Datum: 09.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Vereidigung des neuen 1. Bürgermeisters
3 Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister
4 Festsetzung der Dienstbezüge des 1. Bürgermeisters
5 Bestellung des 1. Bürgermeisters zum ehrenamtlichen Standesbeamten
6 Vorlage der Jahresrechnung 2018
7 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Vereidigung des neuen 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö vorberatend 2

Sachverhalt Bürger

Nach Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) ist der neu gewählte erste Bürgermeister in der ersten Sitzung des Marktgemeinderates nach der Aufnahme der Amtstätigkeit zu vereidigen. Wahlweise kann der Eid oder das Gelöbnis geleistet werden.

Den Eid bzw. das Gelöbnis des ersten Bürgermeister nimmt das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates Herr Norbert Sepp vor (Art. 27 Abs.2 KWBG).

Herr Thomas Salzberger wählt die Eidesleistung gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG:

Eid:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, (so wahr mit Gott helfe.)“

Nach der Vereidigung übernimmt 1. Bürgermeister Thomas Salzberger den Vorsitz.

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3. Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes für kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) erhält der Beamte auf Zeit für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung.

Gem. Anlage 2 Art. 46 Abs. 1 KWBG gilt hierfür ein von der Einwohnerzahl abhängiger Rahmensatz. Der Rahmen beträgt bei kreisangehörigen Gemeinden 235,38 € bis 773,71 €. Der Mittelwert liegt bei 504,55 €.

Die Dienstaufwandsentschädigung der scheidenden 1. Bürgermeisterin Wagener-Bühler betrug bei ihrem Ausscheiden am 31.08.2019 476,76 €.

Beschluss Bürger

über den Antrag des Herrn Manfred Huber:
Dem 1. Bürgermeister Herrn Thomas Salzberger wird gemäß Artikel 46 Absatz. 1 i.V.m. der Anlage 2 KWBG ab 08.10.2019 eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von EUR 550,00 gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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4. Festsetzung der Dienstbezüge des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Die Besoldung des 1. Bürgermeisters richtet sich nach Art. 56 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) in Verbindung mit dem Bundesbesoldungsgesetz, dem Bayerischen Besoldungsgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen.

Für Kaufering gilt nach Anlage 1 des KWBG für kreisangehörige Gemeinden die Größenklasse zwischen 10.001 und 15.000 Einwohnern.

Demzufolge ist das Amt der berufsmäßigen 1. Bürgermeisterin der Besoldungsgruppe B 2 zuzuordnen.

Beschluss Bürger

Der 1. Bürgermeister Herr Thomas Salzberger wird mit seiner Wahl ab 08.10.2019 in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Bestellung des 1. Bürgermeisters zum ehrenamtlichen Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

Gemäß § 1 PSVollzV in Verbindung mit Art. 29 der Gemeindeordnung bestellt der
Marktgemeinderat die Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kaufering.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, den 1. Bürgermeister Herrn Thomas Salzberger zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Kaufering zu bestellen. Der Aufgabenbereich des Standesbeamten ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Vorlage der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö 6

Sachverhalt Bürger

Das Jahresergebnis 2018 kann durchwegs als gut bezeichnet werden. Zusammenfassend ist festzustellen:

Verwaltungshaushalt

    1. Einnahmen
Es ergaben sich Mehreinnahmen in Höhe von 100 T€. Die detaillierte Übersicht ist auf Seite 5  des beigefügten Rechenschaftsberichts abgedruckt.

    1. Ausgaben
Die Ausgaben lagen ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt ca. 1,7 Mio. unter dem Ansatz. Es betraf vor allem die Ausgaben für den Unterhalt der Grundstücke (-637 T€), Aufwendungen von Bediensteten incl. FFW (-173 T€), weitere Betriebsausgaben (-114 T€), Geschäftsausgaben (-182 T€) sowie Kindergärten      (-511 T€). In den Zinsausgaben in Höhe von 263.250 € sind 1.537 € für Negativzinsen aus Geldanlagen der allgemeinen Rücklage enthalten.

    1. Zuführung zum Vermögenshaushalt
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug rund 3,15 Mio. €, das sind 1,8 Mio. € mehr als geplant. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung verbleiben noch 2,35 Mio. € an zusätzlichen Mitteln zur Deckung der Investitionen im Vermögenshaushalt.

Vermögenshaushalt

    1. Einnahmen
Es ergaben sich weniger Einnahmen in Höhe von 2.022 T€. Aufgrund der hohen Zuführung vom Verwaltungshaushalt konnte auf die geplante Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 3,42 Mio. € verzichtet werden.

    1.        Ausgaben
Der allgemeinen Rücklage konnte außerplanmäßig 641 T€ zugeführt werden. Für den Erwerb von Grundstücken und beweglichem Vermögen wurden insgesamt 173 T€ weniger ausgegeben. Für Bauinvestitionen wurde der Ansatz um 2,4 Mio. € unterschritten.

Rücklagen
Die allgemeinen Rücklagen stiegen von 4,1 auf 4,7 Mio. € an. Die Rücklagen werden strategisch als Festgelder angelegt, um die Zahlung von Negativzinsen zu minimieren.

Schulden
Zum 31.12.2018 betrugen die Schulden 9,9 Mio. €. (Vorj. 10,8 Mio. €). Der jährliche Schuldendienst beträgt 1,07 Mio. €; die Tilgung betrug 808 T€, die Zinszahlungen
263 T€.

Kassenlage
Ein Kassenkredit wurde nicht in Anspruch genommen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Schulden um die jährliche Tilgung weiter verringert haben. Die Rücklagen konnten gesteigert werden und bilden ein erfreulich hohes Polster. Somit ergibt sich insgesamt eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von gut 4 Mio. €. Damit wurde die finanzielle Basis für die im Finanzplan vorgesehenen Projekte verbessert. Trotzdem ist die Fortsetzung eines Sparkurses mit Augenmaß geboten.

Zur ausführlicheren Information verweise ich auf den beigefügten Rechenschaftsbericht.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss, die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö 7

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 14.11.2019 10:49 Uhr