Datum: 13.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 10.10.2018
3 Mittagsbetreuung Haus B; Sanierung Gebäude und Ertüchtigung ehemaliger Schießstand; Beschluß
4 Bebauungsplan Unterdorf-Ost, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Bebauungsplan Kirchberg-Nord, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Aufstellung des Bebauungsplanes 14. Änderung Lechfeldwiesen II im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
7 Aufstellung des Bebauungsplanes "1. Änderung Hilti-Ost" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
8 Ergebnisse Feuerwehrkommission
9 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift vom 10.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 10.10.2018 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 12. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.10.2018 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Mittagsbetreuung Haus B; Sanierung Gebäude und Ertüchtigung ehemaliger Schießstand; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö 3

Sachverhalt Bürger

Die sog. „Mittagsbetreuung Haus B“ am Franz-Senn-Weg ist in den letzten Jahren –wie bekannt und vor Ort besichtigt- brandschutztechnisch ertüchtigt und mit neuen Fenstern und Türen versehen worden. Die vorhandene Bausubstanz ist als gut einzustufen.

Das Gebäude soll daher weiter im Bestand saniert und der ehemalige Schießstand als Spiel- und Bewegungsraum ertüchtigt werden. Der Bedarf wurde von Fr. [Name] (Teamleitung Mittagsbetreuung Haus B) ausführlich erläutert und ist als Anlage beigefügt. In erster Linie liegt es daran, dass sich die Nutzungsmöglichkeiten der Turnhallen im Hauptgebäude verringert haben und die Anzahl der betreuten Kinder stetig steigend ist. Eine ballwurfsichere Ausführung im Bereich des ehemaligen Schießstandes ist allerdings nicht geplant.

Herr [Name] wird in seinem Vortrag den Stand der bisherigen Sanierungsmaßnahmen erläutern und die geplanten Sanierungsmaßnahmen mit Ertüchtigung des ehemaligen Schießstandes im Rahmen seiner Präsentation vorstellen.
(Die Präsentation mit Bildern und Plänen kann nach der Sitzung digital zur Verfügung gestellt werden!)

Folgende Maßnahmen sind derzeit vorgesehen:

  • Dach Hauptgebäude incl. Dämmung
  • Dach Anbau West und Schießstand incl. Dämmung
  • Rückbau VIP-Balkon, Dachfläche schließen
  • Fluchttreppe Süd
  • 1.OG                        Malerarbeiten
  • EG Hauptbau:        Malerarbeiten
Sanitärbereich Nord
  • EG Anbau                Malerarbeiten
  • EG Schießstand:        neue Fenster West, ggf. auch Ost
Fluchttüre Ost
Behinderten-WC
Bodenbeläge (Linoleum), Wände, Decke
Heizkörper
Wand Ost trockenlegen
  • Elektroarbeiten        Beleuchtungen auf LED
Neue Unterverteilung
Schießstand Beleuchtung und Steckdosen
  • Haustechnik                Gastherme erneuern
Ggf. Gashausanschluss schwaben netz => Wegfall Flüssiggastank
Ggf. Wasserleitungen erneuern
  • Energetisch:                PV-Anlage für Eigengebrauch, falls rentabel
  • Außenanlagen

Eine mögliche Aufstockung des ehemaligen Schießstandes kann –falls gewünscht -statisch noch geprüft werden. Sofern die Fundamente ausreichend sind, ist das bei Bedarf ebenfalls möglich.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind die Baukosten mit rd. 400.000 € kalkuliert. Derzeit noch ohne Kostenansatz ist ein möglicher Gas-Hausanschluss und eine mögliche Photovoltaikanlage. Hier muss erst die Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Ebenfalls ohne Kostenansatz ist derzeit eine Fassadendämmung, die noch unter baubiologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten untersucht werden muss.

Durch eine zeitnahe Ertüchtigung des Schießstandes kann erreicht werden, dass dieser Bereich gleich als Mehrzweckraum für das Kindergartenprovisorium „Don Bosco“ mitgenutzt werden kann.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorgestellten Maßnahmen fertig zu planen und nach VOB/A auszuschreiben. Mit den Planungen wird Hr. [Name] auf Stundenbasis weiter beauftragt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2019 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan Unterdorf-Ost, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat am 12.06.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unterdorf-Ost“ gefasst, mit dem Ziel den dörflichen Charakter zu erhalten.

Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen getroffen werden.
Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen, sowie die bauliche Gestaltung der einzelnen Bauräume

Weiterhin wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen. Hier wurden im gesamten Geltungsbereich des Rahmenplanes allgemeinen Leitlinien und besondere Leitlinien für die Teilbereiche festgelegt.

Auf dieser Grundlage wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 22.03.2018 beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit vom 09.05. - 12.06.2018 durchgeführt.

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 12.09.2018 wurden die während dieses Auslegungszeitraums eingegangenen Einwendungen/Stellungnahmen gegliedert nach „Themenkomplexen“ vorgestellt, diese Informationen wurden als maßgebliches Abwägungsmaterial entsprechend berücksichtigt und diskutiert. Das Ergebnis, bzw. die sich daraus ergebenden Hinweise und Änderungen wurden im Anschluss in den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.11.2018 eingearbeitet.

Beschluss Bürger 1

Billigungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange Kenntnis und stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplans „Unterdorf-Ost“ zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 22.03.2018 kommt. Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung vom 23.11.2018 eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss Bürger 2

Auslegungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Unterdorf-Ost“ mit Begründung in der Fassung vom 23.11.2018 einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 13.12.2018 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Kirchberg-Nord, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat am 15.01.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kirchberg-Nord“ gefasst, mit dem Ziel den dörflichen Charakter zu erhalten.

Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen getroffen werden.
Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen, sowie die bauliche Gestaltung der einzelnen Bauräume.

Weiterhin wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen. Hier wurden im gesamten Geltungsbereich des Rahmenplanes allgemeinen Leitlinien und besondere Leitlinien für die Teilbereiche festgelegt.

Auf dieser Grundlage wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 22.03.2018 beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit vom 09.05. - 12.06.2018 durchgeführt.

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 12.09.2018 wurden die während dieses Auslegungszeitraums eingegangenen Einwendungen/Stellungnahmen gegliedert nach „Themenkomplexen“ vorgestellt, diese Informationen wurden als maßgebliches Abwägungsmaterial entsprechend berücksichtigt und diskutiert. Das Ergebnis, bzw. die sich daraus ergebenden Hinweise und Änderungen wurden im Anschluss in den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.11.2018 eingearbeitet.

Beschluss Bürger 1

Billigungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange Kenntnis und stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplans „Kirchberg-Nord“  zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 22.03.2018 kommt. Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung vom 23.11.2018 eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss Bürger 2

Auslegungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Kirchberg-Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 23.11.2018 einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 13.12.2018 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

6. Aufstellung des Bebauungsplanes 14. Änderung Lechfeldwiesen II im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der bestehende Bebauungsplan „Lechfeldwiesen II“ soll in einem 14. Änderungsverfahren in seinem Geltungsbereich erweitert und in einem Teilbereich überarbeitet werden.
Der Geltungsbereich der 14. Änderung umfasst die beiden Fl.Nr. 2121/134 und 2121/149.

Planungsziel ist die planungsrechtliche Absicherung der geplanten Erweiterung des bestehenden Kindergartens einschließlich des Spielplatzbereiches durch die Erweiterung des Geltungsbereiches und der Schaffung von Möglichkeiten der Nachverdichtung auf dem Gelände.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 10.02.2010 wurde ein Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Die damaligen Planungsziele stimmen nicht mit den jetzigen Planungszielen überein, die aktuelle Planungsinhalte sind auch nicht Inhalt eines Verfahrens nach § 13 BauGB sondern werden im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB durchgeführt. Zudem liegen der Verwaltung keinerlei Unterlagen über ein gegebenenfalls durchgeführtes Verfahren nach § 13 BauGB vor.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“ vom 10.02.2010..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen

Planungsinhalt ist die Erweiterung des Geltungsbereiches und der Schaffung von Möglichkeiten der Nachverdichtung auf dem Gelände um die geplante Erweiterung des bestehenden Kindergartens einschließlich des Spielplatzbereiches planungsrechtlich abzusichern.

Das Architekturbüro [Name], Germering wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Vorbereitung eines Billigungs- und Auslegungsbeschlusses beauftragt.

Das IB [Name] wird mit einer Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange und ggf. der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Aufstellung des Bebauungsplanes "1. Änderung Hilti-Ost" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Der bestehende Bebauungsplan „Hilti-Ost“ soll in einem 1. Änderungsverfahren überarbeitet werden.
Planungsziel ist die Erweiterung der Fläche für den Gemeinbedarf, sowie eine Erweiterung der überbaubaren Fläche.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hilti-Ost“, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen

Planungsinhalt ist die Erweiterung der Fläche für den Gemeinbedarf, sowie eine Erweiterung der überbaubaren Fläche.

Das Architekturbüro [Name], Germering wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Vorbereitung eines Billigungs- und Auslegungsbeschlusses beauftragt.

Das IB [Name] wird mit einer Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange und der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Ergebnisse Feuerwehrkommission

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö 8

Sachverhalt Bürger

In der Marktgemeinderatssitzung vom 10.10.18 wurde beschlossen, eine Kommission Feuerwehr mit den Vertretern der sechs Fraktionen, drei Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Kaufering, einem Vertreter der der Kreisbrandinspektion sowie zwei Vertretern der Verwaltung ins Leben zu rufen, um Möglichkeiten der Kosteneinsparung im Hinblick auf den Neubau/Sanierung/Mängelbeseitigung des Feuerwehrhauses überprüfen sowie das weitere Vorgehen planen.

Von den zur Verfügung stehenden 40.000€ wurden bereits 32.000€ aufgrund der Machbarkeitsstudie verfügt.

Die 1. Sitzung der Feuerwehrkommission fand am 21.11.2018 statt. Ziel war, festzustellen, was genau von der Verwaltung geprüft werden soll.

Anwesend waren von den Fraktionen die MGR Heinle, Hunger, Kenzler, Nitsche, Salzberger, Keller, und Huber.
Seitens der Feuerwehr waren Markus Rietig, Florian Wolski und Stefan Rietig anwesend sowie Herr Kawohl.
Die Verwaltung war durch die 1. BGM Wagener-Bühler und Bauamtsleiter Giampa vertreten.

Nach der Vorstellung der Grundlagen des Immissionsschutzes am bisherigen Standort und der Vorstellung der Neunbauplanung der Feuerwehr wurde der Bedarf der Feuerwehr festgestellt. Erforderlich sind an

Hallen: 14/13 oder 10/9 (je nach Hallentiefe).
Es sind drei kreiseigene Container (AB Einsatzleitung, AB Decon, AB Hochwasser) plus Flachwasserboote bei uns gelagert, die im Eigentum des Landkreises stehen, daraus ergibt sich die Differenz von 4.
Zur Abgrenzung: Die AB Rüst Bahn und AB Rüst Material gehören der Marktgemeinde Kaufering. Das dazu gehörige Wechselladerfahrzeug gehört dem Landkreis und müsste bei Rückgabe der o.g. landkreiseigenen Container auch zurückgegeben und ein Neues beschafft werden (Kosten ca. 200.000 € ).

Stellplätzen: 45 Stellplätze, davon 13 oberirdisch

Schulungsräumen, Umkleiden und sonstigen erforderlichen Räumen: es gilt die DIN 14092, bezogen auf die erforderliche Personenzahl von 120 Personen.

Weitere Ergebnisse:
  • Auf eine Tiefgarage kann aufgrund des Immissionsschutzes wahrscheinlich nicht verzichtet werden. Herr [Name] von [Name] wird zur nächsten Sitzung der Kommission eingeladen, um das Problem zu erläutern.
  • Planungen auf dem Standort Bauhof sollen nicht weiter verfolgt werden
  • Das Ingenieurbüro [Name] wird zur nächsten Sitzung der Kommission eingeladen, um gemeinsam die Sanierungs- und Erweiterungsplanung durchzugehen und festzustellen, wo eine Mängelbeseitigung im Bestand bzw. eine abschnittsweise Sanierung möglich ist.
Eine Kostenermittlung bzgl. der Neubauvariante sowie der Erweiterung/Sanierung soll durchgeführt werden mit der Prüfung der Varianten Kalthalle und Halle in massiver Bauweise.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtig, die Machbarkeitsstudie entsprechend der Empfehlungen der Feuerwehrkommission zu erweitern. Mit den Arbeiten soll das Ingenieurbüro [Name] und das Büro [Name] beauftragt werden.

Folgende Leistungen sind in Auftrag zu geben:

1.        Sitzungsteilnahme Herr [Name] von [Name] zur nächsten Sitzung der Kommission, um das Problem des Immissionsschutzes/Tiefgarage/Übungsbetrieb näher zu erläutern.

2.        Sitzungsteilnahme Ingenieurbüro [Name] zur nächsten Sitzung der Kommission, um gemeinsam die Sanierungs- und Erweiterungsplanung durchzugehen und festzustellen, wo eine Mängelbeseitigung im Bestand bzw. eine abschnittsweise Sanierung möglich ist.

3.        Aufstellung von Kostenschätzungen bzgl. der möglichen Ausbauvarianten (Generalsanierung und Erweiterung, Neubau entlang der Augsburger Straße sowie einer ggf. möglichen Minimalsanierung im Bestand).

4.        Bei der Neubauvariante ist zusätzlich zu untersuchen, ob der Bereich der Fahrzeughalle auch als reine Kalthalle sinnvoll und nachhaltig möglich ist.

5.        Der Finanzausschuss soll sich über einen Finanzrahmen über das Feuerwehrhaus verständigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö 9

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 15.02.2019 08:05 Uhr