Datum: 10.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 07.01.2021 und vom 20.01.2021
3 Bauleitplanungen in Zusammenhang mit Regenerative Energien, Grundsatzbeschluss
4 Generalsanierung Mittelschule Bau III; Kostenfortschreibung; Vergaben
5 Antrag des Vereins "dieKunstBauStelle e.V." auf finanzielle Unterstützung des Vorhabens "LandsbergHistoryApp"
6 Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering"
7 Fortschreibung der Finanzpläne des Marktes Kaufering und des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering"
8 Kreditaufnahme für die Kommunalwerke
9 Weiteres Mitglied Klima- und Umweltschutzbeirat - Nachbennenung nach Rücktritt eines Mitgliedes
10 Verlängerung des Ferienausschusses
11 Neubau eines Feuerwehrhauses; neue Standortwahl; zukünftiges Entwicklungspotential; Beschluss
12 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift vom 07.01.2021 und vom 20.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 07.01.2021 und vom 20.01.2021 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 1. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 07.01.2021 sowie das 1. öffentliche Protokoll des Ferienausschusses vom 20.01.2021, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanungen in Zusammenhang mit Regenerative Energien, Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering legt Wert darauf, dass bei Bauleitplanungen von Projekten in Zusammenhang mit regenerativen Energien nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass die Gemeinwohlorientierung, das Gesamtinteresse der örtlichen Bevölkerung, die kommunalen Aufgaben und die sonstigen städtebaulichen Aspekte im Vordergrund stehen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Bauleitplanungen für erneuerbare Energien (Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und Geothermie) werden nur eingeleitet, wenn ausschließlich der Markt Kaufering Vorhabenträger ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Generalsanierung Mittelschule Bau III; Kostenfortschreibung; Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö 4

Sachverhalt Bürger

Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 09.09.2020 wurden die nachfolgend aufgeführten Gewerke gemäß VOB/A über das Portal der Deutschen eVergabe ausgeschrieben und geprüft. Die Submissionen fanden am 15.12.2020 statt.

Vergabenummer        Gewerk                        Kostenber.                Erstbieter

KA-2020-MSIII-001        Abbruch                        168.180,32 €                104.749,73 €        
KA-2020-MSIII-002        Rohbau                           46.076,80 €                  83.261,75 €        
KA-2020-MSIII-003        Dachdecker_Spengler        427.584,85 €                269.301,89 €        
KA-2020-MSIII-004        Fenster_Aussentüren            11.519,20 €                  67.026,75 €        
KA-2020-MSIII-005        Sonnenschutz_Metall        255.925,21 €                247.510,81 €        
KA-2020-MSIII-006        Sonnenschutz_Screen          50.370,32 €                  35.392,62 €        
KA-2020-MSIII-007        Fassadenbauarbeiten          408.859,61 €                409.574,38 €        

Die Kostenberechnung gemäß DIN 276 wurde gegenüber der vorgestellten und vom Marktgemeinderat gebilligten Kostenberechnung vom 09.09.2020 um 10 % erhöht, um Kostensteigerungen, die während der Bauphase bis 2022 erfahrungsgemäß entstehen können, von Anfang an als Risikomanagement mit berücksichtigt zu haben (s. Anlage 1).

Alle bereits bekannten und notwendigen Planungsänderungen gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung sind in den aktuellen Gesamtkosten gemäß Anlage 1 bereits eingepreist (Fluchttüren, Fluchttreppe, Aufzug, Brandschutzglas) und haben in Summe das erforderliche Gesamtbudget noch nicht erhöht, da sich an anderer Stelle im Gegenzug geringere Kosten ergeben haben.

Die auffälligste Abweichung ist bei den Fenstern und Türen, die sich aufgrund neuer brandschutztechnischer Erfordernisse ergeben hat, in der Ausschreibung aber bereits mitberücksichtigt wurde. Es handelt sich hierbei um den Einbau von notwendigen Fluchttüren zur Fluchttreppe, die im Osten entstehen muss (s. Anlage 2). Die Treppe selbst ist im zweiten Bauabschnitt kalkuliert. Weiter ist der Einbau von Brandschutzglas im Bereich der Buben-WC (Anschlussbereich neue Mensa) erforderlich. Die bestehenden Fenster sind so nicht zulässig und hätten bereits beim Bau der Mensa ertüchtigt werden müssen.

Die Mehrkosten im Bereich Rohbau entstehen wegen des geplanten Aufzuges. Die Aufzugwände werden im 1. Bauabschnitt mit hergestellt. Die Aufzugtechnik erfolgt im 2. Bauabschnitt.

Insgesamt weist die neueste Gesamtprojektübersicht aktuell ein deutliches Plus von erfreulichen rd. 150.000 € auf (s. Kostenverfolgung Anlage 3) auf.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat billigt die um 10 % erhöhten Gesamtkosten des Projekts in Höhe von rd. 4.4 Mio. €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge der oben bezeichneten 7 Gewerke mit den Vergabenummern KA-2020-MSIII-001 bis KA-2020-MSIII-007 an die jeweiligen Erstbieter mit einer Gesamtsumme von 1.216.817,93 € zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei den entsprechenden Haushaltsstellen (21301 und 21302) in ausreichender Höhe vorgeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag des Vereins "dieKunstBauStelle e.V." auf finanzielle Unterstützung des Vorhabens "LandsbergHistoryApp"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö 5

Sachverhalt Bürger

Mit Schreiben vom 24.11.2020 bittet der Verein „dieKunstBauStelle e.V.“ den Markt Kaufering um finanzielle Unterstützung für das Vorhaben „LandsbergHistoryApp“.

Bei der „LandsbergHistoryApp“ handelt es sich um eine digitale und ortsbasierte Smartphone-App für einen multimedialen Zugang zur regionalen Geschichte.

Der finanzielle Beitrag des Marktes Kaufering soll insgesamt 9.000 € betragen.

Einzelheiten zum Projekt und dessen Finanzierung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Herr [Name], Vorstand des Vereins „dieKunstBauStelle e.V.“, erläutert dem Marktgemeinderat das Vorhaben.

Beschluss Bürger

Der Markt Kaufering beteiligt sich an dem Projekt „LandsbergHistoryApp“ mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 9.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 11

zum Seitenanfang

6. Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö 6

Sachverhalt Bürger

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans 2021 und des Wirtschaftsplans 2021 wurden in Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Haushalt sowie des Werkausschusses vorberaten. Die jeweiligen Beratungsergebnisse sind in den Haushalts- und Wirtschaftsplan eingearbeitet worden.

Demnach weist der Haushaltsplan 2021 folgende Summen auf:

       Verwaltungshaushalt        21.711.000 €
       Vermögenshaushalt        11.375.000 €

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunalwerke Kaufering“ schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 8.388.900 €, in den Aufwendungen mit 7.604.900 € und folglich mit einem Jahresgewinn von 784.000 € ab. Der Vermögensplan schließt mit einer Summe von 3.905.900 € ab.

Im Kernhaushalt des Marktes sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen, wohingegen der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs eine Darlehensaufnahme von 1.445.000 € vorsieht.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B betragen unverändert 320 v.H., für die Gewerbesteuer 380 v.H.

Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird beim Markt auf 3.600.000 €, bei den Kommunalwerken auf 500.000 € festgesetzt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 einschließlich Haushaltsplan 2021, Stellenplan 2021 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Kommunalwerke Kaufering“ gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Fortschreibung der Finanzpläne des Marktes Kaufering und des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö 7

Sachverhalt Bürger

Die Finanzplanung für den Markt und den Eigenbetrieb Kommunalwerke umfasst den Zeitraum 2020 bis 2024. Durch diese mehrjährige Finanzplanung wird die stetige Erfüllung der Pflichtaufgaben sichergestellt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Finanzpläne des Marktes Kaufering und des Eigenbetriebes „Kommunalwerke Kaufering“ für die Jahre 2020 – 2024 gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Kreditaufnahme für die Kommunalwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Die Haushaltssatzung 2021 sieht für die Kommunalwerke eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.445.000 € vor. Damit werden notwendige Investitionen des Vermögensplans finanziert. Die Verwaltung beurteilt Zeitpunkt, Höhe und Laufzeit der Kreditaufnahme nach Haushalts- und Zinssituation. 2021 beträgt die Tilgungsleistung der Kommunalwerke 2.328.900 €. Die Kreditaufnahme ist abhängig von der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Beschluss Bürger

Die Kommunalwerke Kaufering nehmen Kredite in Höhe von insgesamt höchstens 1.445.000 € zur Finanzierung der Investitionen des Vermögensplanes 2021 auf. Die Verwaltung wird in Anhängigkeit von der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ermächtigt, die Kreditverträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Weiteres Mitglied Klima- und Umweltschutzbeirat - Nachbennenung nach Rücktritt eines Mitgliedes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö 9

Sachverhalt Bürger

Frau [Name] hat sich aus dem Beirat zurückgezogen, sodass wieder ein Platz vakant ist.

Nach dem letzten Aufruf hat sich ein weiterer Interessent gemeldet, welcher gerne im Klima- und Umweltschutzbeirat mitarbeiten möchte. Der Beirat würde ihn gerne als weiteres Mitglied gewinnen.
Herr [Name], ist Energie- und Umweltsystemtechniker und im Bereich Energie- und Umweltmanagementzertifizierungen und Fördermittelberatung tätig.
Er wäre eine sehr gute Ergänzung im bestehenden Beirat.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, dass

Herr [Name]

als weiterer Vertreter der Bevölkerung des Marktes Kaufering in den Klima- und Umweltschutzbeirat berufen wird. Die Amtszeit des Klimaschutzbeirats richtet sich nach der Wahlperiode des Marktgemeinderates des Marktes Kaufering. Der Klimaschutzbeirat bleibt nach Beendigung einer Wahlperiode bis zur Neubesetzung in der darauffolgenden Wahlperiode im Amt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Verlängerung des Ferienausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö 10

Sachverhalt Bürger

Im Zuge der steigenden Infektionszahlen und zur Reduzierung der notwendigen Kontakte schlägt die Verwaltung entsprechend des Schreibens des Bay. Innenministeriums vom 10.12.2020 vor, den Ferienausschuss bis einschließlich 10.03.2021 zu verlängern und der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, diesen Ausschuss statt des gesamten Marktgemeinderates zu laden.

Zur Übertragung der Aufgaben auf den Ferienausschuss, welcher personell bereits in der Geschäftsordnung verankert ist, genügt ein einfacher Beschluss.
Hiervon nicht berührt wird die Möglichkeit des Ferienausschusses für die Sommerpause gem. der Geschäftsordnung.
Der Ferienausschuss übernimmt sodann alle Aufgaben des Marktgemeinderates mit Ausnahme der Aufgaben aus Art. 32 II 2 GO. Für die dort genannten Aufgaben ist stets das gesamte Gremium notwendig.

Die Verwaltung wird zudem nur die dringend notwendigen, unverzichtbaren Entscheidungen im Ferienausschuss vortragen und die übrigen Angelegenheiten, welche aufschiebbar sind, auf die Zeit nach dem Ferienausschuss verlegen, sodass hierüber wieder das gesamte Gremium beraten kann.

Geplant ist daher, dass im April wieder eine reguläre Sitzung des gesamten Gremiums stattfinden kann.
Sollte das Infektionsgeschehen auf einem niedrigen Niveau sein, würde die Verwaltung für die März-Sitzung bereits wieder das gesamte Gremium laden.
Anderenfalls würde auf den Ferienausschuss zurückgegriffen werden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Möglichkeit der Bildung und Verlängerung des Ferienausschusses in der Besetzung und Größe gem. der Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 10.03.2021. Die Verwaltung kann daher bis zum 10.03.2021 auf den Ferienausschuss zurückgreifen, sofern die Lage es erfordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

11. Neubau eines Feuerwehrhauses; neue Standortwahl; zukünftiges Entwicklungspotential; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö 11

Sachverhalt Bürger

Der Neubau am bestehenden Standort (ehemalige Bezeichnung 01) erfordert nach erfolgter Ortseinsicht durch das Landratsamt und Herrn RA [Name] ein Bauleitplanverfahren. Auch aufgrund der fortgeführten Planungen ist der bestehende Standort zusehends kritisch zu betrachten.

Eine Genehmigungsfähigkeit wird daher nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und nur unter Einhaltung strenger Nutzungsbeschränkungen tags und einer kompletten Nutzungsuntersagung nachts erreicht werden können.

Problematisch ist insbesondere, dass das neue Feuerwehrgebäude mit einer Länge von fast 70 m in das nördlich angrenzende reine Wohngebiet hineinwachsen soll und voraussichtlich hohe Lärmschutzeinrichtungen erforderlich werden, die unter Einhaltung von Abstandsflächen und der Anbauverbotszone errichtet werden müssen. Dadurch reduzieren sich die Rangiermöglichkeiten so, dass eine ordnungsgemäße Nutzung nicht sichergestellt werden kann. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten sind am bestehenden Standort ebenfalls ausgeschlossen.

Die Fortführung der Planungen hat zudem ergeben, dass unter Einhaltung der Vorgaben der Stellplatzsatzung nur ein kleines Restgrundstück im Bereich der bestehenden Stellplätze verbleibt, das nur sehr schwer verwertbar ist (siehe Anlagen A1a und A1b).

Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte sollen die Planungen zum Neubau des Feuerwehrhauses am bestehenden Standort nicht mehr weitergeführt werden, stattdessen soll ein neuer geeigneter Standort gefunden werden, der langfristig eine bestimmungsgemäße Nutzung als Feuerwehrhaus sicherstellen kann.

Dazu wurden die Untersuchungen aus dem Feuerwehrbedarfsplan der Jahre 2015-2017 herangezogen und zunächst die aus baulicher Betrachtung möglichen vorstellbaren Standorte eingegrenzt. Aus baulicher Sicht kommen nur der Standort Containerplatz (ehemals 02) und der Standort Realschule (ehemals 05) in Frage, wobei aus baulicher Sicht der Standort Realschule als ideal zu bezeichnen wäre.

Aus feuerwehrtechnischer Sicht ist der Standort Realschule mit einem Erreichungsgrad von aktuell 63,7 % allerdings –wie damals auch- weiterhin abzulehnen, sodass als einzig möglicher und realisierbarer Standort die Fläche des Containerplatzes und des Schlittenberges bleibt. „Aus dem möglichen Standort Containerplatz können 83,2 % der bebauten Flächen bereits innerhalb einer Fahrzeit von 3,5 Minuten erreicht werden. Dieser Wert ist als sehr gut anzusehen“, so die neue und druckfrische Standortanalyse, die in der Entwurfsfassung als Anlage 2 beigefügt ist.

In den Überlegungen bis zum Jahr 2017, waren noch die beiden Standorte Heizkraftwerk 03 und Mittelschule 04 enthalten.
 
Der Standort Heizkraftwerk 03 kann aus mehreren Gründen nicht in Erwägung gezogen werden. Aus feuerwehrtechnischer Sicht muss er mit einem Erreichungsgrad von damals 63,6 % wie der Standort Realschule abgelehnt werden. Aus baulicher Sicht kann er nicht verwirklicht werden, da der Markt Kaufering nicht im Besitz aller dafür notwendigen Flächen ist.

Der Standort Mittelschule 04 ist zwar aus feuerwehrtechnischer Sicht mit einem Erreichungsgrad von damals 77,7 % durchaus nahe an den zu erreichenden 80 % Erreichungsgrad, allerdings immer noch um 5,5 Prozentpunkte unter dem Erreichungsgrad am Standort Containerplatz. Baulich und planerisch ist der Standort aufgrund der bestehenden Hochspannungsleitung und der getrennt notwendigen Zu- und Abfahrten (z.B. Zufahrt Einsatzkräfte über Franz-Senn-Weg und Alarmausfahrt über Jahnstraße) über das innerörtliche Straßennetz deutlich schlechter zu bewerten als der Standort am Containerplatz. Der damals vorgesehene Standort direkt unterhalb der Schule scheidet aufgrund des Bedarfs des Grundstücks für das Containerprovisorium der Schulsanierungen aus. Aufgrund der Nähe zum allgemeinen Wohngebiet erwarten wir seitens des Immissionsschutzes noch höhere Anforderungen als am bestehenden Standort.

Alle diese Überlegungen haben letztendlich dazu geführt, den Standort Containerplatz als einzig richtigen Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses weiter zu verfolgen.

Die Flächen im Bereich des bestehenden Feuerwehrhauses mit insgesamt 7.279 m² können z.B. einer Wohnbebauung zugeführt und gewinnbringend zum höchsten Preis veräußert werden.

Der Standort Containerplatz befindet sich allerdings in einem der zentralsten Bereiche von Kaufering, die ein großes Entwicklungspotential bieten.

Das Kreuzungsbauwerk an der Augsburger Straße / Bayernstraße könnte kurz- bzw. mittelfristig zurückgebaut werden. Stattdessen könnte ein leistungsfähiger Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 40 m und unterführten Geh- und Radwegen in alle Richtungen entstehen. Die bereits aus dem Jahr 2010 stammenden ersten Entwurfsüberlegungen und skizzenhaften Überlegungen zur technischen Realisierbarkeit (s. Anlagen 3a und 3b) haben bis heute nicht an Bedeutung verloren und bergen eines der größten Entwicklungspotentiale in Kaufering. Eine vorsichtige Kostenschätzung der Maßnahme liegt im Bereich von 3,5 – 4 Mio. €. Der Landkreis würde das Projekt nach Rücksprache mit Hr. [Name] ausdrücklich befürworten, da der Unterhalt des Brückenbauwerks und der großflächigen Verkehrsanlagen erheblich reduziert werden können. Die frei werdenden Flächen können dem Markt Kaufering entgeltfrei übereignet werden.

Um den Kreisverkehr herum könnte somit ein Bruttobauland von rd. 15.500 m² neu überplant werden (s. Anlage 4).

Erste Planungsüberlegungen (s. Anlage 4) konnten bereits belegen, dass die Feuerwehr so geplant werden kann, dass das mögliche Projekt „Kreisverkehr“ dadurch nicht eingeschränkt wird.

Aufgrund der jetzt gewonnenen Erkenntnisse kommen wir verwaltungsintern nun zu dem Schluss, dass das Grundstück am Containerplatz deutlich die beste Option für den Neubau des Feuerwehrhauses Kaufering darstellt.
Weitere potentielle Grundstücke des Marktes Kaufering, die für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses geeignet wären und sich im Eigentum des Marktes Kaufering befinden bzw. zeitnah erworben werden könnten, sind der Verwaltung derzeit nicht bekannt.

Das Feuerwehgebäude mit den zugehörigen Parkanlagen wurde im vorliegenden Entwurf im Norden und Westen maximal an die Grenzen gerückt. Die Übungsfläche darf sich vor den 3 südlichen Toren befinden. In den folgenden Planungsschritten können Gebäude und Parkplätze weiter optimiert werden, sodass der geplante Feuerwehrneubau mit einer Fläche von 5.435 m² auf jeden Fall auskommen kann (s. Anlage 4).

Sollte das Projekt „Kreisverkehr“ umgesetzt werden, würde nördlich die Fläche F1 mit rd. 1688 m² entstehen, die für spätere Erweiterungen des Feuerwehrgerätehauses oder des Sondergebietes zur Verfügung steht.

Daher sollte der Neubau der Feuerwehr am Standort Containerplatz so geplant und realisiert werden, dass die Anlage eines Kreisverkehres mit dem damit verbundenen Entwicklungspotential im Umfeld des Kreisverkehres nicht eingeschränkt wird.

Beschluss Bürger

Der Neubau der Feuerwehr soll am Standort Containerplatz geplant und realisiert werden. Dabei darf der Rückbau des Kreuzungsbauwerkes und die Anlage eines leistungsfähigen Kreisverkehres mit Radwegunterführungen und dem damit verbundenen Entwicklungspotential im Umfeld des Kreisverkehres nicht eingeschränkt werden.

Für die Abgabe der Wertstoffe sollen geeignete Alternativen gefunden werden.

Die weiteren Schritte bis zur fertigen Planung werden mit allen betroffenen Beteiligten gemeinsam zu gegebener Zeit besprochen und erarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2021 ö 12

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 12.03.2021 07:40 Uhr