Datum: 09.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 21.02.2018, vom 28.02.2018 und vom 06.03.2018
3 Vereidigung bzw. Gelöbnis von Marktgemeinderat Anton Widmann gem. Art. 31 Abs. 4 GO
4 Änderung der Geschäftsordnung für den Markt Kaufering
5 Aufstellung des Bebauungsplanes B 17 alt Teil II, Satzungsbeschluss
6 Tiefbauprojekte 2018/2019; Projektbeschluß (TOP wurde abgesetzt und in den PlanAus verschoben)
7 Information Gemeinderatsklausur
8 Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und Andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
9 Schöffenwahl 2018; Aufstellen einer Vorschlagsliste; Beschluss
10 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 21.02.2018, vom 28.02.2018 und vom 06.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 21.02.2018, vom 28.02.2018 und vom 06.03.2018 (§ 32 Absatz. 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 2. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.02.2018, der 3. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.02.2018 sowie der 4. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 06.03.2018, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Vereidigung bzw. Gelöbnis von Marktgemeinderat Anton Widmann gem. Art. 31 Abs. 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

In seiner Sitzung am 21.03.2018 hat der Marktgemeinderat Kaufering die Niederlegung des Amtes für den Marktgemeinderat von Herrn Manfred Nieß gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) festgestellt.

Als Listennachfolger hat Herr Anton Widmann die Wahl zum Marktgemeinderat ausdrücklich angenommen und sich dazu bereit erklärt den Eid bzw. das Gelöbnis gem. Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) abzulegen.

Nach Art. 31 Abs. 4 GO ist Herr Widmann als Marktgemeinderat in der ersten öffentlichen Sitzung nach seiner Zustimmung in feierlicher Form zu vereidigen. Der erste Bürgermeister nimmt diesen Eid bzw. dieses Gelöbnis ab.

Hierzu können folgende Varianten der Eidesformel gesprochen werden:

1.        Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

2.        Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

Gem. Art. 31 Abs. 4 Satz 3 GO kann der Eid auch ohne den Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Stattdessen kann ein Marktgemeinderatsmitglied das Gelöbnis auch mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden Beteuerungsformel einleiten (Art. 31 Abs. 4 Satz 4 GO).

Hinweis auf Art. 48 Abs. 1 Nr. 2 GLKrWG:

Wird die Eidesleistung oder die Ablegung des Gelöbnisses durch ein Marktgemeinderatsmitglied verweigert, verliert dieses sein Amt. In diesem Fall rückt der erste Listennachfolger nach.

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4. Änderung der Geschäftsordnung für den Markt Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Aufgrund der Vereidigung des Marktgemeinderates Herrn Anton Widmann werden Änderungen in der Geschäftsordnung (D., Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3a, Anlage 3c) erforderlich. Herr Widmann soll nach Aussage aus der Fraktion in den betreffenden Ausschüssen jeweils den Platz des ausgeschiedenen Marktgemeinderats Nieß einnehmen.
Im Einzelnen erfolgen folgende Änderungen:

1. Anlage 2:
Im Wahlvorschlag „CSU/Bürgerblock“ wird die erste Zeile (Anton Widmann) gestrichen.

Im Rahmen der Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes fiel auf, dass im Zuge der Veränderungen in der Fraktion der Kauferinger Mitte aufgrund des Ausscheidens von Herrn Tobias Bühler die folgliche Änderung der Anlage 2 noch nicht vollzogen wurde.
Die beiden ersten Nachrücker hatten das Amt des Marktgemeinderates abgelehnt und der dritte Nachrücker, Herr Josef Korn, hatte das Amt angenommen.

Daher wird im Rahmen der jetzt anstehenden Änderung folgende zusätzliche Anpassung durchgeführt:

Im Wahlvorschlag „Kauferinger Mitte“ werden die ersten drei Zeilen (Eisenhauer Konrad, Wehrmann Lieselotte, Korn Josef) gestrichen

2. Anlage 3 a):
Änderung der Ausschussmitglieder, bzw. Stellvertreter der CSU:

Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt:
Mitglied: Gabriele Hunger; Vertreter: Anton Widmann, Dr. Thomas Harbich, Johann Drexl; Meinrad Mayrock
Ausschuss für Finanzen und Haushalt:
Mitglied: Dr. Thomas Harbich; Vertreter: Gabriele Hunger, Johann Drexl, Anton Widmann, Rosina Heinle

Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur:
Mitglied: Dr. Thomas Harbich; Vertreter: Gabriele Hunger, Johann Drexl, Anton Widmann, Meinrad Mayrock

Bauausschuss:
Mitglied: Anton Widmann; Vertreter: Gabriele Hunger, Johann Drexl, Dr. Thomas Harbich, Rosina Heinle

Werkausschuss „Kommunalwerke Kaufering“:
Mitglied: Anton Widmann; Vertreter: Gabriele Hunger, Johann Drexl, Dr. Thomas Harbich, Rosina Heinle

Redaktionsausschuss:
Mitglied: Gabriele Hunger; Vertreter: Anton Widmann, Dr. Thomas Harbich, Johann Drexl; Meinrad Mayrock, Rosina Heinle

Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglied: Rosina Heinle; Vertreter: Gabriele Hunger, Johann Drexl, Anton Widmann, Dr. Thomas Harbich

3. Anlage 3c)
Änderung Fraktionssprecher der CSU:

Das Amt des Fraktionssprechers übernimmt Herr Dr. Thomas Harbich, stellvertretende Fraktionssprecherin wird Frau Rosina Heinle.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Änderung der Geschäftsordnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes B 17 alt Teil II, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplanes „B17 alt Teil II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.
Durch diesen Bebauungsplan wird eine Nachverdichtung für Wohnzwecke in Form von Reihenhäusern ermöglicht.

Für das Verfahren des Bebauungsplanes „B 17 alt Teil II“ finden die Vorschriften des
§ 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 11.10.2017 vom Marktgemeinderat gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt das Verfahren nach
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.11.2017 bis 04.12.2017.

Beschluss Bürger 1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Bebauungsplan „B17 alt Teil II“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“, das gegenständliche Planungsgebiet ist seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes im Jahr 1972 bereits als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „B17 alt Teil II“ mit der Beibehaltung der Darstellung „Allgemeines Wohngebiet“ entstehen für die bestehenden benachbarten gewerblichen Betriebe somit keine zusätzlichen Einschränkungen.

Das Umfeld ist zwar tatsächlich vielfältig genutzt - sofern man über die als Barriere wirkende Augsburger Straße hinwegblickt. Betrachtet man das unmittelbare Umfeld des sowohl im Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“ als auch im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Planungsgebietes, so findet man in dem Quartier zwischen Augsburger Straße, Hiltistraße, Lechfeldstraße und Bayernstraße nahezu ausschließlich Wohnnutzung.
Aufgrund der verkehrlichen Verhältnisse vor Ort ist die Fläche für eine kleinstrukturierte gewerbliche Nutzung in Kundennähe, wie sie in der Stellungnahme apostrophiert wird, allenfalls bedingt geeignet.
Die immissionsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen trotz der vorhandenen Belastungen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Der Markt Kaufering sieht deshalb keine Veranlassung von der Planung abzuweichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss Bürger 3

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben zur baulichen Durchführung werden beachtet und zwischen dem Markt Kaufering und dem Grundeigentümer in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 6

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. In den Satzungstext wird ein Hinweis auf den Umgang mit möglichen Bodenverunreinigungen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 7

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. In den Satzungstext wird ein Hinweis auf vorhandene Versorgungsleitungen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 8

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 9

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. In den Satzungstext wird ein Hinweis auf vorhandene Versorgungsleitungen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 10

Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Hinweise zur Wasserwirtschaft im Satzungstext werden entsprechend der Stellungnahme ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 11

C.        Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan “B 17 alt – Teil II“ mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.08.2017 wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

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6. Tiefbauprojekte 2018/2019; Projektbeschluß (TOP wurde abgesetzt und in den PlanAus verschoben)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt und in den Ausschuss für Planung verschoben.

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7. Information Gemeinderatsklausur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö 7

Sachverhalt Bürger

Auf Wunsch einiger Marktgemeinderatsmitglieder hinsichtlich des Spielplans der WM 2018 wurde das Datum der Klausur nochmals verlegt. Ebenso wird auf eine Übernachtung verzichtet, um Kosten zu sparen, die Klausur findet in Kaufering statt.

Die Teilnahme an der Klausur ist freiwillig, sie findet nichtöffentlich statt, die Marktgemeinderatsmitglieder werden von mir formlos eingeladen.

Beschlussfassungen sind nicht möglich, ein Sitzungsentgelt entfällt, eine Abwesenheit kann nicht beanstandet werden.

Termin: 
Freitag, 13.Juli 2018 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Ort:
Brückenwirt, Kaufering

Moderation:
Derzeit holen wir Vergleichsangebote ein.

Beschluss:
Ein Beschluss des Marktgemeinderates über die Durchführung dieser Veranstaltung ist nicht erforderlich, es handelt sich um eine laufende Angelegenheit der Bürgermeisterin.

Kosten:
Es existiert im Moment kein Förderprogramm für Klausurtagungen für kommunale Entscheider (ehemaliges Förderprogramm war befristet bis 31.12.2014).

Themen:
    • Standortfrage für den Neubau des Feuerwehrhauses und Umgebungsplanung
    • Kinderhaus Don Bosco: Neubau oder Sanierung
    • Geschosswohnungsbau an der Berliner Allee, KommWFP und Bayrisches Wohnungsbauprogramm

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8. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und Andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Für die freiwillige Feuerwehr des Marktes Kaufering wurde ein neues Fahrzeug vom Typ HLF 20 beschafft.
Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Streckenkosten und der Ausrückekosten in die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren aufzunehmen.
Die Verwaltung bittet daher um Beschlussfassung über folgende Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren:

Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Der Markt Kaufering erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Änderungssatzung

In der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Kaufering vom 09.06.2016, zuletzt geändert am 08.03.2017, werden in den Abschnitten 1. (Streckenkosten) und 2. (Ausrückekosten) folgende Kostensätze ergänzt:

  1. Streckenkosten

    j) HLF 20                16,94 €

  2. Ausrückekosten

    j) HLF 20                215,96 €

Diese Satzung tritt am 01.06.2018 in Kraft.

Kaufering, ………………

Markt Kaufering


Bärbel Wagener-Bühler
1.Bürgermeisterin

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die im Sachverhalt vorgestellte Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Die Satzung soll zum 01.06.2018 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Schöffenwahl 2018; Aufstellen einer Vorschlagsliste; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Aus dem Gemeindebereich sind für die Kalenderjahre 2019 bis 2023 dem Schöffenwahl-ausschuss beim Amtsgericht Landsberg am Lech mindestens sechs geeignete Personen als Schöffen zur Wahl vorzuschlagen.

Die Bürger und Bürgerinnen Kauferings wurden aufgerufen, sich für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Schöffen zur Verfügung zu stellen.

Dem Marktgemeinderat werden hiermit alle für das Schöffenamt eingegangenen Bewerbungen vorgelegt. Eine Vorauswahl ist unzulässig. Nur soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlusslage auf sie hingewiesen werden.

Der Markgemeinderat hat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Marktgemeinderates über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zu beschließen.

Die vom Marktgemeinderat beschlossene Liste wird im Markt Kaufering daraufhin eine Woche lang zu Jedermanns Einsicht aufgelegt.
Im Anschluss an die Auflegung kann binnen einer Woche Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass die Liste Personen enthält, die zum Schöffenamt unfähig sind bzw. nicht berufen werden sollten.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, dass als Schöffen die Personen vorgeschlagen werden, die sich aus der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste für Schöffen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö 10

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 03.08.2018 07:34 Uhr