100). Die Rückseite zur Grundstücksgrenze wird bzw. ist bereits bepflanzt. Die Ausführung soll baugleich wie die bestehenden Urnenmauern erfolgen. Die Fläche wird in Grabtiefe der angrenzenden Gräber mit einem Graniteinzeiler eingefasst und mit Granitkleinstein gepflastert. Die Aufteilung auf zwei Wände erfolgte aus ästhetischen Gründen, um die Fläche etwas aufzulockern.

Mit dem Bau der neuen Urnenmauer kann der Bedarf für rd. 4 Jahre gedeckt werden. 

Eine erste Kostenschätzung liegt bei rd. 53.000 €, das ist in etwa doppelt so hoch wie beim Bau der Urnenmauer im Jahr 2010.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme auf Basis der VOB zeitnah durchzuführen und die erforderlichen Vergaben zu tätigen.

Bei Haushaltsstelle 75000.95000 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Die Deckung ist gewährleistet über nicht mehr benötigte Mittel. Auf HHSt. 63506.95000 stehen noch ungebundene Mittel in Höhe von 84.600,69 € zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Wahl des 1. Bürgermeisters 2018 - Terminfestlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Zum 31.03.2018 endet die Amtszeit des amtierenden 1. Bürgermeisters.

Da die damit verbundene Neuwahl des 1. Bürgermeisters außerhalb des üblichen Turnus von Kommunalwahlen stattfinden wird, ist es die Aufgabe des Landratsamts als Rechtsaufsichtsbehörde einen Wahltermin festzulegen.

Gemäß Art. 44 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) soll die Wahl innerhalb der letzten drei Monate der Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters, also zwischen Januar und März 2018 stattfinden.

In Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde wird für die Durchführung der Wahl der
4. März 2018 vorgeschlagen. Eine mögliche Stichwahl würde dann 14 Tage später, am 18. März 2018, stattfinden.

Die Verwaltung bittet um die Zustimmung für die vorgeschlagene Terminierung.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt der Festlegung des 4. März 2018 als Termin für die Wahl des 1. Bürgermeisters des Marktes Kaufering zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Zuwendungen; BRK Kreisverband Landsberg am Lech; Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der BRK Kreisverband Landsberg am Lech beantragt mit Schreiben vom 14.07.2017 einen Betriebskostenzuschuss von 0,50 € je Einwohner zur Deckung seiner jährlichen Aufwendungen für den Zivil- und Katastrophenschutz und für seine Einsatz-, Betreuungs- und Sozialdienste. Der Zuschuss wird für die vorgenannten Zwecke zu 100 % im Kreisverband verwendet.
In einer Anlage zum Antragsschreiben wird folgender Überblick über die Katastrophenschutz-Organisation BRK gegeben:

Das Bayerische Rote Kreuz ist wie die Feuerwehr auch eine Katastrophenschutz-Organisation mit vielen ehrenamtlichen Helfern, die sich ständig durch gute Ausbildung fit halten müssen, die modernstes Rettungsgerät brauchen.

Rund 750 aktive Mitglieder kann das BRK im Landkreis Landsberg im Katastrophenfall sofort mobilisieren. Unser in kürzester Zeit gebotener Schutz im Einzelnen:

-        6 Schnelleinsatzgruppen bieten die Wasserwacht und die Sanitätsbereitschaften Landsberg und Dießen,

-        154 Helfer die Bereitschaften,

-        571 Helfer stehen von den Wasserwacht-Ortsgruppen und der Bergwacht zur Verfügung und

-        20Mitarbeiter in der Soforthilfe in seelischen Notlagen

-        3 Helfer vor Ort-Gruppen

Bislang wurde vom Markt Kaufering ein Zuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner nach dem Stand der Einwohnerzahlen zum 30.06. des Vorjahres geleistet.
Die Einwohnerzahlen lauten für den Stichtag 30.06.2016 auf 10.211 Einwohner.

Beschluss Bürger

Der BRK Kreisverband Landsberg am Lech erhält für das Jahr 2017 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner; dies sind 5.105,50 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Stiftungsrat, Benennung weiterer Mitglieder; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Herr [Name] ist aus dem Stiftungsrat ausgeschieden, da er aus Kaufering weggezogen ist.
Er war in diesem Gremium als Vertreter des VdK Kreisverband Landsberg.

Es wurden für ein offenes Vorschlagsverfahren alle Organisationen angeschrieben, welche auch in der Satzung genannt sind. Es handelt sich dabei um die im Markt Kaufering tätigen Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder sonstige in der Altenhilfe ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Die Satzung der Stiftung "Seniorenstift Kaufering" in Kaufering sieht im § 7 Stiftungsrat  vor:
„(2) Diese weiteren Mitglieder werden nach einer vom Gemeinderat Kaufering zu erstellenden Richtlinie aus dem Personenkreis der in der Gemeinde Kaufering tätigen Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder sonstigen, in der Altenhilfe ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger vom Gemeinderat Kaufering bestimmt. Diese Richtlinie ist der Stiftungsaufsichtsbehörde vorzulegen.“
(3) Die weiteren Mitglieder haben dieselbe Amtszeit im Stiftungsrat wie die Gemeinderatsmitglieder. Scheidet ein weiteres Mitglied während der Amtszeit vorzeitig aus, so wird für die Restamtszeit nach den Vorgaben des Abs. 2 ein nachrückendes Mitglied bestimmt.“

Die Richtlinien des Marktgemeinderates Kaufering über die Bestimmung der weiteren Mitglieder des Stiftungsrates gemäß § 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung regelt im Pkt. 7:
„Scheidet ein weiteres Mitglied des Stiftungsrates aus, welches nach Ziffer 5 bestimmt ist, so werden die in Ziffer 2 genannten Kirchen und Gruppierungen zur Abgabe eines Vorschlages für eine Nachwahl aufgefordert. Bei Eingang mehrerer Wahlvorschläge wählt der Marktgemeinderat in geheimer Wahl das neue, weitere Mitglied in den Stiftungsrat.“

Als Wahlvorschläge sind eingegangen:

Evang. Kirche:        Frau [Name]
Seniorenbeirat:        Herr [Name]
VdK Kreisverband:        Herr [Name]

Aus diesem Personenkreis wird in geheimer Wahl ein Nachrücker für den Stiftungsrat bestimmt.

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11. Genehmigung der Niederschrift vom 21.06.2017 und vom 05.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 11

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 21.06.2017 und vom 05.07.2017 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 6. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.06.2017 sowie das Protokoll der 7. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 05.07.2017 jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö 12

Sachverhalt Bürger

-Keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 16.11.2017 12:01 Uhr