Datum: 12.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 21:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 15.01.2020
3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet zur Verwertung u. Behandlung v. Abfällen u. sonstigen Stoffen",Gemeinde Igling, Frühzeitige Beteiligung als sonstiger Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB; Beschluss
4 Bauleitplanverfahren; Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Nord IV"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Kommunalwerke Kaufering, Feststellung des Jahresabschlusses 2018
6 Kommunalwerke Kaufering, Entlastung Jahresabschluss 2018 (TOP verschoben in die nächste Sitzung)
7 Webpräsenz zu den KZ-Außenlagern Kaufering-Landsberg; Kostenbeteiligung
8 Kommunalwahlen 2020, Erfrischungsgeld für Wahlhelfer
9 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 15.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 15.01.2020 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 1. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.01.2020 in der vorliegenden Fassung gemäß
§ 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet zur Verwertung u. Behandlung v. Abfällen u. sonstigen Stoffen",Gemeinde Igling, Frühzeitige Beteiligung als sonstiger Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.


In der öffentlichen Sitzung des Markgemeinderates am 14.11.2018 wurde der Marktgemeinderat durch die Geschäftsleitung der Firma [Name] vorab über die Planungen informiert.

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes befindet sich unmittelbar an der Gemarkungsgrenze, bzw. in direkter Nähe zum bebauten Gemeindegebiet von Kaufering. Es ist deshalb sicherzustellen, dass durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ Belange des Marktes Kaufering nicht berührt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, dass die vorliegenden Planungen wie folgt geprüft und ggf. entsprechend ergänzt werden:

-        immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf das bebaute Gemeindegebiet Kaufering
-        Entwässerungskonzept mit Prüfung der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering
-        zu erwartenden Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:

„Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ wie folgt Stellung:

Der Markt Kaufering bittet um Prüfung und Berücksichtigung folgender relevanter Belange:
-        immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf das bebaute Gemeindegebiet Kaufering
-        Entwässerungskonzept zu Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung mit Prüfung der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering unter Angabe aller vorhandenen, bzw. zu erwartenden Schadstoffen
Falls eine Einleitung von Abwasser in die Kläranlage Kaufering erfolgt, sind Angaben zur prognostizierten Abwassermenge und die Sicherstellung und Beschreibung der Abwasserqualität erforderlich um mögliche Auswirkungen auf den Betrieb der Kläranlage Kaufering beurteilen zu können. Ggf. sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf mit aufzunehmen
-        zu erwartenden Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen
-        Es ist zu prüfen und sicher zu stellen falls Abwasser direkt oder indirekt der Kläranlage Kaufering zugeführt werden, dass diese wegen gefährlicher Stoffe dort keine zusätzlichen Reinigungsstufen oder – prozesse erfordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanverfahren; Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Nord IV"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 17.01.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord IV“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung sind Regelungen über die Zulässigkeit von Wintergärten und Terrassenüberdachungen und der Errichtung von Terrassensichtschutzeinrichtungen im Bereich der Reihen- und Doppelhäuser.

Für das Verfahren des Bebauungsplanes „4. Änderung Nord IV“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.01.2018 bekannt gemacht und der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 02.02.2018 bis einschl. 20.02.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

Beschluss Bürger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Kommunalwerke Kaufering, Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [Name] hat den Jahresabschluss 2018 geprüft und bestätigt (siehe Anlage 1). Anschließend hat der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss 2018 (Anlage 2) geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht vom 13.12.2019 zusammengefasst (Anlage 3).

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert das Ergebnis der Prüfung.

Gem. § 25 Abs. 3 EBV stellt nunmehr der Marktgemeinderat den Jahresabschluss fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu entscheiden.

Beschluss Bürger

Der Jahresabschluss 2018 wird gem. § 102 Abs. 3 GO i.V.m. § 25 Abs. 3 EBV festgestellt.
Der 2018 festgestellte Jahresüberschuss des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering" in Höhe von insgesamt 683.571,19 € wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Kommunalwerke Kaufering, Entlastung Jahresabschluss 2018 (TOP verschoben in die nächste Sitzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

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7. Webpräsenz zu den KZ-Außenlagern Kaufering-Landsberg; Kostenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö 7

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering, die Stadt Landsberg am Lech und der Landkreis Landsberg beabsichtigen gemeinsam eine Homepage für die landkreisweite Gedenkarbeit in Auftrag zu geben. Die Darstellung des KZ-Außenlagerkomplexes in Form einer Internetseite bietet die Möglichkeit, sich unabhängig vom Standort und jederzeit über historische Zusammenhänge, die Lokalisierung und den heutigen Zustand zu informieren. Außerdem können in digitaler Form Dokumente, Erinnerungsbericht sowie Bild- und Kartenmaterial gezeigt werden. Die Internetseite soll auch als Navigationstool dienen, um die Vielzahl an dezentralen Orten im Raum Landsberg besichtigen zu können. Hierfür ist eine Optimierung der Internetseite auch für die Nutzung mit mobilen Geräten notwendig. Das Angebot soll zunächst in Deutsch und Englisch zur Verfügung stehen. Das komplette Leistungspaket liegt bei ca. 90.000 €. Für die Aktualisierung der Homepage sind jährliche Kosten in Höhe von 1.200 € aufzubringen. Gespräche über eine einmalige Beteiligung der Nachbargemeinden Igling und Hurlach sind noch nicht abgeschlossen. Der Anteil Kauferings würde höchstens bei 30.000 € liegen.

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering beteiligt sich - unter Vorbehalt der Namensänderung „Kaufering-Landsberg“ - an den Kosten einer Webpräsenz zu den KZ-Außenlagern in Höhe von einmalig bis zu 30.000 €. Für die Kosten der regelmäßigen Wartung übernimmt der Markt Kaufering ebenfalls einen angemessenen Anteil.
Die Kosten werden in den Haushaltsplan 2020 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Kommunalwahlen 2020, Erfrischungsgeld für Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Für die Helfer am Wahltag (Wahlvorstand, Wahlhelfer, Beisitzer und dergleichen) soll wie bei den letzten Wahlen eine Entschädigung ausbezahlt werden.
In Anbetracht des Vergleichs mit anderen Kommunen im Landkreis wird die Höhe der Entschädigung für die Kommunalwahl 2020 angehoben auf 70,00 Euro.
Dieser Betrag soll auch für künftige Wahlen gelten.

Für eine Verpflegung am Wahltag in den Wahllokalen für die Wahlhelfer ist zudem gesorgt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt eine Entschädigung in Höhe von 70,00 Euro für die Helfer der Kommunalwahl 2020 und allen weiteren Wahlen.
Getränke und eine Brotzeit werden ebenfalls gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.02.2020 ö 9

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 05.03.2020 08:47 Uhr