Datum: 10.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 10.02.2021 und vom 24.02.2021
3 Kommunalwerke Kaufering, Feststellung des Jahresabschlusses 2019
4 Kommunalwerke Kaufering, Entlastung Jahresabschluss 2019
5 Kommunalwerke Kaufering, Bestellung eines Abschlussprüfers für die Wirtschaftsjahre 2020-2022
6 „Sorge und Miteinander im Markt Kaufering“ Implementierung eines Quartierskonzepts, Anstellung eines/r Quartiersmanager*in
7 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet zur Verwertung u. Behandlung v. Abfällen und sonstigen Stoffen", Gemeinde Igling, Beteiligung als sonstiger Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB, Beschluss
8 Bebauungsplan Oberer Brückenring, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
9 Sanierung Mittagsbetreuung Haus B am Franz-Senn-Weg; Projektabschluss; Beschluss
10 Zuschuss für neue Orgel (Evang. Kirche)
11 Satzung für die VHS
12 Bündelausschreibung für die Strombeschaffung 2023-2025; Festlegung der auszuschreibenden Stromart
13 Festlegung Kindergartenbeiträge ab 01.09.2021
14 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 10.02.2021 und vom 24.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 10.02.2021 und vom 24.02.2021 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 3. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.02.2021 sowie das Protokoll der 4. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 24.02.2021, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Kommunalwerke Kaufering, Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 3

Sachverhalt Bürger

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft [Name] hat den Jahresabschluss 2019 geprüft und bestätigt (siehe Anlage 1). Anschließend hat der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss 2019 (Anlage 2) geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht vom 21.01.2021 zusammengefasst (Anlage 3).

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert das Ergebnis der Prüfung.

Gem. § 25 Abs. 3 EBV stellt nunmehr der Marktgemeinderat den Jahresabschluss fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresüberschusses zu entscheiden.

Beschluss Bürger

Der Jahresabschluss 2019 wird gem. § 102 Abs. 3 GO i.V.m. § 25 Abs. 3 EBV festgestellt.
Der 2019 festgestellte Jahresüberschuss des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering" in Höhe von insgesamt 723.991,76 € wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Kommunalwerke Kaufering, Entlastung Jahresabschluss 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 4

Sachverhalt Bürger

Das Jahresergebnis 2019 der Kommunalwerke schließt mit einem Gewinn in Höhe von 723.991,76 € ab (Wasserversorgung: -112.857,45 €, Abwasser: -130.599,15 €, Regenerative Energien: 967.448,36 €). Nach der Feststellung des Jahresabschlusses ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für den festgestellten Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering".
(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Kommunalwerke Kaufering, Bestellung eines Abschlussprüfers für die Wirtschaftsjahre 2020-2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 5

Sachverhalt Bürger

Die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering" sind einer förmlichen Abschlussprüfung zu unterziehen. Diese umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Über die Auswahl und Bestellung entscheidet der Marktgemeinderat. Die Verwaltung schlägt vor, die [Name] zum Abschlussprüfer gem. § 25 Abs. 1 EBV i.V.m. § 10 der Eigenbetriebssatzung sowie Art. 107 GO für die Jahre 2020-2022 zu bestellen.

Beschluss Bürger

Die [Name] wird als Prüfer der Jahresabschlüsse 2020-2022 des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering" bestellt. Die Werkleitung hat den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. „Sorge und Miteinander im Markt Kaufering“ Implementierung eines Quartierskonzepts, Anstellung eines/r Quartiersmanager*in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 6

Sachverhalt Bürger

Die Kommune hat im Rahmen des Sozialstaatsprinzips und ihres Rechts auf Selbstverwaltung eine besondere Verantwortung für die Sicherung und Ausgestaltung der Daseinsvorsorge, gerade von älteren Menschen. Dies bedeutet, den Menschen zu ermöglichen, eigenständig und selbstbestimmt ein gutes Leben zu führen, in Selbst- und Mitverantwortung am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und dieses mitzugestalten zu können.

Damit die Gestaltung der Daseinsvorsorge an den beabsichtigten Wirkungen orientiert ist, müssen bei der Planung von Maßnahmen der Daseinsvorsorge verschiedene Handlungsfeldern berücksichtigt werden:
  • Sorge,
  • Gesundheit,
  • soziale Infrastruktur und
  • Mobilität.
Hierbei soll im Markt Kaufering die Daseinsvorsorge als Ganzes und ihre Gesamtwirkung auf die Lebensqualität der Menschen in den Blick genommen werden.

Dabei soll die Selbstorganisations- und Sorgefähigkeit der „kleinen Lebenskreise“ – also der Familie, der Nachbarschaft, des Bekanntenkreises, der freiwillig Engagierten – gefördert und gestärkt werden.


Soziale Teilhabe
Soziale Teilhabe ist eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein. Sie setzt voraus, dass sich Menschen im öffentlichen Raum bewegen können, dass sie soziale Kontakte und einen Austausch mit anderen pflegen und kulturelle Angebote wahrnehmen können. Teilhabe ist bei hochbetagten Menschen aufgrund körperlicher und möglicherweise auch kognitiver Einbußen jedoch häufig erschwert. Die gesundheitliche und die pflegerische Versorgung sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Wohnbedingungen müssen deshalb an dem Ziel ausgerichtet sein, die Teilhabe auch eingeschränkter älterer Menschen zu fördern und zu sichern. Dieser Anspruch erfordert ganzheitliche Ansätze in den genannten Handlungsfeldern.

Nachbarschaft / Lebensqualität
Wenn es in einer Nachbarschaft üblich ist, sich auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen, so profitieren davon junge Familien ebenso wie ältere Menschen. Es entlastet die (unter Umständen weit entfernt wohnenden) erwachsenen Kinder, wenn sie wissen, dass ihre auf Unterstützung angewiesenen Eltern gut versorgt sind, weil vor Ort entsprechende Hilfestrukturen vorhanden sind.
Daher sollen Verbesserungen in folgenden Bereichen erreicht werden:
  • Gesundheitswesen,
  • der Abbau von Barrieren in Wohnungen und im öffentlichen Raum,
  • die Förderung des Engagements,
  • eine ausgebaute Dienstleistungsinfrastruktur sowie
  • gute öffentliche Verkehrsangebote
  • steigern die Lebensqualität aller Bevölkerungsgruppen, egal welchen Alters und unabhängig von ihren Lebenslagen.

Zielgruppe
Es werden grundsätzlich alle älteren Bewohner/innen des Marktes Kaufering angesprochen.

Im Speziellen ist aber eine Konzentration („Quartier“) auf die
  • Altenwohnungen des Landkreises Landsberg – Albert-Schweitzer-Straße 2-6
  • Betreutes Wohnen – Theodor-Heuss-Straße 11 / - Albert-Schweitzer-Straße 8
  • Senioren im Wohngebiet der ersten Besiedlung von Kaufering West und Mitte (Bahnhofsnähe, Mitte)
sinnvoll.

Quartierskonzept
Um diese Zielgruppe zu erreichen und die Verbesserungen zu erzielen, soll im Markt Kaufering ein Quartierskonzept umgesetzt werden.
Dies soll darauf abzielen, den sozialen „Nahraum“ so zu gestalten, dass unsere älteren Bürgerinnen und Bürger in ihrem vertrauten Wohnumfeld verbleiben können.
Das Quartierskonzept ist nicht auf spezifische Problemlagen Einzelner fokussiert, sondern verknüpft und ergänzt die bestehenden Strukturen mit Blick auf die Versorgungssicherheit und Mobilität aller älteren Menschen im Quartier.

Für die Umsetzung des Projektes „Quartierskonzept“ bedarf es einer verantwortlichen Koordinierung („Case Manager*in“), die das Quartiersmanagement und die damit verbundenen Aufgaben übernimmt.

Deshalb soll für die Umsetzung
ein/e Quartiersmanager*in
mit der Qualifikation Sozialpädagoge*in mit 20 Wochenstunden eingestellt werden.

Diese sollte frühzeitig in den Prozess der Konzeptentwicklung eingebunden werden, um z.B. eine Überforderung von Verwaltung und ehrenamtlich Tätigen zu vermeiden.
Diese/r Quartiersmanager*in hat die Zielsetzungen im Blick, begleitet die Prozesse, sichert die Transparenz, regt Eigeninitiative an und stärkt soziale Netze. Zudem sorgt sie für eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus ist sie auch dafür verantwortlich, dass rat- und hilfesuchende Ältere und ihre Angehörigen bedarfsgerechte Hilfen erhalten.

Zur Umsetzung des „Quartiers-Konzept“ wurde ein differenziertes Konzept erstellt, welches die einzelnen Handlungsschritte beschreibt. Dieser Rahmen wird durch die Steuerung der Quartierskonferenz mit Leben gefüllt.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Implementierung des Quartierskonzepts auf der Grundlage des angefügten Konzeptes ohne zeitliche Befristung, um eine Einbindung in die regionalen Strukturen sicher zu stellen und die Quartiersentwicklung dauerhaft im Markt Kaufering zu verankern. Das Konzept soll sodann zur weiteren Bearbeitung in den Ausschuss für Generationen und Soziales bis Juni 2021 eingebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Für eine Anschubfinanzierung soll ein Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie „Selbstbestimmtes Leben im Alter SeLA“ gestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Förderung über einen Zeitraum von vier Jahren mit einer jährlichen Förderung von 20.000 €, soweit die staatlichen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Das Projekt wird nach Beendigung der Anschubfinanzierung durch diese Förderung SeLA durch den Markt Kaufering weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die kalkulierten Kosten und die Finanzierung sind in der beiliegenden Berechnung ersichtlich. Die durch eine Förderung nicht gedeckten Kosten werden durch den Markt Kaufering getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Bei einer Förderzusage soll unverzüglich eine Quartiersmanager*in (Qualifikation: Sozialpädagoge*in) mit 20 Wochenstunden in TVöD EG 10 eingestellt werden. Einstellungstermin geplant: 01.08.2021  /  01.09.2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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7. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet zur Verwertung u. Behandlung v. Abfällen und sonstigen Stoffen", Gemeinde Igling, Beteiligung als sonstiger Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB, Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ beschlossen.
Im Rahmen der Frühzeitgen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wurde der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 12.02.2020 wurde die Verwaltung beauftragt folgende Stellungnahme abzugeben:

Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ wie folgt Stellung:

Der Markt Kaufering bittet um Prüfung und Berücksichtigung folgender relevanter Belange:
-        immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf das bebaute Gemeindegebiet Kaufering
-        Entwässerungskonzept zu Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung mit Prüfung der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering unter Angabe aller vorhandenen, bzw. zu erwartenden Schadstoffen
Falls eine Einleitung von Abwasser in die Kläranlage Kaufering erfolgt, sind Angaben zur prognostizierten Abwassermenge und die Sicherstellung und Beschreibung der Abwasserqualität erforderlich um mögliche Auswirkungen auf den Betrieb der Kläranlage Kaufering beurteilen zu können. Ggf. sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf mit aufzunehmen
-        zu erwartenden Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen
-        Es ist zu prüfen und sicher zu stellen falls Abwasser direkt oder indirekt der Kläranlage Kaufering zugeführt werden, dass diese wegen gefährlicher Stoffe dort keine zusätzlichen Reinigungsstufen oder – prozesse erfordern.

Der Gemeinderat Igling hat in der Sitzung vom 09.02.2021 die Stellungnahme beschlussmäßig behandelt, der Auszug aus der Sitzungsniederschrift ist als Anlage beigefügt. Die Einwendungen des Marktes Kaufering wurden hier berücksichtigt, die entsprechenden Gutachten wurden zwischenzeitlich erstellt, bzw. konkretisiert, es sind keine Abwägungsfehler oder Abwägungsdefizite ersichtlich.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Entsorgung von Abfällen, der Produktion von Baustoffen und deren Umschlag“ der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:

„Der Markt Kaufering bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Entsorgung von Abfällen, der Produktion von Baustoffen und deren Umschlag“.
Die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung seitens der Marktes Kaufering vorgebrachten Belange wurde im Verfahren entsprechend berücksichtigt. Der Markt Kaufering erklärt sein Einverständnis zu den vorliegenden Planungen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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8. Bebauungsplan Oberer Brückenring, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberer Brückenring“ beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen.

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 18.09.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 12.11.2019.

Der Entwurf wurde in der Sitzung am 01.07.2020 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs 2 und § 4 Abs.2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020.

Der ergänzte Entwurf wurde in der Sitzung am 14.10.2020 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB wurde die erneute öffentliche Auslegung beschlossen und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB eingeleitet. Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Dauer von 20 Tagen verkürzt. Es wurde bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit 30.11.2020 bis einschließlich 22.12.2020.

Beschluss Bürger 1

Abschließender Beschluss:
  1. Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB, erneute, öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, zum Entwurf des Bebauungsplans „Oberer Brückenring“ in der Fassung vom 14.10.2020 Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Abschließender Beschluss:
2.        Es sind keine zu berücksichtigenden Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen eingegangen, der Marktgemeinderat stellt fest, dass es somit zu keinen Änderungen des Bebauungsplanes kommt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Abschließender Beschluss:
3.        Der Marktgemeinderat stellt fest, dass es aufgrund des ergänzenden Vorschlages der Verwaltung gegenüber der Fassung vom 14.10.2020 lediglich zu redaktionellen Änderungen und Klarstellungen kommt. Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht vom 10.03.2021 eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Abschließender Beschluss:
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt den Entwurf des Bebauungsplans „Oberer Brückenring“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.03.2021 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Sanierung Mittagsbetreuung Haus B am Franz-Senn-Weg; Projektabschluss; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 9

Sachverhalt Bürger

Das Projekt konnte nun erfolgreich und zur vollsten Zufriedenheit der Nutzer, vor allem der Kinder, zum Abschluss gebracht und Schluss gerechnet werden.

Am 17.06.2020 wurden zuletzt vom Marktgemeinderat zusätzlich entstandene Kosten mit einem gesamten Projektbudget von 520.880,76 € genehmigt.

Wie bereits bekannt, musste der Abwasserhausanschluss mit Revisionsschacht komplett erneuert werden. Diese Kosten wären auch bei einem Abriss mit Neubau entstanden. Leider hat sich beim Freilegen des Revisionsschachtes herausgestellt, dass dieser mit rd. 1 m Beton unterbaut war, der ebenfalls entfernt werden musste. So entstand eine fast 5 m tiefe Baugrube mit entsprechender Böschungsausbildung. Beim Herausnehmen der in diesem Bereich verlegten Rasengittersteine sind die meisten aufgrund ihres Alters zerbrochen, sodass diese nicht mehr wiederverwendet werden konnten. Allein für die zusätzlichen Tiefbauarbeiten sind rd. 16.000 € an Kosten entstanden.

Aufgrund etlicher notwendiger Mehrarbeiten sind in Folge die Baunebenkosten ebenfalls um rd. 3.300 € gestiegen. Mit sonstigen geringfügigen Steigerungen an weiteren Einzelpositionen sind insgesamt 21.725,78 € nicht per Beschluss des Gemeinderates gedeckt (s. Anlage). Gegenüber dem ursprünglichen Projektbeschluss vom 13.12.2018 in Höhe von 397.000 € endet das Projekt bei 542.606,54 € und hat sich somit insgesamt um rd. 36,7 % verteuert.

Mit den durchgeführten Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen konnte ein deutlicher Mehrwert für die Betreuung der Kinder in der Mittagsbetreuung und in der Nutzungsmöglichkeit der Kellerräume geschaffen werden. Das Gebäude ist für die nächsten 25 Jahre wieder gerüstet und es wird spannend bleiben, wie sich das Areal insgesamt die nächsten Jahre für die Betreuung von Kindern weiterentwickeln wird.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat billigt die Gesamtkosten in Höhe von 542.606,54 € und genehmigt die seit dem 17.06.2020 angefallenen zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 21.725,78 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Zuschuss für neue Orgel (Evang. Kirche)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 10

Sachverhalt Bürger

Die Evang. Luth. Kirchengemeinde Kaufering bittet mit Schreiben vom 07.12.2020 um einen Investitionszuschuss für die Finanzierung einer neuen Orgel in der Pauluskirche.

Die aktuell vorhandene Orgel ist durch bisher eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten in der Kirche vermodert und im Inneren unreparierbar geschädigt. Vor drei Jahren wurde eine Entfeuchtungs- und Belüftungsanlage eingebaut, um zukünftig eine erneute Schädigung zu verhindern.

Der Kaufpreis für die neue Orgel beträgt 224.910 €.

Die Evang. Luth. Kirchengemeinde verfügt über Eigenmittel (inkl. Restwert der vorhandenen Orgel) in Höhe von ca. 129.000 €, so dass die Finanzierungslücke in Höhe von rund 96.000 € durch Spenden gedeckt werden muss.

Seitens der Landeskirche wird die Beschaffung der neuen Orgel nicht bezuschusst.

Als Einzelfallentscheidung wird ein Zuschuss in Höhe von 10% der anfallenden Kosten gewährt, da diese neue Orgel maßgeblich auch zum Gelingen und zur Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (Chöre, „Kauferinger Musikschule“, klassische Konzerte) beiträgt.

Beschluss Bürger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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11. Satzung für die VHS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt Bürger

Die Satzung für die VHS wurde redaktionell und inhaltlich überarbeitet.
Neu gefasst wurde „§ 2 Aufgaben“, um den Fokus auf das Bildungsangebot der VHS hinzuwirken und konkret zu fixieren, welche Ziele die VHS verfolgt.

Die Außenstellen der VHS Kaufering sollen zudem in Zukunft stärker eingebunden werden, die Zusammensetzung und –arbeit des Beirates wurde dahingehend verbessert, dass auch hier eine Teilnahme der Außenstellen in den Fokus rückt. Es erfolgte zudem eine Anpassung an den anderen Beirat, sodass hier jeweils wieder ein Mitglied jeder Fraktion teilnimmt, Ladung über den Fraktionssprecher.

Die Entschädigung wurde auf dem Niveau der letzten Satzung belassen und steht in Einklang mit der Entschädigung der übrigen Beiräte.

Für die weiteren Vertreter kann wieder ein Aufruf im Mitteilungsblatt gestartet werden, um engagierte Bürger/innen für den VHS Beirat zu gewinnen.

Die Berufung des Beirates ist geplant für die Aprilsitzung.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die in Satzung in der Anlage „Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering“ vom 11.03.2021 mit Wirkung ab 12.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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12. Bündelausschreibung für die Strombeschaffung 2023-2025; Festlegung der auszuschreibenden Stromart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 12

Sachverhalt Bürger

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bereitet die [Name] derzeit wieder die Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 vor. Durch Abschuss eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages im Jahr 2015 mit der [Name] nimmt der Markt Kaufering an dieser Ausschreibung erneut teil.

Zur Vorbereitung der Ausschreibung ist seitens des Marktes Kaufering nun die Entscheidung darüber zu treffen, ob für den Lieferzeitraum Normalstrom oder Ökostrom beschafft werden soll.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100% Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50% des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Die Erfahrungen der [Name] haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Entsprechend der Erfahrungen der [Name] ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten von ca. + 0,0 – 0,5 ct/kWh bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielte bislang eine untergeordnete Rolle und wurde nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. In der Praxis lag daher nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der [Name] ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen. Die Mehrkosten gegenüber Normalstrom belaufen sich auf ca. +0,5 – 1,2 ct/kWh.

Für den Lieferzeitraum 2020 bis 2022 hat sich der Marktgemeinderat für die Beschaffung von Ökostrom mit Neuanlagenquote entschieden.

Der Gesamtverbrauch des Marktes beträgt rund 900.000 kWh pro Jahr (ca. 200.000 Euro)

Mehrpreis (Energiepreis) ohne Neuanlagenquote: 0 – 4.500 Euro pro Jahr
Mehrpreis (Energiepreis) mit Neuanlagenquote: 4.500 – 10.800 Euro pro Jahr

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung für die Lieferjahre 2023-2025
Alternative 1:
100% Ökostrom mit Neuanlagenquote
beschafft werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 16

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung für die Lieferjahre 2023-2025
Alternative 2:
100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote
beschafft werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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13. Festlegung Kindergartenbeiträge ab 01.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 13

Sachverhalt Bürger

Im Rahmen einer Besprechung mit den Trägern und den Einrichtungsleitungen der Kindertagesstätten in Kaufering am 07.05.2020 und den Jahresgesprächen Anfang 2021 wurden für das Kindergartenjahr 2021/2022 folgende Elternbeiträge abgestimmt:


Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2019
Beitrag ab 01.09.2021


Betrag
inkl bay. Förderung
3 bis 4 Std.
100,00 €
105,00 €
5,00 €
4 bis 5 Std.
110,00 €
115,00 €
15,00 €
5 bis 6 Std.
123,00 €
125,00 €
25,00 €
6 bis 7 Std.
133,00 €
135,00 €
35,00 €
7 bis 8 Std.
145,00 €
145,00 €
45,00 €
8 bis 9 Std.
156,00 €
160,00 €
60,00 €
9 bis 10 Std.
168,00 €
175,00 €
75,00 €



Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
 
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2019
Beitrag ab 01.09.2021
1 bis 2 Std.
154,00 €
159,00 €
2 bis 3 Std.
176,00 €
181,00 €
3 bis 4 Std.
199,00 €
203,00 €
4 bis 5 Std.
221,00 €
225,00 €
5 bis 6 Std.
243,00 €
247,00 €
6 bis 7 Std.
266,00 €
269,00 €
7 bis 8 Std.
288,00 €
291,00 €
8 bis 9 Std.
311,00 €
318,00 €
9 bis 10 Std.
333,00 €
345,00 €

U3-Beitrag (für Kinder unter 3 Jahren in der Kindergartengruppe)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2019
Beitrag ab 01.09.2021
1 bis 2 Std.
150,00 €
155,00 €
2 bis 3 Std.
171,00 €
177,00 €
3 bis 4 Std.
193,00 €
199,00 €
4 bis 5 Std.
214,00 €
221,00 €
5 bis 6 Std.
236,00 €
243,00 €
6 bis 7 Std.
258,00 €
265,00 €
7 bis 8 Std.
279,00 €
287,00 €
8 bis 9 Std.
301,00 €
314,00 €
9 bis 10 Std.
322,00 €
341,00 €

Die Erhöhungen wurden dahingehend glattgezogen, dass bei den Gebühren die Abstände gleich sind (jeweils 10 Euro Schritte bei dem Grundbeitrag, jeweils 22 Euro bei der Krippe), bis zu einer Buchungszeit von 8 Stunden. Darüber hinaus steigen die Gebühren pro Stunde etwas mehr, da ab einer Zeit von 8 Stunden für die Einrichtung ein höherer Aufwand (v.a. Personal) gegeben ist.

Hintergrund der Erhöhung ist die Anpassung der Gebühren im 2-Jahres-Turnus aufgrund steigender Personal- und Betriebskosten sowie anstehender Neuanschaffungen in den Einrichtungen.
Das Essensgeld und das Spielgeld werden in diesem Zuge nicht erhöht.

Hinweis:
Es gibt in Bayern Förderungen seit dem 01.04.2019 in Höhe von 100 Euro pro Monat im Freistaat Bayern (Beitragszuschuss für Kindergartenkinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung) und dem Bayerischen Krippengeld (einkommensabhängige Förderung) in Höhe von 100 Euro pro Kind pro Monat ab dem 01.01.2020 ab dem ersten Geburtstag des Kindes. Durch diese beiden staatlichen Förderungen werden die Eltern entlastet, sodass nach Abzug dieser Förderung die Beiträge mitsamt der Erhöhung angemessen erscheinen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt eine Gebührenanpassung zum 01.09.2021 wie folgt:
Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2019
Beitrag ab 01.09.2021
3 bis 4 Std.
100,00 €
105,00 €
4 bis 5 Std.
110,00 €
115,00 €
5 bis 6 Std.
123,00 €
125,00 €
6 bis 7 Std.
133,00 €
135,00 €
7 bis 8 Std.
145,00 €
145,00 €
8 bis 9 Std.
156,00 €
160,00 €
9 bis 10 Std.
168,00 €
175,00 €



Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
 
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2019
Beitrag ab 01.09.2021
1 bis 2 Std.
154,00 €
159,00 €
2 bis 3 Std.
176,00 €
181,00 €
3 bis 4 Std.
199,00 €
203,00 €
4 bis 5 Std.
221,00 €
225,00 €
5 bis 6 Std.
243,00 €
247,00 €
6 bis 7 Std.
266,00 €
269,00 €
7 bis 8 Std.
288,00 €
291,00 €
8 bis 9 Std.
311,00 €
318,00 €
9 bis 10 Std.
333,00 €
345,00 €

U3-Beitrag (für Kinder unter 3 Jahren in der Kindergartengruppe)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2019
Beitrag ab 01.09.2021
1 bis 2 Std.
150,00 €
155,00 €
2 bis 3 Std.
171,00 €
177,00 €
3 bis 4 Std.
193,00 €
199,00 €
4 bis 5 Std.
214,00 €
221,00 €
5 bis 6 Std.
236,00 €
243,00 €
6 bis 7 Std.
258,00 €
265,00 €
7 bis 8 Std.
279,00 €
287,00 €
8 bis 9 Std.
301,00 €
314,00 €
9 bis 10 Std.
322,00 €
341,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö 14

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 06.05.2021 09:33 Uhr