Datum: 18.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 05.06.2019 und vom 10.07.2019
3 Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in im Markt Kaufering - Berufung Wahleiter gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1GLKrWG
4 Aufstellung des Bebauungsplanes "Hilti, 1. Änderung", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Oberer Brückenring", Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
6 Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Brückenring", Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
7 Zuschussantrag des Vereins "Gedenken in Kaufering e.V. "
8 Erlass einer Friedhofsgebührensatzung
9 Antrag auf Zuwendungen; BRK Kreisverband Landsberg am Lech; Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2019
10 Übernahme einer Bürgschaft für die Aufnahme eines Kassenkredits des Seniorenstifts
11 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 05.06.2019 und vom 10.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 05.06.2019 und vom 10.07.2019 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 7. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 05.06.2019 sowie das Protokoll der 9. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.07.2019, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in im Markt Kaufering - Berufung Wahleiter gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1GLKrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö 3

Sachverhalt Bürger

Für die anstehende Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in für den Markt Kaufering ist es gem. Art. 5 Abs. 1 Satz1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) erforderlich, dass ein Wahlleiter und ein stellvertretender Wahlleiter bestellt wird.

Das Gesetz hat hierzu folgenden Wortlaut:

Art. 5 Wahlleiter, Wahlausschuss

  1. 1Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. 2Der Kreistag oder an seiner Stelle der Kreisausschuss beruft den Landrat, den Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamts oder aus dem Kreis der in dem Landkreis Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen. 3Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. 4Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist; entsprechendes gilt bei Landkreiswahlen.

Da der berufene Wahlleiter zum 01.09.2019 die Verwaltung des Marktes Kaufering verlassen hat ist eine erneute Berufung erforderlich.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat bestellt gem. Art. 5 Abs. 1 Satz1 GLKrWG den kommissarischen Geschäftsstellenleiter, Herrn Winfried Plaß, zum Wahlleiter für die Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in für den Markt Kaufering am 06.10.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Hilti, 1. Änderung", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2018 den Beschluss gefasst, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ aufzustellen.
Planungsziel ist neben der Schaffung von Möglichkeiten zur baulichen Verdichtung auf dem Gelände, einer Anpassung des Geltungsbereiches zur geringfügigen Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, auch eine Neufassung der Festsetzungen zum Schallschutz, zur Zulässigkeit von Dachaufbauten, sowie zu den im Planungsgebiet verlaufenden Ver-und Entsorgungsleitungen.

Auf dieser Grundlage wurde ein Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 16.01.2019 beauftragt. auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit vom 05.02.2019 bis 07.03.2019 durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ wurde in der Sitzung am 10.04.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 21.06.2019 bis einschließlich 22.07.2019.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) Kenntnis und stellt fest, dass es im Rahmen des Verfahrens zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 10.04.2019 kommt. Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung vom 18.09.2019 eingearbeitet, die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend angepasst.

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.09.2019 und beauftragt die Verwaltung den nächsten Verfahrensschritt (§ 4a Abs. 3 BauGB) einzuleiten.
Der Bebauungsplan ist erneut auszulegen, die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Oberer Brückenring", Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat am 12.06.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Oberer Brückenring“ gefasst, mit dem Ziel den dörflichen Charakter zu erhalten.

Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen getroffen werden.
Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen und offenen Gewässerläufen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft.

Weiterhin wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen. Hier wurden im gesamten Geltungsbereich des Rahmenplanes allgemeinen Leitlinien und für Teilbereiche besondere Leitlinien festgelegt.

Die sich hieraus ergebenden Planungsüberlegungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 03.07.2019 besprochen und abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurde der beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Oberer Brückenring erstellt.

Auf Basis dieses Entwurfes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse im anschließenden Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB, bzw. § 4 Abs. 2 BauGB nach entsprechender Abwägung einzuarbeiten.

Ergänzend zu der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürger durchgeführt werden.

Beschluss Bürger

1. Der Markgemeinderat Kaufering stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Oberer Brückenring“ als Grundlage für die Auslegung gem.
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die zusätzliche Informationsveranstaltung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Brückenring", Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat am 12.06.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unterer Brückenring“ gefasst, mit dem Ziel den dörflichen Charakter zu erhalten.

Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen getroffen werden.
Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen und offenen Gewässerläufen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft.

Weiterhin wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen. Hier wurden im gesamten Geltungsbereich des Rahmenplanes allgemeine Leitlinien und für Teilbereiche besondere Leitlinien festgelegt.

Die sich hieraus ergebenden Planungsüberlegungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 03.07.2019 besprochen und abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurde der beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Unterer Brückenring erstellt.

Auf Basis dieses Entwurfes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse im anschließenden Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB, bzw. § 4 Abs. 2 BauGB nach entsprechender Abwägung einzuarbeiten.

Ergänzend zu der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürger durchgeführt werden.

Beschluss Bürger

1. Der Markgemeinderat Kaufering stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Unterer Brückenring“ als Grundlage für die Auslegung gem.
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die zusätzliche Informationsveranstaltung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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7. Zuschussantrag des Vereins "Gedenken in Kaufering e.V. "

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö 7

Sachverhalt Bürger

Der Verein „Gedenken in Kaufering e.V.“ beantragte gemäß beigefügtem Schreiben aus den dargelegten Gründen für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 10.000 €. Der Vorsitzende des Vereins wies insbesondere darauf hin, dass sich die Befreiung der KZ-Lager Kaufering/Landsberg zum 75. Mal jährt. In diesem Zusammenhang soll auch eine größere Film-Dokumentation zu diesem Thema erstellt werden. Es sollen auch möglichst viele Überlebende und deren Angehörige zu diesem Anlass eingeladen werden.

Beschluss Bürger

Anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung der KZ-Lager Kaufering/Landsberg im Jahre 2020 wird dem Verein „Gedenken in Kaufering e.V.“ ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Jahre 2020 nach Vorlage entsprechender Rechnungsbelege. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden für 2020 eingeplant.

Der Verein wird gebeten, Zuschussanträge bei den Nachbargemeinden zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Erlass einer Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö 8

Sachverhalt Bürger

Die bisher gültige Friedhofsgebührensatzung stammt vom 07.12.2004. Vorgesehen ist, diese nunmehr außer Kraft zu setzen. Stattdessen wird auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen. Mit der Neukalkulation der Gebühren und der Ausarbeitung einer neuen Friedhofsgebührensatzung wurde die Fa. [Name] aus München beauftragt. Der Gebührenkalkulation liegt ein vierjähriger Kalkulationszeitraum zugrunde. Im Jahre 2022 sind die Gebühren erneut zu kalkulieren und erforderlichenfalls anzupassen. Der Marktgemeinderat wurde in der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.07.2019 über die Ergebnisse der Kalkulation durch Frau [Name] von der Fa. [Name] informiert. Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes schlug Frau [Name] mit 4,3 % vor, da dieser vom Markt Kaufering auch in anderweitigen Gebührenkalkulationen zugrunde gelegt wurde. Die Höhe des Zinssatzes ist vertretbar, da die Kalkulation für den Friedhof vor allem durch langlebige Anlagegüter bestimmt ist. Der Marktgemeinderat hat die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes zu beschließen.

Beschluss Bürger 1

Für den Kalkulationszeitraum (2019 – 2022) der Friedhofsgebühren wird ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 4,3 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt den Entwurf der beiliegenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Kaufering sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung). Die Satzung wird dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Zuwendungen; BRK Kreisverband Landsberg am Lech; Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der BRK Kreisverband Landsberg am Lech beantragt mit Schreiben vom 05.08.2019 einen Betriebskostenzuschuss von 0,50 € je Einwohner zur Deckung seiner jährlichen Aufwendungen für den Zivil- und Katastrophenschutz und für seine Einsatz-, Betreuungs- und Sozialdienste. Der Zuschuss wird für die vorgenannten Zwecke zu 100 % im Kreisverband verwendet.
In einer Anlage zum Antragsschreiben wird folgender Überblick über die Katastrophenschutz-Organisation BRK gegeben (Auszug):

Das Bayerische Rote Kreuz ist eine Katastrophenschutz-Organisation mit vielen ehrenamtlichen Helfern, die sich ständig durch gute Ausbildung fit halten müssen und die modernstes Rettungsgerät brauchen.

(…)

Rund 1.200 aktive Mitglieder kann das BRK im Landkreis Landsberg im Katastrophenfall sofort mobilisieren. Diese teilen sich auf folgende Gliederung auf:

-        Die Wasserwacht steht rund um die Uhr in Alarmbereitschaft und sorgt an neun Standorten mit über 800 Einsatzkräften und mit vier mobilen Einheiten für die Sicherheit auf den Seen, Gewässern und Flüssen in unserem Landkreis.

-        Die Sanitätsbereitschaften Landsberg und Dießen verfügen über 230 Helferinnen und Helfer. Mit den Schnelleinsatzgruppen Behandlung, Betreuung, Technik & Sicherheit und Information & Kommunikation unterstützen Sie den Rettungsdienst bei größeren Schadenslagen wie Großbränden, schweren Unfällen etc..

-        Das BRK betreibt eine Soforthilfe in akuten seelischen Notlagen, das Kriseninterventionsteam – KIT. Rund 20 Helfer mit einer speziellen Ausbildung betreuen Angehörige nach Unglücken.

-        Drei Helfer-vor-Ort-Gruppen (HvO) leisten Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes in rund 800 Fällen pro Jahr.

Bislang wurde vom Markt Kaufering ein Zuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner nach dem Stand der Einwohnerzahlen zum 30.06. des Vorjahres geleistet.
Die Einwohnerzahlen lauten für den Stichtag 30.06.2018 auf 10.358 Einwohner.

Beschluss Bürger

Der BRK Kreisverband Landsberg am Lech erhält für das Jahr 2019 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner; dies sind 5.179,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Übernahme einer Bürgschaft für die Aufnahme eines Kassenkredits des Seniorenstifts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Das Seniorenstift Kaufering benötigt einen Kassenkredit in Höhe von 350.000 €. Die Details wurden in der Sitzung des Stiftungsrates am 12.09.2019 beraten.

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering übernimmt die Ausfallbürgschaft für einen von der Stiftung „Seniorenstift Kaufering“ noch aufzunehmenden Kassenkredit in Höhe von 350.000 €. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung ist von der Verwaltung noch einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö 11

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 14.11.2019 10:43 Uhr