Datum: 13.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Genehmigung der Niederschrift vom 18.09.2019 und vom 09.10.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 18.09.2019 und vom 09.10.2019 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 10. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.09.2019 und das Protokoll der 11. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.10.2019, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Vereidigung eines Marktgemeinderats als Nachrücker für Herrn Thomas Salzberger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt Bürger
Am 6.10.2019 wurde das bisherige Marktgemeinderatsmitglied Thomas Salzberger zum 1. Bürgermeister des Marktes Kaufering gewählt. Sein bisheriger Platz im Marktgemeinderat ist damit neu zu besetzen.
Erster Listennachfolger ist Herr Volker Sandner, der die Wahl zum Marktgemeinderat angenommen und sich dazu bereit erklärt hat, das Gelöbnis abzulegen. Nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist Herr Volker Sandner als Marktgemeinderat in der ersten öffentlichen Sitzung nach seiner Zustimmung in feierlicher Form zu vereidigen. Der erste Bürgermeister nimmt diesen Eid ab. Die Eidesformel ist in Art. 31 Abs. 4 GO vorgegeben und kann auch als Gelöbnis abgelegt werden.
Wird die Eidesleistung oder die Ablegung des Gelöbnisses durch ein Marktgemeinderatsmitglied verweigert, verliert dieses sein Amt. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach (Art. 48 Abs. 1 Nr. 2 GLKrWG).
Der Vorsitzende bittet Herrn Volker Sandner zu sich, um sein Gelöbnis abzulegen. Die Ablegung des Gelöbnisses erfolgt durch den ersten Bürgermeister; dieser legt hierzu die Amtskette um.
Herr Volker Sandner spricht das Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 Satz 3 GO.
Im Anschluss daran begrüßt der erste Bürgermeister Herrn Volker Sandner als neues Mitglied im Marktgemeinderat und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
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4. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderats Kaufering
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
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ö
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4 |
Sachverhalt Bürger
Aufgrund der Wahl des bisherigen Marktgemeinderatsmitglieds Thomas Salzberger zum 1. Bürgermeister verbunden mit der Vereidigung des Nachrückers werden auch Änderungen in der Geschäftsordnung notwendig. Die SPD hat mit e-mail vom 13.10.2019 folgende Anpassung der Ausschussbesetzungen beantragt:
Anlage 3a) Ausschussmitglieder und Stellvertreter
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr und Umwelt:
Mitglied: Flora Kurz; Vertreter: Volker Sandner, Thomas Wiesmann
Ausschuss für Finanzen und Haushalt:
Mitglied: Thomas Wiesmann; Vertreter: Flora Kurz, Volker Sandner
Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur:
Mitglied: Flora Kurz; Vertreter: Volker Sandner, Thomas Wiesmann
Bauausschuss:
Mitglied: Thomas Wiesmann; Vertreter: Flora Kurz, Volker Sandner
Werkausschuss:
Mitglied: Volker Sandner; Vertreter: Flora Kurz, Thomas Wiesmann
Redaktionsausschuss:
Mitglied: Volker Sandner; Vertreter: Flora Kurz, Thomas Wiesmann
Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglied: Thomas Wiesmann; Vertreter: Flora Kurz, Volker Sandner
Anlage 3b der Geschäftsordnung regelt die Zuteilung der Aufgabengebiete.
Die SPD benannte neu für das Aufgabengebiet „Gleichstellung und Personal“: Flora Kurz
Anlage 3c gibt die Fraktionen und ihre Mitglieder wieder. Die SPD-Fraktion hat sich wie folgt neu formiert:
- Thomas Wiesmann Fraktionssprecher
- Flora Kurz stv. Fraktionssprecherin
- Volker Sandner Mitglied
Bei Änderungen in der personellen Besetzung wurden die Namen fett gedruckt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass sich gemäß dem Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion folgende Änderungen in der Geschäftsordnung des Marktes Kaufering ergeben:
Anlage 3a) Ausschussmitglieder und Stellvertreter
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr und Umwelt:
Mitglied: Flora Kurz; Vertreter: Volker Sandner, Thomas Wiesmann
Ausschuss für Finanzen und Haushalt:
Mitglied: Thomas Wiesmann; Vertreter: Flora Kurz, Volker Sandner
Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur:
Mitglied: Flora Kurz; Vertreter: Volker Sandner, Thomas Wiesmann
Bauausschuss:
Mitglied: Thomas Wiesmann; Vertreter: Flora Kurz, Volker Sandner
Werkausschuss:
Mitglied: Volker Sandner; Vertreter: Flora Kurz, Thomas Wiesmann
Redaktionsausschuss:
Mitglied: Volker Sandner; Vertreter: Flora Kurz, Thomas Wiesmann
Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglied: Thomas Wiesmann; Vertreter: Flora Kurz, Volker Sandner
Anlage 3b) Zuteilung der Aufgabengebiete
Die SPD benannte neu für das Aufgabengebiet „Gleichstellung und Personal“: Flora Kurz
Anlage 3c Fraktionen und ihre Mitglieder
SPD-Fraktion::
- Thomas Wiesmann Fraktionssprecher
- Flora Kurz stv. Fraktionssprecherin
3. Volker Sandner Mitglied
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
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ö
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5 |
Sachverhalt Bürger
Herr Thomas Salzberger (SPD) war bisher Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. Als gewählter 1. Bürgermeister darf er das Amt des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses nicht mehr ausüben. Gem. Art. 103 Abs. 2 GO ist ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden zu bestimmen. Die SPD-Fraktion hat das Vorschlagsrecht.
Fraktionssprecher (SPD) Thomas Wiesmann schlägt als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor: Meinrad Mayrock
Fraktionssprecher (SPD) Thomas Wiesmann schlägt als stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor: Thomas Wiesmann
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion
- zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Meinrad Mayrock
b) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn
Thomas Wiesmann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Hilti, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2018 den Beschluss gefasst, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „[Name]“ aufzustellen.
Planungsziel ist neben der Schaffung von Möglichkeiten zur baulichen Verdichtung auf dem Gelände, einer Anpassung des Geltungsbereiches zur geringfügigen Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, auch eine Neufassung der Festsetzungen zum Schallschutz, zur Zulässigkeit von Dachaufbauten, sowie zu den im Planungsgebiet verlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen.
Auf dieser Grundlage wurde ein Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „[Name]“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 16.01.2019 beauftragt. auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit vom 05.02.2019 bis 07.03.2019 durchgeführt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „[Name]“ wurde in der Sitzung am 10.04.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 21.06.2019 bis einschließlich 22.07.2019.
Der Marktgemeinderat nahm in der Sitzung vom 18.09.2019 vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) Kenntnis und stellte fest, dass es im Rahmen des Verfahrens zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 10.04.2019 kommt. Die Änderungen wurden in die Fassung vom 18.09.2019 eingearbeitet, die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend angepasst.
Der Marktgemeinderat billigte in der Sitzung vom 18.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.09.2019 und beauftragte die Verwaltung den nächsten Verfahrensschritt mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 08.10.2019 bis einschließlich 24.10.2019, Stellungnahmen waren nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zugelassen.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB, erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen.
Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zu keinen Änderungen gegenüber der Fassung vom 18.09.2019 kommt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans “[Name]“ wird mit der Begründung, einschließlich des Umweltberichtes, jeweils in der Fassung vom 18.09.2019, vom Marktgemeinderat als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bauantrag, Fl.Nr. 1536, Hiltistraße 6, Neubau eines Innovationscentrums für die Hilti Entwicklung mit Büro, Labor, Testfeld, Sprühkabine und Testofen, sowie Verbindungsbrücke - Gebäude 11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
|
ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt Bürger
Bauvorhaben: Neubau eines Innovationscentrums für die Hilti Entwicklung mit Büro, Labor,
Testfeld, Sprühkabine und Testofen sowie Verbindungsbrücke - Gebäude 11
Bauort: Fl.Nr. 1536, Hiltistraße 6, 86916 Kaufering
Bauherr: [Name]
Der vorliegende Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 09.10.2019 behandelt, es wurde folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, den Bauantrag dem Markt Kaufering nach erfolgter Durchführung des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Dementsprechend erfolgt die Behandlung in der heutigen Sitzung.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hilti“ und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hilti (Überschreitung der festgesetzten Höhe). Die Fl.Nr. 1536 liegt auch im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ für den der Marktgemeinderat am 11.07.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat. In der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ werden unter anderem die ausnahmsweise zulässigen Höhenüberschreitungen von technischen Aufbauten und Kaminen festgesetzt.
Nach dem Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie anschließend die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen führten in Bezug auf die Höhenentwicklung von Kaminen, zu einer weiteren Änderung des Bebauungsplanentwurfes, diese geänderten Planungen betreffen den nunmehr vorliegenden Bauantrag.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 18.09.2019 wurde der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.09.2019 gebilligt und die erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt in der Zeit von Dienstag, 08.10.2019 bis einschl. Donnerstag, 24.10.2019.
Im Rahmen des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB wurden weder von den Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange noch der Öffentlichkeit Stellungnahmen/Einwendungen vorgebracht, durch die das geplante Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen würde (formelle und materielle Planreife).
Der Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ wurde vom Marktgemeinderat in der heutigen Sitzung gefasst.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti““
Die Festsetzungen der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ werden vom Antragsteller schriftlich anerkannt, die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben ist demnach gem. § 33 BauGB während der Planaufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ zulässig, da alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Beschluss Bürger
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens Don Bosco; Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
|
ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt Bürger
Das erste Ausschreibungspaket für die Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens Don Bosco steht zur Vergabe an.
KA-2019-HB-01 Baumeister, Erdarbeiten öffentlich VOB/A Eröffnung: 07.11.2019
KA-2019-HB-02 Zimmerer öffentlich VOB/A Eröffnung: 07.11.2019
KA-2019-HB-03 Klempner öffentlich VOB/A Eröffnung: 07.11.2019
KA-2019-HB-1-50 Elektro öffentlich VOB/A Eröffnung: 07.11.2019
KA-2019-HB-1-51 Heizung öffentlich VOB/A Eröffnung: 07.11.2019
KA-2019-HB-1-52 Sanitär öffentlich VOB/A Eröffnung: 07.11.2019
KA-2019-HB-1-54 Dämmarbeiten beschränkt VOB/A Eröffnung: 08.11.2019
KA-2019-HB-1-55 Blitzschutz, Erdung beschränkt VOB/A Eröffnung: 08.11.2019
KA-2019-HB-1-56 Hausalarm beschränkt VOB/A Eröffnung: 08.11.2019
KA-2019-HB-1-57 PV-Anlage beschränkt VOB/A Eröffnung: 08.11.2019
KA-2019-HB-1-58 Erdwärmesonden beschränkt VOB/A Eröffnung: 08.11.2019
Die Bindefrist bei allen Gewerken endet am 06.12.2019.
Für die Gewerke Heizung, Sanitär, PV-Anlage und Erdsonde wurde kein wertbares Angebot abgegeben. Die Gewerke werden nun erneut gemäß VOB/A ausgeschrieben.
Die übrigen Gewerke können vorbehaltlich der endgültigen Prüfung vergeben werden, die rechnerisch geprüften Summen sind als Anlage beigefügt.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach endgültiger Prüfung der Angebote, dem wirtschaftlichsten Bieter gemäß Anlage den Auftrag zu erteilen. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 bei HHSt. 46405.940000 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen: Verwendung der Wahltafeln
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
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ö
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9 |
Sachverhalt Bürger
Mit Schreiben vom 9.9.2019 stellten die Vertreter der Fraktionen CSU, UBV, KM und SPD einen Antrag über die Verwendung der Wahltafeln. Ziel des Antrages ist es, in einer Selbstverpflichtung die Nutzung der bestehenden Wahltafeln neu zu regeln. Im Detail wird auf den beigefügten Antrag verwiesen. Eine Regelung für das Aufstellen von Wahlplakaten für die Kreistags- und Landratswahl wird nicht getroffen.
Beschluss Bürger
Die im Marktgemeinderat vertretenen Parteien und Gruppierungen bekräftigen die Selbstverpflichtung bei der nächsten Marktgemeinderatswahl ausschließlich die vom Markt an 7 Standorten aufgestellten Tafeln zu verwenden. Die Aufteilung der Flächen erfolgt nach dem im Marktgemeinderat vorgestellten Verfahren gem. Anlage.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Plakate zum Hinweis auf einzelne Wahlveranstaltungen. Sie sind auf 10 Plakate pro Veranstaltung begrenzt und dürfen höchstens 14 Tage auf öffentlichem Grund platziert bleiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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10. Neubau eines Radweges von Kaufering nach Epfenhausen; Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
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ö
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10 |
Sachverhalt Bürger
Der Neubau des Geh- und Radweges von Kaufering nach Epfenhausen wurde öffentlich gemäß VOB/A ausgeschrieben und steht zur Vergabe an.
86916-2019-TB-2 Straßenbauarbeiten, Asphalt- öffentlich VOB/A Eröffnung: 05.11.2019
und Erdarbeiten
Die Bindefrist endet am 05.12.2019.
Es sind 9 wertbare Angebote eingegangen. Nach der Prüfung und Nachforderung von fehlenden Unterlagen kann der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Angebotssumme Kostenberechnung
[Name] 427.228,29 € 551.731,84 €
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach endgültiger Prüfung der Angebote, der Fa. [Name] den Auftrag mit einer Auftragssumme von 427.228,29 € zu erteilen. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 bei HHSt. 63107.95000 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.11.2019
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ö
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11 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 12.12.2019 09:46 Uhr