Datum: 16.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 14.11.2018
3 Beauftragte/r für Menschen mit Behinderung; Ernennung; Beschluss
4 Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hilti", Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
5 Abstimmung über die Empfehlungen der Feuerwehrkommission/ Beschluss
6 Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Beschluss
7 Feststellung der Jahresrechnung 2017
8 Entlastung der Jahresrechnung 2017
9 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling, Frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB; Beschluss
10 Bauantrag, Fl.Nr. 252, Kirchberg 16, Neubau einer Garage mit drei Stellplätzen
11 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 14.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 14.11.2018 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Beauftragte/r für Menschen mit Behinderung; Ernennung; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 09.04.2014 hat der Marktgemeinderat zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zwei Persönlichkeiten Kauferings als Beauftragte für Menschen mit Behinderung bestellt. Diese sollten sowohl den Markt als auch Menschen mit Behinderung in Fragen der Behindertenpolitik beraten.

Als Beauftragte wurden seinerzeit Frau [Name] und Herr [Name] befristet bis zum 30.04.2017 bestellt.

Diese sollten folgende Aufgaben wahrnehmen:

       Die/Der Behindertenbeauftragte berät den Markt Kaufering bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) (insbesondere Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte).
       Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind die besonderen Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie künftige Benachteiligungen zu verhindern (vgl. Art. 3 BayBGG).
       Als Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit sieht das BayBGG vor:
o        Benachteiligungsverbot (Art. 9),
o        Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (Art. 10),
o        Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen (Art. 11),
o        Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (Art. 12),
o        Barrierefreies Internet und Intranet (Art. 13)
o        Barrierefreie Medien (Art. 14).

Die/Der Behindertenbeauftragte wird bei allen Aktivitäten des Marktes Kaufering beteiligt, welche sich auf Menschen mit Behinderung auswirken. Sie/Er kann auch von sich aus Angelegenheiten aufgreifen, um die Aufgaben zu erfüllen.

Die/Der Behindertenbeauftragte erhält zur Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften die erforderlichen Unterlagen, Akteneinsichten und Informationen.

Die/Der Behindertenbeauftragte berichtet einmal jährlich schriftlich oder mündlich dem Marktgemeinderat über ihre/seine Tätigkeit.

Die Aufgaben wurden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. Die Behindertenbeauftragten waren insoweit unabhängig und weisungsungebunden.

Gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 (BayBGG) sollen die Bezirke, die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung) bestellen.

Eine Verpflichtung für kreisangehörige Gemeinden, wie dem Markt Kaufering, besteht nicht.

Die Verwaltung bittet den Marktgemeinderat um Entscheidung, ob die beiden vorgenannten Persönlichkeiten erneut als Beauftragte für Menschen mit Behinderung bestellt werden sollen.

Beschluss Bürger

Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, zur Beratung des Marktes in Fragen der Behindertenpolitik und zur Beratung der Menschen mit Behinderung im Markt Kaufering bestellt der Markt Kaufering Frau [Name] und Herr [Name] zu Beauftragte für Menschen mit Behinderung.

Die Bestellung wird bis zum Ende der Legislaturperiode am 30.04.2020 befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hilti", Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat am 11.07.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ gefasst, Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes durch die Anpassung des Geltungsbereiches und die Schaffung von Möglichkeiten der Nachverdichtung auf dem Gelände.

Auf Basis des nun vorliegenden Planentwurfes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse nach entsprechender Abwägung im anschließenden Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB, bzw. § 4 Abs. 2 BauGB einzuarbeiten.

Beschluss Bürger 1

1. Der Markgemeinderat Kaufering stimmt dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ mit Begründung (Plandatum: 16.01.2019) und Umweltbericht (Fassungsdatum: Januar 2019) einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen als Grundlage für die Auslegung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss Bürger 2

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Abstimmung über die Empfehlungen der Feuerwehrkommission/ Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö 5

Sachverhalt Bürger

Die vorliegende Beschlussvorlage wurde nach Versand der Sitzungsunterlagen in Papierform überarbeitet und wird als Tischvorlage zur Sitzung nachträglich ausgehändigt:

Am 10.01.2019 fand die 2. Sitzung der Feuerwehrkommission statt. Anwesend waren

stimmberechtigt: [Name]

nicht stimmberechtigt: [Name]

Es standen folgende Punkte auf der Tagesordnung:

  1. Neue Grundlagen

    1. Wichtigste Ergebnisse der Begehung des Feuerwehrhauses mit einem Vertreter des [Name] im Dezember 2018 und Abstimmung mit der Feuerwehr aufgrund der Einsatzstatistik:
      • Der Abriss der alten Bauhofhallen wird empfohlen
      • 30 Stellplätze für den Einsatzfall sind ausreichend

    1. Von [Name] wurde für den bestehenden Standort ein neuer „Erreichbarkeitswert“ berechnet, der sich aufgrund der geplanten Alarmausfahrt auf die B 17 alt ergeben hat. Er liegt bei 77,8% (alt: 68,9%). Somit empfiehlt auch [Name] den bestehenden Standort.

  1. Immissionsschutzrechtliche Grundlagen: Herr [Name] von [Name]
Mit Herrn [Name] wurden die verschiedensten Varianten bezüglich der Lage der Parkplätze diskutiert (Sanierung/Erweiterung und Neubau). Im Ergebnis steht fest: 30 oberirdische Parkplätze sind möglich, allerdings mit der Auflage, dass aus Lärmschutzgründen Übungen bis spätestens 22:00 Uhr beendet sein müssen und es nach 22:00 Uhr keine Abfahrten mehr geben darf. Die Feuerwehr kann das organisatorisch so einrichten. Davon ausgenommen ist selbstverständlich der Einsatzfall.
Abstimmungsergebnis: Es werden 30 oberirdische Stellplätze statt einer Tiefgarage geplant“: 13:0

  1. Diskussion mit den Planern des Architekturbüros [Name]
Hier ging es neben Erläuterungen zum zukünftigen Konzept bei der Option „Sanierung/Erweiterung“ um die Kosten der Fahrzeughallen, die gebaut werden müssen, wenn die landkreiseigenen Container plus Flachwasserboote weiterhin in Kaufering bleiben sollen, was aufgrund des Landkreiskatastrophenschutzkonzepts dringen erforderlich ist, wie Herr [Name] erläuterte. Außerdem dient das der Sicherheit in Kaufering in Hinblick auf unsere Industrieunternehmen sowie der Steigerung der Attraktivität der Feuerwehr für die notwendige Gewinnung von neuen Mitgliedern.
Es müssten zusätzlich 3 Fahrzeughallen gebaut werden, nach Abzug der Förderung ergeben sich Kosten in Höhe von insgesamt ca. 465.00 €.
Der Landkreis wird sich nicht an den Baukosten beteiligen. Aufgrund der Überlassungsvereinbarung zu den Containern stehen dem Markt jährlich ca. 5256 € vom Landkreis zu.
Abstimmungsergebnis: „Die drei landkreiseigenen Container plus die Flachwasserboote bleiben in Kaufering, die Planung der Fahrzeughallen wird dafür ausgelegt“: 11:2

  1. Größe des Feuerwehrhauses
Zur Diskussion stand, für wie viele Feuerwehrleute im Hinblick auf Umkleiden die Planungen erfolgen sollen. § 4 AVBayFwG gibt die dreifache Besetzung der Geräte vor, das bedeutet für Kaufering 135 Personen. Fraglich ist, ob davon Abstriche gemacht werden können. Falls das gesetzlich möglich, stand zur Abstimmung, ob das Feuerwehrhaus mit Umkleiden für 120 Personen gebaut wird. Die Anzahl der Duschen/WCs/Gruppenräume bleibt davon unberührt, sie sollen den bereits bestehenden Umfang nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis: „Das Feuerwehrhaus wird bezogen auf die Umkleidesituation auf 120 Personen ausgelegt“: 12:1

Ziel der heutigen MGR-Sitzung soll es sein, aufgrund der Empfehlungen der Kommission folgenden Beschluss zu fassen, so dass ausgehend davon Planungen mit festgelegter Anzahl der Hallen, oberirdischer Parkplätze und Personenstärke in Auftrag gegeben werden können für die Variante Sanierung/Erweiterung sowie für die Variante Neubau am bestehenden Standort.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für die Variante „Sanierung/Erweiterung“ und für die Variante „Neubau“ in Auftrag zu geben. Folgende Eckpunkte werden dabei berücksichtigt:
  1. Es werden 30 oberirdische Stellplätze statt einer Tiefgarage geplant.
  2. Die drei landkreiseigenen Container plus die Flachwasserboote bleiben in Kaufering, die Planung der Fahrzeughallen wird dafür ausgelegt.
Das Feuerwehrhaus wird bezogen auf die Umkleidesituation auf 120 Personen ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Von Seiten der überörtliche Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde darauf hingewiesen, dass die bereits im Jahr 2014 beschlossenen Aufwandsentschädigungen für die weiteren Bürgermeister/innen gem. Art. 20a Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) formal durch Satzung zu bestimmen sind. Derzeit liegt lediglich die vorgenannte Beschlussfassung vor.
Dieser Formfehler soll nunmehr im Wege einer Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geheilt werden.

Hierzu wird folgender zusätzlicher Wortlaut als neuer § 6 mit der Überschrift „Entschädigung für ehrenamtliche weitere Bürgermeister/innen“ aufgenommen:

§ 6
Entschädigung für ehrenamtliche weitere Bürgermeister/innen

Der/die ehrenamtliche zweite und der/die ehrenamtliche dritte Bürgermeister/in erhalten ab dem 1. Mai 2014 folgende Entschädigung:

  1. Monatliche Pauschale
    Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 325,00 € festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen.

  2. Vertretungsfall
    Neben der Entschädigung nach Nr. 1 wird ab dem 1. Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 140,00 € pro Kalendertag gewährt.


Im Zuge der Änderung sollen alle Formulierungen der Satzung auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise umgestellt werden. Inhaltliche Änderungen entstehen dadurch nicht.

Den Marktgemeinderäten liegt als Basis ihrer Beschlussfassung ein entsprechender Satzungsentwurf vor.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wie im Sachverhalt beschrieben ergänzt und im Ganzen mit Wirkung vom 01.02.2019 neu erlassen werden soll. Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in ihrer letzten Fassung vom 13.08.2018 soll gleichzeitig außer Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö 7

Sachverhalt Bürger

Die Jahresrechnung wurde dem Marktgemeinderat in der Sitzung vom 10.10.2018 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung in der Zeit vom 05. - 07.11.2018. Über die Prüfungsinhalte wurde ein Bericht erstellt. Der Prüfungsbericht wurde ohne Gegenstimme angenommen.

Als Anlagen liegen bei:
Anlage 1        Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2017
Anlage 2        Prüfungsbericht über die örtliche Jahresrechnung 2017

Beschluss Bürger

Die Jahresrechnung 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend der Anlagen festgestellt. Die nachfolgend genannten Unterlagen waren der Jahresrechnung beigefügt und sind in die Feststellung mit einbezogen:
-        Vermögensübersicht
-        Übersicht über die Schulden und Rücklagen
-        Rechnungsquerschnitt und Gruppierungsübersicht
-        Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse
und Verwahrgelder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Entlastung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö 8

Sachverhalt Bürger

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Feststellung der Jahresrechnung ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Die Entlastung macht die überörtliche Prüfung nicht entbehrlich.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für die festgestellte Jahresrechnung 2017.

(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling, Frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering am Verfahren beteiligt.

Aus Sicht der Verwaltung sind durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling keine Belange des Marktes Kaufering berührt.
Eventuell relevante Belange (z.B. immissionsschutzrechtliche Auswirkungen durch die Neuausweisung eines Gewerbegebietes) werden erst bei der Aufstellung der jeweiligen Bebauungspläne durch entsprechende Fachgutachten dargestellt. Der Markt Kaufering wird bei diesen Verfahren entsprechend beteiligt, die jeweiligen Belange werden geprüft und eine entsprechende Stellungnahme wird dem Marktgemeinderat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:

„Der Markt Kaufering stimmt dem vorliegenden Planentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling grundsätzlich zu. Eine Prüfung eventuell relevanter Belange kann jedoch erst im Rahmen der Beteiligung zu den jeweiligen Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden, hierzu erfolgt jeweils gesondert eine Prüfung, bzw. Stellungnahme.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bauantrag, Fl.Nr. 252, Kirchberg 16, Neubau einer Garage mit drei Stellplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Bauvorhaben:         Neubau einer Garage mit drei Stellplätzen
Bauort:                     Fl.Nr. 252, Kirchberg 16, 86916 Kaufering
Bauherr:                 [Name]

Der Marktgemeinderat hat am 15.01.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kirchberg-Nord“ gefasst, mit dem Ziel den dörflichen Charakter zu erhalten. Das Grundstück Fl.Nr. 252 liegt im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“.

Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen getroffen werden.
Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft.

Weiterhin wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen.


Für den Bereich der Fl.Nr. 252 (Bereich 3 Kirchberg Nord) wurden zusätzlich zu den im gesamten Geltungsbereich vorgesehenen allgemeinen Leitlinien folgende besondere Leitlinien festgelegt:



Den genannten Planungszielen/Leitlinien widerspricht das Bauvorhaben „Neubau einer Garage mit drei Stellplätzen“ in der vorliegenden Fassung nicht.

Der Marktgemeinderat hat am 13.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Diesem gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“ wiederspricht das Bauvorhaben „Neubau einer Garage mit drei Stellplätzen“ in der vorliegenden Fassung ebenfalls nicht.

Zur Sicherung der Planungsziele wurde vom Marktgemeinderat am 16.03.2016 der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“ beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist seit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft.

Nach § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „“Kirchberg-Nord“, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Öffentliche Belange liegen vor, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung, bzw. der beabsichtigten Planungsziele durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

Da das Bauvorhaben in der vorliegenden Fassung den genannten Planungszielen/Leitlinien nicht widerspricht, kann aus Sicht der Verwaltung eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden.

Das Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

Diese Anforderungen werden aus Sicht der Verwaltung erfüllt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. 3 § Abs 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“, der Erteilung einer Ausnahme für das Bauvorhaben „Neubau einer Garage mit drei Stellplätzen, Fl.Nr. 252, Kirchberg 16“ zuzustimmen.

Das Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

Diese Anforderungen werden aus Sicht der Verwaltung erfüllt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö 11

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 15.02.2019 08:07 Uhr