Datum: 15.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 20.03.2019
3 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech; Frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB; Beschluss
4 Fraktionsübergreifender Antrag zur monatlichen Abhaltung von Finanzausschuss-Sitzungen
5 Mensa Grundschule Kaufering - Anträge MGR Drexl und GAL, Festlegung Anteil Bio-Lebensmittel und Essenspreis
6 Feuerwehrkommission; Vergleich Sanierung-Neubau; Empfehlung
7 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2019 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 20.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 20.03.2019 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech; Frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Landsberg beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering am Verfahren beteiligt.
Die Beteiligungsdauer ist für den Zeitraum vom 08.04. - 17.05.2019 festgelegt.

Die Durchsicht der ausliegenden Unterlagen hat ergeben, dass durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg Belange des Marktes Kaufering betroffen sind, die als Einwendungen im Verfahren geltend gemacht werden können.

Insbesondere die Ausweisung eines Gewerbegebiets der Stadt Landsberg am Lech direkt angrenzend an das Gewerbegebiet an der Viktor-Frankl-Straße führt zu Zwangspunkten, die im Rahmen der Stellungnahme zur gegenständlichen Bauleitplanung beurteilt werden müssen.

Hierzu wurde seitens der Verwaltung Herr [Name] beauftragt einen Entwurf für eine Stellungnahme zu verfassen. Die Gemeinderäte haben den Entwurf des [Name] als Anlage erhalten.

Als Grundlage für die Stellungnahme wurden Herrn [Name] alle zur Verfügung stehenden planerischen und gutachterlichen Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich wurden weitere fachliche Ausführungen im Bezug auf die Beurteilung der Lärmthematik vom Ingenieurbüro Dr. [Name] aus Kaufering eingearbeitet.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech eine Stellungnahme mit Hinweisen und Einwendungen abzugeben.
Dabei soll Herr [Name] im Namen und Auftrag des Marktes Kaufering handeln und die von ihm formulierten Hinweise und Einwendungen vorbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Fraktionsübergreifender Antrag zur monatlichen Abhaltung von Finanzausschuss-Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2019 ö 4

Sachverhalt Bürger

Alle Fraktionen des MGR beantragten mit Schreiben vom 2.4.2019 (im Anhang), monatliche Haushaltssitzungen abzuhalten.

Beschluss Bürger 1

Es werden monatliche Finanzausschusssitzungen ab Juni 2019 abgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Beschluss Bürger 2

Die beantragen Unterlagen sollen zur Juni-Sitzung zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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5. Mensa Grundschule Kaufering - Anträge MGR Drexl und GAL, Festlegung Anteil Bio-Lebensmittel und Essenspreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 01.08.2018 wurde vom Marktgemeinderat u.a. festgelegt, dass für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Mensabetriebes an der Grundschule das Schuljahr 2018/19 als weiteres Probejahr fungieren soll.

Da sich das laufende Schuljahr dem Ende zuneigt, wurde seitens der Verwaltung der Kostenaufwand im Bezug auf den Betrieb der Mensa detailliert untersucht und auf die Kosten eines ganzen Schuljahres hochgerechnet.
Diese Kalkulation soll die Grundlage für die Festlegung des Essenspreises für das Schuljahr 2019/20 darstellen.

Unabhängig von der grundlegenden Kostenkalkulation liegen sowohl von Marktgemeinderat Drexl als auch seitens der Fraktion der GAL Anträge vor, dass ein gewisser Anteil an Bio-Lebensmitteln bzw. Produkten aus regionaler Erzeugung bzw. Vermarktung festgelegt werden soll.
Hierbei wird jedoch nicht nur die Verpflegung der Kinder in der Mensa der Grundschule angesprochen. Vielmehr werden alle Einrichtungen der öffentlichen Hand, die Essen produzieren bzw. vermarkten genannt.

Neben der Mensa der Grundschule betrifft dies ausschließlich das Seniorenstift Kaufering, da dort sowohl für die Bewohner des Seniorenstifts als auch für sämtliche Kindergärten in Kaufering (mit Ausnahme des Waldorfkindergartens und des Waldkindergartens) gekocht wird. Die Kindergärten sind dabei vertraglich an den Lieferanten „Seniorenstift“ gebunden.

Für die Mensa an der Grundschule ist der Markt Kaufering als Schulaufwandsträger direkt zuständig, so dass die Entscheidungen über den Inhalt der Anträge bzw. über Preisfestlegungen für diesen Bereich dem Marktgemeinderat obliegen.

Für den Bereich, der von der Küche des Seniorenstifts abgedeckt wird, ist formal der Stiftungsrat des Seniorenstifts das entscheidende Gremium.
Daher kann hierzu der Marktgemeinderat rechtlich gesehen lediglich eine unverbindliche Empfehlung an den Stiftungsrat abgeben, dass dieser die Festlegungen für die Mensa analog übernimmt.

Etwaige Preisanpassungen in Folge dieser Festlegungen ziehen weitere Vertragsverhandlungen zwischen dem Seniorenstift als Lieferanten und den Kindergartenträgern als Kunden nach sich.

In Folge der vorgenannten Ausführungen hat nunmehr der Marktgemeinderat über die in den gestellten Anträgen formulierten Beschlüsse im Bezug auf die Mensa der Grundschule zu entscheiden.

Bezüglich des Anteils an Waren, die regional beschafft werden, hat die Mensaleitung errechnet, dass derzeit bereits 82 % des Wareneinkaufs von regionalen Lieferanten stammt. Allerdings werden nicht alle Produckte in der Region angebaut bzw. hergestellt, so dass hier nur für die wichtigsten Produktgruppen eine konkrete Aussage bezüglich des Produktionsstandorts gegeben werden kann. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Mensaleitung verwiesen.

Basierend auf der Kostenstruktur für die Produktion von Mensaessen wurden die Selbstkosten anhand von Aufschlägen für den Einsatz von Biolebensmitteln hochgerechnet und gegenübergestellt.
Aktuelle Preisanfragen der Mensaleitung bei den einschlägigen regionalen Zulieferern haben ergeben, dass beim Einsatz von Bio-Produkten mit einer Kostensteigerung von 50-70 % zu rechnen ist. Dies deckt sich auch mit anderen in den einschlägigen Medien recherchierten Werten. Daher wurde bei den Berechnungen der Essenspreise konservativ kalkuliert und ein Aufschlag von durchschnittlich 50 %, bezogen auf den gesamten Wareneinkauf, zugrunde gelegt.
Die Antragstellerin GAL, bezieht sich vermutlich bei ihrer Aussage, dass mit max. 10 % höheren Kosten kalkuliert würde, auf den Anteil an den Gesamtkosten und nicht am Wareneinsatz. Unter dieser Annahme decken sich die Prognosen in etwa.

Als Ergebnis ergeben sich folgende Selbstkosten je produzierter Portion:

Einsatz konventioneller und ökologischer Lebensmittel (bestehend)                5,87 €

Einsatz von 30 % ökologischer Lebensmittel (Kostenaufschlag 50 %)                6,01 €

Einsatz von 70 % ökologischer Lebensmittel (Kostenaufschlag 50 %)                6,20 €

Derzeit entrichten die drei betreffenden Abnehmer der Essen teilweise unterschiedliche Essenspreise. Mittagsbetreuung 3.- € je Portion, offene Ganztagsschule an der Mittelschule und gebundener Ganztagszug an der Grundschule jeweils 4.- € je Portion.

Bei der Grobkalkulation der Essenspreise bei Aufnahme des Mensabetriebes im Februar 2018 waren die kalkulatorischen Kosten für das Gebäude und die Ausstattung noch nicht bekannt und flossen damit auch nicht in die festgelegten Preise ein.

Die nun aktuelle Kalkulation berücksichtigt sämtliche Kosten für Personal, Gebäude, Ausstattung, Abschreibung, Verwaltung und Wareneinsatz.

Ungeachtet der Festlegung hinsichtlich eines anteiligen Einsatzes von Biolebensmitteln ist die Festlegung eines kostendeckenden Verkaufspreises zu empfehlen.

Die nachfolgenden Beschlussvorschläge geben die Beschlussempfehlungen der gestellten Anträge des Marktgemeinderats Drexl bzw. der Fraktion der GAL wieder. Inhaltlich erzielen diese im Falle einer Zustimmung nur Wirkung im Bezug auf die Mensa der Grundschule Kaufering. Für andere Bereiche, wie z.B. Seniorenstift, sind ggf. gesonderte Beschlüsse zu fassen.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung stellt vom Ergebnis her einen Grundsatzbeschluss dahingehend dar, dass ungeachtet weiterer Festlegungen durch den Marktgemeinderat einheitliche kostendeckende Preise für die Verpflegung erhoben werden.

Beschluss Bürger 1

über den Antrag der Fraktion der GAL vom 11.04.2019

1.        Die Marktgemeinde Kaufering sorgt bei der Essensversorgung im Seniorenstift und den Kinder- und Jugendeinrichtungen für vorwiegend mit Biolebensmitteln arbeitende Küchenprozesse. Die Küchenleitungen sind schriftlich dazu zu verpflichten.

2.        Dabei sollen mindestens 70 % (wertmäßig) der eingesetzten Produkte Biolebensmittel sein, die möglichst regional produziert und beschafft werden. Zertifizierte Produkte der Anbauverbände von Bioland-, Naturland- oder Demeterbetrieben sind zu bevorzugen. Entsprechende Liefervereinbarungen sollen langfristig mit den geeigneten Lieferanten abgeschlossen werden, damit eine kontinuierliche Versorgung sichergestellt werden kann und die Lieferbetriebe andererseits gesicherten Absatz erhalten.

3.        Um eine ausgewogene, abwechslungsreiche Speisenversorgung unter Berücksichtigung saisonaler Gegebenheiten mit Biolebensmitteln sicherstellen zu können, ist bei Bedarf eine geeignete Weiterbildung und Schulung des Kochpersonals durchzuführen.

4.        Die Essenskosten sind bei Bedarf anzupassen, wobei bei einem Einsatz von 100 % Biolebensmitteln mit max. 10 % höheren Kosten heute allgemein kalkuliert wird. Der Vorteil gesunder Lebensmittel ist der Bevölkerung im Mitteilungsblatt und betroffenen Eltern als Vorteil zu kommunizieren. Zur Zielerreichung der 70 % sind Nachweise zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 16

Beschluss Bürger 2

über den Antrag des Marktgemeinderats Johann Drexl vom 20.03.2019
Der Marktgemeinderat beschließt, dass ab 01.09.2019 die Lebensmittel von Gemeinschaftsverpflegungen, bei Dorffesten, bei denen die Kommune ein direktes oder indirektes Mitspracherecht hat, mindestens zu 30 % aus der Region (max. Bayern) und weitere 30 % aus regionaler ökologisch wirtschaftender Landwirtschaft bezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Der Marktgemeinderat beschließt, dass über den Preis der Essenskosten in der nächsten Haushaltsausschusssitzung beraten wird, damit dieser Preis sodann ab dem Schuljahr 2019/2020 in Kraft tritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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6. Feuerwehrkommission; Vergleich Sanierung-Neubau; Empfehlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2019 ö 6

Sachverhalt Bürger

Am 04.04.2019 fand die 3. öffentliche Sitzung der Feuerwehrkommission statt.

Ziel der Sitzung war, eine klare Empfehlung an den MGR dahingehend auszusprechen, ob eine Generalsanierung mit Erweiterung oder ein Neubau die beste Alternative darstellt.

Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 16.01.2019 wurden die Varianten Generalsanierung und Erweiterung und Neubau des Feuerwehrhauses angepasst, mit der Feuerwehr in den wesentlichen Punkten vorabgestimmt und die Kosten ermittelt. Der Behindertenbeauftrage Herr [Name] war auch involviert.

Das Kostenniveau konnte trotz bereits einkalkulierter Preissteigerungen von rd. 9 Mio. € auf rd. 7,4 Mio. € abgesenkt werden.

Die Planungen wurden im Konzept in der Sitzung vom Architekturbüro [Name] jeweils kurz vorgestellt und die Kosten erläutert.

Die bisherigen Planungen bzw. Machbarkeitsstudien haben jetzt eine Tiefe erreicht, die schon vergaberechtlich einen Abschluss der Arbeiten erfordert. Weitere Berechnungen (wie z.B. der Ansatz „Wir haben nur 4 Mio. € zur Verfügung, was gibt es dafür?“), wie teilweise in der Sitzung gefordert, sind auch deshalb nicht zielführend, da auf jeden Fall der Feuerwehrbedarfsplan und sämtlich DIN-Vorschriften berücksichtigt werden müssen.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren einer Gesamtkostengegenüberstellung und der zu erwartenden Fördermittel liegen beide Varianten bei nahezu identischen Gesamtkosten mit einem minimalen Kostenvorteil zugunsten einer Generalsanierung und Erweiterung.

Daher konnte die Entscheidung, ob eine Generalsanierung mit Erweiterung oder ein Neubau weiter verfolgt wird, nur anhand von weiteren sachlichen und funktionalen Kriterien entschieden werden.

Zur Diskussion standen nachfolgende Vor- und Nachteile der beiden Alternativen:


1.        Neubauplanung:

Vorteile:                -kompakte Bauweise
-Kurze Verkehrswege
-durch bauliche Trennung keinerlei Konflikte von ein- und ausrückenden Feuerwehrleuten
-einfacherer Bauablauf
-vom Immissionsschutz einfacher lösbar

Nachteile:        -keine Erweiterungsmöglichkeit
-Bebauungsplan in jedem Fall notwendig
-Tiefe der Vor- bzw. Rangierflächen Richtung Augsburger Straße nur      17,64 m und innerhalb der Anbauverbotszone (beginnt nach 12,28m)
       -konfliktträchtig wegen beengter Wendemöglichkeiten und u.E. keine senkrechte Aufstellung der Fahrzeuge vor der Ausfahrt möglich. => ggf. Fahrversuche notwendig
       -eine reine Alarmausfahrt auf die Augsburger Straße ist nicht mehr ausreichend, es muss eine echte Zufahrt, ggf. mit Abbiegespur angelegt werden, da vom Ortsstraßennetz keine Zufahrtsmöglichkeit mehr gegeben ist. => Genehmigung durch Landratsamt nötig und möglich

2. Generalsanierung und Erweiterung:
Vorteile:                -ressourcenschonend
-gute, erhaltenswerte Bausubstanz
-keine Umsiedelung der Obdachlosen nötig
-deutlich mehr Abstand/Tiefe zur Augsburger Straße (rd. 7m)
-Alarmausfahrt ausreichend, Rückfahrt über Bahnhofstraße möglich
-umfassende Erweiterungsmöglichkeit nach Norden, daher flexibler
-Gemeindearchiv
-überdachter Übungsplatz

Nachteile:        -sehr langgestreckter Bau und lange Verkehrswege
       -komplizierterer Bauablauf


In der anschließenden Diskussion nahmen alle Kommissionsmitglieder Stellung. Argumente konnten noch einmal ausgetauscht und gegenseitig abgewogen werden.

Eine Trendabfrage, ob die nötige Planungstiefe im Rahmen der Machbarkeitsstudie erreicht wurde, wurde mit der Mehrheit bestätigt.

Die Abstimmung ergab folgende Empfehlung für den Marktgemeinderat:

  1. Die Kommission befürwortet den Neubau des Feuerwehrhause“: 9:2, 1 Enthaltung

  1. Die Kommission befürwortet die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses“: 1:9, 2 Enthaltungen

Die klare Empfehlung der Feuerwehrkommission an den MGR lautet also, einen Neubau, in Angriff zu nehmen, sodass die in Folge notwendigen Planungsleistungen ausgeschrieben werden können (hier: EU-weit) und keine weiteren Verzögerungen mehr auftreten.

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung vom 10.04.2019 von der Tagesordnung genommen mit dem Anliegen, noch etwas Zeit zu benötigen, und deshalb den TOP auf die Sitzung vom 15.05.2019 zu setzen.

Beschluss Bürger 1

über den Ergänzungsantrag des Marktgemeinderats Andreas Keller:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Prüfung der Variante „Neubau min“ zu beauftragen. Dabei sollen sowohl die technische Umsetzbarkeit, wie auch die Kosten untersucht werden. Die endgültige Entscheidung, welche der beiden Neubau-Varianten des Feuerwehrhauses geplant werden soll erfolgt nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15

Beschluss Bürger 2

über den Ergänzungsantrag des Herrn Sascha Kenzler:
Der Zusatz: „Die Feuerwehr-Kommission ist regelmäßig zu den weiteren Schritten einzubinden. Der Marktgemeinderat wird über die Nachnutzung des Fw-Hauptgebäudes gesondert entscheiden. Die Beratungen dazu sollen im Planungsausschuss erfolgen.“ wird in den Beschlussvorschlag der Verwaltung mitaufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 3

Der Marktgemeinderat entscheidet sich für einen Neubau des Feuerwehrhauses am bestehenden Standort. Die Verwaltung wird beauftragt, für die weiteren Planungsleistungen ein EU-weites VgV-Verfahren durchzuführen.

Die Feuerwehr-Kommission ist regelmäßig zu den weiteren Schritten einzubinden. Der Marktgemeinderat wird über die Nachnutzung des Fw-Hauptgebäudes gesondert entscheiden. Die Beratungen dazu sollen im Planungsausschuss erfolgen.

Auf Haushaltsstelle 13000.942000 stehen noch ungebundene Mittel in Höhe von 283.957,05 € für Planungsleistungen zur Verfügung. In den Folgejahren bis zum Jahr 2022 sind jeweils 450.000 € vorgeplant

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2019 ö 7

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 12.07.2019 08:29 Uhr