Datum: 30.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 KiGa Don Bosco; Gutachten; Bericht des Gutachters; Diskussion

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1. KiGa Don Bosco; Gutachten; Bericht des Gutachters; Diskussion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates (Sondersitzung) 30.11.2017 ö vorberatend 1

Sachverhalt Bürger

Der Kindergarten wurde im Jahre 2000 gebaut.

Planung und Ausschreibung: Architekturbüro [Name]
GU-Unternehmer: Fa. [Name] aus Biessenhofen.
Es wurde im Jahre 2007 ein Rechtstreit  seitens der Marktgemeinde gegen das Büro [Name] und Fa. [Name] geführt. Damals ging es ausschließlich um die Glasscheiben der Fassade, nicht um die Konstruktion der Glasfassade. Der Streit endete damals mit einem Vergleich (Beschluss Landgericht München I vom 04.04.2008), indem die Fa. [Name] (Beklagte 2) 17 Scheiben austauschen muss und Büro [Name] (Beklagter 1), sowie Fa. [Name] die Gewährleistung bis zum 31.12.2010 verlängern. Durch diesen Vergleich sind dann sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien erloschen.

Der neue Sachstand ist der, dass die Statik der Glasfassade aufgrund von Wassereintritt und Konvektionsschäden derart geschädigt ist, dass sie rückgebaut und erneuert werden muss. Da der gesamte Sockelbereich entgegen der damals schon geltenden technischen Regeln gebaut worden ist, muss, um auch zukünftige Schäden auszuschließen der gesamte Sockelbereich, umlaufend um den Kindergarten saniert werden. Auch die Wahl und die Konstruktion der Glasfassade entsprachen schon damals nicht den technischen Regeln.
Ein weiteres Problem ist der sommerliche Wärmeschutz. Es kommt in der heißen Jahreszeit zu Temperaturüberschreitungen, Fenster können nicht geöffnet werden, weil im Fassadenbereich zu wenige Möglichkeiten bestehen. Eine Lüftungsanlage wurde nicht eingebaut. Die gesamte Bauweise ist als Leichtbauweise eingestuft, das heißt, es gibt kein Pufferverhalten, welches den Wärmedurchfluss effektiv hemmt. Grundsätzlich ist das Gebäude an vielen Stellen auch nicht luftdicht, es wurden auch nicht geeignete Materialien verbaut, und dergleichen mehr.
Es wurde daher ein Gutachten beim Sachverständigen Büro [Name] in Augsburg in Auftrag gegeben. Als zusätzliche Gutachter wurden Herr [Name] für die Glasfassade und Herr Dr. [Name] für die Bauphysik hinzugezogen.
Dazu mehr in dem Sachvortrag von Gutachter Herrn [Name].
Die Gutachten und der Kostenvergleich sind in den Anhängen angefügt.
Bezüglich von Fördermöglichkeiten müssen noch genauere Erkundigungen von der Förderstelle eingeholt werden.
Es ist daher, auch anhand der aktuellen und zukünftigen Kinderzahlen zu berücksichtigen, ob eine Sanierung ohne energetische Verbesserung überhaupt Sinn macht und ob gleich ein Anbau angeschlossen wird, da hier immer noch eine Containerlösung für das Platzproblem besteht.
Aus Sicht der Verwaltung ist gerade mit Sicht auf die Bauweise des Gebäudes und die Platzproblematik einem Neubau der Verzug zugeben.
Was mit eine Rolle spielt, es wird voraussichtlich keine Firma auf Grund der Gegebenheiten eine Gewährleistung für die Sanierungsarbeiten übernehmen.

Datenstand vom 19.01.2018 09:08 Uhr