Datum: 06.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Thomas-Morus-Haus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister und Vorsitzenden
2 Vereidigung der neugewählten ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder (Art. 31 Abs. 4 GO, Art. 48 Abs. 1 S. 1 GLKrWG)
3 Beschlussfassung über die Wahl der ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister/innen (Art. 35, 51 Abs. 3 GO)
3.1 Wahl des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin (Art. 35, 51 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 39 GLKrWG)
3.2 Wahl des 3. Bürgermeisters / der 3. Bürgermeisterin (Art. 35, 51 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 39 GLKrWG)
3.3 Vereidigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister/innen (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, Art. 27 KWBG, § 38 BeamtStG)
3.4 Festlegung der Entschädigung für ehrenamtliche weitere Bürgermeister/innen (Art. 53 Abs. 4, Art. 54 KWBG, Art. 52 Abs. 2 GO)
4 Erlass der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Kaufering (Art. 45 Abs. 1 GO)
4.1 Bildung von Ausschüssen (Art. 32 GO)
4.2 Beschlussfassung über die Aufgabengebiete von Referenten im Marktgemeinderat (Art. 46 Abs. 1, Satz 2 GO)
4.3 Bekanntgabe der Fraktionssprecher und deren Vertreter
5 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit Festsetzung der Entschädigung für Marktgemeinderatsmitglieder (Art. 20a, 23, 32, 35, 40, 41, 88, 103 GO)
6 Bestellung von Verbandsräten zum Zweckverband I für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg am Lech, Art. 31 KommZG
7 Festlegung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Art. 103 Abs. 2 GO
8 Anfragen

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister und Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Vereidigung der neugewählten ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder (Art. 31 Abs. 4 GO, Art. 48 Abs. 1 S. 1 GLKrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 2

Sachverhalt Bürger

Die gewählten Marktgemeinderatsmitglieder wurden gemäß Art. 47 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) schriftlich über ihre Wahl unterrichtet. Dadurch wurden sie zu Marktgemeinderäten berufen.

Sie wurden aufgefordert, zu erklären, ob sie das Amt annehmen und ob sie zur Eidesleistung oder zur Ablegung eines Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) bereit sind.

Von den gewählten Marktgemeinderäten haben 21 Marktgemeinderäte die Annahme des Amts schriftlich erklärt, 18 davon haben sich dazu bereit erklärt, den Eid bzw. das Gelöbnis für das Amt des Marktgemeinderates abzulegen.

Drei Marktgemeinderäte haben keine Erklärung zur Annahme / Ablehnung des Amts und zur Ablegung des Eids bzw. Gelöbnisses abgegeben. Drei Marktgemeinderäte haben nicht schriftlich erklärt, zur Ablegung des Eides bzw. Gelöbnisses bereit zu sein.
Gemäß Art. 47 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 3 GLKrWG haben durch die fehlende Ablehnung auch diese Marktgemeinderäte ihr Amt angenommen und sind zur Leistung des Eides / Gelöbnisses verpflichtet.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2020 das abschließende Ergebnis der Wahl zum Marktgemeinderat gem. Art. 19 Abs. 3 GLKrWG festgestellt und dieses gem. § 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung GLKrWO bekannt gemacht.

Nach Art. 31 Abs. 4 GO sind die neu gewählten Marktgemeinderäte in ihrer ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Der erste Bürgermeister nimmt diesen Eid bzw. dieses Gelöbnis ab.

Hierzu können folgende Varianten der Eidesformel gesprochen werden:

1.        Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

2.        Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

Gem. Art. 31 Abs. 4 Satz 3 GO kann der Eid auch ohne den Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Stattdessen kann ein Marktgemeinderatsmitglied das Gelöbnis auch mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden Beteuerungsformel einleiten (Art. 31 Abs. 4 Satz 4 GO).

Die Eidesleistung entfällt für die Marktgemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Marktgemeinderat gewählt wurden (Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO).

Hinweis auf Art. 48 Abs. 1 Nr. 2 GLKrWG:

Wird die Eidesleistung oder die Ablegung des Gelöbnisses durch ein Marktgemeinderatsmitglied verweigert, verliert dieses sein Amt. In diesem Fall rückt der erste Listennachfolger nach.

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3. Beschlussfassung über die Wahl der ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister/innen (Art. 35, 51 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 3

Sachverhalt Bürger

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO wählt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit einen oder zwei weitere Bürgermeister/innen. Die Wahl eines zweiten Bürgermeisters / einer zweiten Bürgermeisterin ist somit verpflichtend, die Wahl eines dritten Bürgermeisters / einer dritten Bürgermeisterin jedoch optional.

Es ist Beschluss darüber zu fassen, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister/innen gewählt werden sollen. Hierfür ist ein Mehrheitsbeschluss nach Art. 51 Abs. 1 GO notwendig.

Bisher waren ein zweiter und ein dritter ehrenamtlicher Bürgermeister/innen im Amt.

Beschluss Bürger

Es werden zwei weitere Bürgermeister/innen gewählt. (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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3.1. Wahl des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin (Art. 35, 51 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 39 GLKrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 3.1

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat wählt aus seiner Mitte den ehrenamtlichen zweiten Bürgermeister / die ehrenamtliche zweite Bürgermeisterin (Art. 35 i. V. m. Art. 51 Abs. 3 GO).

Grundsätzlich kann jedes Marktgemeinderatsmitglied gewählt werden, das die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt bzw. nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. (Art. 39 GLKrWG i. V. m. § 4 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG)

Im vorliegenden Fall sind alle Marktgemeinderäte wählbar, außer sie sind nicht Deutsche i.S.d. Art. 116 GG oder Richter von Beruf (§ 4 DRiG).

Hinweis:

Die Wahl des zweiten Bürgermeisters ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Für die Annahme der Wahl ist die Schriftform verpflichtend (Art. 9 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG).

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3.2. Wahl des 3. Bürgermeisters / der 3. Bürgermeisterin (Art. 35, 51 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 39 GLKrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 3.2

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat wählt aus seiner Mitte den ehrenamtlichen dritten Bürgermeister / die ehrenamtliche dritte Bürgermeisterin (Art. 35 i. V. m. Art. 51 Abs. 3 GO).

Grundsätzlich kann jedes Marktgemeinderatsmitglied gewählt werden, das die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt bzw. nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. (Art. 39 GLKrWG i. V. m. § 4 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG)

Im vorliegenden Fall sind alle Marktgemeinderäte wählbar, außer sie sind nicht Deutsche i.S.d. Art. 116 GG oder Richter von Beruf (§ 4 DRiG).

Hinweis:

Die Wahl des dritten Bürgermeisters ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Für die Annahme der Wahl ist die Schriftform verpflichtend (Art. 9 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG).

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3.3. Vereidigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister/innen (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, Art. 27 KWBG, § 38 BeamtStG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 3.3

Sachverhalt Bürger

Die weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister/innen sind zu vereidigen (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, sowie Art. 27 KWBG i. V. m. § 38 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)).

Der Diensteid ist spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Marktgemeinderat nach Beginn der Amtszeit des Wahlbeamten oder der Wahlbeamtin abhält, zu leisten. Im Falle des zweiten und des dritten Bürgermeisters ist dies der Zeitpunkt der schriftlichen Annahme der Wahl.

Der Diensteid hat folgenden Wortlaut:


Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Alternativ:

Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

Gem. Art. 31 Abs. 4 Satz 3 GO kann der Eid auch ohne den Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Stattdessen kann ein Marktgemeinderatsmitglied das Gelöbnis auch mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden Beteuerungsformel einleiten (Art. 31 Abs. 4 Satz 4 GO).

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3.4. Festlegung der Entschädigung für ehrenamtliche weitere Bürgermeister/innen (Art. 53 Abs. 4, Art. 54 KWBG, Art. 52 Abs. 2 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 3.4

Sachverhalt Bürger

Weitere ehrenamtliche Bürgermeister/innen haben den Anspruch auf Entschädigung gem. Art. 53 Abs. 4 i. V. m. Art. 54 KWBG.

Ein ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister oder eine ehrenamtliche weitere Bürgermeisterin erhalten eine Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter und kommunale Wahlbeamtin.

Aus seiner Funktion als Marktgemeinderat erhält ein ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister gem. Art. 20a GO ebenfalls eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit Festlegung der Entschädigung für Gemeinderatsmitglieder geregelt.

Bisher erhalten sowohl der ehrenamtliche zweite als auch der ehrenamtliche dritte Bürgermeister monatlich 325,00 € und sowie für jeden vollen Tag der Vertretung des 1. Bürgermeisters eine weitere Entschädigung in Höhe von 140,32 €.

Berechnung:

1.        Monatliche Pauschale                                                325,00 €

2.        + Entschädigung pro Vertretungstag 140,32 €
der maximal möglichen Vertretungstage (31) pro Monat        4.349,92 €        

3.        + monatliche Entschädigung als Gemeinderatsmitglied        75,00 €        

4.        Summe                                                                4.750,46 €        

Die Entschädigungen (= Summe 4.) dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung oder die Summe von Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 und Dienstaufwandsentschädigung des oder der Vertretenen. Diese wird unterschritten.

Beschluss Bürger

Der/Die ehrenamtliche zweite und die/der ehrenamtliche dritte Bürgermeister/in erhalten ab dem 1. Mai 2020 folgende Entschädigung:

1.        Monatliche Pauschale
Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 325,00 € festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen (wenn kein ganzer Vertretungstag vorliegt).

2.        Vertretungsfall
Neben der Entschädigung nach Nr. 1 wird ab dem 1. Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 140,00 € pro Kalendertag gewährt (Anwesenheit im Rathaus über den vollen Vertretungstag).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4. Erlass der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Kaufering (Art. 45 Abs. 1 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 4

Sachverhalt Bürger

Nach Art. 45 Abs. 1 GO gibt sich der Marktgemeinderat eine Geschäftsordnung.
Im Vorfeld wurden hinsichtlich der Anpassungen und dem Erlass der Geschäftsordnung die Fraktionssprecher beteiligt. Sämtliche Positionen wurden von der Gemeindeverwaltung in den vorliegenden, vorab versandten Entwurf eingearbeitet.

Die Besetzung der Ausschüsse in der Anlage der Geschäftsordnung wird nach dieser Sitzung noch aktualisiert, da die konkrete Ausschussbildung noch aussteht.

Die neue Geschäftsordnung tritt mit Wirkung zum 01.05.2020 in Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung tritt sodann außer Kraft.

Sollten Änderungsvorschläge aus dem Gremium kommen, so wird über jeden einzelnen Änderungsantrag (Alternativvorschlag) einzeln abgestimmt werden. Hiernach wird dann über die ganze Fassung ein Beschluss gefasst.
Die redaktionelle Gestaltung der Geschäftsordnung würde dann im Nachgang erfolgen. Nach erfolgter Bearbeitung erhält jedes Marktgemeinderatsmitglied eine Fassung als pdf-Datei (auf Antrag in Papierform) zugesandt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat erlässt basierend auf dem vorgelegten Entwurf und nach Einarbeitung der in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen / Bestimmungen eine neue Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat. Sie tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2020 in Kraft.

Es werden nachstehende Sitzungstermine festgelegt:
Marktgemeinderatssitzungen:
Jeweils am zweiten Mittwoch im Monat, Beginn 19.30 Uhr (August sitzungsfrei bzw. Ferienausschuss)
Bauausschuss (vor der Marktgemeinderatssitzung):
Jeweils am zweiten Mittwoch im Monat, Beginn 19.00 Uhr (im Einzelfall 18.45 Uhr)
Übrige Ausschüsse (Ausnahme Rechnungsprüfungsausschuss):
Nach Erfordernis, mittwochs, Beginn 19.30 Uhr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4.1. Bildung von Ausschüssen (Art. 32 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt Bürger

Bis 30.04.2020 bestehende Ausschüsse:
       Bezeichnung                                                        Größe
       Beratend:
a)        Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt                7 + 1. Bürgermeister
b)        Ausschuss für Finanzen und Haushalt                        7 + 1. Bürgermeister
c)        Ausschuss für Generationen,
Soziales, Sport und Kultur                                         7 + 1. Bürgermeister

Beschließend:
d)        Bauausschuss                                                 7 + 1. Bürgermeister
e)        Werkausschuss „Kommunalwerke Kaufering“                8 + 1. Bürgermeister
f)        Redaktionsausschuss                                        6 + 1. Bürgermeister

Bisherige Besetzung der Ausschüsse:
8er-Ausschuss: CSU 2, GAL 2, UBV 1, Kauferinger Mitte 1, SPD 1, FW 1
7er-Ausschuss: CSU 2, GAL 1, UBV 1, Kauferinger Mitte 1, SPD 1, FW 1
6er-Ausschuss: CSU 1, GAL 1, UBV 1, Kauferinger Mitte 1, SPD 1, FW 1



Ab dem 01.05.2020 wird die Bildung folgender vorberatenden ständigen Ausschüsse empfohlen (Art. 32 GO):

a)        Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt
b)        Ausschuss für Finanzen und Haushalt
c)        Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur

Weiterhin wird ab dem 01.05.2020 die Bildung folgender beschließenden ständigen Ausschüsse empfohlen (Art. 32 GO):

a)        Bauausschuss
b)        Werkausschuss „Kommunalwerke Kaufering
c)        Ferienausschuss

Darüber hinaus ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden.


Folgende Sitzverteilung in den Ausschüssen wäre ab dem 01.05.2020 nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte Lague / Schepers (Sitzverteilungsverfahren auch im Marktgemeinderat angewendet) denkbar:

Besetzung der Ausschüsse:

  1. 8er-Ausschuss: CSU 3, GRÜNE 2, SPD 1, UBV 1, Kauferinger Mitte 1

  1. 7er-Ausschuss: CSU 2, GRÜNE 2, SPD 1, UBV 1, Kauferinger Mitte 1

  1. 6er-Ausschuss: CSU 2, GRÜNE 2, SPD 1, UBV 1

  1. 5er Ausschuss: CSU 2, GRÜNE 1, SPD 1, UBV 1

  1. 4er Ausschuss: CSU 1, GRÜNE 1, SPD 1, UBV 1

Beschluss Bürger 1

Als Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Ausschüssen wird das Verfahren nach Sainte Lague / Schepers festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Es wird ein beratender Ausschuss „Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt“ mit 7 Mitgliedern plus 1. Bürgermeister gebildet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Es wird ein beratender Ausschuss „Ausschuss für Finanzen und Haushalt“ mit 7 Mitgliedern plus 1. Bürgermeister gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Es wird ein beratender Ausschuss „Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur“ mit 7 Mitgliedern plus 1. Bürgermeister gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Es wird ein beschließender Ausschuss „Bauausschuss“ mit 7 Mitgliedern plus 1. Bürgermeister gebildet.
Der Ausschuss ist für alle Anträge von Bauvorhaben beschließend tätig, soweit nicht der 1. Bürgermeister oder der Marktgemeinderat zuständig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 6

Es wird ein beschließender Ausschuss „Werkausschuss Kommunalwerke Kaufering“ mit 7 Mitgliedern plus 1. Bürgermeister gebildet.
Der Ausschuss ist für alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs des Marktes „Kommunalwerke Kaufering“ beschließend tätig, soweit sich nicht der Marktgemeinderat die Entscheidung allgemein vorbehält oder im Einzelfall an sich zieht oder es sich um Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung des Eigenbetriebs handelt (Art. 88 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 7

Es wird ein beschließender Ausschuss „Ferienausschuss“ mit 7 Mitgliedern plus 1. Bürgermeister gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 8

Es wird ein Ausschuss „Rechnungsprüfungsausschuss“ mit 7 Mitgliedern gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 9

Die Ausschussbesetzung wird wie in der Anlage der Geschäftsordnung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4.2. Beschlussfassung über die Aufgabengebiete von Referenten im Marktgemeinderat (Art. 46 Abs. 1, Satz 2 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 4.2

Sachverhalt Bürger

Es soll Beschluss über die Aufgabengebiete von Referenten (Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO) und die Reihenfolge des Zugriffs auf diese Aufgabengebiete gefasst werden.

Bisher existierten folgende Referate:

       Dorferneuerung und Ortsentwicklung  
       Feuerwehrwesen (UBV)
       Familie und Senioren
       Gleichstellung und Personal (SPD)
       Jugend (FW)
       Kulturelle Angelegenheiten (GRÜNE)
       Landwirtschaft, Forsten und Wasserschutzgebiet (CSU)
       Sport und Freizeit
       Umwelt und Verkehr
       Vereinswesen
       Schule und Kindertagesstätten (Kauferinger Mitte)
       Kindertagesstätten
       Senioren (UBV)

Beschluss Bürger

Es werden folgende Referate für Marktgemeinderatsmitglieder geschaffen:

       Dorferneuerung und Ortsentwicklung  
       Feuerwehrwesen
       Familie und Senioren
       Gleichstellung und Personal (UBV, Frau Dahme)
       Jugend (GRÜNE, Herr Kirchberger)
       Kulturelle Angelegenheiten (CSU, Herr Dr. Harbich)
       Landwirtschaft, Forsten und Wasserschutzgebiet (CSU, Herr Drexl)
       Sport und Freizeit
       Umwelt und Verkehr
       Vereinswesen
       Schule und Kindertagesstätten (GRÜNE, Frau Glaser)
       Senioren (CSU, Frau Heinle)
       Kindertagesstätten
       Wirtschaft (SPD, Herr Wasserle)
       Vereine (Kauferinger Mitte, Herr Gottschalch)


Der Zugriff wird in der Reihenfolge nach Sainte Lague / Schepers nach der Anzahl der Sitze der einzelnen Fraktionen erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4.3. Bekanntgabe der Fraktionssprecher und deren Vertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 4.3

Sachverhalt Bürger

Die Fraktionen geben ihren Sprecher und Stellvertreter wie folgt bekannt:

Fraktion                        Sprecher                                Stellvertreter

CSU                                Dr. Thomas Harbich                Anton Widmann        
GRÜNE                        Jürgen Strickstrock                        Dr. Patrick Heißler
UBV                                Sascha Kenzler                        Claudia Dahme
Kauferinger Mitte                Wolfgang Gottschalch                Peter Mailänder
SPD                                Thomas Wiesmann                        Markus Wasserle

Beschluss Bürger

Die Fraktionen geben ihren Sprecher und Stellvertreter/in wie folgt bekannt:

Fraktion                        Sprecher                                Stellvertreter

CSU                                Dr. Thomas Harbich                Anton Widmann        
GRÜNE                        Jürgen Strickstrock                        Dr. Patrick Heißler
UBV                                Sascha Kenzler                        Claudia Dahme
Kauferinger Mitte                Wolfgang Gottschalch                Peter Mailänder
SPD                                Thomas Wiesmann                        Markus Wasserle

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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5. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit Festsetzung der Entschädigung für Marktgemeinderatsmitglieder (Art. 20a, 23, 32, 35, 40, 41, 88, 103 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat entscheidet über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit Festsetzung der Entschädigung für Marktgemeinderatsmitglieder in der Fassung vom 01.05.2020.

Eine Auflistung der Regelungen anderer Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt, sodass sodann gegeben falls die Sitzungsgelder angepasst werden können.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wie vorgelegt in der Fassung vom 01.05.2020 mit den besprochenen Änderungen mit Wirkung zum 01.05.2020. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Die neue Satzung soll zum 01.05.2020 in Kraft treten. Gleichzeitig soll die bisherige Satzung vom 01.05.2014 in ihrer zuletzt geltenden Fassung außer Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

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6. Bestellung von Verbandsräten zum Zweckverband I für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg am Lech, Art. 31 KommZG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 6

Sachverhalt Bürger

Die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes I für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg am Lech haben nach den Kommunalwahlen die neuen Verbandsräte und deren Stellvertreter zu bestellen, Art. 31 KommZG.

Vom Markt Kaufering sind ein Verbandsrat und ein Stellvertreter zu bestellen.

Beschluss Bürger

Vom Markt Kaufering wird Johann Drexl als Verbandsrat/rätin in den Zweckverband I für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg am Lech bestellt. Als dessen Stellvertreter(in) wird Robert Widmann bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Festlegung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Art. 103 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 7

Sachverhalt Bürger

Bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern ist für die Leitung des Rechnungsprüfungsausschusses ein Vorsitzender festzulegen (Art. 103 Abs. 2 GO).

Der Vorsitzende wird aus der Mitte der Ausschussmitglieder bestimmt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat bestimmt das Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses Meinrad Mayrock gem. Art. 103 Abs. 2 GO zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, als sein Stellvertreter wird Thomas Wiesmann bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 8

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 30.06.2020 09:00 Uhr