Datum: 10.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 15.05.2019 und vom 26.06.2019
3 Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes "Lechfeldwiesen II", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
4 Kindergarten Don Bosco; Vorstellung Entwurf und Projektablauf; Beschluß
5 Bauantrag, Fl.Nr. 2121/134 und 2121/149, Hessenstraße 1, Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten Don Bosco
6 Erweiterung Kindergarten St. Johann Brückenring 19; Grundsatzbeschluss
7 Genehmigung Haushaltspläne 2019 Kath. Kindertagesstätten, Beschluss
8 Mensa Grundschule Kaufering - Festlegung Essenspreis
9 Sporthalle Außenanlagen; Fraktionsübergreifender Antrag auf Initiative der UBV; Beschluß
10 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 15.05.2019 und vom 26.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 15.05.2019 und vom 26.06.2019 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung)

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 6. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.2019 sowie das Protokoll der 8. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.06.2019 (mit der redaktionellen Änderung gemäß Wortmeldung des Marktgemeinderats Manfred Huber), jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes "Lechfeldwiesen II", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den Beschluss gefasst, die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen“ im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB aufzustellen.
Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung der geplanten Erweiterung des bestehenden Kindergartens einschließlich des Spielplatzbereiches.
Der Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung wurde in der Sitzung am 10.04.2019 vom Marktgemeinderat gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 29.04.2019 bis einschließlich 31.05.2019, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 15.05.2019 bis einschließlich 17.06.2019.

Beschluss Bürger

D.        Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“ in der Fassung vom 10.04.2019 einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Kindergarten Don Bosco; Vorstellung Entwurf und Projektablauf; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö 4

Sachverhalt Bürger

Nach einigen Abstimmungsgesprächen und weiteren Untersuchungen kann nun der endgültige Entwurf mit Kostenberechnung dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorgestellt werden. Auf dieser Basis erfolgen alle weiterführenden Planungen wie Zuwendungsantrag, Baugenehmigung, Ausführungsplanungen und Ausschreibungen. Der Entwurf mit Kostenberechnung wird in der Marktgemeinderatssitzung vom Architekturbüro [Name] und ggf. noch dazu geladenen Fachplanern präsentiert und die Kosten erläutert.

Die nächsten Schritte sind die Fertigstellung des Zuwendungsantrages, die Einreichung des Bauantrages, die weiteren Ausführungsplanungen und Zusammenstellung bzw. Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen.

Im September 2019 startet der Kindergarten Don Bosco im Provisorium der Mittelschule (Bau IV) gleich mit der zweiten zusätzlichen Krippengruppe und soll dort ein „Schuljahr“ untergebracht bleiben. Ziel ist es, bis Weihnachten 2019 nahezu alle Gewerke zu vergeben, sodass spätestens im März 2020 mit den Arbeiten begonnen werden kann. Im September 2020 ist geplant, dass der Kindergarten wieder in das erneuerte und erweiterte Haus zurückkehren kann.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, die Ausschreibungen durchzuführen. Die jeweiligen Vergaben mit Kostenfortschreibung erfolgen in eigenen Gemeinderatssitzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Bauantrag, Fl.Nr. 2121/134 und 2121/149, Hessenstraße 1, Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten Don Bosco

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Bauvorhaben:         Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten Don Bosco
Bauort:                     Fl.Nr. 2121/134 und 2121/149, Hessenstraße 1, 86916 Kaufering
Bauherr:                 [Name]

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II,
11. Änderung und Teilaufhebung“ und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung Baugrenze, Art der baulichen Nutzung).

Die Fl.Nr. 2121/134 und 2121/149 liegen im Geltungsbereich der 14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“ für den der Marktgemeinderat am 13.12.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat. Der Entwurf wurde in der Sitzung am 10.04.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 29.04.2019 bis einschließlich 31.05.2019, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 29.04.2019 bis einschließlich 17.06.2019.

Im Rahmen des Verfahrens wurden weder von den Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange noch der Öffentlichkeit Stellungnahmen/Einwendungen vorgebracht, durch die das geplante Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen würde (formelle und materielle Planreife).
Der Satzungsbeschluss wurde in der heutigen Sitzung vom Marktgemeinderat gefasst. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der 14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II

Die Festsetzungen der 14.Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“ werden vom Antragsteller ([Name]) schriftlich anerkannt, die Erschließung ist gesichert.

Das Vorhaben ist demnach gem. § 33 BauGB während der Planaufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“ zulässig, da alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Beschluss Bürger

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Erweiterung Kindergarten St. Johann Brückenring 19; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Bereits 2016 wurde ein Bauantrag „Einbau von Galerien mit Einrichtung eines Schlafraumes im Kellergeschoss“ beim Landratsamt LL eingereicht.
Eine Genehmigung wurde bisher nicht erteilt, da ein Aufenthaltsraum im Keller wegen fehlender Flucht- und Rettungswege nicht erlaubt ist.

Mit Schreiben vom 24.10.2018 bat die Kirchenverwaltung um bautechnische Prüfung einer möglichen Erweiterung des Kindergartens in der angrenzenden Wohnung, um die nach Bedarfsplan zwingend notwendigen Räumlichkeiten bereitstellen zu können.
Es fehlt:
  • ein Speiseraum
  • ein Schlafraum
  • ein Personalraum
  • ein Besprechungsraum
  • ein angemessen großer Bewegungsraum
  • Lagermöglichkeiten

Eine erste Prüfung der Örtlichkeiten zeigte auf, dass eine Erweiterung des Kindergartens technisch möglich ist.
Die geforderten und notwendigen Räumlichkeiten können in der bestehenden Wohnung mit angemessenen Umbaumaßnahmen nachgewiesen werden.
Auf den nicht genehmigungsfähigen Raum im Keller kann verzichtet werden.

In Absprache mit dem Landratsamt kann der vorliegende Bauantrag formlos zurückgezogen werden und ein neuer Bauantrag eingereicht werden, der die Galerien und die Erweiterung des Kindergartens umfasst.

Der Sachverhalt wurde mit der Leitung und Mitarbeitern des Kindergartens, sowie Mitgliedern der Kirchenverwaltung und der Kindergartenaufsicht des Landratsamtes durchgesprochen.

Ergebnis des Gesprächs ist die vorliegende Planung.

Zur Umsetzung werden für die Erweiterung voraussichtlich folgende Baumaßnahmen nötig:

● Abbruch von Zwischenwänden zur Vergrößerung der Einzelräume, Durchbruch zwischen Wohnung und Kindergarten
● Einbau eines Treppenabgangs zur Überwindung der Höhendifferenz zwischen Wohnung und Kindergarten
●Ausbau des Bodenbelags mit Einbau eines neuen Schallschutzbelags
●Einbau von Zwischenwänden aus Trockenbau
●Putz- und Malerarbeiten
● brandschutztechnische Ertüchtigung der Türen
● weitere Maßnahmen nach Angaben Statik, Brandschutz und Schallschutz
(noch nicht bekannt)

Der Kindergartenbetrieb wird durch die Umbaumaßnahmen nicht beeinträchtigt, da diese unabhängig stattfinden können.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte Projekt auszuarbeiten und geeignete Fachplaner für Statik, Schallschutz und Brandschutz zu finden.

Die Verwaltung wird beauftragt die Fachplaner zu beauftragen.

Die Haushaltsmittel für die Umbaumaßnahmen werden erst im folgenden Haushaltsjahr benötigt und nach detaillierter Planung im Haushaltsplan für 2020 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Genehmigung Haushaltspläne 2019 Kath. Kindertagesstätten, Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Mit Schreiben vom 27.05.2019 wurden dem Markt Kaufering die Haushaltspläne für die Katholischen Kindertagestätten in Kaufering vorgelegt.

Gemäß den Haushaltsplänen werden seitens der Verwaltungsstelle für die Katholischen Kindergärten folgende Defizite bzw. Überschüsse prognostiziert:

1.        Kinderhaus Maria Himmelfahrt                Überschuss        46.430,00 €
2.        Kinderhaus Don Bosco                        Überschuss        19.190,00 €
3.        Kindergarten St. Johann                        Defizit                40.905,00 €

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat genehmigt die vorgelegten Haushaltspläne für die katholischen Kindertageseinrichtungen Kinderhaus Maria Himmelfahrt, Kinderhaus Don Bosco und St. Johann für das Abrechnungsjahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Mensa Grundschule Kaufering - Festlegung Essenspreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 01.08.2018 wurde vom Marktgemeinderat u.a. festgelegt, dass für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Mensabetriebes an der Grundschule das Schuljahr 2018/19 als weiteres Probejahr fungieren soll.

Da sich das laufende Schuljahr dem Ende zuneigt, wurde seitens der Verwaltung für die Behandlung der Thematik in der Marktgemeinderatssitzung am 15.05.2019 der Kostenaufwand im Bezug auf den Betrieb der Mensa detailliert untersucht und auf die Kosten eines ganzen Schuljahres hochgerechnet.
Diese Kalkulation sollte die Grundlage für die Festlegung des Essenspreises für das Schuljahr 2019/20 darstellen.

Unabhängig von der grundlegenden Kostenkalkulation lagen zur Sitzung sowohl von Marktgemeinderat Drexl als auch seitens der Fraktion der GAL Anträge vor, dass ein gewisser Anteil an Bio-Lebensmitteln bzw. Produkten aus regionaler Erzeugung bzw. Vermarktung festgelegt werden soll.
Hierbei wird jedoch nicht nur die Verpflegung der Kinder in der Mensa der Grundschule angesprochen. Vielmehr werden alle Einrichtungen der öffentlichen Hand, die Essen produzieren bzw. vermarkten genannt.

Neben der Mensa der Grundschule betrifft dies ausschließlich das Seniorenstift Kaufering, da dort sowohl für die Bewohner des Seniorenstifts als auch für sämtliche Kindergärten in Kaufering (mit Ausnahme des Waldorfkindergartens und des Waldkindergartens) gekocht wird. Die Kindergärten sind dabei vertraglich an den Lieferanten „Seniorenstift“ gebunden.

Für die Mensa an der Grundschule ist der Markt Kaufering als Schulaufwandsträger direkt zuständig, so dass die Entscheidungen über den Inhalt der Anträge bzw. über Preisfestlegungen für diesen Bereich dem Marktgemeinderat obliegen.

Für den Bereich, der von der Küche des Seniorenstifts abgedeckt wird, ist formal der Stiftungsrat des Seniorenstifts das entscheidende Gremium.
Daher kann hierzu der Marktgemeinderat rechtlich gesehen lediglich eine unverbindliche Empfehlung an den Stiftungsrat abgeben, dass dieser die Festlegungen für die Mensa analog übernimmt.

Etwaige Preisanpassungen in Folge dieser Festlegungen ziehen weitere Vertragsverhandlungen zwischen dem Seniorenstift als Lieferanten und den Kindergartenträgern als Kunden nach sich.

In Folge der vorgenannten Ausführungen hat nunmehr der Marktgemeinderat über die in den gestellten Anträgen formulierten Beschlüsse im Bezug auf die Mensa der Grundschule entschieden.
In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.05.2019 hat sich das Gremium darauf verständigt, dass ab 01.09.2019 die Lebensmittel von Gemeinschaftsverpflegungen, bei Dorffesten, bei denen die Kommune ein direktes oder indirektes Mitspracherecht hat, mindestens zu 30 % aus der Region (max. Bayern) und weitere 30 % aus regionaler ökologisch wirtschaftender Landwirtschaft bezogen werden.

Bezüglich des Anteils an Waren, die regional beschafft werden, hat die Mensaleitung errechnet, dass derzeit bereits 82 % des Wareneinkaufs von regionalen Lieferanten stammt. Allerdings werden nicht alle Produckte in der Region angebaut bzw. hergestellt, so dass hier nur für die wichtigsten Produktgruppen eine konkrete Aussage bezüglich des Produktionsstandorts gegeben werden kann. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Mensaleitung verwiesen.

Basierend auf der Kostenstruktur für die Produktion von Mensaessen wurden die Selbstkosten anhand von Aufschlägen für den Einsatz von Biolebensmitteln hochgerechnet und gegenübergestellt.
Aktuelle Preisanfragen der Mensaleitung bei den einschlägigen regionalen Zulieferern haben ergeben, dass beim Einsatz von Bio-Produkten mit einer Kostensteigerung von 50-70 % zu rechnen ist. Dies deckt sich auch mit anderen in den einschlägigen Medien recherchierten Werten. Daher wurde bei den Berechnungen der Essenspreise konservativ kalkuliert und ein Aufschlag von durchschnittlich 50 %, bezogen auf den gesamten Wareneinkauf, zugrunde gelegt.

Als Ergebnis ergeben sich folgende Selbstkosten je produzierter Portion:

Einsatz konventioneller und ökologischer Lebensmittel (bestehend)                5,87 €

Einsatz von 30 % ökologischer Lebensmittel (Kostenaufschlag 50 %)                6,01 €

Die kalkulierten Kosten unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 15.05.2019 belaufen sich auf 6,01 € pro Portion.

Derzeit entrichten die drei betreffenden Abnehmer der Essen teilweise unterschiedliche Essenspreise. Mittagsbetreuung 3.- € je Portion, offene Ganztagsschule an der Mittelschule und gebundener Ganztagszug an der Grundschule jeweils 4.- € je Portion.

Bei der Grobkalkulation der Essenspreise bei Aufnahme des Mensabetriebes im Februar 2018 waren die kalkulatorischen Kosten für das Gebäude und die Ausstattung noch nicht bekannt und flossen damit auch nicht in die festgelegten Preise ein.

Die nun aktuelle Kalkulation berücksichtigt sämtliche Kosten für Personal, Gebäude, Ausstattung, Abschreibung, Verwaltung und Wareneinsatz.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist generell die Festlegung eines kostendeckenden Verkaufspreises zu empfehlen.

In der Sitzung des Marktgemeinderats am 15.05.2019 wurde auch der Beschluss gefasst, dass ab dem 01.09.2019 ein einheitlicher Preis für Mensaessen verlangt werden soll. Die genauen Essenkosten müssen in den Haushaltsausschusssitzungen ermittelt werden.

Zwischenzeitlich wurde seitens des Vereins für Mittagsbetreuung mitgeteilt, dass die Verträge mit den Eltern der zu betreuenden Kinder für den Zeitraum ab 01.09.2019 bereits abgeschlossen wurden. Hierbei wurde der Preis für das Mensaessen unverändert mit 3.- € pro Portion weitergeführt. Eine Änderung dieser Verträge erscheint unverhältnismäßig, da die Eltern bezüglich des Vertragsinhalts einen Vertrauensschutz genießen.

Es liegt nahe, dass folglich auch bei den Preisen für die Essen im Bereich des gebundenen Ganztags der Grundschule und des offenen Ganztags der Mittelschule eine Anhebung der Preise unabhängig von der Mittagsbetreuung nicht angebracht sein dürfte.

Auf Basis der vorliegenden Kalkulation empfiehlt es sich jedoch, bereits jetzt für das Schuljahr 2020/21 eine konkrete Festlegung für einen einheitlichen Essenspreis in der Mensa zu treffen. Die Betreffenden Eltern haben dadurch ein ganzes Jahr Zeit, sich auf einen höheren Preis einzustellen.

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 26.06.2019 wurden die folgenden Beschlussvorschläge als Empfehlung zur Beschlussfassung an den Marktgemeinderat festgelegt.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat beschließt, dass für das Schuljahr 2019/20 am bisherigen Preis für das Mensaessen für die Mittagsbetreuung bei den bisher 3.- € pro Portion und beim gebundenen Ganztag der Grundschule sowie des offenen Ganztags der Mittelschule bei den bisher 4.- € pro Portion festgehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt, dass ab dem 01.09.2020 ein einheitlicher Preis für Mensaessen verlangt werden soll.
Der Preis wird auf 4,00 € pro Portion festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Sporthalle Außenanlagen; Fraktionsübergreifender Antrag auf Initiative der UBV; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö 9

Sachverhalt Bürger

Erstmalig mit Email vom 06.06.2019 und zuletzt überarbeitet am 02.07.2019 wurde uns ein Antrag der UBV im Entwurf übermittelt, der in der Marktgemeinderatssitzung vom 10.07.2019 gleich behandelt werden soll. Alle vorliegenden Antragsunterlagen sind im Anhang enthalten. Der Antrag ist fraktionsübergreifend von allen Fraktionen unterzeichnet.

  • Vorstellung in der Sitzung durch Hr. Kenzler –

Im Wesentlichen geht es darum, den Bereich Beach-Volleyballplatz und Hartplatz frei bzw. öffentlich zugänglich zu machen, um die Auslastung zu steigern und die schönen Anlagen für Bürger, auch ohne Vereinsmitgliedschaft, zugänglich zu machen. Die bisherige Regelung mit Anmeldung und kleiner Gebühr ist zu bürokratisch und wird kaum genutzt (7 mal im Jahr 2018, 5-7 mal im Jahr 2019 unbürokratisch und ohne Gebühr zu Zeiten, an denen ein Hausmeister anwesend war).

Der Zaun soll dabei nicht – wie 2018 schon mal angedacht - versetzt werden, sondern die vorhandene Tür einfach nicht mehr abgesperrt werden. Der Bereich und die Zugänge sollen durch eine entsprechende Kennzeichnung mit Schildern und Hinweisen bzw. Hausordnung versehen werden.

Nach hausinterner Rücksprache und Vorschlag von Fr. Triebel (Vertreterin im Amt) kam die Verwaltung zu dem Schluss, dass die für den Schul- und Vereinsbetrieb konzipierte Anlage weiterhin wie bisher betrieben werden sollte, da der hohe Kontrollaufwand und die erhöhten Unterhaltsaufwendungen für einen universellen Betrieb von der Verwaltung derzeit nicht geleistet werden können. Zudem wird auch „Partybetrieb“ an dem doch relativ abgeschiedenen Ort befürchtet. Als Beispiel kann Grillen auf der Tribüne genannt werden.

Die Verwaltung hätte daher vorgeschlagen, z.B. am Franz-Senn-Weg im Umfeld der Mittagsbetreuung Haus B bzw. der Grund- und Mittelschule oder im Bereich Festplatz/Skateranlage einen weiteren öffentlichen Beach-Volleyballplatz anzulegen, der auch die Vorgaben für einen solchen erfüllt (z.B. Vandalismussicherheit).

Beschluss Bürger

Die Nutzung des Hartplatzes und der Multibeachanlage auch zu privaten Zwecken soll vereinfacht werden.
Zu diesem Zwecke soll die bisher gültige Nutzungsordnung zunächst für ein Jahr ausgesetzt und die Anlagen über das vorhandene Tor zugänglich gemacht werden.
Neben den Hauptzugängen zum Sportplatz und diesem neuen Zugang sind Hinweisschilder entsprechend der Anlagen 3 und 4 aufzustellen.
Nach einem Jahr soll bewertet werden, ob die angemahnt pflegliche Nutzung eingehalten wurde.
Die Änderung soll über einen Artikel (gem. Anlage 2) im Infoblatt der Gemeinde veröffentlicht und die Nutzungsregeln auf der Homepage des Marktes abgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö 10

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 20.09.2019 09:05 Uhr