Datum: 17.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Vorstellung des neuen Revierleiters Herr Michael Lang, Forstrevier Lech
3 Sanierung Mittagsbetreuung B - Franz-Senn-Weg; Vergaben; Beschluss
4 Aufstellung des Bebauungsplanes 4. Änderung "Nord IV", Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
5 Übernahme des Kapitaldienstes für die Dachsanierung des Seniorenstifts
6 Zuschuss für Investitionen an Malteser-Hilfsdienst e.V.
7 Verlängerung Straßenbeleuchtungsvertrag und Pauschalierter Leuchtmittel- und Leuchtentausch PLT+(18.01.2018: In der Sitzung: keine Beschlussfassung)
8 Beschaffung einer GIS-Software; nachträglicher Beschluss
9 Breitbandausbau; Erweiterung des behördeneigenen Glasfasernetzes; nachträglicher Beschluss
10 Bestellung zur Standesbeamtin - Frau Vögele
11 Genehmigung der Niederschrift vom 22.11.2017 und vom 30.11.2017
12 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Vorstellung des neuen Revierleiters Herr Michael Lang, Forstrevier Lech

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö vorberatend 2

Sachverhalt Bürger

Herr [Name] der neue Revierleiter vom Forstrevier Lech (Nachfolger von Herrn [Name]) wird sich vorstellen.

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3. Sanierung Mittagsbetreuung B - Franz-Senn-Weg; Vergaben; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö vorberatend 3

Sachverhalt Bürger

Im Rahmen der Ausschreibungen für die Sanierung der Mittagsbetreuung B, am Franz-Senn-Weg, sind folgende Gewerke im Vergabeverfahren nach VOB/A geprüft worden; die Aufträge können vergeben werden.

Kostengruppe 300:

a) Fenster- und Außentüren:                  Fa. [Name] aus Kaufering
                                               Angebotssumme:                  36.280,72 €

b) Brandschutztüren:                        Fa. [Name] aus Kaufering
                                               Angebotssumme:                22.547.35 €

Beschluss Bürger 1

a)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Fenster- und Außentüren der Fa. [Name] aus Kaufering mit einer Auftragssumme in Höhe von 36.280,72 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

b)        Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Brandschutztüren der Fa. [Name] aus Kaufering mit einer Auftragssumme in Höhe von 22.547,35 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes 4. Änderung "Nord IV", Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nord IV“ liegen der Verwaltung Anfragen zur Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Sichtschutzwand bei Doppelhaushälften vor.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nord IV“ sind für die Errichtung von:
-Terrassenüberdachungen
- Wintergärten und
- Terrassen-Sichtschutzeinrichtungen bei Reihen- und Doppelhäusern
derzeit folgende maßgeblichen Festsetzungen getroffen:



Da die Bestandsgebäude die maximal zulässige Grundfläche (Punkt 2.) überwiegend bereits mit Beantragung des Hauptgebäudes voll ausgenutzt haben, ist in diesen Fällen keine Errichtung von Wintergärten und Terrassenüberdachungen mehr möglich.

Die Errichtung von Sichtschutzeinrichtungen im Bereich der Terrassen der Reihen- und Doppelhäusern ist durch die derzeit getroffenen Festsetzungen ebenfalls nicht möglich.

Terrassenüberdachungen und Sichtschutzeinrichtungen sind mittlerweile in Art. 57 BayBO bis zu einer gewissen Größe als verfahrensfreie Vorhaben aufgeführt. Diese Bauvorhaben könnten im Rahmen eines Antrages auf isolierte Befreiung vom Bauauschuss zugelassen werden, allerdings nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn.
Vergleichbare Wintergärten unterliegen der Genehmigungspflicht, und das Landratsamt sieht hierbei wegen einer deutlichen Überschreitung der festgesetzten Grundfläche die Züge der Planung als berührt, Genehmigungen können nicht in Aussicht gestellt werden.

Um hier für alle Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit herzustellen, sollte aus Sicht der Verwaltung der Marktgemeinderat entscheiden, ob der Bebauungsplan Nord IV hier entsprechend überarbeitet werden soll oder ob die bisherige Regelung beibehalten wird.

Planungsüberlegung bei einer etwaigen Änderung wäre, den Bebauungsplan „Nord IV“ in den Punkten „Zulässigkeit von Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Sichtschutzeinrichtungen im Bereich der Terrassen von RHH und DHH“ den in den Bereichen „Lechfeldwiesen III“/IV“ getroffenen Festsetzungen soweit als möglich anzupassen. Bei diesen beiden Bebauungsplänen ist die Errichtung von Terrassenüberdachungen und Wintergärten bis zu einer Überschreitung der Grundfläche um bis zu 12 m² möglich, ebenso die Errichtung von Sichtschutzeinrichtungen im Bereich der Terrassen der Reihen- und Doppelhäusern mit einer Länge von 4m und einer Höhe von 2m.

Wie aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich ist, ergibt sich dadurch im Bereich des Bebauungsplanes „Nord IV“ bei einigen Haustypen eine Erhöhung der maximal überbaubaren Grundfläche im Vergleich zu den Geltungsbereichen der Bebauungspläne „Lechfeldwiesen III/IV“.

Übersicht zum Maß der baulichen Nutzung (maximal überbaubare Grundfläche)


Nord IV Bestand
Nord IV
neu
LFW III
LFW IV

Einzelhaus
130
142 (130 + 12)
172 (160+12)
145 (130 + 15)
DHH
90
102 (90 + 12)
92 (80 + 12)
95 (83 + 12)
Reihenhaus
90/80
102/92
92 (80 + 12)
94 (82+12)

Übersicht der Mindestgrundstücksgrößen im Bestand


Nord IV
LFW III
LFW IV

Einzelhaus
550
540
575
DHH
280
270
320
Reihenhaus
170/95
110
200

Um die Errichtung von Wintergärten und Terrassenüberdachungen auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nord IV“ zu ermöglichen, kann diese moderate Erhöhung der maximal überbauren Grundfläche größtenteils städtebaulich gerechtfertigt werden.
Im Bereich des Bebauungsplanes „Nord IV“ in dem die „Häusergruppe Haustyp 5“ festgesetzt wurde, wird keine Erhöhung zugelassen, hier ist durch die vorhandenen Grundstücksgröße in Verbindung mit der vorhandenen festgesetzten maximal überbaubare Grundfläche bereits die höchstzulässige Obergrenze (Maß der baulichen Nutzung) erreicht, bzw. sind hier die bisher geltenden Festsetzungen ausreichend um eine den Gebäudemaßen entsprechende Terassenüberdachung oder einen Wintergarten zu errichten.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nord IV“, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen

Planungsinhalt sind Regelungen über die Zulässigkeit von Wintergärten und Terrassenüberdachungen (ohne Haustyp 5) und der Errichtung von Terrassen-Sichtschutzeinrichtungen im Bereich der Reihen- und Doppelhäuser.

Das Architekturbüro [Name], München wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Vorbereitung eines Billigungs- und Auslegungsbeschlusses beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Übernahme des Kapitaldienstes für die Dachsanierung des Seniorenstifts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö 5

Sachverhalt Bürger

Für die Sanierung des Daches des Seniorenstifts Kaufering wurden zwei Kredite in Höhe von insgesamt 2,1 Mio. € vom Seniorenstift aufgenommen. Der Markt Kaufering stellte bereits für den Haushalt 2017 für die Übernahme des zu erwartenden Kapitaldienstes der o.g. Kredite einen Betrag in Höhe von 90.000 € ein. Zins und Tilgung betragen für das Jahr 2017 nur 32.965,76 € da das letzte Darlehen unterjährig in 2017 aufgenommen wurde. Im Haushalt 2018 beträgt der Kapitaldienst 193.000 €. Aufgrund der jährlichen Tilgung der Kredite verringern sich die Zinszahlungen derzeit um ca. 1.000 € jährlich.

Die Zinsbindung endet für das 2016 aufgenommene Darlehen am 30.06.2026 und für das 2017 aufgenommene Darlehen am 30.03.2027.

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering übernimmt den Kapitaldienst der zur Sanierung des Daches des Seniorenstifts Kaufering aufgenommenen Kredite in Höhe von 2,1 Mio. €. bis zum Ende der 10jährigen Zinsbindung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Zuschuss für Investitionen an Malteser-Hilfsdienst e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö 6

Sachverhalt Bürger

Der Malteser-Hilfsdienst e.V. stellte mit Schreiben vom 04.12.2017 den Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses (siehe Anlage). Der Antrag wurde geprüft und die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 46.960,69 € festgestellt. Hieraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 10 % = 4.696,07 €.

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering gewährt dem Malteser-Hilfsdienst e.V. aufgrund des Antrages vom 4.12.2017 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.696,07 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Verlängerung Straßenbeleuchtungsvertrag und Pauschalierter Leuchtmittel- und Leuchtentausch PLT+(18.01.2018: In der Sitzung: keine Beschlussfassung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö 7

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering besitzt ein Straßenbeleuchtungsnetz mit 1365 Lichtpunkten, von denen bereits 371 Lichtpunkte ein LED-Leuchtmittel besitzen. Im Bereich der Straßenbeleuchtung arbeitet der Markt Kaufering seit Jahrzehnten erfolgreich und vertrauensvoll mit den Lechwerken zusammen.

Der bestehende Vertrag über die Zusammenarbeit in der Straßenbeleuchtung zwischen Markt Kaufering (Kommune) und der Lechwerke AG (LEW) sowie LEW Verteilnetz GmbH LVN) soll verlängert werden. 

Weiter soll ein neuer Vertrag über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch in der Straßenbeleuchtung auf Basis der LED-Technik (PLT+) im Anschluss an den laufenden Vertrag über den konventionellen Leuchtmitteltausch abgeschlossen werden. Der derzeitige PLT-Vertrag (konventionell) endet automatisch am 31.07.2018. Die neue Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre und beinhaltet eine umfassende Garantie während der Vertragsdauer.

Ziel ist der nahezu flächendeckende Einsatz modernster LED-Technik in der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet Kauferings bis Ende 2018. Vorgesehen ist ein Leuchtmitteltausch bei 665 Leuchten (sog. Retrofit LED-Austauschleuchtmittel) und ein Leuchtentausch bei 238 Lichtpunkten (Der Mast bleibt bestehen, der Leuchtenkopf wird ausgetauscht). Als technische Leuchte soll eine Philips Lumistreet zum Einsatz kommen, die testweise noch vor dem Sitzungstermin am Kreisverkehr „Edeka“ (Nr. 3, Nord-West) montiert wird und dort betrachtet werden kann. Die Philips-Leuchte wäre etwas günstiger als die bisher verwendete Shreder Teceo 1 und die Einsparung würde rd. 22.800 € (228 Stk à 100 €) betragen.

Die Umrüstungsmaßnahme betrifft ausschließlich bestehende Lichtpunkte. Es erfolgt keine Neuordnung der Straßenbeleuchtungsanlagen, d.h. es werden weder die Zahl der Leuchten erhöht noch eine bessere (erhöhte oder gleichmäßigere) Ausleuchtung erreicht.

Für die Maßnahme sollen vor keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Der bloße Austausch des Leuchtmittels (hier: 665 sog. Retrofit LED-Austauschleuchtmittel) ist als beitragsfreie Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme anzusehen.

Beim Leuchtentausch ist die Rechtslage bislang nicht abschließend geklärt. Maßgebend für eine Verbesserung und damit beitragsfähig sind die Kriterien Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung im Vergleich zur vorherigen Beleuchtung. In allen drei Punkten wird hier keine Verbesserung erzielt, sodass keine beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahme vorliegt. Die erzielbare Stromeinsparung ist dabei beitragsrechtlich irrelevant.
Ob beim vorgesehenen Leuchtentausch eine beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahme vorliegt, hängt in erster Linie von der Erheblichkeit der Maßnahme in quantitativer, qualitativer und funktionaler Hinsicht ab. Der vorgesehene Leuchtentausch umfasst das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Kaufering. Mit 238 betroffenen Lichtpunkten liegt der Anteil bei rd. 17,4 % an der gesamten Straßenbeleuchtung. Wir würden aktuell keine Beitragspflicht erkennen und damit einer Entscheidung des VG Neustadt (Weinstraße) und der Auffassung des Innenministeriums folgen, wonach allein der Wechsel von Leuchtenaufsätzen keine beitragsfähige Maßnahme der Erneuerung darstelle. (vgl. Gemeinsames Rundschreiben Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Städtetag in Abstimmung mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vom 15.01.2016, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.10.2015 (IB4-1523.1-0)).

Nach Durchführung der Maßnahme verbleiben 91 Lichtpunkte ohne LED-Technik. Diese sind in erster Linie Überspannungsleuchten mit Seilverspannungen über Hausdächer, die als Einzelmaßnahmen Schritt für Schritt in den nächsten Jahren umgebaut werden sollen, sobald eine Veranlassung dazu besteht (z.B. Überalterung der Tragseile usw.). Weiter sollen zunächst Beleuchtungen von Fußgängerüberwegen noch „gelb-leuchtend“ bleiben, damit deren rechtzeitige Erkennbarkeit verbessert bzw. hervorgehoben wird.

Durch den geringeren Stromverbrauch kann der Markt Kaufering einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen CO2-Einsparung leisten. Rechnerisch wurden 96 t mögliche CO2-Einsparung pro Jahr ermittelt.

Für die vorgesehenen Maßnahmen kann leider kein Förderantrag für eine investive Klimaschutzmaßnahme gestellt werden, da die CO2-Emissionen nicht mehr um die mindestens geforderten 70 % verringert werden können. Die Kauferinger Straßenbeleuchtung wurde bereits seit mehr als 10 Jahren immer wieder energetisch optimiert, sodass das Einsparpotential bei Durchführung der jetzt geplanten Maßnahme in etwa bei 49% liegt.

Durch die Verlängerung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages soll neben der Zusammenarbeit bei baulichen Änderungen der SB-Anlage vor allem die ordnungsgemäße Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage weiterhin gesichert werden. Diese umfasst:

  • Anlagenverantwortung nach Unfallverhütungsvorschrift
  • 24h-Bereitschaft
  • Inspektion, Wartung und Instandsetzung
  • Störungsmanagement
  • Dokumentation von wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen
  • Standsicherheitsprüfung
  • Behebung von Unfall- und Vandalismusschäden
  • Ausschnittarbeiten im Umfang der el. Betriebsssicherheit

Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag läuft zunächst noch bis einschließlich 31.12.2018 und würde sich automatisch um jeweils 2 Jahre verlängern, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 30.07.2014 wurde die Vertragslaufzeit auf 4 Jahre festgelegt, sodass die weitere Verlängerung eines neuen Beschlusses bedarf.

Für den neuen PLT+-Vertrag wurden folgende Gesamtkosten kalkuliert:

  • Pauschalierter Leuchtmitteltausch (konventionell)            7.377,28 € netto
(= 8 Jahre à 922,16 €)
  • Pauschalierter Leuchtmitteltausch (LED, Retrofit)        130.340,00 € netto
  • Pauschalierter Leuchtentausch (LED)                          88.612,00 € netto

Die Gesamtkosten in Höhe von 226.329,28 € netto bzw. 269.331,84 € brutto können entweder auf einmal oder über 8 gleiche Jahrestilgungen à 28.291,16 € netto (33.666,48 € brutto) verteilt bezahlt werden. Bei einer Einmalzahlung würde LEW einen Nachlass in Höhe von 6 %, d.h. 16.159,91 € brutto gewähren.

Für eine Aufteilung der Kosten über 8 Jahre könnte eine ausgeglichene Haushaltsplanung sprechen, da bei Gegenüberstellung der möglichen jährlichen Kosteneinsparungen beim Stromverbrauch der Haushalt effektiv nicht belastet wird. Die mögliche jährliche Stromeinsparung wurde mit 28.972,98 € netto bzw. 34.477,85 € brutto beziffert.

Mit Hr. [Name] und Hr. [Name] von LEW wurde vereinbart, dass bei zeitnaher Beauftragung am Jahresanfang 2018 alle Arbeiten bis Jahresende 2018 durchgeführt werden können. Die Zahlung ist erst im Jahr 2019 nach Abschluss der Arbeiten fällig. Somit ist sichergestellt, dass bereits in den beleuchtungsintensiven Wintermonaten 2018/2019 Strom bzw. CO2 eingespart werden kann. 

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8. Beschaffung einer GIS-Software; nachträglicher Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö 8

Sachverhalt Bürger

Im Jahr 2015 wurde eine Magellan-Einzelplatzlizenz zum Aufbau der gemeindlichen Kataster und zur Grundstücksverwaltung angeschafft. Die Magellan-Software setzt zum einen auf die vorhandene Autocad-Software auf und baut zum anderen eine BEC-konforme Datenbank der eingegebenen Objekte auf, sodass keine Schnittstellenkonflikte entstehen können. Die Software der Fa. [Name] ist als Auskunftssystem bereits seit über 10 Jahren im Markt Kaufering eingesetzt und hat sich in zahlreichen anderen Kommunen und Städten etabliert. Somit kamen keine alternativen Systeme in die engere Auswahl.

Bestellt wurden neben einem Basispaket die Fachschalen für Wasser und Kanal. Weitere Eingabemöglichkeiten gibt es noch für Bäume und freie Objekte (z.B. Pegelmessstellen usw.). Die Fernwärmeleitungen sollen als reine Autocad-Referenz der Grundkarte hinterlegt werden.
Die Kosten teilt sich der Markt Kaufering mit den Kommunalwerken entsprechend der im Anhang aufgeschlüsselten Teilbeträge. Es konnte zudem ein Sonderrabatt von rd. 10.800 € als Umstiegsprämie von der vorhandenen geomedia-Lizenz (Intergraph) verhandelt werden. Die Softwarepflege der geomedia-Lizenz wurde bereits Anfang 2014 gekündigt.

Die örtliche Rechnungsprüfung sieht hier ein nicht zulässiges Splitting, sodass aus Gründen der Rechtssicherheit ein Marktgemeinderatsbeschluss nachgeholt werden soll.

Für die Magellan-Software wurde zudem ein Softwarepflegevertrag abgeschlossen. Die Kosten hierfür belaufen sich wie handelsüblich auf 14% des Listenpreises pro Jahr.

Beschluss Bürger

Die Beschaffung der Magellan-Software und der Abschluss des Softwarepflegevertrages war sinnvoll und notwendig. Der Erwerb der Software und der Abschluss des Softwarepflegevertrages werden nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Breitbandausbau; Erweiterung des behördeneigenen Glasfasernetzes; nachträglicher Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö 9

Sachverhalt Bürger

Die Bücherei und die VHS waren bisher nicht direkt über das behördeneigene Glasfasernetz an die Rathausserver angeschlossen. Es bestand lediglich eine Verbindung über eine herkömmliche Kupfertelefonleitung zum mittels Glasfaser an das Behördennetz des Marktes Kaufering angeschlossenen Seniorenstifts. Dabei gab es immer wieder Netzausfälle. Um eine stabile und schnelle Netzwerkverbindung zu den Rathausservern zu schaffen, war eine direkte Anbindung mittels Glasfaser unumgänglich. Vom Seniorenstift bis zum Fuggerplatz wurden im Zuge des Nahwärmeausbaus bis 2013 bereits Leerrohre im Leitungsgraben eingebaut, die genutzt werden konnten. Lediglich zwischen dem Anschluss Fuggerplatz in der Schillerstraße und der Bücherei musste eine neue Verbindung geschaffen werden. Die Baukosten waren mit knapp 20.000 € beziffert.

Während des Baubetriebs im Jahr 2016 hat sich leider herausgestellt, dass die lt. Unterlagen vorhandenen Leerrohre in der Theodor-Heuss-Straße auf Höhe Albert-Schweitzer-Str. unterbrochen waren. Die genaue Ursache konnte nicht mehr festgestellt werden. Mit Ortung der Bruchstellen und Reparatur bzw. rd. 9 m Neuverlegung (s. Anhang 1) fielen die tatsächlichen Kosten leider höher aus, sodass die gemäß GO auf 20.000 € begrenzte Höchstsumme für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln überschritten wurde.

Die Gesamtkosten stellen sich folgendermaßen dar:
  • Fa. [Name]:        20.558,36 €
  • Fa. [Name]          2.864,10 €

Die Kostenüberschreitung wurde von der örtlichen Rechnungsprüfung festgestellt. Hiermit sollen die Maßnahme und die Gesamtkosten in Hohe von 23.422,46 € nun nachträglich genehmigt werden.

Beschluss Bürger

Die Erweiterung des behördeneigenen Glasfasernetzes und die direkte Anbindung der Bücherei und der VHS waren sinnvoll und notwendig. Die Maßnahme und die Gesamtkosten in Höhe von 23.422,46 € werden nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Bestellung zur Standesbeamtin - Frau Vögele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Frau [Name] hat mit Erfolgt den Einführungslehrgang zur Standesbeamtin absolviert.
Sie wird in Nachfolge für Frau [Name], die zum 01.05.2018 in Ruhestand gehen wird, die Standesamtsaufgaben übernehmen.

Gem. § 1 der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz (AVPStG) werden Standesbeamte vom Rechtsträger des Standesamts bestellt. Dies erfolgt durch Überreichung der Bestellungsurkunde, basierend auf einem Beschluss des Marktgemeinderates.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat bestellt Frau [Name] mit Wirkung zum 01.04.2018 zur Standesbeamtin im Standesamtsbezirk Kaufering.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Genehmigung der Niederschrift vom 22.11.2017 und vom 30.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö beschliessend 11

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 22.11.2017 und vom 30.11.2017 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 14. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.11.2017 sowie das Protokoll der öffentlichen Sondersitzung vom 30.11.2017 jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.01.2018 ö 12

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 01.03.2018 09:38 Uhr