Datum: 21.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Fortführung der Teilnahme am EEA; Beschluss
3 Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Johann; weiterer Zuschuss zur Außenrenovierung St. Johann wegen Kostenerhöhung
4 Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern
5 Vergabe Notstromaggregate
6 Vergabe Brandmeldeanlage Schulen
7 ABS48 - Elektrifizierung und Ertüchtigung der Strecke Geltendorf-Memmingen-Lindau; Kreuzungsvereinbarung SÜ km 53,744; Beschluss
8 Bebauungsplan Kirchberg-Nord, Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre, Beschluss
9 Bebauungsplan Unterdorf-Ost, Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre, Beschluss
10 Aufstellung des Bebauungsplanes 18. Änderung "Lechfeldwiesen I", Satzungsbeschluss
11 Bauantrag, Fl.Nr. 249, Kirchberg 12, Neubau eines Wohnhauses mit Garage
12 Änderung der Geschäftsordnung des Marktes Kaufering - Fraktionsaustritt der Marktgemeinderäte Moritz Lau und Eva Nitsche
13 Genehmigung der Niederschrift vom 13.12.2017 und vom 17.01.2018
14 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Fortführung der Teilnahme am EEA; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Im vergangen Jahr hat der Markt Kaufering den European Energy Award (EEA) verliehen bekommen.

Der European Energy Award ist ein Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Kommunen, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten wollen. Es unterstützt Landkreise, Städte und Gemeinden bei einer langfristigen und umsetzungsorientierten Klimaschutzarbeit in den Bereichen Energie und Mobilität.

Alle drei bis vier Jahre muss sich die eea-Kommune einer erneuten Bewertung durch eine unabhängige Kommission in einem externen Audit unterziehen. [Name] begleitet und unterstützt die Kommune weiterhin bei der Vorbereitung des externen Audits und während der Auditierungssitzung.

Bisher wurden wir von der [Name] betreut und beraten.
Für eine zielführende und arbeitseffiziente Zusammensetzung des Energieteams erhält die Kommune von [Name] Hilfestellung und Begleitung. Pro Jahr finden vier von [Name] moderierte Energieteamsitzungen statt inklusive Vor- und Nachbereitung dieser Sitzungen. Die Kommune kann sich auf eine kontinuierliche telefonische Betreuung durch [Name] verlassen. Es werden Fachleute und Know-How vermittelt und es erfolgt eine zentrale Öffentlichkeitsarbeit für die Gemeinschaft aller am eea teilnehmenden Kommunen in regionalen Medien, z.B. in Tageszeitungen, Rundfunk und Internet.

Die IST-Analyse wird jährlich fortgeschrieben (internes Re-Audit) und [Name] ordnet die im zurückliegenden Jahr umgesetzten Aktivitäten dem Maßnahmenkatalog dem EEA zu, die Beschreibungen werden aufbereitet und einer Bewertung unterzogen. Somit erfolgt eine kontinuierliche Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen in der Bewertung des EEA.

Honorar
Beratung und Begleitung durch [Name] (4 Jahre) 38.000,00 € + MwSt 2.660,00 €

Externe Leistungen Programmbeitrag eea
für Materialien, Lizenz und Weiterentwicklung des eea (4 Jahre)   6.000,00 €
Kosten für externes Audit (einmalig im Projektzeitraum)                2.800,00 €

Gesamtkosten für vier Jahre                51.132,00 €
Erwartete Förderung                        25.566,00 €
Eigenanteil der Kommune gesamt        25.566,00 €
Jährlicher Aufwand                                6.390,00 €

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering setzt den eingeschlagenen Weg im Klimaschutz weiter fort und wird sich auch in Zukunft der Herausforderung einer externen Zertifizierung im Rahmen des European Energy Award (EEA) unterziehen.
Dieser Weg soll wie bisher durch die [Name] –Energie- und Umweltzentrum Allgäu- begleitet werden. Dabei werden die Leistungen, welche im Angebot vom 20.02.2018 beschrieben sind, in Anspruch genommen.
Die Gesamtkosten für ein Jahr belaufen sich auf 8.900,50 € brutto.
Der Marktgemeinderat beauftragt die [Name] – Energie- und Umweltzentrum Allgäu- Kempten mit der Fortführung der Teilnahme am European Energy Award mit Beratung und Betreuung durch [Name] sowie die Nutzung der Instrumente des EEA, für den Zeitraum von einem Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Johann; weiterer Zuschuss zur Außenrenovierung St. Johann wegen Kostenerhöhung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö 3

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seinem Beschluss vom 08.03.2017 beschlossen, die anstehende Außenrenovierung der Kirche St. Johannes Baptist mit 90.000 € zu bezuschussen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme wurden auf 800.000 € geschätzt.

Gemäß dem beigefügten Antrag der Katholischen Kirchenstiftung St. Johannes Baptist ist mit einer Kostenerhöhung von 85.000 € zu rechnen. Ursächlich für die Mehrkosten sind größere Schäden am Dachstuhl als bei der ursprünglichen Kostenschätzung angenommen.

Die Mehrkosten sollen wie folgt finanziert werden:

70 % Diözese Augsburg                                                59.500 €
30 % Kirchenstiftung St. Johann                                        25.500 €

Der bereits erhebliche Eigenanteil der Kirchenstiftung von bisher 95.800 € würde sich somit um weitere 25.500 € erhöhen. Aus diesem Grunde bittet die Kirchenstiftung den Markt Kaufering, 50 % des Erhöhungsanteils zu übernehmen; das sind 12.750 €.

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering gewährt der Katholischen Kirchenstiftung St. Johann aufgrund unvorhersehbarer Kostensteigerungen für die Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Johann einen weiteren Zuschuss in Höhe von 12.750 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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4. Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö 4

Sachverhalt Bürger

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die [Name] den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2020 bis 2022 an.

Für die Lieferjahre 2017 – 2019 hat sich der Marktgemeinderat für die Lieferung von Ökostrom ausgesprochen. Bei Ökostrom gibt es für die Lieferung ab 2020 die Wahl zwischen Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder Ökostrom mit Neuanlagenquote. Die Unterschiede werden in der beigefügten Musterbeschlussvorlage beschrieben.

Der gesamte Stromverbrauch des Marktes beträgt ca. 1 Mio. kWh pro Jahr.

Beschluss Bürger

1)        Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2020 bis 2022
c)        100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ beschafft werden.

2)        Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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5. Vergabe Notstromaggregate

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Im MGR-Beschluss vom 05.04.2017 wurde die Beschaffung von zwei mobilen Notstromaggregaten beschlossen, die bei einem Stromausfall im Feuerwehrhaus, Bauhof und im Rathaus eingesetzt werden können, um die notwendige kommunale Infrastruktur, die im Krisenfall benötigt, wird aufrecht zu erhalten. Hier sind die zentralen Anlaufstellen im Krisenfall. Ich verweise an diesem Punkt auf die sog. „Petermann Studie“, die der deutsche Bundestag von 2008-2010 in Auftrag gegeben hat. Sie untersucht auf ca. 270 Seiten alle relevanten Aspekte eines großen, länger anhaltenden Stromausfalles und die daraus folgenden gesellschaftlichen Auswirkungen und Gefährdungen. Sie ist mittlerweile auch schon 10 Jahre alt und hat an ihrer Aktualität nichts eingebüßt, im Gegenteil, die heutigen Folgen eines größeren Stromausfalles dürften meiner Meinung deutlich gravierender ausfallen. Bei Interesse kann die „Petermann Studie“, insgesamt 270 Seiten, in der Abtl. Hochbau zum Nachlesen ausgeliehen oder eingesehen werden. Ein insgesamt sehr aufschlussreiches Werk, welches die Verletzlichkeit unserer Gesellschaft und Umwelt, sowie die Abhängigkeit vom Strom eindrucksvoll darstellt.

Auszug aus der „Petermann-Studie“:
Fazit:
…„Die Folgenanalysen haben gezeigt, dass bereits nach wenigen Tagen im betroffenen Gebiet die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit (lebens)notwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sicherzustellen ist. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, der grundgesetzlich verankerten Schutzpflicht für Leib und Leben seiner Bürger kann der Staat nicht mehr gerecht werden. Damit verlöre er auch eine seiner wichtigsten Ressourcen – das Vertrauen seiner Bürger.
Die Wahrscheinlichkeit eines langandauernden und das Gebiet mehrerer Bundesländer betreffenden Stromausfalls mag gering sein. Träte dieser Fall aber ein, kämen die dadurch ausgelösten Folgen einer nationalen Katastrophe gleich. Diese wäre selbst durch eine Mobilisierung aller internen und externen Kräfte und Ressourcen nicht »beherrschbar«, allenfalls zu mildern. In historischer Perspektive mag zutreffen, dass sich das deutsche Hilfeleistungssystem auf Katastrophen gut vorbereitet hat, und es »nichts« gab, was »nicht bewältigt wurde« (Unger 2008, S. 100). Ob dies auch für die »Verbundkatastrophe« eines Stromausfalls zutreffen wird, muss bezweifelt werden.
Weitere Anstrengungen sind deshalb auf allen Ebenen erforderlich, um die Resilienz der Sektoren Kritischer Infrastrukturen kurz- und mittelfristig zu erhöhen sowie die Kapazitäten des nationalen Systems des Katastrophenmanagements zielorientiert weiter zu optimieren. Entsprechende Maßnahmen dürften allerdings nicht immer kostenneutral zu realisieren sein. Dass das Ziel dabei keine absolute, sondern allenfalls relative Sicherheit sein kann, muss betont werden. Stets wären bei der Entwicklung und Implementierung von Konzepten Abwägungsprozesse und Prioritätensetzungen erforderlich: Wie sicher ist sicher genug?
Welche Kosten und welche Pflichten sind wem zumutbar? Welches Restrisiko ist hinzunehmen?
240 IV. VERLETZBARKEIT, BEWÄLTIGUNGSOPTIONEN UND HANDLUNGSBEDARF
Der Stromausfall als ein Paradebeispiel für »kaskadierende Schadenswirkungen« sollte auf der Agenda der Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft weiterhin hohe Priorität haben, auch um die Sensibilität für diese Thematik in Wirtschaft und Bevölkerung zu erhöhen. Der hiermit vorgelegte TAB-Bericht soll hierzu einen Betrag leisten.“

Es war ursprünglich angedacht zwei Notstromaggregate (NSA) auf mobilen Anhänger zu beschaffen. Dazu wurden 35.000,- € in den Haushalt eingestellt. Nach Einholung der ersten Vorabkosten durch Planungsbüro [Name] wurde der Ansatz im Haushalt auf insgesamt  50.000,- € erhöht.
Um die Leistung der Aggregate auslegen zu können, wurden Leistungsmessungen im laufenden Betrieb im Rathaus, Bauhof und im FFW-Haus durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Leistungsmessungen floss in die Ausschreibung mit ein. Dadurch konnte die Leistungsstärke und Auslegung der Aggregate bedarfsgenau bestimmt werden.

In einem Gespräch mit Herrn 1. Bürgermeister Püttner, Herrn Kawohl und mir, verwarfen wir anschließend die Idee mit den mobilen Aggregaten, die auf Anhängern verlastet wären und kamen zu dem Schluss, dass es sinnvoller wäre statt der beiden Anhänger (in Tandemausführung mit LKW-Zugmaul 12.461,- € und als einachsige Anhänger für Pkw 6.033,- €) ein drittes, kleineres Aggregat, für das Rathaus mit auszuschreiben.
Zwei Aggregate würden im Bauhof stationiert und eines im FFW-Haus. Sie können im Notfall mit den Bauhoffahrzeugen zu den Einsatzstellen verbracht werden. Mit dieser Lösung fallen auch keine Unterhaltskosten für die Anhänger an. Da die Aggregate nicht fest installiert sind, können diese auch an anderen Einsatzstellen eingesetzt werden. Die beiden noch benötigten Hausanschlüsse, im FFW-Haus ist er bereits vorhanden, kosten noch einmal ca. 1000,- bis 2000,- € pro Anschluss.

Mit dieser Lösung wäre der Markt Kaufering in Bezug auf einen größeren Stromausfall im Bereich der eigenen Infrastruktur im Notfall gut aufgestellt, zumal auch in der Sporthalle mit dem dort vorhandenen, fest eingebauten Aggregat ein abgespeckter Notbetrieb sichergestellt ist und im Krisenfall eine funktionierende Anlaufstelle und Notunterkunft für die Bevölkerung bereit steht.
Da der Bauhof eine eigene Dieseltankstelle besitzt, welche dann auch bei Stromausfall funktioniert, ist eine Versorgung mit Treibstoff für alle NSA sichergestellt.

Die Kosten für die Beschaffung der 3 Aggregate betragen insgesamt 37.794,40 € zuzüglich ca. 4.000,- € Hausanschlusskosten für Rathaus und Bauhof. Des Weiteren kann man für die Zukunft überlegen, ob auch in den Schulen Einspeisepunkte vorgesehen werden.

Aggregate:
1 NSA (Hatec HAD 30-2) 30 kVA mit 24,5 kW Dauerleistung (Rathaus)                10.686,- €
2 NSA (Hatec HAD 60-2) 60 kVA mit 44,2 kW Dauerleistung (FFW/Bauhof)        27.108,- €

Die Verwaltung bittet den Marktgemeinderat zusätzlich zum Beschluss vom 05.04.2017, Beschaffung von zwei mobilen Notstromaggregaten (Anhängerversion), ein weiteres Notstromaggregat (30kVA) zu beschaffen. Die ursprünglich geplanten Anhänger würden dann nicht mitgeordert.
Im Rahmen der Ausschreibungen für die Beschaffung von Notstromaggregaten sind Vergabeverfahren nach VOL/B geprüft worden; der Auftrag kann vergeben werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Lieferung der Notstromaggregate an die Fa. [Name] aus Mühlheim an der Ruhr, mit Auftragssumme in Höhe von 37.794,40 € zu vergeben.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag für die Lieferung der drei Notstromaggregate der Firma [Name] aus Mühlheim an der Ruhr, mit einer Auftragssumme in Höhe insgesamt von 37.794,40 €, zu erteilen.
Die Kosten für die beiden benötigten Hausanschlüsse im Rathaus und Bauhof in Höhe von ca. 4000,- € werden bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Vergabe Brandmeldeanlage Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö vorberatend 6

Sachverhalt Bürger

Die Brandmeldeanlage an den Grund- und Mittelschulen wurde vom Hersteller aufgekündigt, das heißt, es kann keine Wartung mehr erfolgen, da für diesen Anlagentyp keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Der turnusgemäße Austausch der Rauchmelder (alle 8 Jahre) ist ebenfalls fällig, die neuen Rauchmelder wären mit der alten Anlage auch nicht mehr kompatibel gewesen. Aus diesen Gründen wurde nun gemäß dem Projektbeschluss vom 05.04.2017, die Brandmeldeanlage ausgeschrieben und ist im Vergabeverfahren nach VOB/A geprüft worden; der Auftrag kann vergeben werden. Im Projektbeschluss vom 05.04.2017 waren Kosten für die BMA in Höhe von 25.000,- und 5.000,- € für Planungsleistungen angegeben. Die Mehrkosten ergeben sich aus zusätzlichen Verkabelungsarbeiten und Preissteigerungen.
Es wurden insgesamt 10 Bieter eingeladen, 5 Angebote wurden abgegeben.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag der Erneuerung der Brandmeldeanlage an die Fa. [Name] aus Augsburg, mit einer Auftragssumme in Höhe von 32.184,17 € brutto, zu vergeben.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag für die Erneuerung der Brandmeldeanlage mit einer Auftragssumme in Höhe von 32.184,17 € brutto an die Firma [Name] aus Augsburg zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. ABS48 - Elektrifizierung und Ertüchtigung der Strecke Geltendorf-Memmingen-Lindau; Kreuzungsvereinbarung SÜ km 53,744; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö 7

Sachverhalt Bürger

Im Zuge der Plan festgestellten Maßnahme „ABS48 – Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Geltendorf-Memmingen-Lindau“ muss an der Straßenüberführung des Schwiftinger Weges ein Berührungsschutz angeordnet und die Straßenüberführung nachträglich geerdet werden.

In einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und dem Markt Kaufering sollen nun in erster Linie Vereinbarungen über Art und Umfang der Maßnahme, die Durchführung, die Kosten und die Eigentumsverhältnisse getroffen werden. Die rechtlichen Grundlagen sind geregelt im Eisenbahnkreuzungsgesetz.

Danach erhält die DB Netz AG die nachgerüstete Erdungsanlage des Bauwerks einschließlich Stromabnehmerschiene und der Straßenbaulastträger den nachgerüsteten Berührungsschutz. Die zukünftigen Erhaltungskosten für den Berührungsschutz werden von der DB Netz AG in einer einmaligen Zahlung an den Markt Kaufering abgelöst.

Nach Prüfung des Entwurfs der DB Netz AG haben wir festgestellt, dass ein horizontal auskragender Berührungsschutz (s. Anlage 1) vorgesehen war. Dieser entspricht allerdings nicht der aktuellen Regelkonstruktion (s. Richtzeichnung ELT 2). Zudem sehen wir erhebliche Nachteile bezüglich der Unterhaltungs- und Reparaturmöglichkeiten des auskragenden Bauteils. Die Verwaltung bevorzugt daher eine senkrechte und transparente Schutzwand, wie nachfolgend dargestellt.
 

Die nachträgliche Befestigung am Brückenkopf kann lt. Planer [Name] gelöst werden. Nach zähem Ringen und bereits erfolgter schriftlicher Ablehnung der DB Netz AG aus wirtschaftlichen Gründen konnte am 24.11.2017 trotzdem vereinbart werden, dass als Grundlage des Bauwerksplanes der KrV und zur Ausschreibung die Richtzeichnung ELT 2 verwendet wird.
Seitdem hat die DB Netz AG leider keinen neuen Vereinbarungsentwurf vorgelegt. Mit diesem Beschluss soll die Verwaltung ermächtigt werden, die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen, sobald diese geprüft vorliegt. Der Top wurde seit Dezember 2017 bereits mehrmals verschoben.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG wie im Sachverhalt beschrieben auf Basis des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EBKrG) und der Richtlinien zur Anwendung der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV-Richtlinien-RL ABBV) zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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8. Bebauungsplan Kirchberg-Nord, Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre, Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Kirchberg-Nord zur Sicherung der Planungsziele beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist mit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft getreten und gilt zwei Jahre.

Für das Gemeindegebiet „Kaufering-Dorf“ wurden vom Marktgemeinderat acht Bereiche für die Aufstellung von Bebauungsplänen abgegrenzt. Der Bebauungsplan Kirchberg-Nord überplant einen dieser Teilbereiche.
Um die Planungsziele zu konkretisieren, war die Erstellung eines Rahmenplans für das gesamte überplante Gebiet von „Kaufering-Dorf“ erforderlich.
Hier wurden auf Grundlage von umfangreichen Bestands- und Analysedaten die Leitlinien für die künftigen Bebauungspläne erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in dem Rahmenplan für das Gebiet Kaufering-Dorf dargestellt und vom Marktgemeinderat beschlossen.

Da das auf Grundlage der im Rahmenplan beschlossenen Leitlinien durchzuführende Bebauungsplanverfahren „Kirchberg-Nord“ noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, empfiehlt die Verwaltung, die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB) um die Planungsziele weiterhin zu sichern.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“ in der als Anlage beigefügten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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9. Bebauungsplan Unterdorf-Ost, Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre, Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Unterdorf Ost zur Sicherung der Planungsziele beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist mit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft getreten und gilt zwei Jahre.

Für das Gemeindegebiet „Kaufering-Dorf“ wurden vom Marktgemeinderat acht Bereiche für die Aufstellung von Bebauungsplänen abgegrenzt. Der Bebauungsplan Unterdorf Ost überplant einen dieser Teilbereiche.
Um die Planungsziele zu konkretisieren, war die Erstellung eines Rahmenplans für das gesamte überplante Gebiet von „Kaufering-Dorf“ erforderlich.
Hier wurden auf Grundlage von umfangreichen Bestands- und Analysedaten die Leitlinien für die künftigen Bebauungspläne erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in dem Rahmenplan für das Gebiet Kaufering-Dorf dargestellt und vom Marktgemeinderat beschlossen.

Da das auf Grundlage der im Rahmenplan beschlossenen Leitlinien durchzuführende Bebauungsplanverfahren „Unterdorf-Ost“ noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, empfiehlt die Verwaltung die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern(§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB) um die Planungsziele weiterhin zu sichern.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“ in der als Anlage beigefügten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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10. Aufstellung des Bebauungsplanes 18. Änderung "Lechfeldwiesen I", Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 23.11.2016 den Projektbeschluss gefasst, die Aufstellung der 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ durchzuführen.
Durch die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ wird eine Nachverdichtung des betroffenen Grundstückes, Fl.Nr. 1585/2, Hiltistraße 7, entsprechend der näheren Nachbarbebauung ermöglicht.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „18. Änderung Lechfeldwiesen I“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Sitzung am 11.10.2017 vom Marktgemeinderat gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 BauGB und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 30.10.2017 bis einschl. 17.11.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.12.2017 bis 10.01.2018.

Beschlussempfehlung zu den Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.12.2017 bis zum 10.01.2018 eingegangen sind.

Beschluss Bürger 1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf die benachbarte Bahnlinie aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf den Umgang mit eventuellen Altlastenfunden aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben liegt in einem allgemeinen Wohngebiet und ist wie die angrenzende Bebauung seit Jahrzehnten für Wohnzwecke genutzt. Der generelle Ausschluss von Beherbergungsbetrieben, nichtstörenden Gewerbebetrieben, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetrieben und Tankstellen auf dem 500 m² großen Grundstück wird wohl nicht zu der in der Stellungnahme zum Bebauungsplan B 17 alt -Teil II befürchteten Einschränkung für Gewerbebetriebe im Umfeld führen. Eine Änderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. In den Satzungstext wird ein Hinweis auf vorhandene Versorgungsleitungen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 6

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 7

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf den Umgang mit eventuellen Altlastenfunden aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 8

B.        Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Festsetzung einer absoluten Höhe als unterer Bezug für die Bemessung der Abstandsfläche hätte zur Folge, dass für den Fall, dass das Gelände nicht in dem maximal zulässigen Ausmaß aufgefüllt oder gar - wie es ebenfalls zulässig wäre – abgegraben würde, eine abstandsflächenrelevante Wandhöhe entstünde, die das zulässige Maß überschreitet.
Die Präambel zur Bebauungsplanänderung verweist klar auf die aktuelle Bayerische Bauordnung und nicht auf die Fassung von 1998. Und hier ist ausschließlich von der Geländeoberfläche die Rede. Insofern scheint die Sorge der Einwender unberechtigt, eine Änderung mithin nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 9

C.        Ergänzung der Verwaltung
Zur Klarstellung soll in Angleichung an die Festsetzungen in anderen Bebauungsplänen in Kaufering Sichtschutzwände (zwischen den Terrassen von Doppelhaushälften) zugelassen und in ihrer Größe begrenzt werden.
Die Festsetzung C.8 Einfriedungen wird um folgenden Passus ergänzt:
Bei Doppelhäusern ist an der gemeinsamen Grenze außerdem die Errichtung von Sichtschutzwänden mit einer Tiefe von 3,0 m und einer Höhe von 2,0 m zulässig.“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 10

D.        Satzungsbeschluss
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, mit Begründung jeweils in der Fassung vom 19.08.2017, einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen, als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bauantrag, Fl.Nr. 249, Kirchberg 12, Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 11

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat am 15.01.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kirchberg-Nord“ gefasst, mit dem Ziel den dörflichen Charakter zu erhalten. Das Grundstück Fl.Nr. 252 liegt im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“.

Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen getroffen werden.
Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen und offenen Gewässerläufen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft.

Diese Planungsziele sollen voraussichtlich im Bebauungsplan „Kirchberg-Nord“ entsprechend den im Bebauungsplan „Kirchberg-Süd“ getroffenen folgenden Festsetzungen umgesetzt werden:

- Maß der baulichen Nutzung
- Bauräume
- Anzahl der zulässigen Wohneinheiten
- Dachform, Firstrichtung, Dachgestaltung
- Sicherung von Böschungen und Grünflächen
- Erschließung

Weiterhin wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen.
Für den Bereich der Fl.Nr. 249 (Bereich 3 Kirchberg Nord) wurden zusätzlich zu den im gesamten Geltungsbereich vorgesehenen allgemeinen Leitlinien folgende besondere Leitlinien festgelegt:



Den genannten Planungszielen/Leitlinien widerspricht das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Garage“ in der vorliegenden Fassung nicht.

Zur Sicherung der Planungsziele wurde vom Marktgemeinderat am 16.03.2016 der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“ beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist seit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft.

Nach § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „“Kirchberg-Nord“, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Öffentliche Belange liegen vor, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung, bzw. der beabsichtigten Planungsziele durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

Da das Bauvorhaben in der vorliegenden Fassung den genannten Planungszielen/Leitlinien nicht widerspricht, kann aus Sicht der Verwaltung eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden.

Das Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

Diese Anforderungen werden aus Sicht der Verwaltung erfüllt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. 3 § Abs 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“, der Erteilung einer Ausnahme für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 249, Kirchberg 12“ zuzustimmen.

Das Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

Diese Anforderungen werden aus Sicht der Verwaltung erfüllt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Änderung der Geschäftsordnung des Marktes Kaufering - Fraktionsaustritt der Marktgemeinderäte Moritz Lau und Eva Nitsche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 12

Sachverhalt Bürger

Mit Schreiben vom 29.01.2018 teilen die Marktgemeinderäte Moritz Lau und Eva Nitsche ihre Entscheidung mit, aus der Fraktion der Freien Wähler auszutreten und gemeinsam eine Fraktion ohne Zugehörigkeit zu einer Wählergruppe bzw. einer Partei zu bilden.

Es finden keine Verschiebungen der Sitzverhältnisse der Fraktionen statt, da sich die Marktgemeinderäte Lau und Nitsche nicht anderen Fraktionen anschließen und die Fraktion der Freien Wähler nicht mehr existiert.
Die Gründung einer Fraktion der parteilosen bzw. unabhängigen Mitglieder des Marktgemeinderates erhalten rechnerisch die gleiche Anzahl an Ausschusssitzen wie die vormalige Fraktion der Ferien Wähler.

Die Geschäftsordnung des Marktes Kaufering muss wie folgt geändert werden:

Anlage 3 a) Ausschussmitglieder und Stellvertreter

Die Bezeichnung der Fraktion „FW“ wird jeweils durch die Bezeichnung „p/u“ ersetzt

Anlage 3 c) Fraktionen und ihre Mitglieder

Die Fraktionsbezeichnung „Freie Wähler“ wird durch die Bezeichnung „parteilos/unabhängig“ ersetzt.

Die Fraktionsmitglieder lauten:
1. Moritz Lau                Fraktionssprecher
2. Eva Nitsche        stv. Fraktionssprecher

Beschluss Bürger

Die Geschäftsordnung des Marktes Kaufering wird wie folgt geändert:

Anlage 3 a) Ausschussmitglieder und Stellvertreter

Die Bezeichnung der Fraktion „FW“ wird jeweils durch die Bezeichnung „p/u“ ersetzt

Anlage 3 c) Fraktionen und ihre Mitglieder

Die Fraktionsbezeichnung „Freie Wähler“ wird durch die Bezeichnung „parteilos/unabhängig“ ersetzt.

Die Fraktionsmitglieder lauten:
1. Moritz Lau                Fraktionssprecher
2. Eva Nitsche        stv. Fraktionssprecher

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Genehmigung der Niederschrift vom 13.12.2017 und vom 17.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 13

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.12.2017 und vom 17.01.2018 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 15. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.12.2017 sowie das Protokoll der 1. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.01.2018 jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö 14

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 21.06.2018 12:10 Uhr