Datum: 04.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung der neuen 1. Bürgermeisterin Bärbel Wagener-Bühler
2 Festsetzung der Dienstbezüge der 1. Bürgermeisterin
3 Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für die 1. Bürgermeisterin
4 Bestellung der 1. Bürgermeisterin zur ehrenamtlichen Standesbeamtin

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1. Vereidigung der neuen 1. Bürgermeisterin Bärbel Wagener-Bühler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 04.04.2018 ö vorberatend 1

Sachverhalt Bürger

Nach Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) ist die neu gewählte erste Bürgermeisterin in der ersten Sitzung des Marktgemeinderates nach der Aufnahme der Amtstätigkeit zu vereidigen. Wahlweise kann der Eid oder das Gelöbnis geleistet werden.

Den Eid bzw. das Gelöbnis der ersten Bürgermeisterin nimmt das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates Herr Nieß vor (Art. 27 Abs.2 KWBG).

Frau Wagener-Bühler wählt die Eidesformel gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG:

„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,

so wahr mir Gott helfe.“

Nach der Vereidigung übernimmt 1. Bürgermeisterin Bärbel Wagener-Bühler den Vorsitz.

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2. Festsetzung der Dienstbezüge der 1. Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 04.04.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Die Besoldung des 1. Bürgermeisterin richtet sich nach Art. 56 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) in Verbindung mit dem Bundesbesoldungsgesetz, dem Bayerischen Besoldungsgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen.

Für Kaufering gilt nach Anlage 1 des KWBG für kreisangehörige Gemeinden die Größenklasse zwischen 10.001 und 15.000 Einwohnern.

Demzufolge ist das Amt der berufsmäßigen 1. Bürgermeisterin der Besoldungsgruppe B 2 zuzuordnen.

Beschluss Bürger

Die 1. Bürgermeisterin Frau Bärbel Wagener-Bühler wird mit ihrer Wahl ab 01.04.2018 in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für die 1. Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 04.04.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Dienstaufwandsentschädigung:

Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes für kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) erhält der Beamte/die Beamtin auf Zeit für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung.

Gem. Anlage 2 Art. 46 Abs. 1 KWBG gilt hierfür ein von der Einwohnerzahl abhängiger Rahmensatz. Der Rahmen beträgt bei kreisangehörigen Gemeinden bis zu einer Einwohnerzahl von 50.000 Einwohnern 218,47 € bis 718,15 €

Die Dienstaufwandsentschädigung des scheidenden 1. Bürgermeisters Püttner beträgt zum Stand 31.03.2018 476,76 €. Dies entspricht in etwa dem Mittelwert der zulässigen Spanne der Anlage 2 KWBG.

Beschluss Bürger

Der 1. Bürgermeisterin Frau Wagner-Bühler wird gemäß Art. 46 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2
KWBG ab 01.04.2018 eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 476,76 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bestellung der 1. Bürgermeisterin zur ehrenamtlichen Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 04.04.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

Gemäß § 1 PSVollzV in Verbindung mit Art. 29 der Gemeindeordnung bestellt der
Marktgemeinderat die Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kaufering.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, die 1. Bürgermeisterin Frau Bärbel Wagener-Bühler zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Kaufering zu bestellen. Der Aufgabenbereich des Standesbeamten ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2018 08:49 Uhr