Datum: 09.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Genehmigung der Niederschrift vom 17.06.2020, vom 01.07.2020 und vom 08.07.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 17.06.2020, vom 01.07.2020 und vom 08.07.2020 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 8. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.06.2020, das Protokoll der 9. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 01.07.2020 und das Protokoll der 10. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 08.07.2020, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß
§ 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Erlass der Geschäftsordnung für den/die Behinderten-Beauftragte-r im Markt Kaufering
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt Bürger
Die Geschäftsordnung für den/die Behindertenbeauftragte/n wurde aktualisiert und erneut als Beschlussvorschlag vorbereitet. Die Entschädigung wurde auf dem Niveau der letzten Satzung belassen und steht in Einklang mit der Entschädigung der übrigen Beiräte.
Herr [Name] und Frau [Name] würden sich erneut bereiterklären, das Amt zu übernehmen.
Diese sollten folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Die/Der Behindertenbeauftragte berät den Markt Kaufering bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) (insbesondere Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte).
- Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind die besonderen Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie künftige Benachteiligungen zu verhindern (vgl. Art. 3 BayBGG).
- Als Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit sieht das BayBGG vor:
o Benachteiligungsverbot (Art. 9),
o Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (Art. 10),
o Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen (Art. 11),
o Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (Art. 12),
o Barrierefreies Internet und Intranet (Art. 13)
o Barrierefreie Medien (Art. 14).
Die/Der Behindertenbeauftragte wird bei allen Aktivitäten des Marktes Kaufering beteiligt, welche sich auf Menschen mit Behinderung auswirken. Sie/Er kann auch von sich aus Angelegenheiten aufgreifen, um die Aufgaben zu erfüllen.
Die/Der Behindertenbeauftragte erhält zur Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften die erforderlichen Unterlagen, Akteneinsichten und Informationen.
Beschluss Bürger
1) Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Beratung des Marktes und des betroffenen Personenkreises erlässt der Marktgemeinderat Kaufering aufgrund Art. 18 Satz 2 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) die Satzung und Geschäftsordnung für Behinderten-Beauftragte-r Markt Kaufering vom 10.09.2020 mit Wirkung zum 11.09.2020.
2) Herr [Name] und Frau [Name] werden als Beauftragte jeweils gewählt, ernannt und bestellt. Sie sind damit mindestens bis zur nächsten Wahlperiode des Marktgemeinderates im Amt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Generalsanierung Mittelschule Bau III; Vorstellung Entwurf 1. Bauabschnitt; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt Bürger
Die Entwurfsplanung ist nun auf Basis der bisherigen Beschlüsse fertiggestellt worden und kann von der planenden Architektin Fr. [Name] in der Sitzung vorgestellt werden.
- Präsentation mit 3D-Ansichten s. Anlage –
Trotz Einbau eines Aufzuges anstatt des ursprünglich geplanten Plattformliftes enden die berechneten Gesamtkosten mit 3.997.605,73 € nur geringfügig höher als die ursprünglich geschätzten Kosten in Höhe von 3.985.800,00 €.
Auf Basis des vorgestellten Entwurfes wurden zeitgleich die Unterlagen zur Baugenehmigung erstellt. Das gemeindliche Einvernehmen soll anschließend in einem eigenen Tagesordnungspunkt erteilt werden.
Nach der Billigung des Entwurfes durch den Marktgemeinderat erfolgt nun die Aufteilung der Arbeiten auf einzelne Gewerke. Um keine unnötige Zeit zu verlieren, soll bereits während der Genehmigungsphase das erste Ausschreibungspaket noch im Herbst 2020 veröffentlicht werden.
Vorgesehen sind zunächst folgende Gewerke:
KA-2020-MSIII-001_Abbruch 152.891,20 €
KA-2020-MSIII-002_Rohbau 41.888,00 €
KA-2020-MSIII-003_Dachdecker_Spengler 388.713,50 €
KA-2020-MSIII-004_Fenster_Aussentueren 10.472,00 €
KA-2020-MSIII-005_Sonnenschutz_Metall 232.659,28 €
KA-2020-MSIII-006_Sonnenschutz_Screen 45.791,20 €
KA-2020-MSIII-007_Fassadenbauarbeiten 371.690,55 €
Beschluss Bürger
-
Der Marktgemeinderat billigt den von Fr. [Name] vorgestellten Entwurf der [Name] architekten mit Gesamtkosten in Höhe von 3.997.605,73 €.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, auf dieser Basis den Bauantrag beim Landratsamt einzureichen (s. auch weiterer Top)
Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungen durchzuführen. Die jeweiligen Vergaben mit Kostenfortschreibung erfolgen in eigenen Sitzungen des Marktgemeinderates.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanverfahren; Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nord IV, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 17.01.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord IV“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung sind Regelungen über die Zulässigkeit von Wintergärten und Terrassenüberdachungen und der Errichtung von Terrassensichtschutzeinrichtungen im Bereich der Reihen- und Doppelhäuser.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „4. Änderung Nord IV“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.01.2018 bekannt gemacht und der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 02.02.2018 bis einschl. 20.02.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.
Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord IV“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 12.02.2020 beauftragt, auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 23.03.2020 bis einschließlich 27.04.2020.
Der Marktgemeinderat nahm in der Sitzung vom 17.06.2020 vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) Kenntnis und stellte fest, dass es im Rahmen des Verfahrens zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 21.01.2020 kommt. Die Änderungen wurden in die Fassung vom 17.06.2020 eingearbeitet, die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend angepasst.
Der Marktgemeinderat billigte in der Sitzung vom 17.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und in der Fassung vom 17.06.2020 und beauftragte die Verwaltung den nächsten Verfahrensschritt mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Dauer von 14 Tagen verkürzt, weiterhin wurde beschlossen, dass gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 Einwendungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können.
Die entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 21.07.2020 bis einschließlich 06.08.2020.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB, erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zu keinen Änderungen des Bebauungsplanes kommt.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans „Nord IV“ mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 09.09.2020, wird vom Marktgemeinderat als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Generalsanierung und Erweiterung des Don Bosco Kindergartens; Vergabeermächtigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt Bürger
Das vorerst letzte Ausschreibungspaket mit den unten genannten Gewerken wurde veröffentlicht. Die Submissionen erfolgen am Vortag der Sitzung, sodass das ungeprüfte Ergebnis während der Sitzung bekannt gegeben werden kann.
Submissionen: 08.09.2020
Ende Bindefrist 09.10.2020
KA-2019-HB-1-10_Bodenbelag rd. 82.349,92 € netto
Öffentliche Ausschreibung VOB/A
KA-2019-HB-1-12_Sonnenschutz rd. 34.078,00 € netto
freihändige Vergabe VOB/A
KA-2019-HB-1-14A_Verteiler- und Krippenküchen rd. 36.409,31 € netto
freihändige Vergabe VOB/A
KA-2019-HB-1-14B_Garderoben_Wickeln_Mediensäule rd. 24.010,42 € netto
freihändige Vergabe VOB/A
Gruppenküchen Bestand über Rahmenvertrag [Name] rd. 19.206,96 netto
KA-2019-HB-1-16_Landschaftsbau rd. 147.116,80 € netto
öffentliche Ausschreibung VOB/A
Mit Stand vom 25.08.2020 muss derzeit rechnerisch mit Mehrkosten in Höhe von rd. 50.000 € ausgegangen werden. Wir hatten Nachträge im Bereich Elektro in Höhe von rd. 16.000 €. Dazu kommt ein Mehraufwand im Bereich der Krippenküchen in Höhe von rd. 15.000 € und der Austausch der bestehenden Gruppenküchen im Altbestand, die entgegen der ursprünglichen Planung und Annahme aus hygienischen Gründen nicht mehr haltbar waren und mit rd. 22.000 € zu Buche schlagen. In der Gesamtbetrachtung aller Kosten gehen wir daher derzeit von rd. 50.000 € Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung vom 04.07.2019 in Höhe von rd. 2.900.000 € aus. Die Gesamtsumme beträgt nun rd. 2.950.000 €, das entspricht einer Kostenmehrung von rechnerisch rd. 1,7 %.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat genehmigt die Mehrkosten in Höhe von rd. 50.000 €. Die Deckung kann-sofern nötig- durch Einsparungen im Vermögenshaushalt bei HHSt. 63100.95000 erfolgen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung und Wertung der Angebote dem wirtschaftlichsten Bieter der im Sachverhalt beschriebenen Gewerke den Zuschlag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Neubau Mensa - Gesamtkostenübersicht; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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7 |
Sachverhalt Bürger
Die Maßnahme Neubau einer Mensa wurde im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2013-2017 durch den bayrischen kommunalen Prüfungsverband und der örtlichen Rechnungsprüfung des Jahres 2019 behandelt. Die offen gebliebenen Punkte wurden inzwischen so aufgearbeitet, dass der notwendige Beschluss über die vom Marktgemeinderat noch nicht genehmigten Kosten gefasst werden kann.
Im Zuge des Mensa-Neubaus wurden bereits in der MGR-Sitzung am 20.09.2017 ausführlich die Massenmehrungen erläutert und die zusätzlichen Kosten von 201.500,00 € für den Neubau der Mensa und 144.818,00 € für die Arbeiten an den Gebäudeteilen I+III beschlossen.
Darin enthalten waren:
- Massenmehrungen der verschiedenen Gewerke und Nachträge
- Ausbau des Verbindungsschachtes Mittelschule-Grundschule
- Mehrstärkenputz
- vorgezogene Sanierungsarbeiten an Bau I + III
- Nordgiebel-Dämmung mit Höhenangleichung durch Putzarbeiten
- Dacharbeiten an Bau I
- Verbindungschacht im Foyer Bau I
- zusätzliche Dämmungsarbeiten des Lüftungsgerätes
- Zu- und Abluftleitungen
Nach der damaligen Rechnung betrugen die Gesamtkosten neu 2.142.425,22 €, die somit per Beschluss genehmigt waren (s. Anlage 1).
In Folge sind dann weitere Kosten im Bereich der Technischen Anlagen und viele zusätzliche Arbeiten hinzugekommen, die hier beispielhaft aufgeführt sind:
- Elektroarbeiten Anbindungen und Verbindungsleitungen an den Bestand
Anbindung an den bestehenden Elektroschrank/Energieoptimierung
Herstellung von Lehrrohrverbindungen zwischen Gebäudeteilen und in alte Heizkanäle
Wandleuchtenanbindungen für den Außenbereich
- Heizungsarbeiten zusätzliche Arbeiten der Brandschottung im Bodenkanal unter
der Küche (bei LV-Erstellung nicht bekannt)
Einbindungen in die Schalt- und Regelanlage
- Außenanlagen Asphaltierung gesamter Innenhof auf der Nordseite
Einbau Bestandspflaster auf der Südseite
- Baunebenkosten die vom bayerischen kommunalen Prüfungsverband
Bemängelten erheblichen Kosten der Vorplanungen in nahezu
Entwurfstiefe waren nicht enthalten (Kosten bis 14.07.2016
auf HHSt. 21101.94200: 68.746,27 €).
- Ausstattung der Mensa Mehrkosten für Inventarübernahme des Fördervereins
der Mittagsbetreuung
Neuanschaffung Röhrenstapler
Nass- und Trockensauger
usw.
Abschließend muss noch erwähnt werden, dass Sicherheitseinbehalte und die noch nicht erbrachten Leistungsphasen 9 in Höhe von 11.249,26 € ausbezahlt werden müssen.
In Anlage 2 sind die Sachkontoauszüge und Kostenzusammenstellungen dargestellt. Es ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 2.322.065,22 €. Demnach sind noch Kosten in Höhe von 179.640,00 € zzgl. der noch auszuzahlenden Beträge in Höhe von 11.249,26 € beschlussmäßig zu behandeln.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat genehmigt nachträglich die Mehrkosten in Höhe von 190.889,26 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Bauantrag, Fl.Nr. 1567/0, Lechfeldstraße 40, Fl-Nr. Generalsanierung Mittelschule Bau III
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt Bürger
Bauvorhaben: Generalsanierung Mittelschule Bau III
Bauort: Fl.Nr. 1567/0, Lechfeldstraße 40, 86916 Kaufering
Bauherr: [Name], Pfälzer Straße 1, 86916 Kaufering
Hinweis:
Die Planunterlagen wurden bereits bei TOP 4 den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Beschluss Bürger
Das Bauvorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist grundsätzlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Diese Voraussetzungen werden aus Sicht der Verwaltung erfüllt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Straßenbauarbeiten im Gemeindebereich Kaufering 2020; Vergabermächtigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
|
ö
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9 |
Sachverhalt Bürger
Folgende notwendige Maßnahmen im Bereich Erschließung und Unterhalt wurden öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben.
1.1 Verlängerung Viktor-Frankl-Straße
1.2 Angleichung bzw. Erneuerung Straßenabläufe im Gemeindegebiet
1.3 Erschließung Leitenbergstraße 14
1.4 Erschließung Epfenhausener Straße 5
1.5 Erschließung Viktor-Frankl-Straße 16
1.6 Geh- und Radwegsanierung (Kleinflächen Wurzelschäden)
1.7 Ausbesserung Fahrbahnabsenkung (Kleinfläche)
1.8 Austausch Schieberkappen Bayernstraße/Brückenring
Die Hauptmaßnahme 1.1 (rd. 125.000 €) war bereits bei der letzten Jahresausschreibung vergeben, der AN konnte die Leistungen aus Kapazitätsgründen im vergangenen Jahr allerdings nicht erbringen. Daher haben wir die Maßnahme zusammen mit verschiedenen anderen notwendigen Kleinarbeiten und Erschließungen der Kommunalwerke erneut ausgeschrieben. Die Submission findet am 03.09.2020, die Bindefrist endet am 02.10.2020.
Voraussichtlich kann bereits während der Sitzung das geprüfte Ergebnis bekannt gegeben werden. Haushaltsmittel stehen sowohl beim Markt Kaufering als auch bei den Kommunalwerken in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt nach Prüfung und Wertung der Angebote dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Berufung in den Seniorenbeirat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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10 |
Sachverhalt Bürger
Nach § 4 Abs. 2 der „Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Kaufering“ ist der Marktgemeinderat zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Seniorenbeirates.
In der Sitzung vom 08.07.2020 hat der Marktgemeinderate die Satzung für den Seniorenbeirat beschlossen.
§ 4 lautet wie folgt:
Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus mindestens 10 Mitgliedern zusammen:
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.),
b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
Die Kandidaten können aus folgenden Einrichtungen stammen: Pfarreiengemeinschaft Kaufering,
Kath. Pfarramt Maria Himmelfahrt und Kath. Pfarramt St. Johann, Evangelisch-luth. Kirchengemeinde Paulusgemeinde, Malteser Hilfsdienst – Kreisgeschäftsstelle, Arbeiterwohlfahrt, Förderverein Seniorenstift Kaufering, VdK Sozialverband Bayern.
Beschluss Bürger
Nach § 4 Abs. 2 beruft der Marktgemeinderat für einen Zeitraum von 6 Jahren folgende Personen, welche durch die geheime, schriftliche Wahl bestimmt sind, in den Seniorenbeirat:
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden, und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.)
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b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
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Dr. Börries Graf zu Castell (Ev.Kirche)
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Albrecht Künzel
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Wolfgang Wähnert (VdK)
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Harald Goos
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Günther Honel (Förderverein)
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Ulrich Weiss
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Hanna Rulf (Hospiz- und Palliativverein)
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Rainer Mundt
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Eberhard Hils
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Vorlage der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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11 |
Sachverhalt Bürger
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung nach ihrer Erstellung dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage soll dem Marktgemeinderat die Möglichkeit geben, vom Ergebnis des von der Verwaltung erstellten Jahresabschlusses Kenntnis zu erlangen.
Das Ergebnis des Jahres 2019 stellt sich wie folgt dar:
Weitere Erläuterungen und Einzelheiten können dem beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden, welchen jedes Mitglied des Marktgemeinderates zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung erhalten hat.
Gem. Art. 103 Abs. 2 GO hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 06.05.2020 aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet, welchem die Prüfung der Jahresrechnung obliegt (örtliche Rechnungsprüfung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis und beschließt, die Jahresrechnung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung zu überweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Informationen zur finanziellen Entwicklung im Haushaltsjahr 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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12 |
Sachverhalt Bürger
Auch im Kernhaushalt des Marktes Kaufering machen sich Covid-19-bedingte Auswirkungen bemerkbar. Nachfolgende Ausführungen beruhen auf aktuell vorliegenden Werten sowie dem aktuellen Informations- und Kenntnisstand.
Bei der Einkommensteuerbeteiligung ist im 2. Quartal 2020 (ca. 1,55 Mio. €) ein Aufkommensrückgang von rund 18% gegenüber dem 1. Quartal 2020 (ca. 1,90 Mio. €) eingetreten.
Bereits zum heutigen Zeitpunkt ist daher absehbar, dass der im Haushaltsplan veranschlagte Ansatz (7,32 Mio. €) voraussichtlich nicht erreicht wird. Wie hoch jedoch letztendlich die Mindereinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz ausfallen werden, hängt im Wesentlichen von der Entwicklung im 3. Quartal ab. Sofern hier keine nennenswerte Erholung einsetzt, muss mit Mindereinnahmen im hohen sechsstelligen Bereich gegenüber dem Planwert gerechnet werden.
Entgegen der Entwicklung in vielen anderen Gemeinden verharrt das Gewerbesteueraufkommen weiterhin auf hohem Niveau. So kann derzeit davon ausgegangen werden, dass der Planansatz (6,8 Mio. €) erreicht bzw. sogar übertroffen wird.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Entwicklung im Jahr 2021 darstellt. Mögliche Erstattungen der in 2020 geleisteten Vorauszahlungen können hier nicht ausgeschlossen werden.
Der Umfang der Covid-19-bedingten (Gewerbesteuer-)Stundungen beträgt derzeit knapp 70.000 € und somit rund ein Prozent des gesamten Gewerbesteuervolumens.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass trotz der beschriebenen Mindereinnahmen bei der Einkommensteuerbeteiligung der Haushaltsausgleich nicht gefährdet ist. Ein Nachtragshaushalt wird somit nicht erforderlich sein.
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13. Erlass einer Richtlinie über Ehrungen und Auszeichnungen im Markt Kaufering
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
|
ö
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beschliessend
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13 |
Sachverhalt Bürger
Im Zuge der Überarbeitung vieler Satzungen und Richtlinien und in Anbetracht der Tatsache, dass der Markt Kaufering nun über ein Goldenes Buch verfügt und die bisherigen Bürgermeister/in im Rathaus aufgehängt wurden, gibt es eine Neufassung der Richtlinie über Ehrungen und Auszeichnungen im Markt Kaufering.
Zu der bisherigen Fassung aus dem Jahre 1989 gab es einige Anpassungen und Änderungen hinsichtlich der Entziehung der Auszeichnungen (Unterscheidung, wo eine einfache Mehrheit genügt und wo eine 2/3 Mehrheit sinnvoll ist).
Außerdem könnten aufgrund ihrer Verdienste in der jüngeren Vergangenheit nun weitere Persönlichkeiten geehrt und Eintragungen in das Goldene Buch vorgenommen werden.
Die letzten Ehrungen wurden im Jahre 2018 vorgenommen.
Die Fraktionen werden daher aufgefordert, binnen 14 Tagen schriftlich / per E-Mail entsprechende Vorschlage an den 1. Bürgermeister zu richten, sodass hierüber in der nächsten Sitzung entschieden werden kann.
Beschluss Bürger
Der Markt Kaufering erlässt gemäß Art. 23 der Gemeindeordnung die Richtlinie „Richtlinie über Ehrungen und Auszeichnungen im Markt Kaufering“ in der Fassung vom 10.09.2020 mit Wirkung zum 11.09.2020.
Bei jeder Ehrungskategorie wird die Kategorie „ökologisch“ hinzugefügt.
§ 11: Der MGR informiert seine Bürger/innen über die Ehrungen/Auszeichnungen in geeigneter Form unter Einhaltung der Datenschutzbestimmung.
§ 4b Absatz 2: Erhöhung auf 30 Personen
Absatz 4 neu: Nach mindestens 20jährigen Zugehörigkeit zum MGR wird die Silberne Bürgermedaille verliehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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14. Erlass einer Satzung und Geschäftsordnung für den Klima- und Umweltschutzbeirat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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14 |
Sachverhalt Bürger
Die Satzung für den Klimaschutzbeirat wurde aktualisiert und erneut als Beschlussvorschlag vorbereitet. Der Beirat agiert nun unter dem Namen „Klima- und Umweltschutzbeirat“, Änderungen ergeben sich nur in § 3, der Zusammensetzung des Beirates. Hier wurde eine Verschlankung vorgenommen zur Steigerung der Effektivität und Ausweitung der möglichen Bürgerbeteiligung. Vertreter aus den Reihen des Marktgemeinderates sind nicht mehr vorgesehen (aber Berichtspflicht gegenüber dem Gremium), dafür wurde die Zahl der Vertreter aus der Bevölkerung auf fünf erhöht. Ansonsten wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Entschädigung wurde auf dem Niveau der letzten Satzung belassen und steht in Einklang mit der Entschädigung der übrigen Beiräte.
Die drei bisherigen Beiräte haben Interesse, weiterhin als Mitglieder des Beirates berufen zu werden.
Dies sind:
Herr [Name], 86916 Kaufering
Herr [Name], 86916 Kaufering
Herr [Name], 86916 Kaufering
Herr [Name], 86916 Kaufering
Im Mitteilungsblatt für Oktober wird zudem ein Aufruf gestartet, dass sich weitere Interessenten melden können. Jedermann ist vorschlagsberechtigt.
Beschluss Bürger 1
Der Markt Kaufering erlässt gemäß Art. 23 der Gemeindeordnung die Satzung „Satzung Geschäftsordnung für den Klima- und Umweltschutzbeirat des Marktes Kaufering“ in der Fassung vom 09.09.2020 mit Wirkung zum 10.09.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 2
Der Marktgemeinderat beschließt, dass
a) Herr [Name], 86916 Kaufering
b) Herr [Name], 86916 Kaufering
c) Herr [Name], 86916 Kaufering
d) Herr [Name], 86916 Kaufering
als Vertreter der Bevölkerung des Marktes Kaufering in den Klima- und Umweltschutzbeirat berufen werden. Die Amtszeit des Klimaschutzbeirats richtet sich nach der Wahlperiode des Marktgemeinderates des Marktes Kaufering. Der Klimaschutzbeirat bleibt nach Beendigung einer Wahlperiode bis zur Neubesetzung in der darauffolgenden Wahlperiode im Amt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
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15. Bestellung Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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15 |
Sachverhalt Bürger
Der Markt Kaufering hat als externen Dienstleister für die Themen „Datenschutz“ und „Informationssicherheit“ einen Vertrag mit der actago GmbH geschlossen.
Namentlich bestellt werden nun mit Wirkung zum 15.07.2020 als
- Datenschutzbeauftragten: Herr [Name]
- Informationssicherheitsbeauftragten: Herr [Name]
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 2 Nr. 15 der GO des MGR.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat bestellt Herrn [Name] als Datenschutzbeauftragten und Herr [Name] als Informationssicherheitsbeauftragter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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16. Beschluss über Förderung der BRK Arbeit 2020 - jähr. Betriebskostenzuschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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16 |
Sachverhalt Bürger
Der BRK Kreisverband Landsberg am Lech bittet mit Schreiben vom 13.08.2020 um einen Gemeindezuschuss in Höhe von 0,50 Euro je Einwohner.
Verwendung für diese Gelder ist zweckgebunden vorgesehen für:
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Einsatz-, Betreuungs- und Sozialdienste
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Marktes Kaufering, welche in der Vergangenheit (mindestens seit 2016) gewährt wurde.
Beschluss Bürger
Der BRK Kreisverband Landsberg am Lech erhält für das Jahr 2020 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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17. Festlegung der Zahl weiteren Mitglieder des Stiftungsrates des Seniorenstiftes und Wahl der weiteren Mitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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beschliessend
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17 |
Sachverhalt Bürger
Der § 7 „Stiftungsrat“ der Satzung der Stiftung "Seniorenstift Kaufering" legt fest, dass der Stiftungsrat aus dem Stiftungsvorstand, den übrigen Marktgemeinderatsmitgliedern des Marktes Kaufering sowie aus weiteren Mitgliedern besteht, die zahlenmäßig die Hälfte der Zahl der Marktgemeinderatsmitglieder erreichen dürfen.
Diese weiteren Mitglieder werden nach der entsprechenden Richtlinie aus dem Personenkreis der im Markt Kaufering tätigen Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder sonstigen, in der Altenhilfe ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger vom Marktgemeinderat Kaufering bestimmt. Die weiteren Mitglieder haben dieselbe Amtszeit im Stiftungsrat wie der Marktgemeinderat. Die weiteren Mitglieder haben im Stiftungsrat dieselben Rechte und Pflichten wie die Marktgemeinderatsmitglieder.
Im Mai und Juni 2020 wurden die in Kaufering tätigen Organisationen angeschrieben, mit der Bitte um Benennung von Kandidaten. Dabei wurden die unten genannten Personen vorgeschlagen. Der Marktgemeinderat hat ebenfalls ein Vorschlagsrecht.
Da mehr als 10 Vorschläge eingingen, ist eine Wahl erforderlich (vgl. Richtlinie zur Satzung).
Beschluss Bürger
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Der Marktgemeinderat Kaufering legt im Sinne des § 7 Abs. 1 der Satzung „Seniorenstift Kaufering“ die Anzahl der weiteren Mitglieder des Stiftungsrates auf 10 Personen fest.
- Der Marktgemeinderat Kaufering wählt die folgenden 10 Personen in den Stiftungsrat:
- Herrn [Name]
- Herrn [Name]
- Frau [Name]
- Herrn [Name]
- Herrn [Name]
- Frau [Name]
- Herrn [Name]
- Herrn [Name]
- Frau [Name]
Frau [Name]
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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18. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.09.2020
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ö
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18 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 15.10.2020 09:25 Uhr