Datum: 01.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bebauungsplan "Oberer Brückenring"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3 Bebauungsplan "Unterer Brückenring", Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
5 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2020 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Bebauungsplan "Oberer Brückenring"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberer Brückenring“ beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen.

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 18.09.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 12.11.2019.

Beschluss Bürger

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2.        Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Oberer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 01.07.2020, in welche die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Oberer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 01.07.2020 nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Unterer Brückenring", Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen.

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 18.09.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 12.11.2019.

Beschluss Bürger

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2.        Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 01.07.2020, in welche die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 01.07.2020 nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering stellt für den Bereich „Unterer Brückenring“ einen Bebauungsplan auf, welcher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden soll. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterer Brückenring“ wurde durch einen Grundstückseigentümer der Wunsch eines zusätzlichen Baufensters auf seinem Grundstück, Fl.Nr. 88 (südlicher Teil) vorgebracht.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Grünfläche dargestellt.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Abwägung vom 01.07.2020 beschlossen, den Einwendungen des Eigentümers zu entsprechen, da das vorhandene Baurecht nach § 34 BauGB nicht entzogen werden soll. Im Bebauungsplanentwurf „Unterer Brückenring“ wurde dementsprechend auf dem südlichen Teil der Fl.Nr. 88 ein Baufenster vorgesehen.
Aus diesem Grund ist die Darstellung „Grünfläche“ des Flächennutzungsplanes zu ändern.

Beschluss Bürger

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes.
2. Der Markgemeinderat Kaufering stimmt dem vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes als Grundlage für die Auslegung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2020 ö 5

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 11.09.2020 09:28 Uhr