Datum: 10.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 13.02.2019 und vom 20.02.2019
3 Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Hilti, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Lechfeldwiesen II, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Verschiedene Tiefbauprojekte; Kostenfortschreibung; Beschluss
6 Mittagsbetreuung; Franz-Senn-Weg 5; Bauleistungen; Vergaben
7 Feuerwehrkommission; Vergleich Sanierung-Neubau; Empfehlung (wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt)
8 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 13.02.2019 und vom 20.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.02.2019 und vom 20.02.2019 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 2. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.02.2019 sowie der 3. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.02.2019, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß
§ 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Hilti, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2018 den Beschluss gefasst, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ aufzustellen.

Auf dieser Grundlage wurde ein Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 16.01.2019 beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit vom 05.02.2019 bis 07.03.2019 durchgeführt.

Nachfolgend die Beschlussempfehlungen zu den Anregungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB von 05.02.2019 bis 07.03.2019 eingegangen sind.

Beschluss Bürger

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange Kenntnis und stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Hilti“ zu Änderungen und Ergänzungen des Entwurfes der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 16.01.2019 kommt.
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ mit Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 10.04.2019 einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Lechfeldwiesen II, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den Beschluss gefasst, die 14. Änderung des Bebauungsplans „Lechfeldwiesen II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.01.2019 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 05.02.2019 bis 26.02.2019 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

Zwischenzeitlich wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt und das Ergebnis in den Entwurf der Bebauungsplanänderung eingearbeitet.

Beschluss Bürger

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Entwurf der „14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“ in der Fassung vom 10.04.2018 einschließlich der in der heutigen Sitzung vorgenommenen Änderungen wird vom Marktgemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Verfahrens nach § 13 a BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach  § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Verschiedene Tiefbauprojekte; Kostenfortschreibung; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö 5

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 11.07.2018 wurde die Verwaltung unter anderem ermächtigt, für das Jahr 2019 Tiefbauarbeiten mit einem Umfang von rd. 320.000 € auszuschreiben. Für die sog. Jahresausschreibung wurden die Kosten fortgeschrieben und der Umfang entsprechend des inzwischen benötigten Bedarfes erweitert, sodass eine erneute Beschlussfassung nötig ist.

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 523.600 €. In den Kosten sind rd. 129.000 € für Arbeiten der Kommunalwerke vorgesehen. Zudem sind rd. 81.000 € für die Verlängerung der Stichstraße im Gewerbegebiet Lechwiesen in der Viktor-Frankl-Straße (Bereich Fa. [Name], Fa. [Name] und Fa. [Name]) enthalten (L=36m, B=10,00 m). Die Straßenverlängerung wurde aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Grundstücksverkäufe notwendig und war im Haushaltsplan bisher nicht vorgesehen.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahmen öffentlich auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die jährlichen Kostensteigerungen sind in den Anlagen eingepreist. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bis auf die Verlängerung der Stichstraße bei den entsprechenden Haushaltsstellen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die außerplanmäßigen Kosten der Stichstraße können zum jetzigen Zeitpunkt weder durch Mehreinnahmen noch durch Einsparungen ausgeglichen werden, sodass die Deckung durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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6. Mittagsbetreuung; Franz-Senn-Weg 5; Bauleistungen; Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö 6

Sachverhalt Bürger

Für die Sanierung des Gebäudes und die Ertüchtigung des ehemaligen Schießstandes wurden nach Beschluss vom 13.12.2018 verschiedene Gewerke nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben (Beträge immer brutto)
● Gerüstarbeiten
       Geschätzte Vergabesumme        13.804,89€
       Bieter 1                                13.964,41€
       Bieter 2                                16.118,73€        
● Abbrucharbeiten asbesthaltiges Dach
       Geschätzte Vergabesumme        15.857,88€
       Bieter 1                                10.242,91€
       Bieter 2                                15.999,85€
● Dacharbeiten
       Geschätzte Vergabesumme        116.368,47€
       Bieter 1                                150.453,81€
● Fenstersanierung
       Geschätzte Vergabesumme        3.581,90€
       Bieter 1                                3.289,16€
● Stahlbauarbeiten
       Geschätzte Vergabesumme        22.260,14€
       Bieter 1                                25.615,94€
       Bieter 2                                26.460,84€
● Trockenbauarbeiten
       Geschätzte Vergabesumme        15.076,30€
       Bieter 1                                19.741,51€
● Fliesenarbeiten
       Geschätzte Vergabesumme        6.452,70€
       Bieter 1                                7.710,83€
       Bieter 2                                8.380,43€
● Malerarbeiten
       Geschätzte Vergabesumme        7.726,13€
       Bieter 1                                5.076,29€
       Bieter 2                                6.238,54€
       Bieter 3                                7.484,01€
● Elektroarbeiten
       Geschätzte Vergabesumme        23.633,40€
       Bieter 1                                - Auschluss -                                
       Muss wegen fehlender grundlegender Unterlagen ausgeschlossen werden.
       Bieter 2                                19.746,86€
● Rohbauarbeiten
       Geschätzte Vergabesumme        11.426,63€ (brutto)
       Kein Angebot eingegangen
● Bodenbelagsarbeiten
       Geschätzte Vergabesumme        9.555,70€
       Kein Angebot eingegangen
● Heizung-Lüftung-Sanitär
       Geschätzte Vergabesumme        55.153,28€
       Kein Angebot eingegangen

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
       ● Gerüstarbeiten: Fa. [Name], Ottobrunn (Auftragssumme 13.964,41€)
       ● Abbrucharbeiten: Fa. [Name], Ludwigshafen (Auftragssumme 10.242,91€)
       ● Dacharbeiten: Fa. [Name], Kaufering (Auftragssumme 150.453,81€)
       ● Fenstersanierung: Fa. [Name], Kaufering (Auftragssumme 3.289,16€)
       ●Stahlbauarbeiten: Fa. [Name], Landsberg (Auftragssumme 25.615,94€)
       ● Trockenbauarbeiten: Fa. [Name], Klosterlechfeld (Auftragssumme 19.741,51€)
       ●Fliesenarbeiten: Fa. [Name], Scheuring (Auftragssumme 6.479,69€)
       ●Malerarbeiten: Fa. [Name], Gersthofen (Auftragssumme 5.076,29€)
       ● Elektroarbeiten: Fa. [Name], Kaufering (Auftragssumme: 19.746,86€)

Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungsvergaben nach §3a (4) VOB/A bei den Gewerken durchzuführen, für die keine Angebote eingegangen sind.
       ● Rohbauarbeiten
       ● Bodenbelagsarbeiten
       ● Heizung – Lüftung – Sanitär
Im Weiteren wird die Verwaltung ermächtigt, dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Feuerwehrkommission; Vergleich Sanierung-Neubau; Empfehlung (wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö 7

Sachverhalt Bürger

Am 04.04.2019 fand die 3. öffentliche Sitzung der Feuerwehrkommission statt.

Ziel der Sitzung war, eine klare Empfehlung an den MGR dahingehend auszusprechen, ob eine Generalsanierung mit Erweiterung oder ein Neubau die beste Alternative darstellt.

Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 16.01.2019 wurden die Varianten Generalsanierung und Erweiterung und Neubau des Feuerwehrhauses angepasst, mit der Feuerwehr in den wesentlichen Punkten vorabgestimmt und die Kosten ermittelt. Der Behindertenbeauftrage Herr [Name] war auch involviert.

Das Kostenniveau konnte trotz bereits einkalkulierter Preissteigerungen von rd. 9 Mio. € auf rd. 7,4 Mio. € abgesenkt werden.

Die Planungen wurden im Konzept in der Sitzung vom Architekturbüro [Name] jeweils kurz vorgestellt und die Kosten erläutert.

Die bisherigen Planungen bzw. Machbarkeitsstudien haben jetzt eine Tiefe erreicht, die schon vergaberechtlich einen Abschluss der Arbeiten erfordert. Weitere Berechnungen (wie z.B. der Ansatz „Wir haben nur 4 Mio. € zur Verfügung, was gibt es dafür?“), wie teilweise in der Sitzung gefordert, sind auch deshalb nicht zielführend, da auf jeden Fall der Feuerwehrbedarfsplan und sämtlich DIN-Vorschriften berücksichtigt werden müssen.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren einer Gesamtkostengegenüberstellung und der zu erwartenden Fördermittel liegen beide Varianten bei nahezu identischen Gesamtkosten mit einem minimalen Kostenvorteil zugunsten einer Generalsanierung und Erweiterung.

Daher konnte die Entscheidung, ob eine Generalsanierung mit Erweiterung oder ein Neubau weiter verfolgt wird, nur anhand von weiteren sachlichen und funktionalen Kriterien entschieden werden.

Zur Diskussion standen nachfolgende Vor- und Nachteile der beiden Alternativen:


1.        Neubauplanung:

Vorteile:                -kompakte Bauweise
-Kurze Verkehrswege
-durch bauliche Trennung keinerlei Konflikte von ein- und ausrückenden Feuerwehrleuten
-einfacherer Bauablauf
-vom Immissionsschutz einfacher lösbar

Nachteile:        -keine Erweiterungsmöglichkeit
-Bebauungsplan in jedem Fall notwendig
-Tiefe der Vor- bzw. Rangierflächen Richtung Augsburger Straße nur      17,64 m und innerhalb der Anbauverbotszone (beginnt nach 12,28m)
       -konfliktträchtig wegen beengter Wendemöglichkeiten und u.E. keine senkrechte Aufstellung der Fahrzeuge vor der Ausfahrt möglich. => ggf. Fahrversuche notwendig
       -eine reine Alarmausfahrt auf die Augsburger Straße ist nicht mehr ausreichend, es muss eine echte Zufahrt, ggf. mit Abbiegespur angelegt werden, da vom Ortsstraßennetz keine Zufahrtsmöglichkeit mehr gegeben ist. => Genehmigung durch Landratsamt nötig und möglich

2. Generalsanierung und Erweiterung:
Vorteile:                -ressourcenschonend
-gute, erhaltenswerte Bausubstanz
-keine Umsiedelung der Obdachlosen nötig
-deutlich mehr Abstand/Tiefe zur Augsburger Straße (rd. 7m)
-Alarmausfahrt ausreichend, Rückfahrt über Bahnhofstraße möglich
-umfassende Erweiterungsmöglichkeit nach Norden, daher flexibler
-Gemeindearchiv
-überdachter Übungsplatz

Nachteile:        -sehr langgestreckter Bau und lange Verkehrswege
       -komplizierterer Bauablauf


In der anschließenden Diskussion nahmen alle Kommissionsmitglieder Stellung. Argumente konnten noch einmal ausgetauscht und gegenseitig abgewogen werden.

Eine Trendabfrage, ob die nötige Planungstiefe im Rahmen der Machbarkeitsstudie erreicht wurde, wurde mit der Mehrheit bestätigt.

Die Abstimmung ergab folgende Empfehlung für den Marktgemeinderat:

  1. Die Kommission befürwortet den Neubau des Feuerwehrhause“: 9:2, 1 Enthaltung

  1. Die Kommission befürwortet die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses“: 1:9, 2 Enthaltungen

Die klare Empfehlung der Feuerwehrkommission an den MGR lautet also, einen Neubau, in Angriff zu nehmen, sodass die in Folge notwendigen Planungsleistungen ausgeschrieben werden können (hier: EU-weit) und keine weiteren Verzögerungen mehr auftreten.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö 8

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 07.06.2019 08:13 Uhr