Datum: 13.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Grundschule Kaufering; Jugendsozialarbeit an Schulen; Bericht
3 Aufstellung des Bebauungsplanes 2. Änderung "Kolpingstraße Teil II", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag mit Lechwerke AG
5 Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zwischen Kaufering, Landsberg am Lech und Epfenhausen als investive Klimaschutzmaßnahme im Bereich nachhaltige Mobilität; Projektbeschluß
6 Antrag GAL; Kein Einsatz Glyposat und Neonikotinoiden; Beschluss
7 Gedenkwoche; Gäste aus Israel; Förderung; Beschluss
8 Wahl zum 1. Bürgermeister 2018; Berufung des Wahlleiters und des stellv. Wahlleiters
9 Genehmigung der Niederschrift vom 15.11.2017
10 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö 1

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

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2. Grundschule Kaufering; Jugendsozialarbeit an Schulen; Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö vorberatend 2

Sachverhalt Bürger

Die verantwortliche Sozialpädagogin, Frau [Name], wird über die Arbeit der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Kaufering berichten.

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes 2. Änderung "Kolpingstraße Teil II", Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2017 den Beschluss gefasst, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ in beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.01.2017 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 06.02.2017. bis einschl. 21.02.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

Zwischenzeitlich wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt und das Ergebnis in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ wird einem bestehenden Betrieb die Einrichtung eines Backshops im Bereich SO 1 - Lebensmittelhandel ermöglicht.
Hierzu wird die für Lager- und Sozialräume zulässige Fläche von 250 m² auf 535 m² erhöht.

Für das Verfahren „2. Änderung Bebauungsplan Kolpingstraße Teil II“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung.

Beschluss Bürger

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung Kolpingstraße Teil II“ in der Fassung vom 18.08.2017 wird vom Marktgemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Verfahrens nach § 13 a BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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4. Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag mit Lechwerke AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö 4

Sachverhalt Bürger

Der mit den [Name] abgeschlossene Wegenutzungsvertrag Strom besteht seit 01.01.2015 und hat eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren bis 31.12.2024. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Musterkonzessionsvertrag Strom vom Bayer. Staatsministerium des Innern genehmigt.

Unser Konzessionsnehmer, [Name], bietet nun an, die für die Kommunen relevanten, verbesserten Konditionen - § 3 Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Konzessionsnehmer sowie § 5 Änderung der Versorgungsanlagen – ab Unterzeichnung der Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag zu übernehmen. Allerdings wird dieses Angebot mit einer Verlängerung der Vertragslaufzeit bis 31.12.2034 verbunden.

Eine Begründung der LEW und die Nachtragsvereinbarung sind als Anlage beigefügt.

Beschluss Bürger

Das in Form einer Nachtragsvereinbarung zum aktuellen Wegenutzungsvertrag vorgelegte Angebot des Konzessionsnehmers, [Name], wird angenommen. Die Laufzeit des Wegenutzungsvertrages einschließlich dieser Nachtragsvereinbarung verlängert sich somit bis zum 31.12.2034. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Nachtragsvereinbarung zwischen [Name] und Markt Kaufering zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

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5. Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zwischen Kaufering, Landsberg am Lech und Epfenhausen als investive Klimaschutzmaßnahme im Bereich nachhaltige Mobilität; Projektbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö 5

Sachverhalt Bürger

Die Radverkehrsinfrastruktur zwischen Kaufering, Landsberg, Epfenhausen und Weil soll so ausgebaut werden, dass eine sichere, zügige und komfortable Verbindung der Orte erzielt wird. Durch die Maßnahmen soll der Radverkehrsanteil im Alltagsverkehr (mögliche Ziele: Bahnhof, Arbeitsplatz, Schulen, Sportstätten, Schwimmbäder, Einkaufsmärkte, Behörden ……. usw.) erhöht werden.

Die Maßnahmen werden als investive Klimaschutzmaßnahme vom Projektträger [Name] mit 50 % gefördert (Anteilsfinanzierung). Zusätzlich wird jede Maßnahme vom Landkreis Landsberg mit 40.000 € (Festbetrag) bezuschusst.

Die Maßnahmen, betreffend den Markt Kaufering, sind mit dem Landkreis Landsberg, der Gemeinde Penzing, der Stadt Landsberg und dem ADFC bereits vorabgestimmt und sollen jeweils als Gemeinschaftsmaßnahme vom Markt Kaufering federführend durchgeführt werden.

Die Linienführung ist im Übersichtlageplan (s. Anlage 1) ersichtlich. Richtung Landsberg ist ein bestehender Feldweg östlich der Bahnlinie zum Ausbau vorgesehen, der an der Josef-Kloo-Str. in das Landsberger Straßennetz einbindet. Richtung Epfenhausen wird zwischenzeitlich die Variante 1 nördlich der Bahnlinie München-Lindau und auf Epfenhausener Seite nördlich des Solarfeldes einvernehmlich befürwortet.

Die vorläufigen Kosten sind auf Basis eines normalen Radwegevollausbaus mit einer Ausbaubreite zwischen 2,50 m und 3,00 m ermittelt und ebenfalls in den Anlagen 2 und 3 dargestellt. Zum derzeitigen Wissensstand verbleiben beim Markt Kaufering für den Radweg nach Landsberg Kosten in Höhe von rd. 120.500 € und für den Radweg Richtung Epfenhausen Kosten in Höhe von rd. 215.000 €.

Die Zuschussanträge müssen bis 31.03.2018 gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt i.d.R. zwei Jahre. Zeitlich soll die Maßnahme im Jahr 2018 abgeschlossen werden.

Beschluss Bürger

a.        Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Gemeinde Penzing und der Stadt Landsberg eine entsprechende Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ausbau der geplanten Radwege abzuschließen.
b.        Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Zuwendungsanträge für die geplanten Radwege in Richtung Landsberg und Epfenhausen beim Projektträger [Name] zu stellen.
c.        Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, im Bewilligungszeitraum die Maßnahmen fertig zu planen und auszuschreiben. Dazu ist ein geeignetes Ingenieurbüro auf Basis der HOAI zu beauftragen und erforderliche Gutachten sind einzuholen.
d.        Die Kosten (s. finanzielle Auswirkungen) sind im Haushalt 2018 auf den entsprechenden Haushaltsstellen einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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6. Antrag GAL; Kein Einsatz Glyposat und Neonikotinoiden; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Die Fraktion der GAL legte folgenden Antrag vor:

Kein Einsatz des krebsverdächtigen Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat und von Neonikotinoiden auf Flächen im Eigentum der Marktgemeinde Kaufering
Zum Schutz der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, als auch zum Erhalt der biologischen Vielfalt, fällt der Marktgemeinde Kaufering eine besondere Verantwortung zu. Sie ist ein wichtiger Akteur beim vorbeugenden Verbraucherschutz sowie dem Schutz und Erhalt von Flora und Fauna. Mit der Umsetzung der  Maßnahmen dieses Beschlusses, kann der Markt Kaufering einen gesunden, pestizid- und herbizidfreien Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen erhalten und fördern.

Begründung:
Die International Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine krebserregende und erbgutschädigende Wirkung des Wirkstoffs.
Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie „toom“, „OBI“ und „Bauhaus“ angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.
Die Marktgemeinde Kaufering nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie den Schutz und Erhalt von Flora und Fauna gerecht werden.
Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes sowie der Verzicht auf den Einsatz von Nikotinoiden aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Biodiversität, wie sie im derzeitigen Bienen und Insektensterben deutlich Ausdruck, findet in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt:

1.        Die Marktgemeinde Kaufering verzichtet ab dem 01. Januar 2018 auf allen Flächen die sich in ihrem Eigentum der Gemeinde befinden oder unter ihrer Bewirtschaftung stehen, auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden, sowie auf die Verwendung von sonstige Mitteln, die in Verdacht stehen, für das Bienen und Insektensterben verantwortlich zu sein .
2.        Private Unternehmen, die Aufträge von der Marktgemeinde Kaufering zur Pflege von Grün-, Sport- der sonstiger Flächen erhalten, werden vertraglich verpflichtet auf den Einsatz Glyphosat und Neonikotinoiden zu verzichten. Bei laufenden Verträgen wird auf einen freiwilligen Verzicht hingewirkt.
3.        Beim Abschluss neuer Pachtverträge, sowie bei der Verlängerung laufender Verträge für landwirtschaftliche Flächen und sonstiger Flächen, die sich die sich im Eigentum des Marktes Kaufering befindenden, wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden für diese Flächen verpflichtet.
4.        Die Marktgemeinde Kaufering behält sich das Recht vor, selbständig Stichproben zur Kontrolle der gefassten Grundsätze durchführen zu lassen und sich Untersuchungsergebnisse von anderen Behörden vorlegen zu lassen. Für den Fall der Nichtbeachtung vertraglichen Verpflichtungen sind in die Verträge Konventionalstrafen aufzunehmen und sowie fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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7. Gedenkwoche; Gäste aus Israel; Förderung; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Der Verein „Gedenken in Kaufering“ plant für das nächste Jahr wieder Gäste aus Israel zu einer Gedenkwoche einzuladen.

Der Markt Kaufering soll sich wie in den letzten Jahren mit einer finanziellen Förderung an dieser Gedenkarbeit beteiligen.

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering fördert die Gedenkwoche 2018, Veranstalter „Verein Gedenken in Kaufering“, mit einem Betrag von 7.000 €.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 3.000 € pro Überlebenden mit Familie und 1.000 € für die Organisationsaufgaben.
Dieser Betrag soll in den HH 2018 aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Wahl zum 1. Bürgermeister 2018; Berufung des Wahlleiters und des stellv. Wahlleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Für die Durchführung der Wahl zum 1. Bürgermeister des Marktes Kaufering am 4. März 2018 ist es erforderlich den Wahlleiter und den stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

Rechtsgrundlagen:        
Art. 5 Abs. 1 GemeindeLandkreisWahlGesetz (GLKrWG)
Nr. 6 GemeindeLandkreisWahlBekanntmachung (GLKrWBek)

Beschluss Bürger

Zum Wahlleiter für die Wahl zum 1. Bürgermeister des Marktes Kaufering wird der Geschäftsstellenleiter des Marktes Kaufering, Herr Biedermann, berufen.
Zum stellvertretenden Wahlleiter wird der 1. Bürgermeister des Marktes Kaufering, Herr Erich Püttner, berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Genehmigung der Niederschrift vom 15.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 15.11.2017 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 13. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.11.2017 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö 10

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 23.02.2018 10:34 Uhr