Datum: 13.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 21.03.2018 und vom 04.04.2018
3 Kommunalwerke; Kanalsanierung 2018/2019 und Kanalsanierungskonzept für das Abwassernetz; Information
4 Kommunalwerke; Kanalsanierung 2018/2019 und Kanalsanierungskonzept für das Abwassernetz; weiteres Vorgehen; Beschluß
5 Zuwendung für Motettenchor
6 Fraktionsübergreifender Antrag der MGR-Fraktionen CSU, SPD und UBV zur Beantragung einer Abstimmung über die Dauer und thematische Ausgestaltung einer MGR-Klausur
7 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2018 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 21.03.2018 und vom 04.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung der Sitzungsprotokolle vom 21.03.2018 und vom 04.04.2018 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 5. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.03.2018 sowie das Protokoll der 7. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung in den vorliegenden geänderten Fassungen gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Kommunalwerke; Kanalsanierung 2018/2019 und Kanalsanierungskonzept für das Abwassernetz; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2018 ö 3

Sachverhalt Bürger

Auf Basis der im südwestlichen Gemeindegebiet durchgeführten Kamerabefahrungen wurden Vorschläge für eine Sanierungslösung der in der Inspektion festgestellten Schäden erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen soll nun in einem nächsten Schritt erfolgen.

Teil der Untersuchung war auch die Zustandserfassung der Straßenentwässerung im Mischwasserkanal. Die festgestellten Schäden wurden gesondert in einer Kostenschätzung erfasst und müssen idealerweise vom Markt Kaufering in einer gemeinsamen Maßnahme behoben werden. Die Maßnahmen der Straßenentwässerung werden im Rahmen der Entwurfsplanung gemeinsam mit dem technischen Bauamt eng abgestimmt.

In der Sitzung wird das Planungsbüro [Name] aus Pfaffenhofen zunächst das Kanalsanierungskonzept für das südwestliche Gemeindegebiet vorstellen.

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4. Kommunalwerke; Kanalsanierung 2018/2019 und Kanalsanierungskonzept für das Abwassernetz; weiteres Vorgehen; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Auf Basis der im südwestlichen Gemeindegebiet im Jahr 2017 durchgeführten Kamerabefahrungen wurden Vorschläge für eine Sanierungslösung der in der Inspektion festgestellten Schäden erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen soll nun in einem nächsten Schritt in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen.

Das Kanalsanierungskonzept für das südwestliche Gemeindegebiet wurde vorher entsprechend durch das Ingenieurbüro [Name] vorgestellt.

Zur Umsetzung der Maßnahmen dieses Teilgebietes bis Herbst 2019 ist die weitere Beauftragung des Ingenieurbüros erforderlich. Aufgrund der bereits durchgeführten Vorarbeiten, der langjährigen Kenntnisse im Bereich Abwasser des Marktes Kaufering und um Doppelverrechnungen zu vermeiden, soll das Büro [Name] mit den weiteren Planungen und Ausschreibungen dieses abgeschlossenen Teilgebietes bis hin zur Objektbetreuung beauftragt werden.  

Grundlage des Ingenieurvertrages ist die HOAI und die HIV-KOM. Auf Basis der Kostenschätzung des vorgelegten Sanierungskonzeptes liegt ein entsprechend mit dem Büro [Name] verhandeltes Honorarangebot (s. Anlage 1) mit folgenden wesentlichen Eckdaten vor:

Grundlage: Kostenberechnung
Umbauzuschlag: 20 % auf Gesamthonorar (Sanierung im Bestand)

Honorarzone III, Mindestsatz
§ 43 HOAI, Leistungsbild Ingenieurbauwerke:
                                               
LPH1        Grundlagenermittlung                   0 %        (2 %)
LPH2        Vorplanung                                   0 %        (20 %)
LPH3        Entwurfsplanung                        25 %        (25 %)
LPH4        Genehmigungsplanung                   0 %        (5 %)
LPH5        Ausführungsplanung                15 %        (15 %)
LPH6        Vorbereitung der Vergabe                13 %        (13 %)
LPH7        Mitwirkung bei der Vergabe          4 %        (4 %)
LPH8        Bauoberleitung                        15 %        (15%)
LPH9        Objektbetreuung                          1 %        (1%)

Summe                                        73 %        (100 %)

Örtliche Bauüberwachung:        2,5 % der AK nach Kostenberechnung zzgl. Umbauzuschlag
Nebenkostenpauschale: 5 % (Ansatz üblich für auswärtiges Büro)

Stundensätze:        85,00 €        Auftragnehmer
                       75.00 €        angestellter Ingenieur
                       65,00 €        weitere Mitarbeiter
                       zzgl. MwSt.

Besondere Leistungen: z.B. Nachtragsprüfung nach Aufwand zu den angebotenen Stundensätzen.

Die Pauschalen und Stundenlohnansätze sind branchenüblich, sodass der Auftrag erteilt werden kann. Aufgrund der bereits abgerechneten Vorleistung von [Name] in Höhe von rd. 12.000 € netto können die LPH 1 und LPH 2 (Wert rd. 14.000 € netto) entfallen, sodass von einem Kostenvorteil von rd. 2000 € für die Kommunalwerke ausgegangen werden kann.

Das Büro [Name] ist seit vielen Jahren als zuverlässiges und kompetentes Büro im Bereich Abwasser bekannt. Weitere Details können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag für Ingenieurleistungen wie im Sachvortrag beschrieben an das Ing. Büro [Name] aus Planegg zu erteilen.

Der Maßnahmenteil Straßenentwässerung wird dem Markt Kaufering im Jahr 2019 in Rechnung gestellt (s. Anlage 2). Die Kosten der Sanierung der Straßenentwässerung sind im Jahr 2019 bei den entsprechenden Haushaltsstellen vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Zuwendung für Motettenchor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2018 ö 5

Sachverhalt Bürger

Der Verein „Motettenchor Kaufering e.V.“ unter der Leitung von [Name] wird im November 2018 anlässlich seines 40-jährigen Bestehens das „Deutsche Requiem“ für Chor und Orchester von Johannes Brahms aufführen.

Der Verein bittet mit Schreiben vom April 2018 um die Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der Veranstaltung.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2018 wurde für den Mottenchor 3.000.- € eingestellt.

Die geplante Aufführung ist, mit ca. 200 Mitwirkenden, in seiner Dimension für Kaufering einmalig und in kultureller Hinsicht von großer Bedeutung. Eine Aufführung in dieser Art und diesem Umfang wird nach Aussage des Vereins voraussichtlich in diesem Jahr zum letzten Mal stattfinden.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 20.000 € und werden komplett über Spenden von Privatleuten, Institutionen und Eintrittsgeldern finanziert.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat gewährt für die Durchführung der Aufführung des „Deutschen Requiems“ von Johannes Brahms dem Verein „Motettenchor Kaufering e.V.“ einen Zuschuss in Höhe von 3.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Fraktionsübergreifender Antrag der MGR-Fraktionen CSU, SPD und UBV zur Beantragung einer Abstimmung über die Dauer und thematische Ausgestaltung einer MGR-Klausur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2018 ö 6

Sachverhalt Bürger

Auf Vorschlag der 1. Bürgermeisterin wurde im Anschluss an die MGR-Sitzung vom 17.04.2018 über eine beabsichtigte MGR-Klausur unterrichtet. Die Klausur war für den 06. + 07. Juli terminiert, sollte im Haus der Bayerischen Landwirtschaft in Herrsching und unter Hinzuziehung einer externen Moderation mindestens folgende Themen umfassen:

Städtebauliche Themen:
 Standortfrage für den Neubau des Feuerwehrhauses und Umgebungsplanung
 Kinderhaus Don Bosco: Neubau oder Sanierung
 Geschosswohnungsbau an der Berliner Allee, KommWVP und Bayrisches

Wohnungsbauprogramm
 Projektplanung, Priorisierung und zeitliche Terminierung

Haushaltskonsolidierung:
 Freiwillige Leistungen: Überprüfung der Ausgaben als auch der fehlenden Einnahmen
 Überprüfung und Anpassung der Gebührenordnung inclusive Kindergärten

Infolge einzelner Einwendungen (außerhalb der MGR-Sitzung) gegen die Dauer und Kosten der Klausur wurde der MGR in der Sitzung vom 09.05. von der 1. Bürgermeisterin darüber informiert, dass die Klausur nun nur eintägig mit reduzierter Themenauswahl stattfinden solle.

Weiter wurde mitgeteilt, dass die Teilnahme aus “formalen Gründen” freiwillig sei und damit nur formlos eingeladen werde und die Klausur nicht öffentlich stattfinden solle.

Aus der anschließenden Diskussion im MGR ergab sich ein Stimmungsbild, dass diese nun angedachte reduzierte Konzeption einer Klausur nicht die Erwartungshaltung der Mehrheit der MGR-Mitglieder erfüllt. Mit diesem Antrag soll nun ein Mehrheitsbeschluss herbeigeführt werden.

Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen gem. §25 der GO des MGR Kaufering eine Abstimmung im Marktgemeinderat über die Durchführung einer Marktgemeinderatsklausur zu den Punkten:
 Dauer
 Tagungsort
 Themen
 öffentlich od. nicht öffentlich
 Moderation
 Kostenersatz

Hierzu erfolgt seitens der Antragsteller folgender Beschlussvorschlag:

Der MGR spricht sich für die Durchführung einer zweitägigen Klausur aus. Die Klausur soll mindestens die im ersten Ansatz gewählten Themengebiete umfassen und öffentlich sein.
Zudem soll über die im Anhang beigefügte Thematik zur Organisation der MGR-Arbeit beraten werden.

Für die Klausur wird ein Tagungsort außerhalb von Kaufering bevorzugt.
Für die städtebaulichen Themen wird eine Moderation begrüßt.

Zur Reduzierung der Kosten beschließt der MGR eine Änderung der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Die Regelung zur Entschädigung für ehrenamtliche Marktgemeinderäte ist dahingehend zu ergänzen, dass max. alle 24 Monate für eine ein- oder mehrtägige Klausur ab einer Dauer/Abwesenheit von mehr als 8 Stunden/Tag eine pauschale Spesenvergütung von 25,-€ pro Tag gewährt wird.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung einer zweitägigen Tagung. Die Tagung soll mindestens folgende Themengebiete umfassen:
 Standortfrage für den Neubau des Feuerwehrhauses und Umgebungsplanung
 Kinderhaus Don Bosco: Neubau oder Sanierung
 Geschosswohnungsbau an der Berliner Allee, KommWVP und Bayrisches

Zudem soll über die Thematik zur Organisation der Marktgemeinderatsarbeit beraten werden.
Für die Tagung wird ein Tagungsort außerhalb von Kaufering bevorzugt.
Für die städtebaulichen Themen wird eine Moderation begrüßt.
Es werden ausreichend fundierte Unterlagen spätestens 14 Tage vor der Tagung zugestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Beschluss Bürger 2

Zur Reduzierung der Kosten für Tagungen beschließt der Marktgemeinderat im Rahmen der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts die Entschädigung für die Teilnahme an Tagungen zu regeln.

Die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Fassung vom 07.05.2014 wird daher unter § 3 (Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung) durch einen neuen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt und neu erlassen:

(3) Für die Teilnahme an einer max. alle 24 Monate stattfindenden ein- oder mehrtägigen Tagung erhalten die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder ab einer Dauer von mindestens 4 Stunden/Tag eine pauschale Spesenvergütung von 25,00 € pro Tag.

Die bisherigen Absätze 3 und 4 erhalten die neue Nummerierung (4) und (5).

Die neue Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts tritt zum 01.07.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Fassung vom 07.05.2014 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2018 ö 7

Sachverhalt Bürger

Keine Veröffentlichung

Datenstand vom 21.09.2018 10:08 Uhr