Datum: 15.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Kommunalwerke Kaufering, Feststellung des Jahresabschlusses 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt Bürger
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [Name] hat den Jahresabschluss 2015 geprüft und bestätigt (siehe Anlage 1). Anschließend hat der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss 2015 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht vom 10.11.2017 zusammengefasst (Anlage 2).
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert das Ergebnis der Prüfung.
Gem. § 25 Abs. 3 EBV stellt nunmehr der Marktgemeinderat den Jahresabschluss fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresüberschusses zu entscheiden.
Beschluss Bürger
Der Jahresabschluss 2015 wird gem. § 102 Abs. 3 GO i.V.m. § 25 Abs. 3 EBV festgestellt.
Der 2015 festgestellte Jahresüberschuss des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering" in Höhe von insgesamt 885.885,97 € wird mit dem vorhandenen Verlustvortrag verrechnet und auf die neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
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3. Kommunalwerke Kaufering, Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt Bürger
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [Name] hat den Jahresabschluss 2016 geprüft und bestätigt (siehe Anlage 1). Anschließend hat der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss 2016 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht vom 10.11.2017 zusammengefasst (Anlage 2).
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert das Ergebnis der Prüfung.
Gem. § 25 Abs. 3 EBV stellt nunmehr der Marktgemeinderat den Jahresabschluss fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu entscheiden.
Beschluss Bürger
Der Jahresabschluss 2016 wird gem. § 102 Abs. 3 GO i.V.m. § 25 Abs. 3 EBV festgestellt.
Der 2016 festgestellte Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering" in Höhe von insgesamt 136.094,53 € wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
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4. Kommunalwerke Kaufering, Jahresabschluss 2015 Entlastung (verschoben in Sitzung vom 22.11.2017)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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4 |
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5. Kommunalwerke Kaufering, Jahresabschluss 2016 Entlastung (veschoben in die Sitzung vom 22.11.2017)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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5 |
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6. Feststellung der Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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6 |
Sachverhalt Bürger
Die Jahresrechnung wurde dem Marktgemeinderat in der Sitzung vom 19.07.2017 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung in der Zeit vom 25. - 27.10.2017. Über die Prüfungsinhalte wurde ein Bericht erstellt. Der Prüfungsbericht wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Als Anlagen liegen bei:
- Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2016
Prüfungsbericht über die örtliche Jahresrechnung 2016 mit Anlagen 1 -13
Beschluss Bürger
Die Jahresrechnung 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend der Anlage festgestellt. Die nachfolgend genannten Unterlagen waren der Jahresrechnung beigefügt und sind in die Feststellung mit einbezogen:
- Vermögensübersicht
- Übersicht über die Schulden und Rücklagen
- Rechnungsquerschnitt und Gruppierungsübersicht
- Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse
und Verwahrgelder.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Entlastung der Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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7 |
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8. Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen; Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt Bürger
Mit Beschluss vom 08.02.2017 hat der Marktgemeinderat Kaufering den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen.
In gleicher Sitzung wurde auch der Beschluss gefasst, dass die Satzung auf der Basis der „Mustersatzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (ABS - wkB)“ erstellt werden soll.
Es wurden daher von der Verwaltung für die einzelnen Paragraphen der Mustersatzung Vorschläge für die Beratung im Ausschuss für Planung, Bau Verkehr und Umwelt ausgearbeitet. Über diese Vorschläge wurde in zwei Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 27.07.2017 und am 18.10.2017 beraten.
Nach Abschluss aller Festlegungen wurde als Ergebnis der Beratungen im Ausschuss für Planung, Bau Verkehr und Umwelt der beigefügte Entwurf einer Satzung zur Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat ausgearbeitet.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen – ABS wkB) in der vorgelegten Fassung.
Die Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 7
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9. Bauantrag, Fl.Nr. 160, Leitenbergstraße 30, Sanierung des Wohnteils und Umnutzung des ehem. Wirtschaftsteils zur Wohnnutzung einer Hofstelle; Sachstandsbericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt Bürger
Bauvorhaben: Sanierung des Wohnteils und Umnutzung des ehem. Wirtschaftsteils zur Wohnnutzung einer Hofstelle
Bauort: Fl.Nr. 160, Leitenbergstraße 30, 86916 Kaufering
Bauherr: [Name]
Beschlussgrundlage:
Öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 20.09.2017
Wie in der Sitzung am 20.09.2017 vom Marktgemeinderat beschlossen, wurde der Antragsteller über den in der Sitzung gefassten Beschluss informiert.
Der Antragsteller teilte der Verwaltung daraufhin mit, dass er an seinen ursprünglichen Planungen festhalten möchte, er sieht in der Ausführung des Bauvorhabens ohne Gaube auf der Südseite seine Planungsziele (angemessene und zeitgemäße Nutzung des geschaffenen Wohnraums im Bereich des Schlafzimmers, Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens, stilistische Verträglichkeit mit dem Bestand und dem Ortsbild) als nicht erfüllt. Bei einer Ausführung ohne Gaube denkt der Antragsteller darüber nach von einem Umbau des Bestandsgebäudes abzusehen, bzw. das Bestandsgebäude durch einen Neubau zu ersetzen.
Der Sachverhalt wurde in einigen Gesprächen ausführlich besprochen.
Aufgrund der Diskussion in der Marktgemeinderatsitzung am 20.09.2017 wurden in diesen Gesprächen auch möglichen Varianten für die Umsetzung der im Rahmenplan festgelegten Leitlinie „Dachaufbauten eingeschränkt zulässig“ als Kompromisslösung angesprochen.
Die Leitlinie könnte in Bezug auf die Zulässigkeit von Schleppgauben in Anlehnung an die Festsetzung im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg-Süd“ wie ausgelegt werden.
Damit wäre folgende Umsetzung denkbar:
- Zulässig sind ab einer Dachneigung von 35° Schleppgauben mit 1,80 m Breite (Außenkante Außenwand), Dachneigung 25°.
- Dacheindeckung wie Hauptdach (Dachziegel oder Betondachsteine in den Farben erdbraun bis ziegelrot, glasierte, reflektierende Dachziegel oder Dachsteine sind unzulässig).
- Pro Gebäudeseite sind maximal 2 Gauben zulässig, die Summe aller Dachaufbauten und Dachflächenfenster pro Gebäudeseite darf max. 1/3 der Gebäudelänge betragen, der Abstand zum Hauptfirst muss mind. 1,0 m, zum Ortgang mind. 3,50 m und untereinander mindestens 2,50 m betragen).
Die Möglichkeit von konstruktiv bedingten geringfügigen Abweichungen in Bezug auf die Situierung der Gaube könnte hier von Seiten der Verwaltung ebenfalls entsprechend gewürdigt und in Erwägung gezogen werden. (Beschluss 2)
Der Antragsteller möchte, wie bereits erwähnt, grundsätzlich an seinen bisherigen Planungen festhalten, aufgrund des Beschlusses vom 20.09.2017 und der anschließenden Gespräche wäre er jedoch bereit, seine Planungen geringfügig zu ändern.
Der vorgenannte Vorschlag einer Schleppgaube mit DN 25° käme für ihn jedoch nur in Betracht, wenn für die Schleppgaube mindestens eine Breite von 2,40 m (Außenkante Außenwand) zulässig wäre. (Beschluss 3)
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum hält an seiner in der Sitzung vom 20.09.2017 vorgetragenen Stellungnahme fest und empfiehlt in diesem Bereich weiterhin „keine Dachaufbauten auf der ortsbildprägenden Südseite der Dächer zuzulassen“. (Beschluss 1)
Um den gegenständlichen Bauantrag abschließend mit dem Bauherren zu besprechen, bzw. die Beschlussfassung für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten, ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig , die weitere Vorgehensweise mit dem Marktgemeinderat abzustimmen und die dementsprechende Beschlüsse zu fassen.
Beschluss Bürger 1
Die nachfolgenden Beschlüsse beziehen sich nicht nur auf den vorliegenden Bauantrag, sondern werden künftig auch bei der Umsetzung der im Rahmenplan festgelegten Leitlinie „Dachaufbauten eingeschränkt zulässig“ entsprechend angewendet und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Beschluss 3)
Der Marktgemeinderat befürwortet die nachfolgende Variante, bzw. würde einem dementsprechend abgeänderten Bauantrag die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre Unterdorf-Ost in Aussicht gestellt:
- Zulässig sind ab einer Dachneigung von 35° "Schleppgauben mit 2,40 m Breite (Außenkante Außenwand), Dachneigung 25°
- Dacheindeckung wie Hauptdach, (Dachziegel oder Betondachsteine in den Farben erdbraun bis ziegelrot, glasierte, reflektierende Dachziegel oder Dachsteine sind unzulässig).
- pro Gebäudeseite sind maximal 2 Gauben zulässig, die Summe aller Dachaufbauten und Dachflächenfenster pro Gebäudeseite darf max. 1/3 der Gebäudelänge betragen, der Abstand zum Hauptfirst muss mind. 1,0 m, zum Ortgang mind. 3,50 m und untereinander mindestens 2,50 m betragen.
Die Möglichkeit von konstruktiv bedingten geringfügigen Abweichungen in Bezug auf die Situierung der Gaube kann ggf. von Seiten der Verwaltung entsprechend gewürdigt und in Erwägung gezogen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4
Beschluss Bürger 2
Die Verwaltung wird beauftragt dem Antragsteller das Beschlussergebnis mitzuteilen.
Dem Antragsteller soll damit die Gelegenheit gegeben werden, die Planunterlagen im Bereich der Dachgestaltung dem gefassten Beschluss entsprechend abzuändern.
Die Beschlussfassung über das Bauvorhaben wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3
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10. Beschaffung eines Servers und einer SAN für das Rechenzentrum; Beschluss über Finanzierungsform
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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10 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat beschloss in der Sitzung vom 10.05.2017 die Ausschreibung der Ersatzbeschaffung von zwei Servern für das gemeindeeigene Rechenzentrum. Die Kosten hierfür wurden mit 25.000 € netto veranschlagt. Wie die Beschaffung finanziert werden soll, steht nun zum Beschluss: entweder als Kauf, als Leasing oder als Mietkauf.
Nach genauer Prüfung der IT-Infrastruktur ist es sinnvoll, nur einen der drei vorhandenen ESX-Hostserver zu erneuern und zusätzlich eine Speicherumgebung SAN (Storage Area Network) anzuschaffen.
Die Begründung hierfür:
- Die beiden ESX-Hoste 01 und 02 sind hardwaretechnisch gut bestückt und reichen auch noch das nächste Jahr, sollten dann jedoch erneuert werden, da die Herstellergarantie bereits schon dieses Jahr abgelaufen ist (zu erwartende Kosten im Haushaltsjahr 2018: 10.000 €).
- Der ESX-Host 03 ist der älteste der drei Server und soll nun ersetzt werden.
- Der neue Server soll so leistungsstark sein, dass er bei eventuellem Defekt eines der beiden anderen Hosts die darauf befindlichen virtuellen Server übernehmen kann, um so den Produktivbetrieb aufrecht zu erhalten. Ansonsten würden erst nach einer Rücksicherung aus dem Vortages-Backup die Daten wiederhergestellt.
- Die bereits vorhandene Lizenz der Virtualisierungssoftware erlaubt nur den Einsatz von drei ESX-Servern. Deshalb sollten die Server auch ersetzt und nicht ergänzt werden. Eine Lizenzerweiterung würde dem Markt Kaufering ca. 20.000 € an Mehrkosten verursachen.
- Der Speicherbedarf im Gemeindenetzwerk wächst kontinuierlich (jährlich um ca. 0,5 TB Terabyte). Derzeit belegen alle Daten einen Speicherplatz von 3 TB, verteilt auf drei ESX-Hoste.
- Falls ein ESX-Server ausfallen sollte, sind auch die Daten auf dessen Festplatten nicht mehr zu erreichen und der Produktivbetrieb wäre blockiert.
- Um dieses Problem zu umgehen, soll die SAN den zentralen Speicher bilden und alle Daten beinhalten. Sie wird redundant (mehrfach) an die vorhandenen Server angeschlossen und ist performant (leistungsfähig und schnell) durch die Anbindung über das serielle Übertragungssystem Fiber Channel. Ein geeignetes RAID-Konzept sichert die Produktivdaten vor Verlust.
- Somit hätte der Markt Kaufering durch die Anschaffung einer SAN die Möglichkeit einer kostengünstigen Hochverfügbarkeitslösung mit einer Ausfallsicherheit und Redundanz.
Die Gesamtkosten für die Anschaffung eines ESX-Servers und einer SAN mit den dafür notwendigen Komponenten belaufen sich nach einer Markterkundung auf ca. 28.000 € netto.
Finanzierungsmodelle:
ca. Preise € netto ohne MwSt.
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Kauf
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Leasing 48 Monate
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Mietkauf 48 Monate
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Kosten mtl. netto
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637 €
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717 €
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Kosten gesamte 48 Monate
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30.576 €
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34.416 €
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ca. Restwert nach Ablauf der 48 Monate
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1.500 €
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Gesamtkosten netto
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28.235 €
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32.076 €
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34.416 €
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100 %
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113,60 %
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121,89 %
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Zu bedenken wäre:
- Leasing gilt nur auf die Hardware. Die Kosten für Software und Dienstleistung werden sofort berechnet.
- Der Markt Kaufering bekommt als Kommune einen sehr günstigen Kommunalkredit in Höhe von ca. 0,5 Prozent. So günstig kann kein externer Finanzdienstleister mitbieten. Außerdem ist die Liquidität im Haushaltsbudget gegeben und man muss hierfür keinen Kredit aufnehmen.
- Bei Vertragsabschluss kann die Höhe des Restwertes für den Kauf der Geräte noch nicht benannt werden. Diese Kosten müssen zu den Gesamtleasingkosten aufgerechnet werden.
- Da die Server meist mehr als nur 48 Monate laufen, durchschnittlich 72 Monate, müssen bei einem nachfolgenden Leasing die Kosten für die weiteren 2 Jahre zugerechnet werden. Oder man entscheidet sich für den Abkauf der Geräte.
- Die Vorteile des Leasings greifen bei einer Kommune im Gegensatz zu einem Gewerbebetrieb nicht:
Steuerliche Vorteile à Betriebsausgaben kann ein Kommune nicht steuerlich absetzen
Bilanzneutralität à eine Bilanz bzw. Gewinn-Verlust-Rechnung braucht der Markt Kaufering nicht machen
Kalkulationsgrundlage à braucht nur ein Gewerbebetrieb zur Verkaufspreisermittlung
Liquidität à ist im Kommunalhaushalt gegeben, braucht also nicht teuer finanziert werden.
Empfehlung:
Die Verwaltung spricht sich für einen Direktkauf der Hardware aus, da dies die wirtschaftlichste Finanzierungsform darstellt. Von einer nicht notwendigen Finanzierung über Leasing oder Mietkauf wäre aufgrund der höheren Endkosten abzuraten.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, eine Ausschreibung über die Ersatzbeschaffung eines Servers und einer SAN durchzuführen und danach den geeignetsten Bieter zu beauftragen. Es wird die Finanzierungsform „Kauf“ ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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11. Vergabe Außenanlagen Mensa
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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11 |
Sachverhalt Bürger
Im Rahmen der Ausschreibungen für den Um- und Neubau Mensa der Grundschule Kaufering sind folgende Gewerke im Vergabeverfahren nach VOB/A geprüft worden; die Aufträge können vergeben werden. Es wurden 3 Angebote abgegeben.
Außenanlagen: Fa. [Name],
Angebotssumme: 45.689,57 €
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Außenanlagen an die Fa. [Name], mit einer Auftragssumme in Höhe von 45.689,57 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Genehmigung der Niederschrift vom 20.09.2017 und vom 27.09.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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12 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 20.09.2017 und vom 27.09.2017 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 10. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.09.2017 sowie das Protokoll der 11. öffentlichen Sitzung vom 27.09.2017 jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.11.2017
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ö
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13 |
Sachverhalt Bürger
Keine Veröffentlichung
Datenstand vom 14.12.2017 11:56 Uhr