Datum: 22.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 21:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Bauantrag, Fl.Nr. 1627/36,1627/93,1627/94, 2051/5 Bahnhofstraße 19+21, Neubau von 2 Wohngebäuden mit 60 Mikrowohnungen und Tiefgarage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt Bürger
Bauvorhaben: Neubau von 2 Wohngebäuden mit 60 Mikrowohnungen
und Tiefgarage
Bauort: Fl.Nr 1627/36, 1627/93, 1627/94, 2051/5, Bahnhofstraße 19+21,
86916 Kaufering
Bauherr: [Name]
Beschluss Bürger
Das Bauvorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist grundsätzlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Diese Voraussetzungen werden aus Sicht der Verwaltung erfüllt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
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3. ABS 48 Elektrifizierung Bahnstrecke München-Lindau; Planfeststellungsbeschluss; weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt Bürger
Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 31.08.2017 ist der Plan für das Vorhaben „ABS 48 Ausbaustrecke München – Lindau – Grenze D/A Planfeststellungsabschnitt 1 Geltendorf – Bezirksgrenze Oberbayern/Schwaben…“ gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz festgestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit von Montag, 06.11.2017 bis einschließlich Montag, 20.11.2017 in der Verwaltung des Marktes Kaufering zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Im Verfahren zur Aufstellung der Planfeststellung hat der Markt Kaufering in eigener Sache Einwendungen vorgebracht und wird dahingehend anwaltlich vertreten.
Am 21.11.2017 konnte eine Gesprächsrunde mit den betroffenen Gemeinden des Landkreises und dem konsultierten Herrn Rechtsanwalt [Name] einberufen werden, in deren Rahmen die Planfestgestellten Ergebnisse und das weitere Vorgehen besprochen wurden.
Inhaltlich und sachlich beurteilt gewann man die Erkenntnis, dass die Einreichung einer Anfechtungsklage keinerlei Aussicht auf Erfolg haben werde.
Insbesondere da die Belange der Kommune im Hinblick auf das Bauplanungsrecht durch die Maßnahme der Bahn nicht eingeschränkt werden, fehlt einer zwar formal möglichen Klage der substantielle Boden.
Im Rahmen der Diskussion wurde auch von Herrn [Name] ausdrücklich bestätigt, dass die privaten Einwender für ihre Belange selbst Initiative ergreifen müssen und ggf. eigenständig das Klageverfahren anstoßen müssen.
Die Kommune kann nicht stellvertretend für die betroffenen Bürger den Klageweg beschreiten.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt worden ist, mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist als zugestellt gilt.
Die Frist von einem Monat zur Klageerhebung beginnt daher für diese Fälle erst mit Ablauf der Auslegung zu laufen.
Die Verwaltung empfiehlt, von einer Klageerhebung gegen den Planfeststellungsbeschluss abzusehen.
Eine diesbezügliche Stellungnahme des Rechtsanwalts wird in der Sitzung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 31.08.2017 für das Vorhaben „ABS 48 Ausbaustrecke München – Lindau – Grenze D/A Planfeststellungsabschnitt 1 Geltendorf – Bezirksgrenze Oberbayern/Schwaben…“ keine Klage zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Antrag GAL; Flüchtlinge - Obdachlosigkeit; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt Bürger
Die Fraktion der GAL legt beigefügten Antrag vor:
Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen
Ein Vertreter der Fraktion wird den Antrag erläutern.
Beschluss Bürger
1. Bürgermeister und Verwaltung werden aufgefordert, mit Nachdruck beim Landratsamt zu klären, ob die Unterbringung von Flüchtlingen in der Soccerhalle dazu führen kann, dass sogenannte „Fehlbeleger“ nach Abschluss ihres Asylverfahrens gegebenenfalls zu Lasten der Marktgemeinde als Obdachlose unterzubringen sind, weil sie bisher hier polizeilich gemeldet waren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt das Landratsamt aufzufordern im Zusammenwirken mit der neuen Integrationsbeauftragten und weiteren Fachstellen einschließlich des Landratsamtes zeitnah ein Konzept zu entwickeln, wie der Bedarf an Wohnraum für Obdachlose für die nächsten 3 Jahre gedeckt werden und eine überproportionale Belastung des Marktes Kaufering durch die Fehlbeleger der Soccerhalle vermieden werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
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5. Kommunalwerke Kaufering, Jahresabschluss 2015 Entlastung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt Bürger
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für den festgestellten Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering".
(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Kommunalwerke Kaufering, Jahresabschluss 2016 Entlastung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt Bürger
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für den festgestellten Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering".
(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Entlastung der Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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7 |
Sachverhalt Bürger
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Feststellung der Jahresrechnung ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Die Entlastung macht die überörtliche Prüfung nicht entbehrlich.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für die festgestellte Jahresrechnung 2016.
(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Mitgliedschaft beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt Bürger
Gemäß des Beschlusses des Marktgemeinderates in seiner Sitzung vom 11.11.2015 wurde am 27.01.2016 eine Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland, Bad Tölz, für die Dauer von zwei Jahren für den fließenden Verkehr abgeschlossen.
Eine Verlängerung der Zweckvereinbarung ist nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit, dem Zweckverband als Mitglied beizutreten.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs im Gemeindegebiet hat sich bewährt und sollte nach Ansicht der Verwaltung weitergeführt werden.
Die bisherigen Kosten, gemäß Zweckvereinbarung, würden sich durch den Beitritt wie folgt reduzieren. Die Kosten einer Überwachungsstunde des fließenden Verkehrs beträgt für ein Mitglied 95 € (vorher 135 €) die Überwachungsstunde des ruhenden Verkehrs beträgt für ein Mitglied 28 € (vorher 35 €). Die Sachbearbeitung je geahndeten Fall beträgt für ein Mitglied 6 € (vorher 8 €).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt den Beitritt zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland in Bad Tölz.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
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9. Gedenkwoche; Gäste aus Israel; Förderung; Beschluss (verschoben in die Dezember-Sitzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt Bürger
Der Verein „Gedenken in Kaufering“ plant für das nächste Jahr wieder Gäste aus Israel zu einer Gedenkwoche einzuladen.
Der Markt Kaufering soll sich wie in den letzten Jahren mit einer finanziellen Förderung an dieser Gedenkarbeit beteiligen.
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10. Gedenkarbeit; Lagerkomplex Kaufering - Dokuzentrum; Position des Marktes Kaufering
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt Bürger
Die historischen Orte, welche in unserer Region noch erhalten sind und besucht werden können, sind Erinnerungs- und Gedenkorte.
Sie erinnern an die Zeit von 1944 – 45 im Außenlagerkomplex Kaufering und an das Leiden und Sterben der Menschen.
Diese Ort haben eine besondere Bedeutung für
- Überlebende und deren Kinder und Angehörige (2. u. 3. Generation) zur Aufarbeitung der eigenen, persönlichen (Familien-)Geschichte,
- geschichtsinteressierte Menschen,
- für die pädagogische Arbeit der Schulen und in der Jugendarbeit.
Deshalb sollte
- ein zentrales Informationszentrum für Ausstellungen, Vorträge und Projektarbeiten und
- an allen Gedenkorten ein durchgängiges, klares Informationssystem (Schautafeln, Hinweisschilder, digitales System) entstehen.
- Diese Information muss historisch korrekt aufgearbeitet und dokumentiert sein.
Als Standort für ein zentrales Informationszentrum ist vorrangig das Lager VII als historische Orte sinnvoll, da hier die größte Betroffenheit besteht.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering ist sich der besonderen Bedeutung der historischen Orte des „Lagerkomplex Kaufering“ auf der Gemeindeflur bewusst.
Diese Orte sind Erinnerungs- und Gedenkorte, sie erinnern an die Zeit von 1944 – 1945 im Außenlagerkomplex Kaufering und an das Leiden und Sterben der Menschen.
Deshalb befürwortet der MGR Kaufering zur weiteren Entwicklung der Gedenkarbeit folgende Projekte und beauftragt den 1. und 2. Bürgermeister/in mit der Vertretung dieser Interessen.
Folgende Projekte sollen weiterentwickelt werden:
- die Entwicklung eines zentralen Informationszentrum für Ausstellungen, Vorträge und Projektarbeiten und
- an allen Gedenkorten ein durchgängiges, klares Informationssystem (Schautafeln, Hinweisschilder, digitales System).
- Diese Informationen müssen historisch korrekt aufgearbeitet und dokumentiert sein.
An diesen Beschluss sind keine finanziellen Zusagen gebunden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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11. Genehmigung der Niederschrift vom 11.10.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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beschliessend
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11 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 11.10.2017 (§ 32 Abs. 3 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 12. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.10.2017 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.11.2017
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ö
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12 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 19.01.2018 09:20 Uhr