Datum: 21.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Aufstellung des Bebauungsplanes 2. Änderung "Kolpingstraße Teil II", Satzungsbeschluss
3 Kindergarten St. Johann; Einbau eines Plattformlifts - Vergabe
4 Bayern Wlan; Beschlussfassung und Standortwahl
5 Breitbandausbau Kaufering; 2. Auswahlverfahren
6 Verlängerung Straßenbeleuchtungsvertrag und Pauschalierter Leuchtmittel- und Leuchtentausch PLT+
7 Bürgschaft für das Seniorenstift; Darlehensaufnahme
8 Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat - Manfred Nieß

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö 1

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

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2. Aufstellung des Bebauungsplanes 2. Änderung "Kolpingstraße Teil II", Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2017 den Beschluss gefasst, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ in beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ wird einem bestehenden Betrieb die Einrichtung eines Backshops im Bereich SO 1 - Lebensmittelhandel ermöglicht.
Hierzu wird die für Lager- und Sozialräume zulässige Fläche von 250 m² auf 535 m² erhöht.

Für das Verfahren des Bebauungsplanes „2. Änderung Kolpingstraße Teil II“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Sitzung am 13.12.2017 vom Marktgemeinderat gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 BauGB und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.01.2018 bis 12.02.2018.

Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.01.2018 bis zum 12.02.2018 eingegangen sind:

A.        Träger öffentlicher Belange

1.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und haben keine Stellungnahme abgegeben:

Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Landsberg, Kreisjugendamt
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg
Regionaler Planungsverband
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bund Naturschutz, Kreisgeschäftsstelle, Herrn Folkhart Glaser
Gemeinde Hurlach
Kommunalwerke Kaufering
Kreisheimatpflegerin für den Landkreis Landsberg

2.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt oder keine Einwendungen erhoben. Hiervon wird Kenntnis genommen.

2.1
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
Schreiben vom 10.01.2018
2.2
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, München
Schreiben vom 08.01.2018
2.3
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 08.02.2018
2.4
Gemeinde Igling
Schreiben vom 08.01.2018
2.5
Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Schreiben vom 11.01.2018
2.6

Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheit und Präventation
Schreiben vom 17.01.2018
2.7
Deutsche Bahn AG Immobilien, München
Schreiben vom 05.02.2018
2.8
Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München
Schreiben vom 07.02.2018
2.9
LVN - LEW Verteilnetz GmbH
Schreiben vom 31.01.2018
2.10
Gemeinde Penzing
Schreiben vom 26.01.2018
2.11
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Schreiben vom 15.01.2018
2.12
Regionaler Planungsverband München 
Schrieben vom 15.01.2018
2.13
Gemeinde Scheuring
Schreiben vom 31.01.2018
2.14
Staatliche Bauamt Weilheim
Schreiben vom 05.01.2018
2.15
Gemeinde Weil
Schreiben vom 18.01.2018
2.16
Landratsamt Landsberg, Kreiseigener Tiefbau
Schreiben vom 08.03.2018

3.        Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Hinweise, Anregungen und Einwände zu der Planung vorgebracht:

3.1
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Referat Infra I 3
Schreiben vom 10.01.2018



Beschlussempfehlung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum benachbarten Flugplatz Penzing in die Satzung aufgenommen.
3.2
Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 09.01.2018


Beschlussempfehlung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum Umgang mit vorhandenen Versorgungsleitungen in die Satzung aufgenommen.
3.3
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 12.02.2018

 

Beschlussempfehlung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Geltungsbereich selbst sind Betriebsleiter­wohnungen nicht zulässig. Die Unbedenklichkeit des Änderungsvorhabens im Hinblick auf die benachbarten Wohnnutzungen im Gewerbegebiet wurde durch die schalltechnische Untersuchung festgestellt.
3.4
Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
Schreiben vom 13.02.2018




Beschlussempfehlung


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

3.5
Landratsamt Landsberg am Lech, Kommunale Abfallwirtschaft
Schreiben vom 12.01.2018




Beschlussempfehlung:


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind durch den Nutzer zu beachten.

3.6
Landratsamt Landsberg am Lech, Abfall-/ Bodenschutz
Schreiben vom 12.01.2018







Beschlussempfehlung:



Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf den Umgang mit eventuellen Altlastenfunden aufgenommen.


3.7
Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
Schreiben vom 08.01.2018







Beschlussempfehlung:



Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Es handelt sich bei der der Änderung zugrundeliegenden Planung zwar ausschließlich um eine Umstrukturierung im Baubestand, dennoch wird unter D. Hinweise durch Text der Hinweis auf den Fällzeitraum aufgenommen.


3.8
Kreisbrandinspektion des Landkreises Landsberg
Schreiben vom 18.02.2018






Beschlussempfehlung:



Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt.


3.9

Schwaben Netz GmbH, Kaufbeuren
Schreiben vom 22.01.2018








Beschlussempfehlung:



Es handelt sich bei dem der Änderung zugrundeliegenden Vorhaben um einen bestehenden und  vollständig erschlossen Lebensmittelmarkt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei weiteren Planungen berücksichtigt.



3.10

Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 09.02.2018



Beschlussempfehlung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich zwar um eine Planung im Bestand, dennoch werden unter D. Hinweise durch Text die allgemeinen Hinweise zum Grundwasser, zu Altlasten, zur Wasserver- und Schnmutzwasserentsorgung aufgenommen.


B.        Beteiligung der Öffentlichkeit

       Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sind von Bürgerseite keine Anregungen oder Einwände vorgebracht worden:


C.        Satzungsbeschluss

Beschlussempfehlung:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kolpingstraße II mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.08.2017, wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung beschlossen.

Beschluss Bürger 1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum benachbarten Flugplatz Penzing in die Satzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum Umgang mit vorhandenen Versorgungsleitungen in die Satzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Geltungsbereich selbst sind Betriebsleiterwohnungen nicht zulässig. Die Unbedenklichkeit des Änderungsvorhabens im Hinblick auf die benachbarten Wohnnutzungen im Gewerbegebiet wurde durch die schalltechnische Untersuchung festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind durch den Nutzer zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 6

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf den Umgang mit eventuellen Altlastenfunden aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 7

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Es handelt sich bei der der Änderung zugrundeliegenden Planung zwar ausschließlich um eine Umstrukturierung im Baubestand, dennoch wird unter D. Hinweise durch Text der Hinweis auf den Fällzeitraum aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 8

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 9

Es handelt sich bei dem der Änderung zugrundeliegenden Vorhaben um einen bestehenden und  vollständig erschlossen Lebensmittelmarkt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei weiteren Planungen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 10

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich zwar um eine Planung im Bestand, dennoch werden unter D. Hinweise durch Text die allgemeinen Hinweise zum Grundwasser, zu Altlasten, zur Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 11

C.        Satzungsbeschluss
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kolpingstraße II mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.08.2017, wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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3. Kindergarten St. Johann; Einbau eines Plattformlifts - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Im Kindergarten St. Johann soll ein Plattformlift im Treppenhaus eingebaut werden. Dieser wird benötigt, um
a) die Essensanlieferung mit den schweren Transportboxen sicher zu stellen und
b) die Barrierefreiheit sicherzustellen
Der Kindergarten wird mit dem Mittagsessen vom Seniorenstift Kaufering beliefert. Das Essen wird in Transportboxen, Gewicht je nach Inhalt zwischen 30 und 40 kg pro Box, angeliefert. Das Gewicht der Boxen stellt mittlerweile ein großes Problem dar, da von Seniorenstiftseite nur 1 Person zum Ausliefern gestellt werden kann und die Erzieherinnen oft beim Transport über die lange Treppe aushelfen müssen. Dies ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht tragbar, zum der Liefermann des Seniorenstiftes dadurch mittlerweile gesundheitliche Probleme hat.
Kleinere Boxen, die bereits oben erwähnten, wurden bereits angeschafft, für die Auslieferung von warmen Essen sind diese die kleinste mögliche Einheit.
Zudem kann mit diesem Lift (Tragkraft 300 kg) problemlos auch ein Elektrorollstuhl befördert werden, somit wäre der Kindergarten auch für Eltern und Großeltern bei Veranstaltungen des Kindergartens barrierefrei erreichbar.
Durch den Einbau einer Zwischenhaltestation könnte auch der Leonhardisaal barrierefrei erreicht werden.
Im Vorfeld wurden verschiedene Hersteller betrachtet und die Fa. [Name] zur Angebotserstellung beauftragt. Nach intensiver Ortseinsicht und geprüfter Machbarkeit liegt ein Angebot der Fa. [Name] vor. Es beläuft sich brutto incl. aller Haltestationen auf 26.167,- €. Hier ist ein Nachlass von 1.193,- € und 3 % Skonto eingerechnet.
Im Haushalt steht ein Haushaltsrest von 16.300,- zu Buche, die Diözese Augsburg würde einen Zuschuss von 6.500,- € leisten. Somit würde ein Fehlbetrag von ca. ,- € und ca. 200,- € für den Einbau einer Steckdose entstehen.
Diese Lieferungssituation besteht seit längerer Zeit so und ist auf Grund der jetzt auftretenden gesundheitlichen Probleme zeitnah zu lösen. Das Seniorenstift kann keine zweite Lieferkraft stellen, somit wäre der Einbau dieses Plattformliftes (siehe Aufgang Bücherei/VHS) eine kostengünstige Alternative.
Der Lift braucht ca. eine Minute bis nach oben.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat billigt den Einbau eines Plattformliftes. Die Verwaltung schreibt die Leistung aus und die Verwaltung wird bevollmächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Bayern Wlan; Beschlussfassung und Standortwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering beabsichtigt, über BayernWLAN kostenfreies vom Freistaat Bayern gefördertes Internet zur Verfügung zu stellen. Für die Standorte Bücherei/VHS und Schwimmbad wurden bereits 2016 entsprechende Anträge gestellt und Ortsbesichtigungen durchgeführt.

Gefördert werden 2 Standorte mit je bis zu 2.500 € für die Ersteinrichtung. Zusätzlich können 5 sog. touristische Standorte gefördert werden. Die monatlichen Betriebskosten sind vom Markt Kaufering zu bezahlen.

Die 2.500 € reichen zu 95 % aus, um die Kosten für Ortsbegehung, Verkabelung usw. zu decken. Eine exakte Angabe der Installationskosten ist allerdings erst nach Vorliegen eines entsprechenden Angebotes, i.d.R des Hauselektrikers, möglich.

Die Ergebnisse der durchgeführten Ortsbegehungen sind in den Anlagen dargestellt. Inzwischen hat der Landkreis Landsberg erklärt, dass er den Standort „Schwimmbad“ selbst als touristischen Standort ausbauen möchte, sodass dieser voraussichtlich für den Markt Kaufering entfallen wird.

Als gemeindliche Standorte für einen BayernWLAN-Hotspot kämen infrage:

  • Bücherei/VHS
  • Rathaus
  • Feuerwehrhaus/Sitzungssaal (Standort derzeit nicht gesichert)

Als touristische Standorte sind in Kaufering denkbar:

  • Bahnhof
  • Sporthalle/Sportanlagen
  • Schwimmbad (voraussichtlich durch Landkreis Landsberg am Lech)

Über den nachfolgenden Link können die Grundlagen zum BayernWLAN nachgelesen werden:

https://ldbv.bayern.de/breitband/bayernwlan.html

Insbesondere haftungsrechtliche Problematiken werden übernommen:
BayernWLAN ist ein Rundum-sorglos-Paket für Kommunen, die Freies WLAN für Bürger und Touristen anbieten wollen. Durch das aktuelle Urteil des EuGH zur Störerhaftung herrscht teilweise Unsicherheit bei den Anbietern von freien WLAN-Netzen. „Das BayernWLAN ist durch das Urteil nicht betroffen, kein Anbieter von BayernWLAN muss sich deshalb Sorgen machen“, stellte der für BayernWLAN zuständige Heimatminister Dr. Söder klar. Beim BayernWLAN gehen alle Haftungsansprüche auf den Provider über, der wiederum durch das Telemediengesetz von Haftungen befreit ist (sog. Providerprivileg).“

Der Freistaat Bayern hat für BayernWLAN mit vodafone eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die von den Kommunen auch für die Bereitstellung des Internetanschlusses genutzt werden kann. Die Kommune verpflichtet sich bei Inanspruchnahme, den Hotspot für mindestens ein Jahr zu betreiben.

Alle Aktivitäten/Daten werden verschlüsselt („wie in einem Tresor“) zu vodafone übertragen und dort über Jugendschutzfilter usw. weiterverarbeitet. Alle Seiten mit FSK18-Kennzeichnung sind grundsätzlich gesperrt (z.B. Internetseiten für Glücksspiel, Porno, Gewaltvideos …). Jede Eventualität kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, da sonst das Internet nicht mehr nutzbar wäre.

Der Internetzugang ist frei ohne Anmeldung/Registrierung und ohne Volumen- oder Zeitbegrenzung nutzbar. Er muss täglich neu verbunden werden. Die Anzahl der möglichen gleichzeitigen Nutzer bestimmt sich durch die Kapazität des für BayernWLAN vom Markt Kaufering bereitgestellten Internetzugangs. Als Faustformel gilt im Bereich ADSL 1 Mbit/s je gleichzeitiger Nutzer. => mindestens 50 Mbit/s im Download sind notwendig, besser 100 Mbit/s.

Als Startseite kann die Kommune eine Wunschseite hinterlegen (z.B. Homepage, Veranstaltungskalender ….).

Für den Standort VHS/Bücherei kann folgende Musterrechnung für die Betriebskosten aufgestellt werden:

  • 1 Indoor-Accesspoint                        16,00 €
  • 1 Outdoor-Accesspoint                        23,00 €
  • 1 Grundentgelt                                   4,00 €
  • 1 Internetanschluss 100 Mbit/s            30,70 €

Gesamtkosten netto:                                73,70 € / mtl.
Gesamtkosten brutto:                                87,70 € / mtl.

  • Ersteinrichtung:                                2.000 € – 3000 € einmalig
  • Betriebskosten:                                      rd. 1.055 € jährlich

Da es sich um rein freiwillige Leistungen des Marktes Kaufering handelt, soll der Marktgemeinderat über die Standorte einzeln abstimmen. Seitens der Verwaltung wird der Hotspot Bücherei/VHS schon allein für Schulungszwecke dringend benötigt, die übrigen Standorte wären aus Verwaltungssicht ebenfalls sinnvoll, aber nicht dringend notwendig.

Beschluss Bürger 1

Der Standort Bücherei/VHS soll zügig umgesetzt und die Betriebskosten in den Folgehaushalten eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 2

Der Standort Rathaus soll zügig umgesetzt und die Betriebskosten in den Folgehaushalten eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 17

Beschluss Bürger 3

Der touristische Standort Bahnhof soll zügig umgesetzt und die Betriebskosten in den Folgehaushalten eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Beschluss Bürger 4

Der touristische Standort Sporthalle/Sportanlagen soll zügig umgesetzt und die Betriebskosten in den Folgehaushalten eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Beschluss Bürger 5

Der Standort Jugendhaus soll zügig umgesetzt und die Betriebskosten in den Folgehaushalten eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 16

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5. Breitbandausbau Kaufering; 2. Auswahlverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö 5

Sachverhalt Bürger

Das vom Freistaat Bayern bereitgestellte Breitbandförderprogramm wurde in Kaufering einmal durchlaufen. Es konnten 44 Hausanschlüsse und 3 Grundstücksanschlüsse realisiert werden. Die Fördermittel werden demnächst abgerufen.

Das Förderverfahren kann ein zweites Mal durchlaufen werden, um weitere Erschließungsgebiete mit schnellem Internet zu versorgen. Im Sinne der Breitbandförderung gelten die Gebiete als unterversorgt, deren aktuelle Versorgung weniger als 30 Mbit/s im Download beträgt. Für die noch verbliebenen unterversorgten Gebiete in Kaufering kann der Markt Kaufering eine Förderung in Höhe von 80 % bzw. max. 510.000 € in Anspruch nehmen.

Während der Sitzung erfolgen weitere Erläuterungen anhand der in den Sitzungsunterlagen ebenfalls beigefügten Präsentation der von uns beauftragten Fa. [Name].

Der Markt Kaufering hat bereits eine zweite Markterkundung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass 3 potentielle Erschließungsgebiete verbleiben:

1.        Riedhof
2.        Am Texet 3-12
3.        Am Texet 1-2

Die Verwaltung befürwortet die Gebäudeerschließung im Bereich Riedhof (EG 1), der Bereich Texet (EG 3, Schäferhundverein und Recyclinghof) wird seitens der Verwaltung zwar als wünschenswert, aber verzichtbar eingestuft. Der Bereich EG 2 im Bereich der „Schwarzbauten“ wäre abzulehnen.

Zum geplanten FTTB-Ausbau im Zuge der Ausschreibung ist noch Folgendes zu berücksichtigen:

Nach Information der Telekom wird bei neuen Ausschreibungen, für Restbereiche, vom Controlling der Telekom die Wirtschaftlichkeit intensiv geprüft. Das bedeutet z. B auch, dass bei einer geringen  Anzahl von zu berücksichtigenden Adressen (aktuell unter 10) bei einem FTTB-Ausbau mit nur einer Grundstückserschließung u. U. kein Angebot abgegeben wird. Es ist deshalb zu empfehlen bei einem geplanten FTTB-Ausbau die Gebäudeerschließung immer mit aufzunehmen.

Beschluss Bürger 1

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2018 eine deutliche Verbesserung der Breitbandversorgung mit „schnellem Internet“ zu erreichen und stellt dem Markt Kaufering Fördermittel bis zu 510.000 € zur Verfügung. Der Markt Kaufering möchte die Fördermittel nutzen und strebt einen möglichst umfassenden Breitbandausbau an.

Der Markt Kaufering beschließt, im Zuge eines zweiten Auswahlverfahrens im Bayer. Breitbandförderprogramms, die Breitbandversorgung für folgendes Erschließungsgebiet:

  • Erschließungsgebiet Riedhof

entsprechend der vorgestellten Variante 1a auszuschreiben.

Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau wird auf ca. 100.000 € geschätzt.
Im Bekanntmachungsdokument zum Auswahlverfahren wird dieser Wert übernommen.
Bei einem Fördersatz von 80% verbleibt für den Markt Kaufering ein voraussichtlicher Eigenanteil von 20.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 2

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2018 eine deutliche Verbesserung der Breitbandversorgung mit „schnellem Internet“ zu erreichen und stellt dem Markt Kaufering Fördermittel bis zu 510.000 € zur Verfügung. Der Markt Kaufering möchte die Fördermittel nutzen und strebt einen möglichst umfassenden Breitbandausbau an.

Der Markt Kaufering beschließt, im Zuge eines zweiten Auswahlverfahrens im Bayer. Breitbandförderprogramms, die Breitbandversorgung für folgendes Erschließungsgebiet:

  • Erschließungsgebiet Texet 1-2

entsprechend der vorgestellten Variante 1a auszuschreiben.

Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau wird auf ca. 35.000 € geschätzt.
Im Bekanntmachungsdokument zum Auswahlverfahren wird dieser Wert übernommen.
Bei einem Fördersatz von 80% verbleibt für den Markt Kaufering ein voraussichtlicher Eigenanteil von 7.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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6. Verlängerung Straßenbeleuchtungsvertrag und Pauschalierter Leuchtmittel- und Leuchtentausch PLT+

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö 6

Sachverhalt Bürger

a) Sachverhalt vom 18.01.2018:

Der Markt Kaufering besitzt ein Straßenbeleuchtungsnetz mit 1365 Lichtpunkten, von denen bereits 371 Lichtpunkte ein LED-Leuchtmittel besitzen. Im Bereich der Straßenbeleuchtung arbeitet der Markt Kaufering seit Jahrzehnten erfolgreich und vertrauensvoll mit den [Name] zusammen.

Der bestehende Vertrag über die Zusammenarbeit in der Straßenbeleuchtung zwischen Markt Kaufering (Kommune) und der [Name] sowie [Name] soll verlängert werden.

Weiter soll ein neuer Vertrag über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch in der Straßenbeleuchtung auf Basis der LED-Technik (PLT+) im Anschluss an den laufenden Vertrag über den konventionellen Leuchtmitteltausch abgeschlossen werden. Der derzeitige PLT-Vertrag (konventionell) endet automatisch am 31.07.2018. Die neue Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre und beinhaltet eine umfassende Garantie während der Vertragsdauer.

Ziel ist der nahezu flächendeckende Einsatz modernster LED-Technik in der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet Kauferings bis Ende 2018. Vorgesehen ist ein Leuchtmitteltausch bei 665 Leuchten (sog. Retrofit LED-Austauschleuchtmittel) und ein Leuchtentausch bei 238 Lichtpunkten (Der Mast bleibt bestehen, der Leuchtenkopf wird ausgetauscht). Als technische Leuchte soll eine Philips Lumistreet zum Einsatz kommen, die testweise Kreisverkehr „Edeka“ (Nr. 4, Süd-West) montiert wurde und dort betrachtet werden kann. Die Philips-Leuchte wäre etwas günstiger als die bisher verwendete Shreder Teceo 1 und die Einsparung würde rd. 22.800 € (228 Stk à 100 €) betragen.

Die Umrüstungsmaßnahme betrifft ausschließlich bestehende Lichtpunkte. Es erfolgt keine Neuordnung der Straßenbeleuchtungsanlagen, d.h. es werden weder die Zahl der Leuchten erhöht noch eine bessere (erhöhte oder gleichmäßigere) Ausleuchtung erreicht.

Für die Maßnahme sollen keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Der bloße Austausch des Leuchtmittels (hier: 665 sog. Retrofit LED-Austauschleuchtmittel) ist als beitragsfreie Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme anzusehen.

Beim Leuchtentausch ist die Rechtslage bislang nicht abschließend geklärt. Maßgebend für eine Verbesserung und damit beitragsfähig sind die Kriterien Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung im Vergleich zur vorherigen Beleuchtung. In allen drei Punkten wird hier keine Verbesserung erzielt, sodass keine beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahme vorliegt. Die erzielbare Stromeinsparung ist dabei beitragsrechtlich irrelevant.

Ob beim vorgesehenen Leuchtentausch eine beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahme vorliegt, hängt in erster Linie von der Erheblichkeit der Maßnahme in quantitativer, qualitativer und funktionaler Hinsicht ab. Der vorgesehene Leuchtentausch umfasst das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Kaufering. Mit 238 betroffenen Lichtpunkten liegt der Anteil bei rd. 17,4 % an der gesamten Straßenbeleuchtung. Wir würden aktuell keine Beitragspflicht erkennen und damit einer Entscheidung des VG Neustadt (Weinstraße) und der Auffassung des Innenministeriums folgen, wonach allein der Wechsel von Leuchtenaufsätzen keine beitragsfähige Maßnahme der Erneuerung darstelle. (vgl. Gemeinsames Rundschreiben Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Städtetag in Abstimmung mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vom 15.01.2016, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.10.2015 (IB4-1523.1-0)).

Nach Durchführung der Maßnahme verbleiben 91 Lichtpunkte ohne LED-Technik. Diese sind in erster Linie Überspannungsleuchten mit Seilverspannungen über Hausdächer, die als Einzelmaßnahmen Schritt für Schritt in den nächsten Jahren umgebaut werden sollen, sobald eine Veranlassung dazu besteht (z.B. Überalterung der Tragseile usw.). Weiter sollen zunächst Beleuchtungen von Fußgängerüberwegen noch „gelb-leuchtend“ bleiben, damit deren rechtzeitige Erkennbarkeit verbessert bzw. hervorgehoben wird.

Durch den geringeren Stromverbrauch kann der Markt Kaufering einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen CO2-Einsparung leisten. Rechnerisch wurden 96 t mögliche CO2-Einsparung pro Jahr ermittelt.

Für die vorgesehenen Maßnahmen kann leider kein Förderantrag für eine investive Klimaschutzmaßnahme gestellt werden, da die CO2-Emissionen nicht mehr um die mindestens geforderten 70 % verringert werden können. Die Kauferinger Straßenbeleuchtung wurde bereits seit mehr als 10 Jahren immer wieder energetisch optimiert, sodass das Einsparpotential bei Durchführung der jetzt geplanten Maßnahme in etwa bei 49% liegt.

Durch die Verlängerung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages soll neben der Zusammenarbeit bei baulichen Änderungen der SB-Anlage vor allem die ordnungsgemäße Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage weiterhin gesichert werden. Diese umfasst:

  • Anlagenverantwortung nach Unfallverhütungsvorschrift
  • 24h-Bereitschaft
  • Inspektion, Wartung und Instandsetzung
  • Störungsmanagement
  • Dokumentation von wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen
  • Standsicherheitsprüfung
  • Behebung von Unfall- und Vandalismusschäden
  • Ausschnittarbeiten im Umfang der el. Betriebssicherheit

Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag läuft zunächst noch bis einschließlich 31.12.2018 und würde sich automatisch um jeweils 2 Jahre verlängern, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 30.07.2014 wurde die Vertragslaufzeit auf 4 Jahre festgelegt, sodass die weitere Verlängerung eines neuen Beschlusses bedarf.

Für den neuen PLT+-Vertrag wurden folgende Gesamtkosten kalkuliert:

  • Pauschalierter Leuchtmitteltausch (konventionell)            7.377,28 € netto
(=8 Jahre à 922,16 €)
  • Pauschalierter Leuchtmitteltausch (LED, Retrofit)        130.340,00 € netto
  • Pauschalierter Leuchtentausch (LED)                          88.612,00 € netto

Die Gesamtkosten in Höhe von 226.329,28 € netto bzw. 269.331,84 € brutto können entweder auf einmal oder über 8 gleiche Jahrestilgungen à 28.291,16 € netto (33.666,48 € brutto) verteilt bezahlt werden. Bei einer Einmalzahlung würde [Name] einen Nachlass in Höhe von 6 %, d.h. 16.159,91 € brutto gewähren.

Für eine Aufteilung der Kosten über 8 Jahre könnte eine ausgeglichene Haushaltsplanung sprechen, da bei Gegenüberstellung der möglichen jährlichen Kosteneinsparungen beim Stromverbrauch der Haushalt effektiv nicht belastet wird. Die mögliche jährliche Stromeinsparung wurde mit 28.972,98 € netto bzw. 34.477,85 € brutto beziffert.

Mit Hr. [Name] und Hr. [Name] von [Name] wurde vereinbart, dass bei zeitnaher Beauftragung am Jahresanfang 2018 alle Arbeiten bis Jahresende 2018 durchgeführt werden können. Die Zahlung ist erst im Jahr 2019 nach Abschluss der Arbeiten fällig. Somit ist sichergestellt, dass bereits in den beleuchtungsintensiven Wintermonaten 2018/2019 Strom bzw. CO2 eingespart werden kann.  

b) Vertragliche Situation mit [Name] bzw. [Name]:

Die vertragliche Situation mit [Name] bzw. [Name] sieht derzeit so aus, dass die Straßenbeleuchtung zwar vom Markt Kaufering bezahlt wird, aber im Eigentum und der Unterhaltspflicht der [Name] steht. Die komplette Anlagenverantwortung liegt bei [Name]  bzw. [Name].

Alle Änderungen, Erweiterungen, die ordnungsgemäße Betriebsführung und Instandhaltung (s. Seite 2) sind daher grundsätzlich nur von [Name] durchzuführen. Die Straßenbeleuchtungsverträge sind in dieser Konstellation mit dem bayrischen Gemeindetag abgestimmt und anwendbar.

Bei Beauftragung Dritter oder kompletter Übernahme der Straßenbeleuchtungsanlage durch den Markt Kaufering, die theoretisch möglich ist, entstehen Mehr- bzw. Folgekosten durch Planung, Abwicklung, Bauüberwachung, Abnahmen, Abschaltungen, Dokumentationen, Nachinstallationen im Freileitungsbereich (Mitbenutzung des Nullleiters nicht mehr möglich), Garantieabwickung, Störungsmanagement, kostenpflichtige Einzelanfahrten usw., um nur einige Punkte zu nennen. Zudem ist das komplette Detailwissen über viele Jahrzehnte nachzuarbeiten.

c) Fazit:

Seitens der Verwaltung wird daher die Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages incl. Betriebsführung und Instandhaltung mit [Name] bzw. [Name] befürwortet. Nur so verbleibt die Anlagenverantwortung mit allen betriebstechnischen und haftungsrechtlichen Konsequenzen und Dokumentations- bzw. Sicherungspflichten beim „Eigentümer“ [Name]. Der Straßenbeleuchtungsvertrag soll sich zunächst um weitere 2 Jahre verlängern und muss immer rechtzeitig vor Ablauf der möglichen Kündigungsfrist überprüft werden.

Aufgrund der derzeitigen Eigentumsverhältnisse und der Tatsache, dass der Markt Kaufering in keiner Weise (weder personell noch ausstattungstechnisch) in der Lage ist, die Anlagenverantwortung zu übernehmen. kommt für den vorgesehenen Leuchtmitteltausch PLT+ (Bauleistung VOB/A) nur die [Name] in Frage.

Eine mögliche Beauftragung Dritter mit einhergehender Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Straßenbeleuchtungsanlage würde neben der kompletten Übernahme der Anlagenverantwortung außerdem zu zusätzlichen Kosten für Grundlagenermittlung, Planung, Auftrags- und Garantieabwicklung führen. Für die bisherigen Planungen sind noch keine Kosten angefallen.

Von der [Name] bzw. [Name] erhält der Markt Kaufering mit dem Straßenbeleuchtungsvertrag und dem angebotenen Leuchtmitteltausch PLT+ eine flächendeckende Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage auf modernste LED-Technik und ein reibungsloses Gesamtkonzept ohne Schnittstellenproblematiken mit einer umfassenden Garantie über 8 Jahre. Im Rahmen einer Ausschreibung würden wir uns auch ein entsprechendes Konzept anbieten lassen und entsprechend bewerten müssen. Die Garantie wird dabei ein entscheidender Faktor sein. Aus diesen Gründen wird kein vergleichbares Angebot im Versorgungsgebiet der [Name] zu bekommen sein.

Seitens der Verwaltung wird daher das Konzept der [Name] bzw. [Name] befürwortet. Die Straßenbeleuchtungsanlage kann in kürzester Zeit auf modernste LED-Technik umgerüstet werden und somit einen wertvollen Beitrag zu Klimaschutz und dem eea leisten. Die berechnete Einsparung beträgt 169.400 KWh. Das entspricht 49 % des Stromverbrauchs in der Straßenbeleuchtung und ca. 17 % des Stromverbrauchs des Marktes Kaufering.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der [Name] den angebotenen PLT+ - Vertrag zur nahezu flächendeckenden Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage auf modernste LED-Technik abzuschließen. Die Gesamtkosten sollen als Einmalzahlung in Höhe von 253.171,93 € beglichen werden, um den Rabatt in Höhe von 6 % abschöpfen zu können.

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind in den Haushalten 2018 und 2019 einzuplanen.

Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag (Kosten rd. 18.000 €/Jahr brutto) soll sich zunächst um weitere 2 Jahre verlängern. Er ist regelmäßig vor Ablauf der nächsten Kündigungsfrist zu überprüfen bzw. anzupassen, sobald sich gesetzliche Vorgaben ändern oder neue abgestimmte Vertragsmuster zwischen dem Bayerischen Gemeindetag und [Name] vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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7. Bürgschaft für das Seniorenstift; Darlehensaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö 7

Sachverhalt Bürger

Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 beschlossen, einen Kredit für die Sanierung der Regenwasserversickerung in Höhe von 310.000 € aufzunehmen.

Zur Aufnahme des Darlehens ist es erforderlich, dass der Markt Kaufering eine Ausfallbürgschaft übernimmt.

Die Übernahme der Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 72 Abs. 2 GO.

Beschluss Bürger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat - Manfred Nieß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Mit Schreiben vom 12.03.2018 teilt Marktgemeinderat Manfred Nieß mit, dass er sein Amt als Mitglied des Marktgemeinderats Kaufering mit Wirkung vom 30.04.2018 niederlegt.

Gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) stellt nach Beendigung der Amtszeit des Wahlausschusses der Gemeinderat eine Niederlegung eines Gemeinderatsamts fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

Zunächst hat somit der Marktgemeinderat die Niederlegung des Amtes als Markgemeinderat des Herrn Nieß festzustellen. Bis dahin bleibt der bisherige Amtsinhaber Marktgemeinderat.

Daraufhin wird der erste Listennachfolger der CSU aufgefordert zu erklären, ob er bereit ist als Marktgemeinderatsmitglied des Marktes Kaufering zur Verfügung zu stehen und zur Leistung des Eides oder Gelöbnisses gem. Art 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) bereit ist.
Lehnt der erste Listennachfolger die Übernahme des Amtes wirksam ab, wird der nächste Listennachfolger zur Erklärung aufgefordert. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis ein Listennachfolger nicht seine Ablehnung wirksam erklärt hat. Eine positive Erklärung, dass er das Amt annimmt ist nicht erforderlich.

Sobald sodann feststeht, wer als Listennachfolger zur Verfügung steht, findet in der ersten öffentlichen Marktgemeinderatssitzung Mai die Vereidigung bzw. Abnahme des Gelöbnisses für den Listennachfolger statt. Er ist jedoch bereits im Zeitpunkt der nicht fristgerechten Abgabe einer wirksamen Ablehnungserklärung, frühestens jedoch am 01.05.2018 Markgemeinderat.

Beschluss Bürger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 11:44 Uhr