Datum: 11.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2017
|
ö
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2 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 20.09.2017 den Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstückes. Das Grundstück dient der Bevorratung als Tauschland für künftigen Grundstückserwerb. Der Kaufpreis beträgt incl. Nebenkosten voraussichtlich 263.300 €. Diese Ausgabe ist im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen von erheblichem Umfang. Gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 GO ist deshalb eine Nachtragssatzung zu erlassen.
Im Vermögenshaushalt sind zusätzlich Ausgaben für die Grund- und Mittelschule in Höhe von 346.500 € in den Nachtragshaushaltsplan aufgenommen worden. Gleichzeitig wurden geplante Investitionsausgaben in Höhe von 239.500 € gestrichen. Die fehlenden Mittel in Höhe von 370.300 € werden durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt. Die Entnahme aus der Rücklage erhöht sich damit auf 2.572.300 € bei einem Rücklagenstand zum 1.1.2017 in Höhe von 4.748.362 €.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Beschaffung eines Einsatzleitwagens für die Freiwillige Feuerwehr Kaufering
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2017
|
ö
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3 |
Sachverhalt Bürger
Der MGR beschloss in der Sitzung vom 21.06.2017:
„Der Marktgemeinderat stimmt der geplanten Beschaffung eines Kommandowagens für die FFW Kaufering zu. Vor Beauftragung der Ausschreibung und Auswahl des Ausschreibers ist der Feuerwehrreferent einzubeziehen. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Ausschreibung zu vergeben.“
Die Kosten für den Kommandowagenwurden mit 80.000 € im Haushalt veranschlagt. Eine staatliche Zuwendung würde für dieses Fahrzeug nicht gewährt.
Das Planungsbüro [Name] hat nach Durchsicht der Unterlagen der Feuerwehr angeregt, evtl. einen Einsatzleitwagen ELW 1 aufgrund der zu erwartenden Förderung in Höhe von 30.000 € zu beschaffen. Er empfahl deshalb mit dem Kreisbrandrat Kontakt aufzunehmen, ob er auch die Beschaffung eines ELW 1 unterstützen würde. Nach Gesprächen mit KBR [Name] hat dieser seine Zustimmung signalisiert. Die Anschaffungskosten eines ELW 1 werden auf etwa 90.000 € abzüglich Förderung geschätzt. MGR [Name] war in die Beratungen eingebunden.
Herr [Name] hat die Durchführung der Ausschreibung eines ELW 1 incl. Prüfung der Angebote zu einem Pauschalpreis in Höhe von 3.570 € brutto angeboten.
Beschluss Bürger
Der Beschluss vom 21.06.2017 wird bezüglich der Beschaffung eines Kommandowagens aufgehoben.
Der Marktgemeinderat stimmt der geplanten Beschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 anstelle des Kommandowagens zu.
Das Planungsbüro [Name] wird mit der Ausschreibung des ELW 1 incl. Angebotsprüfung zum Pauschalpreis in Höhe von 3.570 € brutto beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungsverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Kauf eines Mehrzwecktransporters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2017
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt Bürger
Das vorhandene Schmalspurfahrzeug, Kramer Tremo 601 – Baujahr 2000, soll durch einen neuen Geräteträger ersetzt werden. An dem mittlerweile 17 Jahre alten Fahrzeug stehen größere Reparaturen an (u.a. starke Korrosion, Leistungsverluste der Hydraulik).
Ein wirtschaftlicher Betrieb ist nicht mehr gewährleistet.
Im Rahmen der Ausschreibung zum Kauf eines Mehrzwecktransporters (Schmalspurfahrzeug) wurde von 4 Firmen das Leistungsverzeichnis im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung angefordert.
Zwei Firmen haben ein wertbares Angebot abgegeben:
1. Fa. [Name]
Angebotssumme: 104.184,50 € brutto
2. Bieter
Angebotssumme: 111.906,30 € brutto
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zum Kauf eines Mehrzwecktransporters
der Fa. [Name] zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Bauantrag, Fl.Nr. 160, Leitenbergstraße 30, Sanierung des Wohnteils und Umnutzung des ehem. Wirtschaftsteils zur Wohnnutzung einer Hofstelle (TOP wurde nicht behandelt, da der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2017
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt Bürger
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
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6. Aufstellung des Bebauungsplanes 6. Änderung "Hauswiese" einschl. der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungs- und Satzungsbeschluss (TO: vormals TOP 7)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2017
|
ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 11.05.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauswiese, 6. Änderung“, sowie die damit verbundene Einleitung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung der Planung ist die Schaffung von Stellplätzen zur Sicherung und Förderung eines bestehenden Gewerbetriebes.
Den Vorentwürfen wurde in der Sitzung am 05.04.2017 seitens der Marktgemeinderates zugestimmt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die im Rahmen der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungahmen wurden in der Sitzung des Marktgemeinderates am 21.06.2017 beschlussmäßig behandelt, der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans und der 6. Änderung des Bebauungsplans wurde gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.08.2017 bis einschl. 21.09.2017.
Beschlussempfehlung zu den Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind:
A. Gemeinsame Behandlung
Da ein Großteil der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine gemeinsame Stellungnahme zu den beiden parallel ausgelegten Bauleitplänen abgegeben hat, sollen auch die Beschlüsse gemeinsam gefasst werden, um Doppelbehandlung zu vermeiden.
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Beschlussempfehlung:
|
Der Marktgemeinderat beschließt eine gemeinsame Abwägung der zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 6. Änderung des Bebauungsplanes “Hauswiese“ eingegangenen Stellungnahmen.
Beim jeweiligen Beschluss ist angemerkt, ob eine Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung, zur Bebauungsplanänderung oder zu beiden Bauleitplänen gemeinsam abgegeben wurde.
Abstimmung:
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B. Träger öffentlicher Belange
1. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und haben keine Stellungnahme abgegeben:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
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Bund Naturschutz, Kreisgeschäftsstelle, Herrn Folkhart Glaser
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Deutsche Telekom Technik GmbH Niederlassung Süd
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Gemeinde Hurlach
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Kommunalwerke Kaufering
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Kreisbrandrat
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Kreisheimatpflegerin
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Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
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Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
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Landratsamt Landsberg am Lech, Kreiseigener Tiefbau
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Landratsamt Landsberg, Kreisjugendamt
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Landratsamt Landsberg, Kommunale Abfallwirtschaft
|
Landratsamt Landsberg, Untere Abfallbehörde
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Gemeinde Penzing
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Gemeinde Scheuring
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2. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt oder keine Einwendungen erhoben. Hiervon wird Kenntnis genommen.
2.1
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Schreiben vom 21.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
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2.2
|
Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
Schreiben vom 21.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.3
|
Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München
Schreiben vom 21.09.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.4
|
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 21.09.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.5
|
Gemeinde Igling
Schreiben vom 10.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.6
|
Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern
Schreiben vom 21.09.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
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2.7
|
Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Schreiben vom 17.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.8
|
Landratsamt Landsberg, Gesundheit und Präventation
Schreiben vom 25.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.9
|
LEW Verteilnetz GmbH, Buchloe
Schreiben vom 30.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.10
|
Regionaler Planungsverband München
Schreiben vom 16.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.11
|
Schwaben Netz GmbH, Augsburg
Schreiben vom 11.08.2017
zur 13. Änd. FNP
|
2.12
|
Schwaben Netz GmbH, Augsburg
Schreiben vom 11.08.2017
zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.13
|
Staatliche Bauamt Weilheim
Schreiben vom 10.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.14
|
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 22.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
|
2.15
|
Gemeinde Weil
Schreiben vom 17.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
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2.16
|
DB AG, DB Immobilien, München
Schreiben vom 26.09.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP „Hauswiese“
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3. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Hinweise, Anregungen und Einwände zu der Planung vorgebracht.
3.1
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Landratsamt Landsberg, Untere Naturschutzbehörde
Schreiben vom 16.08.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese“
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|
Beschlussempfehlung:
|
|
Der geforderte Hinweis zum Schutz und Erhalt des angrenzenden Biotops wird in die Satzung übernommen. Die Ausgleichsflächen werden an das Ökoflächenkataster des LfU gemeldet.
Abstimmung:
|
C. Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sind von Bürgerseite keine Anregungen oder Einwände vorgebracht worden.
D. Feststellungsbeschluss 13. Änderung Flächennutzungsplan
Beschlussempfehlung:
|
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 05.04.2017 sowie dem gemeinsamen Umweltbericht zu den Änderungen von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (Stand: März/Juni 2017) wird festgestellt.
Abstimmung:
|
E. Satzungsbeschluss 6 Änderung Bebauungsplan “Hauswiese“
Beschlussempfehlung:
|
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes “Hauswiese“ mit Begründung in der Fassung vom 05.04./21.06.2017 sowie dem gemeinsamen Umweltbericht zu den Änderungen von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (Stand: März/Juni 2017) wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen.
Abstimmung:
|
Beschluss Bürger 1
Der Marktgemeinderat beschließt eine gemeinsame Abwägung der zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 6. Änderung des Bebauungsplanes “Hauswiese“ eingegangenen Stellungnahmen.
Beim jeweiligen Beschluss ist angemerkt, ob eine Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung, zur Bebauungsplanänderung oder zu beiden Bauleitplänen gemeinsam abgegeben wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 2
Der geforderte Hinweis zum Schutz und Erhalt des angrenzenden Biotops wird in die Satzung übernommen. Die Ausgleichsflächen werden an das Ökoflächenkataster des LfU gemeldet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 3
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 05.04.2017 sowie dem gemeinsamen Umweltbericht zu den Änderungen von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (Stand: März/Juni 2017) wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 4
E. Satzungsbeschluss 6 Änderung Bebauungsplan “Hauswiese“
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes “Hauswiese“ mit Begründung in der Fassung vom 05.04./21.06.2017 sowie dem gemeinsamen Umweltbericht zu den Änderungen von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (Stand: März/Juni 2017) wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Genehmigung der Niederschrift vom 19.07.2017 (Fortsetzung vom 12.07.2017) und vom 26.07.2017 (TO: vormals TOP 10)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.10.2017
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 19.07.2017 (Fortsetzung vom 12.07.2017) und vom 26.07.2017 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 8. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 19.07.2017 (Fortsetzung vom 12.07.2017) sowie das Protokoll der 9. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.07.2017 jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Aufstellung des Bebauungsplans 6. Änderung "Lechwiesen Teil A", Satzungsbeschluss (TO: vormals TOP 6)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.10.2017
|
ö
|
beschliessend
|
8 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 08.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans 6. Änderung „Lechwiesen Teil A“ im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.02.2017 bekannt gemacht. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 27.02. bis einschl. 14.03.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 6. Änderung „Lechwiesen Teil A“, wurde in der Sitzung am 05.04.2017 vom Marktgemeinderates gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 21.04.2017 bis einschl. 22.05.2017/29.05.2017.
Beschlussempfehlungen zu den Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.
A. Träger öffentlicher Belange
1. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und haben keine Stellungnahme abgegeben:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg
|
Deutsche Telekom Technik GmbH Niederlassung Süd
|
Bund Naturschutz, Kreisgeschäftsstelle, Herrn Folkhart Glaser
|
Gemeinde Hurlach
|
Kommunalwerke Kaufering
|
Kreisbrandrat Johann Koller
|
Kreisheimatpflegerin für den Landkreis Landsberg
|
Landratsamt Landsberg, Kreisjugendamt
|
Landratsamt Landsberg, Kommunale Abfallwirtschaft
|
Landratsamt Landsberg, Untere Abfallbehörde
|
Regionaler Planungsverband
|
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
|
2. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Hiervon wird Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
2.1
|
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
Schreiben vom 11.05.2017
|
2.2
|
Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
Schreiben vom 04.05.2017
|
2.3
|
Gemeinde Igling
Schreiben vom 02.05.2017
|
2.4
|
Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern
Schreiben vom 10.05.2017
|
2.5
|
Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Schreiben vom 11.05.2017
|
2.6
|
Landratsamt Landsberg, Bauamt
Schreiben vom 28.04.2017
|
2.7
|
Landratsamt Landsberg, Untere Immissionsschutzbehörde
Schreiben vom 01.06.2017
|
2.8
|
Landratsamt Landsberg, Gesundheit und Präventation
Schreiben vom 16.05.2017
|
2.9
|
Landratsamt Landsberg, Kreiseigener Tiefbau
Schreiben vom 04.05.2017
|
2.10
|
Landratsamt Landsberg, Untere Naturschutzbehörde
Schreiben vom 04.05.2017
|
2.11
|
Gemeinde Penzing
Schreiben vom 29.05.2017
|
2.12
|
Gemeinde Scheuring
Schreiben vom 16.05.2017
|
2.13
|
Schwaben Netz GmbH, Augsburg
Schreiben vom 10.05.2017
|
2.14
|
Staatliches Bauamt Weilheim
Schreiben vom 02.05.2017
|
2.15
|
Gemeinde Weil
Schreiben vom 27.04.2017
|
3. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.1
|
DB AG, DB Immobilien, München
Schreiben vom 29.05.2017
|
|
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise zur benachbarten Bahnlinie werden unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.
Abstimmung:
|
3.2
|
Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München
Schreiben vom 11.05.2017
|
|
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. In die Satzung werden Hinweise zur benachbarten Bahnlinie aufgenommen (vergleiche vorstehenden Beschluss zur Stellungnahme der DB AG, DB Immobilien).
Abstimmung:
|
3.3
|
Landratsamt Landsberg am Lech, Abfall-/Bodenschutz
Schreiben vom 03.05.2017
|
|
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise zu möglichen Kontaminationen im Bereich des ehemaligen IVG-Kanals werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Satzung wird entsprechend der Stellungnahme unter C. Festsetzungen durch Text sowie unter D. Hinweise durch Text zum Umgang mit belastetem Material ergänzt.
Abstimmung:
|
3.4
|
LEW Verteilnetz GmbH, Buchloe
Schreiben vom 17.05.2017
|
|
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise zu vorhandenen Kabelleitungen werden zur Kenntnis genommen bei der weiteren Planung besichtigt.
Abstimmung:
|
3.5
|
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 17.05.2017
|
|
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung sowie zum Umgang mit belastetem Material werden unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.
Abstimmung:
|
3.6
|
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
Schreiben vom 01.06.2017
|
|
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise zu möglichen Immissionen durch den benachbarten Fliegerhorst sowie zum Kraneinsatz werden unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.
Abstimmung:
|
4. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Einwendungen oder Anregungen zur Planung vorgebracht:
4.1
|
Handwerkskammer für München und Oberbayern, München
Schreiben vom 22.05.2017
|
|
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken zur möglichen Schwächung innerörtlicher Einkaufslagen durch die Erweiterung von Verkaufsflächen am Ortsrand werden zur Kenntnis genommen. Bei der für die 6. Änderung des Bebauungsplanes ursächlichen Planung handelt es sich um die Weiterentwicklung eines seit Jahren am Standort bestehenden Marktes ohne wesentliche Änderung der Sortimente, weshalb Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nicht zu erwarten sind. Gemäß Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde (vergleiche nachfolgenden Beschluss) ist die Lage des gegenständlichen Einzelhandelsgroßprojektes noch als städtebaulich integriert zu bewerten. Der Markt Kaufering sieht deshalb das Vorhaben als unproblematisch für die Struktur des örtlichen Handels an. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Abstimmung:
|
4.2
|
Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde, München
Schreiben vom 29.05.2017
|
|
|
|
Beschlussvorschlag:
Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Zur möglichen unzulässigen Agglomeration von Einzelhandelsnutzungen im Gesamtgewerbegebiet nördlich und südlich der Viktor-Frankl-Straße ist festzustellen, dass im vorliegenden Fall alle Betriebe (auch der änderungsgegenständliche) bereits existieren. Es findet insoweit durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes keine neue, möglicherweise unzulässige Häufung von Einzelhandelsnutzungen statt. Die Häufung liegt heute faktisch bereits vor, jedoch war die bisherige Rechtsauslegung gegenüber den genannten VGH-Entscheidungen eine weniger strenge.
Der Markt Kaufering hätte zwar im Falle von künftigen Umstrukturierungen bestehender Betriebe im angrenzenden Gewerbegebiet südlich der Viktor-Frankl-Straße (Lechwiesen Teil B) die Möglichkeit bauleitplanerisch zu reagieren. Die Kommune muss dabei immer berücksichtigen, dass sie bei einer nachträglichen Änderung des Bebauungsplans, die einen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen zum Gegenstand hat, ggfs. auch entschädigungspflichtig würde.
Im konkreten Fall ist auch abzuwägen, dass der Grundeigentümer bereits über einen vom Landratsamt Landsberg am Lech genehmigten Vorbescheid verfügt, der bei Erhalt des bestehenden Aldi-Markts die Errichtung eines zusätzlichen Drogeriemarkts vorsieht. Bei Verzicht auf die gegenständliche Bebauungsplanänderung besteht also der Anspruch auf eine im Umfang wesentlich größere Erhöhung der Verkaufsflächen, bei gleichzeitiger Erweiterung der Sortimente, die Häufung würde also noch erheblicher.
Derzeit wird bereits eine Änderung des LEP vorbereitet, die sich mit der Agglomeration auseinandersetzen soll. Da bei Neufassung des LEP erneut eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB für den Markt Kaufering besteht, sollen ggf. notwendige Änderungen in weiteren Planungsschritten vorbehalten bleiben. Derzeit sieht der Markt Kaufering keine städtebauliche Erforderlichkeit, die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben im übrigen Plangebiet zu regeln.
Die Begründung wird entsprechend zum Thema der (bereits vorhandenen) Agglomeration/ Übereinstimmung mit dem LEP ergänzt.
Abstimmung:
|
B. Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sind von Bürgerseite keine Anregungen oder Einwände vorgebracht worden.
C. Satzungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
|
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Lechwiesen Teil A“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit Begründung jeweils in der Fassung vom 05.04.2017 wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen.
Abstimmung:
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Beschluss Bürger 1
Die Hinweise zur benachbarten Bahnlinie werden unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 2
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. In die Satzung werden Hinweise zur benachbarten Bahnlinie aufgenommen (vergleiche vorstehenden Beschluss zur Stellungnahme der [Name].
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 3
Die Hinweise zu möglichen Kontaminationen im Bereich des ehemaligen IVG-Kanals werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Satzung wird entsprechend der Stellungnahme unter C. Festsetzungen durch Text sowie unter D. Hinweise durch Text zum Umgang mit belastetem Material ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 4
Die Hinweise zu vorhandenen Kabelleitungen werden zur Kenntnis genommen bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 5
Die Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung sowie zum Umgang mit belastetem Material werden unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 6
Die Hinweise zu möglichen Immissionen durch den benachbarten Fliegerhorst sowie zum Kraneinsatz werden unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 7
Die Bedenken zur möglichen Schwächung innerörtlicher Einkaufslagen durch die Erweiterung von Verkaufsflächen am Ortsrand werden zur Kenntnis genommen. Bei der für die 6. Änderung des Bebauungsplanes ursächlichen Planung handelt es sich um die Weiterentwicklung eines seit Jahren am Standort bestehenden Marktes ohne wesentliche Änderung der Sortimente, weshalb Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nicht zu erwarten sind. Gemäß Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde (vergleiche nachfolgenden Beschluss) ist die Lage des gegenständlichen Einzelhandelsgroßprojektes noch als städtebaulich integriert zu bewerten. Der Markt Kaufering sieht deshalb das Vorhaben als unproblematisch für die Struktur des örtlichen Handels an. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Beschluss Bürger 8
Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Zur möglichen unzulässigen Agglomeration von Einzelhandelsnutzungen im Gesamtgewerbegebiet nördlich und südlich der Viktor-Frankl-Straße ist festzustellen, dass im vorliegenden Fall alle Betriebe (auch der änderungsgegenständliche) bereits existieren. Es findet insoweit durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes keine neue, möglicherweise unzulässige Häufung von Einzelhandelsnutzungen statt. Die Häufung liegt heute faktisch bereits vor, jedoch war die bisherige Rechtsauslegung gegenüber den genannten VGH-Entscheidungen eine weniger strenge.
Der Markt Kaufering hätte zwar im Falle von künftigen Umstrukturierungen bestehender Betriebe im angrenzenden Gewerbegebiet südlich der Viktor-Frankl-Straße (Lechwiesen Teil B) die Möglichkeit bauleitplanerisch zu reagieren. Die Kommune muss dabei immer berücksichtigen, dass sie bei einer nachträglichen Änderung des Bebauungsplans, die einen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen zum Gegenstand hat, ggfs. auch entschädigungspflichtig würde.
Im konkreten Fall ist auch abzuwägen, dass der Grundeigentümer bereits über einen vom Landratsamt Landsberg am Lech genehmigten Vorbescheid verfügt, der bei Erhalt des bestehenden [Name] die Errichtung eines zusätzlichen Drogeriemarkts vorsieht. Bei Verzicht auf die gegenständliche Bebauungsplanänderung besteht also der Anspruch auf eine im Umfang wesentlich größere Erhöhung der Verkaufsflächen, bei gleichzeitiger Erweiterung der Sortimente, die Häufung würde also noch erheblicher.
Derzeit wird bereits eine Änderung des LEP vorbereitet, die sich mit der Agglomeration auseinandersetzen soll. Da bei Neufassung des LEP erneut eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB für den Markt Kaufering besteht, sollen ggf. notwendige Änderungen in weiteren Planungsschritten vorbehalten bleiben. Derzeit sieht der Markt Kaufering keine städtebauliche Erforderlichkeit, die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben im übrigen Plangebiet zu regeln.
Die Begründung wird entsprechend zum Thema der (bereits vorhandenen) Agglomeration/ Übereinstimmung mit dem LEP ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Beschluss Bürger 9
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Lechwiesen Teil A“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit Begründung jeweils in der Fassung vom 05.04.2017 wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
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9. Aufstellung des Bebauungsplanes 18. Änderung "Lechfeldwiesen I", Billigungs- und Auslegungsbeschluss (TO: vormals TOP 8)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2017
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 23.11.2016 den Projektbeschluss gefasst, die Aufstellung der 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ durchzuführen.
Durch die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ wird eine Nachverdichtung des betroffenen Grundstückes, Fl.Nr. 1585/2, Hiltistraße 7, entsprechend der näheren Nachbarbebauung ermöglicht.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „18. Änderung Lechfeldwiesen I“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Beschluss Bürger
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes
„18. Änderung Lechfeldwiesen I“ in der Fassung vom 19.08.2017 wird vom Marktgemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Aufstellung des Bebauungsplanes "B 17 alt Teil II", Billigungs- und Auslegungsbeschluss (TO: vormals TOP 9)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2017
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ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 23.11.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „B 17 alt Teil II“ beschlossen.
Der Planbereich liegt im Bereich der Augsburger Straße, Nähe Hiltistraße.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1583, Teile der Augsburger Straße
(LL 20) sowie Teile der Kreuzung Iglinger Straße/Hiltistraße.
Ziel und Zweck der Planung ist eine Nachverdichtung für Wohnzwecke in Form von Reihenhäusern.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „B17 alt Teil II“ finden die Vorschriften des
§ 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.12.2016 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 12.12.2016 bis einschl. 29.12.2016 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Zeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.
Beschluss Bürger
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „B17 alt Teil II“ in der Fassung vom 18.08.2017 wird vom Marktgemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2017
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ö
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11 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 23.11.2017 10:51 Uhr