Datum: 20.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 13.06.2018 und vom 11.07.2018
3 Auswahl Bürger für Klimaschutzbeirat
4 Tempo 30 im Dorf (20.09.2019: TOP wurde zu Beginn der Sitzung von der TO abgesetzt)
5 Vorstellung Projektliste 2019
6 Sportanlagen am Sportzentrum; Vergaben
7 Friedhof-West; Neugestaltung zwischen den Grabreihen; alter Teil Nord
8 Bauantrag, Fl.Nr. 185, Nähe Leitenbergstraße, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
9 Errichtung eines Parkhauses/Parkdecks am Bahnhof Kaufering
10 verschiedene Tiefbauarbeiten; Vergaben
11 Mittagsbetreuung Franz-Senn-Weg; Abriss ehemaliges FCK-Gebäude; Vergabe
12 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 13.06.2018 und vom 11.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2018 und vom 11.07.2018 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 9. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.06.2018 und das Protokoll der 10. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.07.2018, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Auswahl Bürger für Klimaschutzbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 3

Sachverhalt Bürger

Seit 2015 nimmt der Markt Kaufering am European Energy Award (eea) teil.
Der eea ist ein Programm zur Planung und Realisierung energie- und klimaschutzpolitischer Ziele und Maßnahmen in Kommunen.

Im Mittelpunkt des eea-Programms steht das Energieteam, um die Güte des Qualitätsmanagementsystems zu gewährleisten. Dieses Energieteam sollte mindestens drei Mal jährlich tagen. Um dem Klimaschutz einen höheren Stellenwert zu geben, wurde das Energieteam in der Sitzung vom 11.07.2018 in den Klimaschutzbeirat umbenannt und eine Geschäftsordnung zur Abstimmung gebracht.

Diese Geschäftsordnung sieht vor, dass zwei VertreterInnen aus der Bevölkerung des Marktes Kaufering dem Klimaschutzbeirat angehören sollen. Mögliche Interessenten können sich dafür beim Markt Kaufering melden, daraufhin wird eine BewerberInnenliste erstellt. Der Marktgemeinderat wird über die jeweiligen Personen abstimmen.

Für den Klimaschutzbeirat liegen drei Bewerbungen vor.

Es werden sich heute vorstellen:

Herr [Name], Donaustr. 1, 86916 Kaufering
Herr [Name], Donaustr. 1a, 86916 Kaufering
Herr [Name], Florianstr. 8, 86916 Kaufering

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4. Tempo 30 im Dorf (20.09.2019: TOP wurde zu Beginn der Sitzung von der TO abgesetzt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 4

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 27.09.2017 legte sich der Marktgemeinderat die Verpflichtung auf, über die Umsetzung der Einführung von Tempo-30-Zonen östlich des Lechs (Dorf) in den Jahren 2018/2019 zu beschließen. Hier soll vorher im Gremium über mögliche Durchgangsstraßen entschieden werden.

Grundlage für die Errichtung einer Tempo-30-Zone, die durch Zeichen 274.1 Anlage 3 der StVO ausgewiesen ist, ist § 45 Absatz 1c StVO.

Der Markt Kaufering als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts ist zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet. Grundsätzlich steht dem Markt Kaufering ein Ermessensspielraum zu, ob eine Tempo-30-Zone errichtet werden soll. Hier kann sich der Markt auf bestimmte Zwecke wie z.B. Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen stützen.  

Die Einrichtung einer geschwindigkeitsbeschränkten Zone darf niemals den Zielen von  § 45 Absatz 1 StVO (Sicherheit und Ordnung des Verkehrs) widersprechen. Auch setzt die Anordnung von Tempo-30-Zonen nach § 45 Absatz 9 Satz 1 voraus, dass die Maßnahme aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Bei der Frage, welche Straßen miteinbezogen werden dürfen, reduziert sich das Entscheidungsermessen bei bestimmten Straßentypen jedoch auf Null. Darunter fallen auch „weitere Vorfahrtsstraßen“, also Straßen, die mit Zeichen 306 zu Vorfahrtsstraßen erklärt sind.
 

Auch aus § 39 Absatz 1a StVO ergibt sich, dass mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) innerhalb geschlossener Ortschaften nur abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) zu rechnen ist.


Somit dürfen folgende Straßen  nicht miteinbezogen werden:
1.        die LL 22 (Brückenring und die Verlängerung Epfenhausener Straße) als „Kreisstraße“ iSv § 45c Abs.1 Satz 2 StVO(Vorfahrtsstraße und Tempo 50)

2.        der übrige Brückenring als „weitere Vorfahrtsstraße“ iSv § 45c Abs.1 Satz 2 StVO(Vorfahrtsstraße und Tempo 50).
3.        die Scheuringer Straße als „weitere Vorfahrtsstraße“ iSv § 45c Abs.1 Satz 2 StVO (Vorfahrtsstraße und Tempo 50).

4.        der Abschnitt „Brückenring“ vor der „alten Schule/ Kindergarten“. Hier ist die Anordnung einer innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO möglich (Vorfahrtsstraße und Tempo 30). Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Für alle übrigen Straßen kann eine Tempo-30-Zone angeordnet werden.

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5. Vorstellung Projektliste 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 5

Sachverhalt Bürger

Zum Antrag der Fraktionen CSU, SPD und UBV vom 30.05.2018 „Organisation der MGR-Arbeit“ bietet die Verwaltung im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten folgendes Vorgehen an:

A. Allgemeines Vorgehen

1. Projektliste:
Der Kämmerer erstellt auf Basis des Finanzplans für den MGR eine Projektliste für Projekten mit „entsprechender Bedeutung“, also Projekte mit einem Volumen von ca. 100.000 € und mit einer von der Verwaltung vorgegebenen Priorisierung.
In der Regel wird die Projektliste im September erstellt und dient auch der Vorbereitung des MGR auf den Rechnungsprüfungsausschuss und die Haushaltverhandlungen.
Er enthält daneben einen Bericht über den Status der Projekte des vergangenen Jahres.

2. Entscheidungsmatrix
Die geforderten Entscheidungsmatrizen sind derzeit leider nicht möglich. Hier zählen wir auf die Eigeninitiative und das Engagement des MGR.

3. Zweck der Fraktionssprechersitzungen
Anhand der Tagesordnung entscheiden die Fraktionssprecher mit der Bürgermeisterin in der Fraktionssprechersitzung, ob ein Punkt von der Tagesordnung genommen wird und/oder in einen Ausschuss verwiesen wird.

4. Anfragen
Die Antworten zu den Anfragen gehen von den einzelnen Abteilungen ans Vorzimmer/Bürgermeisterin und werden von ihr in der nächsten Sitzung bei „Bekanntmachungen“ verlesen und protokolliert.

5. Interner Zeitplan
3 Wochen vor MGR-Sitzung (Mittwoch): Tagesordnung wird geschlossen
2 Wochen vor der MGR-Sitzung (Mittwoch): Beschlussvorlagen ans Vorzimmer
Freitag 2 Wochen vor der MGR-Sitzung: Tagesordnung und Beschlussvorlagen werden an die Fraktionssprecher versandt
Dienstag 1 Woche vor der MGR-Sitzung: Fraktionssprechersitzung
Mittwoch eine Woche vor der MGR-Sitzung: Tagesordnung und Beschlussvorlagen werden an alle Mitglieder des MGR versandt.

B. Projektliste für 2019
Im Anhang

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6. Sportanlagen am Sportzentrum; Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 6

Sachverhalt Bürger

1. Reinigung Kunstrasenplatz und Minispielfelder (freihändige Vergabe VOB/A)

Vergabe an Fa. [Name]        Minispielfelder          3.255,84 €
                               Kunstrasenplatz        24.724,21 €

Gesamtkosten: 27.980,05 €

Reinigung Minispielfelder:        professionelle Erstreinigung und Nachgranulierung nach rd. 7 Jahren Betrieb (Grundpflege erfolgt hausintern)

Hauptspielfeld:        Grundpflege hausintern
       Intensivreinigung (2-jährlich), Kosten ca. 5.000 €
       Intensivreinigung und Nachgranulierung erstmalig nach 10 Jahren
Vergleichsangebot: 1

2. Sanierung der Ballfangzäune (beschränkte Ausschreibung VOB/A)

Submission am 13.09.2018

Beschluss Bürger 1

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Reinigung des Kunstrasenplatzes und der Minispielfelder an die Fa. [Name] zu einem Angebotspreis von 27.980,05 € als wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 2

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, die Sanierung bzw. Verstärkung der Ballfangzäune an die Firma [Name] aus Prittriching in Höhe von EUR 44.764,23 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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7. Friedhof-West; Neugestaltung zwischen den Grabreihen; alter Teil Nord

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 7

Sachverhalt Bürger

Die Thuja-Hecken im Friedhof-West haben sich inzwischen so ausgebreitet, dass sie nicht mehr zurückgeschnitten werden können. Die Grabsteine werden größtenteils von der Hecke umschlossen, sodass im Bereich aufgelöster Gräber große Löcher entstanden sind und Nachpflanzungen nicht erfolgreich durchgeführt werden können.

Die Hecken sollen daher gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungsausschusses vom 20.06.2018 entfernt und die Bereiche zwischen den Gräbern zunächst als Rasen angelegt werden. Die bestehenden Bäume sollen erhalten bleiben. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Maßnahme eine offenere und freundlichere Friedhofsgestaltung erreicht wird ohne aufwändige Heckenpflege.

Neue Heckenpflanzungen sind nicht vorgesehen, können aber auf Wunsch des Marktgemeinderates jederzeit nachgepflanzt werden. Ggf. wird im Jahr 2019 eine Planungsausschusssitzung für das weitere Vorgehen stattfinden.

Die Arbeiten sollen hausintern über den Bauhof nach Allerheiligen abschnittweise beginnen. Lohnkosten werden intern verrechnet. Es verbleiben Kosten für Baggermiete, Entsorgung und Humus, die sich mit rd. 8.000 € auf der Haushaltsstelle 75000.51000 niederschlagen.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme hausintern durchzuführen. Auf Haushaltsstelle 75000.510000 im Unterkonto 03 stehen ungebundene Mittel in Höhe von 44.547 € zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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8. Bauantrag, Fl.Nr. 185, Nähe Leitenbergstraße, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Bauvorhaben:         Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage                
Bauort:                     Fl.Nr. 185, Nähe Leitenbergstraße 36, 86916 Kaufering
Bauherr:                 [Name]

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“.
Zur Sicherung der Planungsziele wurde vom Marktgemeinderat am 16.03.2016 der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“ beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist seit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft.

Nach § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „“Unterdorf-Ost“, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Öffentliche Belange liegen vor, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung, bzw. der beabsichtigten Planungsziele durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.
Da das Bauvorhaben in der vorliegenden Fassung den genannten Planungszielen nicht widerspricht, kann aus Sicht der Verwaltung eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. 3 § Abs. 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“, der Erteilung einer Ausnahme für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 185, Nähe Leitenbergstraße, zuzustimmen.

Das Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Errichtung eines Parkhauses/Parkdecks am Bahnhof Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 9

Sachverhalt Bürger

Am Bahnhof Kaufering soll auf Initiative des Landkreises Landsberg die Parksituation durch die Errichtung eines Parkhauses oder Parkdecks nachhaltig gelöst werden. Die Maßnahme kann lt. Hr. Landrat Eichinger nur als Gemeinschaftsmaßnahme durchgeführt werden. Am 18.09.2018 wird der Top grundsätzlich im Kreisausschuss behandelt. Das Ergebnis kann daher erst während der Sitzung bekannt gegeben werden.  

a) Sachvortrag im Kreisausschuss am 18.09.2018:

An den Bahnhöfen in Kaufering und Geltendorf hat sich die Parkraumsituation in den letzten Jahren trotz der Erweiterungen der P+R Bereiche verschärft. Da die verfügbaren Parkflächen gegrenzt sind, ist die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen nur durch die Errichtung von Parkhäusern/Parkdecks möglich.

Die Struktur- und Verkehrskommission hat in ihrer Sitzung am 12.07.2018 hier eine Aufgabenstellung auch des Landkreises gesehen und Initiativen des Landkreises zur Errichtung von Parkhäuser/Parkdecks befürwortet.

Am 3.8.2018 fand ein erstes Abstimmungsgespräch mit den betroffenen Gemeinden statt. Sowohl die Bürgermeisterin von Kaufering als auch der Bürgermeister von Geltendorf stehen einem solchem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings ist die Gemeinde Geltendorf nicht im Eigentum des nördlichen P+R Parkplatzes. Ein Kaufinteresse wurde zwar mittlerweile bei der Deutschen Bahn Immobiliengesellschaft geltend gemacht. Ein möglicher Verkauf werde aber nach Mitteilung der Bahn noch dauern, da bahnintern noch diverse Prüfungen erforderlich seien.

Einzelheiten der Realisierung, insbesondere mögliche Bauweise, Bauträgerschaft, Betrieb, Kosten, Finanzierung und die Frage der Refinanzierung über Gebühren bedürfen noch weiterer Ermittlungen und Abstimmungen.

Nach den Zuwendungsrichtlinien des Freistaates werden solche Projekte derzeit mit bis zu 80 % bei einer Kostenobergrenze von 11.000 €/Pkw Stellplatz gefördert.

Es wurde mit den Gemeinden vereinbart, zunächst in den jeweiligen Gremien unverbindliche Grundsatzbeschlüsse für weitere Aktivitäten zu fassen.

b) Beschlussvorschlag im Kreisausschuss am 18.09.2018:

Der Kreisausschuss befürwortet weitere Aktivitäten des Landkreises mit dem Ziel der Errichtung von Parkhäuser/Parkdecks an den Bahnhöfen in Kaufering und Geltendorf.

c) Situation im Markt Kaufering

Der Markt Kaufering ist Eigentümer der bestehenden Parkplätze sowohl auf der Südseite als auch auf der Nordseite. Auf der Nordseite wird die Entwicklung eines Parkhauses seitens der Verwaltung nicht befürwortet, da die vorhandenen Flächen nicht geeignet scheinen und ein Parkhaus zusätzlichen Verkehr in die Wohngebiete ziehen könnte.

Auf der Südseite des Bahnhofs ist ein Parkhaus bzw. Parkdeck bereits seit einigen Jahren in den Projektplanungen des Marktes Kaufering gelistet und ist derzeit mit niedriger Priorität im Jahr 2021 eingestellt.

Nachfolgend ein kurzer Überblick über die derzeitige Parksituation auf der Südseite:

  • 303 Stellplätze auf der Südseite, Baujahr 1997 => Zweckbindung bis 2022
  • 186 provisorische Parkplätze, Baujahr 2012 => keine Zweckbindung
  • 42 Fahrradstellplätze Südseite zzgl. Freie Überdachung z.B. für Roller

Auf der Südseite sind zu Spitzenzeiten momentan bis zu 60 Wildparker zu verzeichnen. Der Wegfall von Ausweichplätzen im Bereich des Neubaus „[Name]“ hat die Situation weiter verschärft. Neben zusätzlichen PKW-Stellplätzen sind auch rd. 20-30 zusätzliche Fahrradabstellplätze notwendig.

Unter zu Grunde Legung der Entwicklung der letzten Jahrzehnte sind die derzeit vorhandenen 489 Stellplätze mittel- und langfristig nicht mehr ausreichend. Eine Erweiterung in der Fläche ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht mehr möglich, sodass nur ein Ausbau in zusätzlichen Ebenen in Frage kommt. Ein nachhaltiger Ausbau der P&R-Plätze Süd wird auf insgesamt 800 – 1000 Stellplätze auszulegen sein.

Einzelheiten der Realisierbarkeit, insbesondere mögliche Bauweise, Bauträgerschaft, Betrieb, Kosten, Finanzierung und die Frage der Refinanzierung über Gebühren bedürfen noch weiterer Ermittlungen und Abstimmungen. Es ist angedacht, in Zusammenarbeit mit Vertretern des Landratsamtes, des Marktes Kaufering und ggf. externer Unterstützung das Projekt entsprechend in einem gemeinsamen Arbeitskreis zu entwickeln. Eine rechtzeitige Beschäftigung mit dem Thema ist sicher sinnvoll, zumal die Entwicklungen und der damit einhergehende Parkplatzbedarf nicht aufzuhalten sind.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet die aktive Begleitung von weiteren Aktivitäten des Landkreises Landsberg mit dem Ziel der Errichtung eines Parkhauses bzw. Parkdecks auf der Südseite des Bahnhofs Kaufering.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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10. verschiedene Tiefbauarbeiten; Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 10

Sachverhalt Bürger

Verschiedene Tiefbauarbeiten wurden nach VOB ausgeschrieben und sollen vergeben werden:
  • Fahrbahnränder, Fugensanierungen
  • Wasserleitung Ludwigstraße
  • Sanierung Wirtschaftsweg östl. Staustufe 18 (Boosackerweg)
  • Fallschutz Kindergarten Paul und Paulinchen mit Sitzmauer

Beschluss Bürger 1

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme „Fahrbahnränder, Fugensanierungen“ an die Firma [Name] aus Wehringen in Höhe von EUR 142.584,17 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme „Wasserleitung Ludwigstraße
an die Firma [Name] aus Kissing in Höhe von EUR 228.447,28 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme „Sanierung Wirtschaftsweg östl. Staustufe 18 (Boosackerweg)“ an die Firma [Name] aus Augsburg in Höhe von EUR 41.918,00 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme „Wasserleitung Ludwigstraße (Materialbeschaffung)“ an die Firma [Name] aus Markt Schwaben in Höhe von EUR 20.109,57 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Mittagsbetreuung Franz-Senn-Weg; Abriss ehemaliges FCK-Gebäude; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 11

Sachverhalt Bürger

Die Abbrucharbeiten des ehemaligen FCK-Gebäudes wurden nach VOB ausgeschrieben:

  • Abbruch asbesthaltiges Dach (freihändige Vergabe VOB/A)
  • Abbruch Gebäude (beschränkte Ausschreibung VOB/A)

Beschluss Bürger 1

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme „Abbruch asbesthaltiges Dach (freihändige Vergabe VOB/A)“ der Firma [Name] aus Klosterlechfeld in Höhe von EUR 10.799,25 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme „Abbruch Gebäude (beschränkte Ausschreibung VOB/A)“ der Firma [Name] aus Klosterlechfeld in Höhe von EUR 22.443,40 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2018 ö 12

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 16.11.2018 08:10 Uhr