Datum: 05.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 10.04.2019
3 Neuwahlen des/der 1. Bürgermeisters/Bürgermeisterin im Markt Kaufering - Information Wahltermin
4 Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in im Markt Kaufering - Berufung Wahleiter gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1GLKrWG
5 Interreg-Projekt für den Alpenraum - Links4Soils; Verlängerung um 6 Monate
6 Kirchberg; Oberflächenbehandlung DSK; Vergabe
7 Antrag des Seniorenstifts; Bürgschaft für Baudarlehen und Kapitaldienstübernahme
8 Sanierung der Thomas-Morus-Straße; Vorbereitung einer Glasfaserinfrastruktur; Beschluß
9 Kindergarten Löhestraße; Erneuerung Fallschutzbelag; Vergabe
10 Seniorenbeirat Kaufering - neue Mitglieder des Beirats, Beschluss
11 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 10.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 10.04.2019 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 5. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.04.2019 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Neuwahlen des/der 1. Bürgermeisters/Bürgermeisterin im Markt Kaufering - Information Wahltermin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö vorberatend 3

Sachverhalt Bürger

Wie den Gemeinderäten mitgeteilt wurde, und zudem aus den einschlägigen Medien zu entnehmen ist, wird die Amtszeit der 1. Bürgermeisterin auf eigenen Wunsch und Antrag mit Ablauf des 31.08.2019 enden.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll in den Fällen, bei denen schon vorher feststeht, wann die Amtszeit endet, innerhalb der letzten drei Monate dieser Amtszeit die Wahl stattfinden, hier also bis spätestens 31.08.2019. (Art. 44 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG)

In Anbetracht der Tatsache, dass der Rücktrittstermin mitten in den langen Sommerschulferien liegt und gerade in den letzten Ferienwochen viele bayerische Familien in den Urlaub fahren, bestehen aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hingegen keine Bedenken, die Soll-Regelung des Art. 44 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG großzügig auszulegen, so dass einerseits die Bürger/innen des Marktes Kaufering ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, nach der Ferienzeit Briefwahlunterlagen zu beantragen und per Briefwahl abzustimmen, und andererseits dem Markt Kaufering unter Berücksichtigung der Ferienzeit die Vorbereitung der Neuwahl möglich ist.

Formal zuständig für die Festlegung des Wahltermins ist die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Landsberg am Lech. (Art. 44 Abs. 2 Satz 5 GLKrWG)

Unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Innenministeriums käme aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörde als spätester noch vertretbarer Wahltermin der 06.10.2019 in Betracht.

Die Auffassung der Verwaltung deckt sich mit er des Staatsministeriums und der Rechtsaufsichtsbehörde. Es empfiehlt der 06.10.2019 als Termin für die Neuwahl des/der 1. Bürgermeisters/Bürgermeisterin für den Markt Kaufering.
Eine ggf. erforderliche Stichwahl würde gem. Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG am 20.10.2019 stattfinden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering nimmt die rechtlichen Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt die Festlegung des 06.10.2019 als Termin für die Neuwahl des/der 1. Bürgermeisters/Bürgermeisterin für den Markt Kaufering.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in im Markt Kaufering - Berufung Wahleiter gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1GLKrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö 4

Sachverhalt Bürger

Für die anstehende Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in für den Markt Kaufering ist es gem. Art. 5 Abs. 1 Satz1 des Gemeinde- Und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) erforderlich, dass ein Wahlleiter und ein stellvertretender Wahlleiter bestellt wird.

Das Gesetz hat hierzu folgenden Wortlaut:

Art. 5 Wahlleiter, Wahlausschuss

1Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. 2Der Kreistag oder an seiner Stelle der Kreisausschuss beruft den Landrat, den Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamts oder aus dem Kreis der in dem Landkreis Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen. 3Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. 4Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist; entsprechendes gilt bei Landkreiswahlen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat bestellt gem. Art. 5 Abs. 1 Satz1 GLKrWG Herrn Rainer Biedermann zum Wahlleiter für die Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in für den Markt Kaufering. Gleichzeitig wird Frau Anja Reinberg gem. Art. 5 Abs. 1 Satz3 GLKrWG zur stellvertretenden Wahlleiterin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Interreg-Projekt für den Alpenraum - Links4Soils; Verlängerung um 6 Monate

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat fasste am 23.11.2016 folgenden Beschluss:
Der Markt Kaufering beschließt die Teilnahme am Interreg-Projekt für den Alpenraum vom 01.11.2016 bis 30.10.2019. Die erforderlichen Haushaltsmittel von jährlich EUR 3.600,00 werden im Haushaltsplan 2017 sowie im Finanzplan für die Folgejahre eingestellt.“

Das Projekt lief bisher sehr erfolgreich, sodass es sich empfiehlt, für die noch geplanten Auswertungen und die Fertigstellung der Ergebnisse die Zeit bis 30.04.2020 zu nutzen. Näheres wird von Herrn [Name] in der Sitzung vorgetragen.

Der Projektträger hat einem entsprechenden Antrag zugestimmt, das Projekt um 6 Monate bis 30.04.2020 zu verlängern Die Verwaltung schlägt vor, der Verlängerung zuzustimmen.

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering stimmt der Verlängerung des Interreg-Projekt für den Alpenraum „Links4Soils“ vom 01.11.2019 bis 30.04.2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Kirchberg; Oberflächenbehandlung DSK; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö 6

Sachverhalt Bürger

Der durch zahlreiche Netzrisse geprägte Kirchberg soll durch eine Oberflächenbehandlung als „Dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise“ in zwei Schichten (Vorprofilierung und Deckschicht) saniert werden. Die Einbaustärke beträgt rd. 1,5 cm. Eine möglicherweise notwendige Anpassung von Einbauteilen (Schächte und Schieber) wird anschließend in einem eigenen Arbeitsgang beauftragt. Im Jahr 2018 wurde diese Ausführung in einem Teilstück der Landrat-Müller-Hahl-Straße erstmalig gewählt.

Es liegen drei Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. [Name], Kaufering abgegeben und endet mit 25.871,08 €. Die Fa. [Name] kann die Maßnahme im Herbst / Spätherbst nach Freigabe durch das technische Bauamt durchführen, sodass der Auftrag erteilt werden kann. Für die Anpassung von Einbauteilen kann zusätzlich mit rd. 3.500 € gerechnet werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an die Fa. [Name] aus Kaufering mit einer Angebotssumme von 25.871,08 € zu erteilen. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 63000.510000 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Antrag des Seniorenstifts; Bürgschaft für Baudarlehen und Kapitaldienstübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö 7

Sachverhalt Bürger

Das Seniorenstift benötigt laut beigefügtem Antrag ein Baudarlehen in Höhe von
500.000 €. Dies wurde vom Stiftungsrat des Seniorenstifts am 10.04.2019 beschlossen.
Zur Aufnahme des Darlehens ist es erforderlich, dass der Markt Kaufering eine Ausfallbürgschaft übernimmt. Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 72 Abs. 2 GO.

Weiter beantragt das Seniorenstift für die im Rahmen der Baumaßnahme zusätzlich aufgenommenen Kredite über 310.000 € und 500.000 € den Kapitaldienst zu übernehmen. Da das zweite Darlehen über 500.000 € noch nicht aufgenommen ist, wäre nach Rücksprache mit dem Seniorenstift eine Übernahme des Kapitaldienstes für die beiden genannten Kredite ab 1.1.2020 ausreichend zumal der Markt Kaufering hierfür in 2019 keine Haushaltsmittel eingeplant hat.

Beschluss Bürger 1

Der Markt Kaufering übernimmt die Ausfallbürgschaft für ein von der Stiftung „Seniorenstift Kaufering“ noch aufzunehmendes Darlehen in Höhe von 500.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Markt Kaufering übernimmt den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) für die zur
Fortsetzung der Baumaßnahme erforderlichen Kredite von 310.000 € und 500.000 € ab
01.01.2020 bis zum Ende der 10jährigen Zinsbindung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Sanierung der Thomas-Morus-Straße; Vorbereitung einer Glasfaserinfrastruktur; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö 8

Sachverhalt Bürger

Voraussichtlich im Herbst 2019 soll die Thomas-Morus-Straße saniert und die Wasserleitung erneuert werden. Im Vorgriff zum Beschluss der Gesamtmaßnahme wurden bereits Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung im Marktgemeinderat genehmigt.

Hier geht es um einen weiteren vorbereitenden Einzelbeschluss zur vorgesehenen Maßnahme. Der Markt Kaufering verfügt inzwischen über einen Masterplan zum Aufbau einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur. Dieser liefert flächendeckend Angaben für eine vorbereitende Leerrohrinfrastruktur zur Erschließung aller Gebäude mittels Glasfaserleitung.

So kann bei Beachtung bei jeder geplanten Baumaßnahme, egal an welcher Stelle in Kaufering, wie ein Puzzle gleich ein homogenes Leerrohrnetz mit Mikroröhrchen und Verteilerkästen entstehen, das schrittweise zusammenwächst und von potentiellen Netzbetreibern zu gegebener Zeit genutzt und dem Markt Kaufering wieder rückvergütet werden muss. Regelungen dazu finden sich im sog. DigiNetz-Gesetz, das seit 04.11.2016 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist, Synergieeffekte im Tiefbau zu nutzen, um die explodierenden Kosten im Breitbandausbau zu senken.

Auf Nachfrage bei der Telekom würde uns mitgeteilt, dass die Telekom pauschal zwei Leerrohre auf ihre Kosten mitverlegt. Das entspricht nicht dem Masterplan des Marktes Kaufering und dem Ziel einer flächendeckenden homogenen Glasfaserinfrastruktur.

Der Markt Kaufering sollte daher eine eigene Glasfaserinfrastruktur mit dem Ausbau der Thomas-Morus-Straße gleich mit ausschreiben und umsetzen. Dafür gibt es leider keine Fördergelder, da die Infrastruktur im Falle eines späteren FTTB/FTTH-Ausbaus vom potentiellen Netzbetreiber verwendet und vergütet werden muss. Wir verhandeln bereits mit der Telekom, ob auch eine sofortige Ablösung der Leerrohre möglich wäre und sie auf ihre geplanten 2 Leerrohre verzichten – Ergebnis offen.

Der Entwurf der bereits vorbereiteten Ausführungsplanung ist mit Kostenschätzung in den Anlagen enthalten.

Da mit dieser Glasfaserinfrastruktur bereits die einzelnen Hausanschlüsse im Gehwegbereich vorbereitet werden, bietet es sich an, die Gehwegbereiche hier und zukünftig zu pflastern. So ist es kein Problem, Schritt für Schritt immer wieder kleine Kopflöcher für die Resterschließung zu öffnen und wieder „unsichtbar“ zu verschließen. Die Mehrkosten für ein Standard-Betonpflaster gegenüber der üblichen Asphaltbauweise liegen bei rd. 15 €/m².

Für die Maßnahme ist daher mit folgenden Kosten zu rechnen, die zunächst vom Markt Kaufering getragen werden müssen:

  • Ausführungsplanung und Ausschreibungsvorbereitung        rd.   2.000 €
  • Baukosten                                                                rd. 33.500 €
  • Mehrkosten Gehwegpflaster (rd. 700 m² x 15 €)                rd. 10.500 €

Die Gesamtkosten liegen bei rd. 47.000 €.  

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering befürwortet die schrittweise Herstellung einer homogenen Glasfaserinfrastruktur im Zuge von Straßensanierungen. Die Maßnahme soll erstmalig in der Thomas-Morus-Straße umgesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Sanierung der Thomas-Morus-Straße die dafür notwendigen Arbeiten in die Planung und Ausschreibung mitaufzunehmen. Auf den entsprechenden Haushaltsstellen sind derzeit noch ausreichende Mittel verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Kindergarten Löhestraße; Erneuerung Fallschutzbelag; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö 9

Sachverhalt Bürger

Auf der Südseite des Kindergartens an der Löhestraße muss der Fallschutzbelag komplett erneuert werden. Eine Reparatur mit Stabilisierung kann nicht mehr durchgeführt werden, da die Schäden in Form von Rissen und Löchern bereits zu weit fortgeschritten sind. Zur Vermeidung des teilweise massiven Erdeintrages aus dem Böschungsbereich ist in einem Teilbereich auf einer Länge von rd. 8m eine Stützmauer mit Sitzgelegenheit vorgesehen.

Für die Erneuerung des Fallschutzbelages wurde von 3 geeigneten Firmen ein Angebot angefordert. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot liegt von der Fa. [Name] mit einem Angebotspreis von 53.677,93 € vor, sodass der Auftrag erteilt werden kann.

Die aus Blockstufen gemauerte Stützmauer soll separat vergeben werden. Die Schätzkosten liegen bei rd. 6.000 €.

Auf Haushaltsstelle 46403.941000 sind ungebundene Mittel in Höhe von 42.000 € zur Verfügung.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an die Fa. [Name] mit einer Auftragssumme in Höhe von 53.677,93 € zu erteilen. Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, die Stützmauer nach Angebotseinholung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die überplanmäßigen Kosten in Höhe von rd. 18.000 € können z.B. durch Einsparungen im Vermögenshaushalt bei  über HHSt. 63200.935000 gedeckt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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10. Seniorenbeirat Kaufering - neue Mitglieder des Beirats, Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Der Seniorenbeirat des Marktes Kaufering besteht aus insgesamt Mitgliedern.

Die Mitglieder [Name] haben ihr Ausschieden aus dem Seniorenbeirat erklärt.

Im Rahmen der Sitzung des Seniorenbeirats am 23.05.2019 wurden als Nachfolger für die Ausscheidenden Mitglieder folgende Personen benannt: [Name]

Gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Kaufering entscheidet im Falle eines Ausscheidens eines Mitglieds während der Amtsperiode der Marktgemeinderat über die Bestellung eines neuen Mitglieds.
Der Beirat schlägt hierzu entsprechende Nachfolger vor.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt das Ausscheiden der Seniorenbeiratsmitglieder [Name] zur Kenntnis und bestellt gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Kaufering [Name] zu deren Nachfolger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö 11

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 20.09.2019 09:02 Uhr