Datum: 10.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 22:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Änderung der "Geschäftsordnung für den Klimaschutz" des Marktes Kaufering
3 Vorlage der Jahresrechnung 2017
4 Generalsanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus; Beschluß
5 Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten Don Bosco; Beschluß
6 Entwicklung des Wohngebietes "Lechfeldwiesen V"
7 Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Kaufering (Friedhofssatzung) - Neufassung
8 Bücherei des Marktes Kaufering; Neufassung Benutzungsordnung
9 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2018 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Änderung der "Geschäftsordnung für den Klimaschutz" des Marktes Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Seit 2015 nimmt der Markt Kaufering am European Energy Award (eea) teil.
Der eea ist ein Programm zur Planung und Realisierung energie- und klimaschutzpolitischer Ziele und Maßnahmen in Kommunen.

Im Mittelpunkt des eea-Programms steht das Energieteam, um die Güte des Qualitätsmanagementsystems zu gewährleisten. Dieses Energieteam sollte mindestens drei Mal jährlich tagen. Um dem Klimaschutz einen höheren Stellenwert zu geben, wurde das Energieteam in der Sitzung vom 11.07.2018 in den Klimaschutzbeirat umbenannt und eine Geschäftsordnung zur Abstimmung gebracht.

Diese Geschäftsordnung sieht vor, dass zwei VertreterInnen aus der Bevölkerung des Marktes Kaufering dem Klimaschutzbeirat angehören sollen. Mögliche Interessenten können sich dafür beim Markt Kaufering melden, daraufhin wird eine BewerberInnenliste erstellt. Der Marktgemeinderat wird über die jeweiligen Personen abstimmen.

In der Marktgemeinderatssitzung vom 20.09.18, in der sich 3 Bewerber vorstellten, bestand Einigkeit darüber, dass die „Geschäftsordnung für den Klimaschutz des Marktes Kaufering“ dahingehend geändert wird, dass aus der Bürgerschaft Kaufering bis zu drei VertreterInnen benannt werden können.

In der Sitzung vom 20.09.2018 haben sich drei Bürger aus Kaufering vorgestellt, die beim Klimaschutzbeirat mitwirken möchten:
a)        Herr Michael Dahme, Donaustr. 1, 86916 Kaufering
b)        Herr Michael Hirschberger, Donaustr. 1a, 86916 Kaufering
c)        Herr Lutz Krey, Florianstr. 8, 86916 Kaufering

Beschluss Bürger

1)        Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des § 3 Abs. 1 8. Spiegelstrich der Geschäftsordnung für den Klimaschutz des Marktes Kaufering mit folgender Änderung:
  • bis zu drei Vertreter/innen aus der Bevölkerung des Marktes Kaufering“.
2.)        Der Marktgemeinderat beschließt, dass
a) Herr Michael Dahme, Donaustr. 1, 86916 Kaufering
b) Herr Michael Hirschberger, Donaustr. 1a, 86916 Kaufering
c) Herr Lutz Krey, Florianstr. 8, 86916 Kaufering
als Vertreter der Bevölkerung des Marktes Kaufering in den Klimaschutzbeirat aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2018 ö 3

Sachverhalt Bürger

Das Jahresergebnis 2017 kann durchwegs als gut bezeichnet werden. Zusammenfassend ist festzustellen:

1)        Verwaltungshaushalt

a)        Einnahmen
Es ergaben sich Mehreinnahmen in Höhe von 935 T€. Davon entfielen auf die Einkommensteuer 341 T€, die Gewerbesteuer 260 T€ und auf Zuwendungen 210 T€. Die detaillierte Übersicht ist auf Seite 5 des beigefügten Rechenschaftsberichts abgedruckt.

b)        Ausgaben
Die Ausgaben lagen ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt noch ca. 566 T€ unter dem Ansatz. Dies betraf vor allem die Ausgaben für den Unterhalt der Grundstücke (-533 T€), Aufwendungen von Bediensteten incl. FFW (-100 T€), Geschäftsausgaben (-176 T€) und Personalkosten (-57 T€). Mehrausgaben von 288 T€ betrafen die Gewerbesteuerumlage aufgrund der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

c)        Zuführung zum Vermögenshaushalt
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug rund 2,7 Mio. €, das sind 1,5 Mio. € mehr als geplant. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung verbleiben noch 1,8 Mio. € an zusätzlichen Mitteln zur Deckung der Investitionen im Vermögenshaushalt.

2)        Vermögenshaushalt

a)        Einnahmen
Weniger Einnahmen wurden in Höhe von 309 T€ aus noch offenen Zuweisungen verzeichnet. Aufgrund der Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 2,7 Mio. € konnte auf die geplante Entnahme aus den Rücklagen zu einem erheblichen Teil verzichtet werden. Es wurden 1,9 Mio. weniger aus den Rücklagen benötigt als geplant.

b)        Ausgaben
Verschiedene Beschaffungen für bewegliches und unbewegliches Vermögen wurden zurückgestellt, sodass hierfür 421 T€ weniger ausgegeben wurden. Für Bauinvestitionen wurde der Ansatz um 258 T€ unterschritten. Insgesamt blieben die Ausgaben um knapp 700 T€ unter Plan.

3)        Rücklagen
Die allgemeinen Rücklagen reduzierten sich von 4,8 auf 4,1 Mio. €.

4)        Schulden
Die Schulden betrugen zum 31.12.2017 auf 10,8 Mio. €. (Vorj. 11,7 Mio. €). Der jährliche Schuldendienst beträgt unverändert 1,1 Mio. €.

5)        Kassenlage
Ein Kassenkredit wurde nicht in Anspruch genommen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Schulden um die jährliche Tilgung gesunken sind. Die Rücklagen haben sich zwar verringert, bilden aber noch ein erfreulich hohes Polster. Somit ergibt sich insgesamt eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von 1,9 Mio. €. Damit wurde die finanzielle Basis für die im Finanzplan vorgesehenen Projekte verbessert. Trotzdem ist die Fortsetzung eines Sparkurses mit Augenmaß geboten.

Zur ausführlicheren Information verweise ich auf den beigefügten Rechenschaftsbericht.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss, die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Generalsanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2018 ö 4

Sachverhalt Bürger

In der Sitzung des Marktgemeinderats am 05.07.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat Kaufering befürwortet den Neubau eines Feuerwehrhauses an einem neuen, geeigneten Standort.
Bei der Neubauvariante ist durch die Förderung der Regierung von Oberbayern und dem möglichen Verkauf des Grundstückes ein hoher Grad einer Refinanzierung möglich.

Darüber hinaus sollte die Verwaltung die baurechtlichen und städtebaulichen Voraussetzungen  für die drei potentiellen Grundstücke abklären

  1. Alter Trainingsplatz östliche der Mittelschule (FlNr. 1564/3)
  2. Wertstoffplatz an der Bayernstraße (FlNr. 20119)
  3. Platz nördlich des Biomasse-Heizkraftwerks (FlNr. 1927)

Nach Durchsicht des Protokolls dieser Sitzung und der Beurteilung der diesem Beschluss zu Grunde liegenden Berechnungen sowohl des beauftragten Ingenieurbüros als auch des damals amtierenden Bürgermeisters erschienen uns diese als nicht realistisch, so dass wir eine Neubeurteilung der Situation für sinnvoll hielten, da es sich um öffentliche Gelder handelt.

In der Tagung am 29.09.2018 wurden von der Verwaltung Planungsunterlagen über die Erweiterung/Sanierung des Feuerwehrhauses am bestehenden Standort inklusive eines Kostenvergleichs zu einem Neubau vorgelegt.

Aus der derzeitigen Faktenlage und den Diskussionsergebnissen der Tagung schlagen wir diesbezüglich folgendes Vorgehen vor:

  • Die Prüfung einer Sanierung und Erweiterung am bestehenden Standort soll weitergeführt werden.
  • Das Feuerwehrkonzept soll landkreisweit überprüft werden mit dem Ziel, ggf. den Umfang bzw. die technische Ausstattung am Standort zu reduzieren.
  • Die Planung soll grundsätzlich auf Möglichkeiten der Kosteneinsparung überprüft werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Tiefgarage entfallen kann.

Beschluss Bürger 1

a)        Die Prüfung einer Sanierung und Erweiterung am bestehenden Standort soll weitergeführt werden.
b)        Das Feuerwehrkonzept soll landkreisweit überprüft werden mit dem Ziel, ggf. den Umfang bzw. die technische Ausstattung am Standort zu reduzieren und dadurch Fahrgassen einzusparen.
c)        Die Planung soll grundsätzlich auf Möglichkeiten der Kosteneinsparung überprüft werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Tiefgarage entfallen kann.
d)        Mit der daraus resultierenden Vertiefung der Vorstudie soll das Architekturbüro [Name] aus Kaufering auf Stundenbasis weiter beauftragt werden. Zur Klärung der immissionsschutzrechtlichen Belange ist es zusätzlich notwendig, einen Gutachter einzubinden. Mit den Arbeiten soll das Büro [Name] aus Kaufering beauftragt werden. Die Kosten der Vorstudie werden derzeit auf insgesamt 40.000 € begrenzt. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 13000.942000 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12

Beschluss Bürger 2

über den Ergänzungsantrag des Herrn Sascha Kenzler in Verbindung mit CSU/Bürgerblock, SPD, GAL/Bündnis90, Parteilos und UBV:
a)        Die Prüfung einer Sanierung und Erweiterung am Standort soll weitergeführt werden. Sie ist um die Varianten einer Neubau-Lösung, einer umfangreichen Mängelbeseitigung im Bestand bzw. einer abschnittsweisen Sanierung zu ergänzen.
b)        Dazu soll eine Kommission „Feuerwehr“ mit 6 Vertretern des PlanAus, 3 Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Kaufering, 1 Vertreter der Kreisbrandinspektion sowie 2 Vertreter der Verwaltung gebildet werden. Ggf. bedarfsgerechte Hinzuziehung von Sachverständigen.
c)        Die Planung soll grundsätzlich auf Möglichkeiten der Kosteneinsparung überprüft werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Tiefgarage entfallen kann.
d)        Vor der Freigabe weiterer Finanzmittel für Planungs- und Gutachterkosten, die über die Kosten des bisherigen Punktes d) hinausgehen, sind dem MGR die finanziellen Spielräume unter Einbeziehung der bekannten Großprojekte bis spätestens Ende des Jahres vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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5. Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten Don Bosco; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2018 ö 5

Sachverhalt Bürger

In der Tagung des Marktgemeinderates am 29.09.2018 wurde ein Konzept zur Generalsanierung und Erweiterung des Kinderhauses Don Bosco vorgelegt.

Auf Grundlage der stattgefundenen Diskussion schlagen wir vor, dass der Kindergarten Don Bosco generalsaniert und bedarfsgerecht erweitert wird.

Die aktuelle Bedarfsberechnung zeigt in Kaufering den Bedarf für zwei weitere Krippengruppen, wenn der Markt Kaufering eine Betreuungsquote von knapp 50 % erreichen möchte.

Die aktuelle Planung am Kindergarten Don Bosco berücksichtigt bereits die Möglichkeit zu der bestehenden Krippengruppe eine weitere Krippengruppe zu realisieren. Die Kosten wurden für die Generalsanierung und Erweiterung mit einer Krippengruppe auf rd. 1,98 Mio. € beziffert. Eine weitere Krippengruppe kann im Norden für rd. 337.000 € angefügt werden.

Es ist daher vorgesehen, den Kindergarten Don Bosco mit zwei Krippengruppen zu erweitern. Eine weitere noch fehlende Krippengruppe kann ggf. im Kindergarten St. Johann implementiert werden.

Beschluss Bürger

a)        Die Verwaltung wird beauftragt, die Generalsanierung und Erweiterung des Kindergarten Don Bosco entsprechend der vorgestellten Planung weiter auszuarbeiten und einen Zuwendungsantrag zu stellen.
b)        Die Verwaltung wird weiter beauftragt, alle baurechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.
c)        In den Planungen und im Zuwendungsantrag ist der Neubau einer zweiten Krippengruppe zu berücksichtigen.
d)        Mit den weiteren Planungen soll das Architekturbüro Gradl beauftragt werden. Bei HHSt. 46405.942000 stehen noch ungebundene Mittel in Höhe von 299.413,63 € zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Entwicklung des Wohngebietes "Lechfeldwiesen V"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2018 ö 6

Sachverhalt Bürger

In der Tagung des Marktgemeinderats am 28.09.18 wurde grundsätzlich über die Entwicklung des Wohngebiets Lechfeldwiesen V diskutiert, insbesondere über die möglichen Fördermodelle.

Leider kann kein eindeutiges Ergebnis aus den Diskussionen abgeleitet werden, das das weitere Vorgehen in diesem Thema erkennen lässt.
Insgesamt glauben wir jedoch ablesen zu können, dass die generelle Meinung vorherrscht, dass im Rahmen des vorgesehenen Baugebiets Lechfeldwiesen V Wohnungen errichtet werden sollen, die dann zu bezahlbaren Mieten sozialverträglich belegt werden.
Über eine Festlegung der Umsetzungsmöglichkeit dieser Maßgabe oder eine Variation der verschiedenen Modelle herrscht jedoch noch keine abschließende Klarheit.

Ein Wunsch der anwesenden Gemeinderäte war die Vorstellung von Referenzprojekten, die in anderen Gemeinden zur Förderung der Schaffung sozialverträglichen Wohnraums realisiert werden oder wurden.

Am 10.10.2018 wird Bürgermeister Lutzenberger aus Utting zu seinem Referenzprojekt „Schmucker-Areal“ referieren.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, im Rahmen des Baugebiets Lechfeldwiesen V einen Teil der Wohnungen so zu errichten, dass diese zu bezahlbaren Mieten sozialverträglich belegt werden können. Im Fokus stehen derzeit die Förderprogramme Komm WFP und EOF. Die Möglichkeit eines „Einheimischen-Modells“ wird überprüft.
Die Finanzierbarkeit wird überprüft. Eine Empfehlung für die konkrete Umsetzung wird im Planungsausschuss erarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Kaufering (Friedhofssatzung) - Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Die bisher gültige Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Kaufering (Friedhofssatzung) stammt vom 06.08.1991 und wurde letztmals mittels Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Kaufering vom 21.01.2004 geändert.

Vorgesehen ist nunmehr die gültige Friedhofssatzung außer Kraft zu setzten und stattdessen in grundlegend überarbeiteter Form neu zu erlassen.

Auf Basis eines Satzungsmusters des Bayerischen Gemeindetages wurde daher ein Entwurf für eine neue Friedhofssatzung, angepasst an die aktuellen Gegebenheiten der Kauferinger Friedhöfe, erarbeitet. Der Entwurf liegt den Marktgemeinderäten als Grundlage für die Beschlussfassung vor. Dabei sind die für Kaufering aufgenommenen Ergänzungen bzw. Änderungen grau unterlegt dargestellt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Kaufering (Friedhofssatzung) in der vorgelegten Fassung einschließlich der in dieser Sitzung festgelegten Änderungen als Satzung.
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Kaufering vom 06.08.1991, zuletzt geändert mit Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Kaufering vom 21.01.2004, außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bücherei des Marktes Kaufering; Neufassung Benutzungsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Die Benutzungsordnung für die Bücherei des Marktes Kaufering ist ursprünglich mit Beschluss vom 05.05.1998 zum 01.01.1999 in Kraft getreten. Seither wurden lediglich redaktionelle Anpassungen, die keine inhaltliche Änderung der Benutzungsordnung nach sich zogen, durchgeführt.
Die Benutzungsordnung der Bücherei soll nunmehr in einer grundlegend überarbeiteten Fassung neu erlassen werden.

Insbesondere das Inkrafttreten der neuen Datenschutzverordnung ist ausschlaggebend für die Überarbeitung.
Zusätzlich muss den Kunden ein Informationsblatt zur Benutzungsordnung zur Verfügung gestellt werden. Beides ist von der Datenschutzbeauftragten abgesegnet.

Den Marktgemeinderäten liegt ein Entwurf für eine neue Benutzungsordnung und das vorgenannte Informationsblatt als Grundlage für die Beschlussfassung vor.
Der Entwurf basiert auf einem Satzungsmuster des Deutschen Bibliotheksverbands.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Benutzungsordnung für die Bücherei des Marktes Kaufering einschließlich der in dieser Sitzung festgelegten Änderungen als Satzung. Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 05.05.1998 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2018 ö 9

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 14.12.2018 10:26 Uhr