Datum: 14.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 21:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 09.09.2020 und vom 30.09.2020
3 EU-Projekt "LIFE - FutureForests"; Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Oberer Brückenring, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauG
5 Mängel des Rathauses; Machbarkeitsstudie
6 Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz für Körperschaften des öffentlichen Rechts; Verlängerung des Optionszeitraums bis 31.12.2022
7 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2020 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 09.09.2020 und vom 30.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 09.09.2020 und vom 30.09.2020 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 11. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.09.2020 und das Protokoll der 12. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.09.2020, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. EU-Projekt "LIFE - FutureForests"; Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2020 ö 3

Sachverhalt Bürger

Für den Markt Kaufering besteht die Möglichkeit an dem Projekt „LIFE – FutureForests“ teilzunehmen, welches sich unter anderem als weiterführendes Projekt zu dem erfolgreich durchgeführten EU-Interreg-Projekt „Links4Soils“ versteht.

Die Projektleitung dieses ebenfalls EU-geförderten Projekts liegt beim Landkreis Landsberg am Lech. Weitere Teilnehmer sind die Hochschule Weihenstephan und Triesdorf sowie die Stadt Landsberg am Lech.
Der Markt Kaufering sowie weitere Kommunen können sich der Stadt Landsberg am Lech als Projekteilnehmer anschließen.

Der auf die Stadt Landsberg am Lech entfallende Kostenanteil (735.580 €) sowie die hierzu gewährten Fördermittel (337.515 €) werden zwischen den voraussichtlich sich beteiligenden Kommunen entsprechend deren Einwohnerzahl aufgeteilt:

Fuchstal                                8,01%
Igling                                        5,03%
Kaufering                                20,60%
Landsberg am Lech                        58,92%
Obermeitingen                        3,55%
Scheuring                                3,89%

Auf den Markt Kaufering würde demnach ein Kostenanteil von rund 82.000 € entfallen.

Sofern sich der Marktgemeinderat für eine Teilnahme an dem Projekt ausspricht, wird eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen den sich beteiligenden Kommunen abgeschlossen.

Herr [Name], welcher das Projekt seitens der Teilnehmer federführend betreut, erläutert dem Marktgemeinderat anhand einer Präsentation Hintergründe und Ziele des Projekts.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Teilnahme an dem Projekt „LIFE – FutureForests“ und ermächtigt den 1. Bürgermeister, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den sich beteiligenden Kommunen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Oberer Brückenring, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberer Brückenring“ beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen.

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 18.09.2019 gebilligt und das Verfahren nach §3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 12.11.2019.

Der Entwurf wurde in der Sitzung am 01.07.2020 gebilligt und das Verfahren nach §3 Abs.2 und §4 Abs.2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020.

Die Stellungnahmen werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben und dazu jeweils ein Abwägungs- und Beschlussvorschlag formuliert.

Beschluss Bürger

Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss:
1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach §3 Abs.2 und §4 Abs.2 BauGB, förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.

2.        Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Oberer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 14.10.2020, in dem die beschlossenen Änderungen eingearbeitet wurden.

4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Oberer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 14.10.2020 erneut im Rahmen des § 4a Abs. 3 BauGB nach §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB einzuholen.
Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Dauer von 20 Tagen verkürzt. Es wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Mängel des Rathauses; Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2020 ö 5

Sachverhalt Bürger

Wie dem Marktgemeinderat bekannt ist, weißt das Rathaus zahlreiche Mängel in verschiedenen Bereichen auf. Hierzu zählen insbesondere:

  • Erhebliche energetische Mängel
  • Erhebliche bauliche Mängel (Dach undicht, Fliegen)
  • Erhebliche Mängel im Brandschutz (2. Rettungsweg fehlt) => Ergebnisse Feuerbeschau!
  • Platzbedarf (Archiv, Büros, Trauungszimmer, Sitzungssaal, Besprechungen)

Es ist deshalb angedacht eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, welche Möglichkeiten zur Beseitigung der beschriebenen Mängel untersuchen soll. Beinhalten soll diese Studie neben der Prüfung planerischer und rechtlicher Voraussetzungen auch eine erste grobe Kostenschätzung für folgende Alternativen:

  • Provisorische Behebung der Mängel
  • Grundlegende Sanierung des Bestandsgebäudes mit Erweiterung
  • Neubau

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung als vorbereitende Maßnahme zur Behebung der Mängel am Rathaus eine Machbarkeitsstudie über die beschriebenen Alternativen in die Wege zu leiten. Die Prüfung der Alternativen soll einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 25.000,00 brutto nicht übersteigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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6. Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz für Körperschaften des öffentlichen Rechts; Verlängerung des Optionszeitraums bis 31.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2020 ö 6

Sachverhalt Bürger

Im Rahmen des Steueränderungsgesetztes 2015 wurde im Umsatzsteuerrecht mit Streichung von § 2 Abs. 3 UStG und Einführung von § 2b UStG eine Änderung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) zum 01.01.2016 vorgenommen. Grund für die Änderung war die Diskrepanz zwischen EU-Recht (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) und nationalem Umsatzsteuergesetz sowie zwischen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung.

Bisher war in § 2 Abs. 3 UStG geregelt, dass die jPdöR nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes) und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig sind und damit als Unternehmen im Sinne des UStG galten.

Mit Streichung der besonderen Unternehmerregelung des § 2 Abs. 3 UStG gilt auch für die jPdöR der allgemeine Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG. Gemäß § 27 Abs. 22 UStG gilt diese Regelung grundsätzlich für Umsätze ab dem 01.01.2017.

Durch eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt konnte jedoch jede jPdöR die verbindliche Anwendung auf den 01.01.2021 verschieben (§ 27 Abs. 22 Satz 3 UStG). Aufgrund Beschluss des Marktgemeinderates vom 09.11.2016 hat der Markt Kaufering mit Schreiben vom 24.11.2016 diese Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben.

Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes hat der Gesetzgeber in § 27 Abs. 22a UStG nun die Möglichkeit einer Verlängerung dieses Optionszeitraums bis zum 01.01.2023 beschlossen.

Nachdem die Umstellung auf die neue Rechtslage noch zahlreiche Vorarbeiten erfordert, wird daher vorgeschlagen, von der Möglichkeit der Verlängerung des Optionszeitraums Gebrauch zu machen und bis 31.12.2022 das bisherige Recht anzuwenden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Kaufering bis zum 31.12.2022 weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche ausgeführten Leistungen anwendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2020 ö 7

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 12.11.2020 09:34 Uhr