Datum: 20.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.02.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Haushaltssatzung 2019 mit den Anlagen Haushaltsplan und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunalwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.02.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt Bürger
Haushaltsplan und Wirtschaftsplan wurden in Sitzungen des Ausschusses für Finanz- und Haushaltsfragen und des Werkausschusses vorberaten. Die Beratungsergebnisse sind in den Haushalts- und Wirtschaftsplan eingearbeitet worden.
Die Verwaltung empfiehlt, die beigefügte Haushaltsatzung 2019 zu beschließen.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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3. Fortschreibung der Finanzpläne des Marktes Kaufering und des Eigenbetriebes Kommunalwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.02.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt Bürger
Die Finanzplanung für den Markt und den Eigenbetrieb Kommunalwerke umfasst den Zeitraum 2018 bis 2022. Durch diese mehrjährige Finanzplanung wird die stetige Erfüllung der Pflichtaufgaben sichergestellt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt die Finanzpläne des Marktes Kaufering und des Eigenbetriebes Kommunalwerke Kaufering für die Jahre 2018 – 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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4. Kreditaufnahme für die Kommunalwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.02.2019
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt Bürger
Die Haushaltssatzung 2019 sieht für die Kommunalwerke eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.186.300 € vor. Damit werden notwendige Investitionen des Vermögensplans finanziert. Die Verwaltung beurteilt Zeitpunkt, Höhe und Laufzeit der Kreditaufnahme nach Haushalts- und Zinssituation. 2018 beträgt die Tilgungsleistung der Kommunalwerke 2.238.900 €. Die Kreditaufnahme ist abhängig von der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschluss Bürger
Die Kommunalwerke Kaufering nehmen Kredite in Höhe von insgesamt höchstens 1.186.300 € zur Finanzierung der Investitionen des Vermögensplanes 2019 auf. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kreditverträge abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes Unterdorf-Ost
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.02.2019
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterdorf Ost“ beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen.
Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 22.03.2018 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 09.05.2018 bis einschließlich 12.06.2018.
Der Entwurf wurde in der Sitzung am 13.12.2018 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 27.12.2018 bis einschließlich 30.01.2019.
Die Stellungnahmen werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben und dazu jeweils ein Abwägungs- und Beschlussvorschlag formuliert.
Beschluss Bürger
1. Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2. Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
3. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
4. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen gegenüber der Entwurfsfassung vom 13.12.2018 lediglich zu redaktionellen Änderungen und Klarstellungen kommt. Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung vom 20.02.2019 eingearbeitet, die Begründung wird entsprechend angepasst.
5. Der Marktgemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans „Unterdorf Ost“ mit Begründung in der Fassung vom 20.02.2019 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7
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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchberg-Nord
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.02.2019
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 15.01.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchberg – Nord“ beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen.
Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 22.03.2018 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 09.05.2018 bis einschließlich 12.06.2018.
Der Entwurf wurde in der Sitzung am 13.12.2018 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 27.12.2018 bis einschließlich 30.01.2019.
Die Stellungnahmen werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben und dazu jeweils ein Abwägungs- und Beschlussvorschlag formuliert.
Beschluss Bürger
1. Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2. Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
3. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
4. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen gegenüber der Entwurfsfassung vom 13.12.2018 lediglich zu redaktionellen Änderungen und Klarstellungen kommt. Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung vom 20.02.2019 eingearbeitet, die Begründung wird entsprechend angepasst.
5. Der Marktgemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans „Kirchberg Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 20.02.2019 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.02.2019
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ö
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7 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 12.04.2019 08:54 Uhr