Datum: 15.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 25.08.2021
3 Ortsbus Kaufering; Beschluss
4 Vorlage der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 2 GO
5 Einbau von Lüftungsanlagen im Bereich Schulen und Kindergärten; Beschluss
6 Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Brückenring", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB
7 Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8 Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering; Projektstart
9 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses; Beschluss Auslobung
10 Berufung in die VHS Beirat
11 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 1
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2. Genehmigung der Niederschrift vom 25.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 25.08.2021 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 2. öffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 25.08.2021 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Ortsbus Kaufering; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 3

Sachverhalt Bürger

Hr. [Name] vom LRA ist als Referent eingeladen, um das Projekt vorzustellen

  • Neuer Fahrplan für Testbetrieb ab 12.12.2021 für 2 Jahre als Vorbereitung für die Ausschreibung; Ortsbus mit diesem System dann bis April 2026 (die ersten beiden Jahre sind der Testbetrieb für die neue Ausschreibung und die weiteren beiden Jahre sind die Überbrückung / "fortgesetzter Testbetrieb ohne Ausschreibungsrelevanz" bis zur Betriebsaufnahme der neuen Ausschreibung)
  • Reduzierung auf eine Buslinie: Dies hat zur Folge, dass eine Kosteneinsparung erreicht wird, wodurch sich das Defizit (derzeit ca. 100.000 Euro pro Jahr) reduziert
  • Geänderte Route: Vorstellung durch Herrn [Name]
  • Errichtung eines Busbahnsteigs (rd. 32m Länge) auf der Bahnhofssüdseite => Entlastung Bahnhofsvorplatz, Umbau Fahrradabstellanlagen im Bereich der wegfallenden 3 -4 Parkboxen 
  • Möglicher Umbau einer Treppenseite mit Rampe für behindertengerechten Zugang im Zuge der Umbaumaßnahme
  • Förderantrag möglich
  • Die baulichen Maßnahmen im Bahnhofsumfeld werden sodann zunächst im Planungsausschuss, sodann im Marktgemeinderat behandelt werden

Die Ausschreibung für den Busunternehmer verschiebt sich dadurch um ein halbes Jahr. Nach der Umstellung würde der Markt Kaufering auch Kosten einsparen und die nächste EU-Ausschreibung würde gleich entsprechend vorbereitet werden. Eine Routenänderung über Berliner Ring und Lechfeldwiesen V ist dabei mit enthalten.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt den Betrieb als Probebetrieb für insgesamt vier Jahre mit den vorgetragenen Änderungen (Reduzierung auf eine Buslinie, Busbahnsteig auf der Südseite des Bahnhofs, geänderte Route). Dies gilt ab dem Fahrplanwechsel zum 12.12.2021. Dazu muss die Genehmigung bei der Reg. v. Obb vom Genehmigungsinhaber (Busunternehmer) beantragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 4

Sachverhalt Bürger

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung nach ihrer Erstellung dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage soll dem Marktgemeinderat die Möglichkeit geben, vom Ergebnis des von der Verwaltung erstellten Jahresabschlusses Kenntnis zu erlangen.

Das Ergebnis des Jahres 2020 stellt sich wie folgt dar:


Weitere Erläuterungen und Einzelheiten können dem beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden, welchen jedes Mitglied des Marktgemeinderates zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung erhalten hat.

Gem. Art. 103 Abs. 2 GO hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 06.05.2020 aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet, welchem die Prüfung der Jahresrechnung obliegt (örtliche Rechnungsprüfung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und beschließt, die Jahresrechnung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung zu überweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Einbau von Lüftungsanlagen im Bereich Schulen und Kindergärten; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 5

Sachverhalt Bürger

Aufgrund der steigenden Zahlen und dem dringend gebotenen Schutz vor Covid sollen im Bereich der Schulen und Kindergärten, sofern nicht vorhanden, möglichst schnell dezentrale Lüftungsanlagen oder Luftreinigungsgeräte nachgerüstet werden. Das trägt erheblich zur Reduzierung der Virenlast bei. Ziel: Die Kinder bestmöglich zu schützen!


Verschiedene Techniken der Luftfiltergeräte, Vor- und Nachteile:
  • HEPA 14 Filter
  • UV-C
  • Luftbehandlung durch Ionisierung, Ozon, Plasma
  • andere
Probleme:
  • uneingeschränkte und herstellerunabhängig zertifizierte Sicherheit für unsere Kinder, insbesondere bei Geräten mit erheblicher UV-Bestrahlung oder Ionisierung der gereinigten Luft, fehlt gänzlich! (Die Keime werden durch UV-Licht zerstört. Es gibt Befürchtungen, UV-Licht kann entweichen, noch gravierender: Der Staub wird ja „abgetötet wieder ausgespuckt“ Kann allergen sein; „Plasma- und Ionisierung“: Das gibt es Bedenken, dass das freigesetzte Ozon die Atemwege der Kinder ganz besonders belastet.)
  • HEPA Filtergeräte haben einen höheren Wartungsaufwand.
  • Stromversorgung in alten Schulgebäuden nicht ausreichend, um weitere Geräte in dieser Dimension zu betreiben
Ziele:
  • Schutz vor Covid, zugleich aber nicht durch die ergriffenen Maßnahmen (Gerätetypen) die Kinder anderen Gefahren aussetzen und
  • uneingeschränkter Präsenzunterrichts, möglichst auch ohne Masken- und Testpflicht (hängt nicht von der kommunalen Entscheidung ab).
Luftreinigungsgeräte sind oftmals sehr laut, bei Volllastbetrieb (notwendig aufgrund des Rauminhaltes der Klassenzimmer) bis zu 62 dB (ein Bsp.: Flüstern hat etwa 30 dB, eine normale Unterhaltung bereits um die 50 dB, normaler Straßenlärm sind 60 dB; ein Rasenmäher in 10m Entfernung verursacht ebenfalls 60 dB). Es gibt auch leisere Luftreiniger, aber unter 40 dB aufgrund der Raumgröße nicht möglich.

Notwendige Schritte waren, weswegen wir erst heute dieses Thema zum Beschluss bringen können:
  • Begutachtung der technisch sinnvollen Standorte im Klassenzimmer
  • Lärmverträglichkeit für die Kinder und Lehrer vor allem in unmittelbarer Nähe der Geräte (max. 40dB)
  • verlässliche Grundlagen für die Stromversorgung vor allem in älteren Schulgebäude
  • Bemessung des Rauminhaltes der Zimmer, da mind. 6facher Luftdurchsatz des Raumluftvolumens pro Stunde gefordert wird, um erfolgreich die Aerosolmenge im Raum zu reduzieren (Kähler, C. J., Fuchs, T., Mutsch, B., Hain, R., 2020: Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? .https://www.unibw.de/lrt7/schulbetrieb-waehrend-der-pandemie.pdf)

Schulen:
  • Im Provisorium für die Mittelschule wurde in den Klassenzimmern mit nur kleiner Fensterfront Richtung Westen vom Hersteller eine Anlage installiert
  • Grundschule: Sanierung erst in einem Jahr, Stromnetz nicht dafür ausgelegt
  • An beiden Schulen sind alle Räume eigentlich gut zu lüften
Kindertageseinrichtungen:
DonBosco: Lüftungsanlage vorhanden
Maria Himmelfahrt: Lüftungsanlage vorhanden
St Johann: Hier würde im Zuge der Erweiterung eine raumlufttechnische Anlage durchaus sinnvoll sein.
Paul+Paulinchen: In Prüfung, Umbau mit Lüftungsanlage kaum möglich bzw. nur in begrenztem Rahmen
AWO: In Prüfung

Stellungnahmen Schulleitungen:
Schulleitungen:
Lüften ist im Winter sehr schwierig, da eine Unterkühlung des Raumes und damit der Kinder droht. Bei stürmischem Wetter können die Klassenräume ebenfalls kaum gelüftet werden, da der Luftzug sämtliche Arbeitsblätter durch den Raum wehen würde. 
Im Sommer sind Geräte, die zu einer weiteren Wärmequelle werden, in den Räumlichkeiten der Schule absolut ungeeignet, da es in den Räumen sowieso schon sehr warm ist.
Raumakustik ist derzeit schon in manchen Räumen schlecht, durch eine weitere Geräuschquelle ist ein normales Unterrichten kaum möglich.
Weiteres Problem sind die vollen Klassenzimmer, sodass große Geräte schlecht Platz haben und nicht den zweiten Rettungsweg versperren dürfen.

Begrüßt werden von beiden Schulleitungen daher geeignete Lüftungsgeräte, nur im Notfall Luftreiniger.

Entscheidungen in anderen Kommunen:
Rott – Raumlüfter
Starnberg – keine Luftreiniger
Dießen – Lüftungsanlagen
Landsberg – Luftreiniger für die Grundschulen
Landkreis Landsberg – Luftreiniger nur für Räume, die nicht anders belüftet / ausgestattet werden können
Scheuring – Kompaktlüftungsgerät

Luftreiniger können Lüftung und Lüftungsanlagen nicht ersetzen (Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt), 16.11.2020 (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/201116_irk_stellungnahme_luftreiniger.pdf)
Die IRK sieht bei Lüftungsmaßnahmen folgende Abstufungen der Prioritäten:
  1. Regelmäßiges intensives Lüften über Fenster auf Grundlage der IRK-Empfehlungen vom 12.8.2020 sowie der UBA-Handreichung vom 15.10.2020 oder durch Einsatz von zentral oder etagenweise eingebauten Lüftungsanlagen.
  2. Wenn das Lüften über Fenster nur eingeschränkt möglich ist, soll der Einbau einfacher Zu-/und Abluftanlagen geprüft werden. Solche Anlagen können auch über die Pandemiesituation hinaus vor Ort verbleiben und bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft zur Verbesserung der Raumluftqualität beitragen.
  3. Wenn die Maßnahmen unter (1) und (2) nicht realisierbar sind, kann der Einsatz von mobilen Luftreinigern erwogen werden. Diese sollen das Lüften jedoch nicht ersetzen, sondern nur flankieren. Gelüftet werden muss in jedem Fall, selbst wenn in solchen Fällen auch nur eingeschränkt möglich.

Die Verwaltung hat sich daher folgendes Konzept für den Bereich Kindergärten und Schulen überlegt:

  • Verzicht auf mobile Luftreinigungsgeräte (Einsatz nur im Ausnahmefall jedoch nicht als UV-C-Anlage oder Ionisierungsanlage, sondern Einsatz von Hepa14-Filtern) in Räumen, in denen es keine ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten gibt
  • Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen ohne Umluftanteil in allen Räumen (Kosten rd. 12.500 € je Gerät netto inkl. Einbau)
  • Kindergarten Don Bosco: Lüftungsanlage vorhanden, keine Veranlassung
  • Kindergarten Maria Himmelfahrt: Lüftungsanlage vorhanden, keine Veranlassung
  • Kindergarten St. Johann: derzeit keine Lüftungsanlage, Möglichkeiten müssen im Rahmen der Erweiterung von der Diözese überprüft und der Denkmalschutz abgeklärt werden.
  • Kindergarten Paul und Paulinchen: Lüftungsanlage nur im Schlafraum der Krippe im 1. OG, Möglichkeiten werden im Rahmen der anstehenden Erweiterung mit Einbau einer Mensa geprüft und eingeplant
  • Mittelschule Bau III, Bau IV und AWO-Kiga: Einbau von rd. 30 dezentralen Lüftungsanlagen
  • Grundschule Bau I, Bau II und Mittagsbetreuung im UG: Einbau von rd. 30 dezentralen Lüftungsanlagen trotz anstehender Sanierung, Geräte werden nach der Sanierung weiterverwendet
  • Mittagsbetreuung Haus B: 2 Lüftungsanlagen im Bereich der großen Betreuungsräume
  • Containerprovisorien bleiben weitestgehend ohne Lüftungsanlagen

Somit kann zum großen Teil oder gänzlich auf mobile Luftreinigungsgeräte mit den damit verbundenen Lärmbelastungen (maximal zulässig wären in Klassenräumen 40 dB(A)) und hohen Unterhaltsaufwendungen verzichtet werden.

Zur Finanzierung stehen folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  • Mobile Luftreinigungsgeräte:        50 %, max. 1.750 € je förderfähigem Raum
(Förderung Freistaat Bayern)
 
  • Stationäre RLT-Anlagen:                80 % der förderfähigen Ausgaben
(Bundesförderung)                        (Planungskosten ebenfalls förderfähig)

max. 500.000 € je Einrichtung

Die Bundesförderung (Antragstellung bis 31.12.2021) kann an allen Einrichtungen des Marktes Kaufering im Bereich Schulen und Kindergärten in Anspruch genommen werden. Die jeweiligen Technischen Merkblätter sind dabei zu beachten (s. Anlagen).

Die Lüftungsanlagen werden als reine Zu- und Abluftanlagen ohne Umluftanteil betrieben, verfügen über Einrichtungen zur Wärmerückgewinnung (bis zu 92 %) und sind über einen CO2-Sensor und Bewegungsmelder gesteuert. Eine zusätzliche Raumlüftung kann dadurch entfallen, im Sommer ist eine kontrollierte Nachtlüftung zur Abkühlung der Räume realisierbar. Brandschutzklappen sind nicht erforderlich, die RLT-Anlagen können über die BMA abgeschaltet werden.

Es ist vorgesehen, dass das für die Mittelschule beauftragte Planungsbüro die Planung der Lüftungsanlagen für den gesamten Gebäudekomplex der Grund- und Mittelschule und der Mittagsbetreuung Haus B übernimmt. So kann gewährleistet werden, dass eine durchgängige Planung und einheitliche Lösung mit einheitlichen Unterhalts- und Wartungsaufwendungen erzielt werden kann. Das Büro ist in der Lage, zeitnah die RLT-Anlagen zu planen und die Ausschreibungen vorzubereiten.

Zum derzeitigen Kenntnisstand ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

Schulen:
  • RLT-Anlagen Grundschule:                        450.000 €
  • RLT-Anlagen Haus B                                  30.000 €
  • Elektroinstallationen Grundschule:                  15.000 €
  • RLT-Anlagen Mittelschule:                                450.000 €
  • (Elektroinstallationen Mittelschule:                im Zuge der Sanierung)
  • Planungskosten                                        100.000 €

Gesamtkosten:        rd. 1.045.000 €
Förderung:                rd.    800.000 €
Eigenanteil:                rd.    245.000 €

Kosten Luftreinigungsgeräte mit HEPA 14 Filter:
Anschaffung 3600 Euro brutto (ein großes Gerät), Wartung je Gerät ca. 250 Euro pro Jahr

Die Umsetzung der Maßnahmen nach erfolgter Planung und Ausschreibung und unter Berücksichtigung von Lieferzeiten wird realistisch Anfang 2022 möglich sein. 

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat stimmt dem Konzept der Verwaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ingenieurbüro [Name] aus Passau auf Basis des bestehenden Ingenieurvertrages eine Zusatzvereinbarung über die Anpassung der Vergütung abzuschließen. Die Auftragsvergabe erfolgt in einer eigenen Sitzung des Marktgemeinderates, sobald das geprüfte Ausschreibungsergebnis vorliegt. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2022 entsprechend einzuplanen. Zudem besorgt die Verwaltung zeitnah zehn mobile Luftreinigungsgeräte.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Maßnahmen auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat stimmt dem Konzept der Verwaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ingenieurbüro [Name] aus Passau auf Basis des bestehenden Ingenieurvertrages eine Zusatzvereinbarung über die Anpassung der Vergütung abzuschließen. Die Auftragsvergabe erfolgt in einer eigenen Sitzung des Marktgemeinderates, sobald das geprüfte Ausschreibungsergebnis vorliegt. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2022 entsprechend einzuplanen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Maßnahmen auszuschreiben.

für die Kindergärten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Der Marktgemeinderat stimmt dem Konzept der Verwaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ingenieurbüro [Name] aus Passau auf Basis des bestehenden Ingenieurvertrages eine Zusatzvereinbarung über die Anpassung der Vergütung abzuschließen. Die Auftragsvergabe erfolgt in einer eigenen Sitzung des Marktgemeinderates, sobald das geprüfte Ausschreibungsergebnis vorliegt. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2022 entsprechend einzuplanen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Maßnahmen auszuschreiben.

für die Grundschule

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 4

Der Marktgemeinderat stimmt dem Konzept der Verwaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ingenieurbüro [Name] aus Passau auf Basis des bestehenden Ingenieurvertrages eine Zusatzvereinbarung über die Anpassung der Vergütung abzuschließen. Die Auftragsvergabe erfolgt in einer eigenen Sitzung des Marktgemeinderates, sobald das geprüfte Ausschreibungsergebnis vorliegt. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2022 entsprechend einzuplanen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Maßnahmen auszuschreiben.

für die Mittelschule

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Brückenring", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen. 

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 18.09.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 12.11.2019. 

Der Entwurf wurde in der Sitzung am 01.07.2020 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020. 

Beschluss Bürger

Abschließender Beschluss:
1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2.        Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2021, in welche die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2021 erneut im Rahmen des § 4a Abs. 3 BauGB nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Dauer von 20 Tagen verkürzt. Es wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 01.07.2020 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen. 
Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 01.07.2020 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020. 

Beschluss Bürger

Abschließender Beschluss:
1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2.        Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2021, in welche die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2021 nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering; Projektstart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 8

Sachverhalt Bürger

In den nächsten Jahren soll die Grundschule Kaufering generalsaniert und umfassend energetisch und technisch ertüchtigt werden. In enger Abstimmung mit der Schulleitung Fr. [Name] wurde eindringlich der Bedarf ermittelt und die möglichen baulichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Umsetzung neuer und modernerer Lernkonzepte erarbeitet. Der mittelfristige Bedarf von 16 – 18 Klassenräumen wurde inzwischen von Dr. [Name] rechnerisch und perspektivisch bestätigt und im Juli bereits dem Marktgemeinderat vorgetragen. 

Mit der Erstellung einer Vorstudie wurde das Büro [Name] Architekten aus Königsbrunn beauftragt, um die Möglichkeiten einer Sanierung und entsprechenden Erweiterung aufzuzeigen und zu beziffern.
Die Studie und erste Kostenschätzung ist als Anlage beigefügt und wird von Fr. [Name] in der Marktgemeinderatssitzung vorgetragen und erläutert.

Aufgrund des sehr engen Zeitplanes muss umgehend mit den EU-weiten VgV-Verfahren zur Beauftragung von Objekt- und Fachplanern (Objektplaner, Freianlagen, HLS, Elektro, Tragwerksplanung …) begonnen werden. Ziel soll eine mögliche Beauftragung zum Jahresende 2021 sein. Zur rechtskonformen Abwicklung der VgV-Verfahren soll eine geeignete Rechtsanwaltskanzlei oder ein geeignetes Architekturbüro gefunden werden. 

Zeitgleich sollte schon eine Schadstoffanalyse durchgeführt und die Bestandsunterlagen so gut wie möglich erstellt werden, damit die Planer unmittelbar nach Auftragserteilung beginnen können. 

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die EU-weiten-VgV-Verfahren zur Beauftragung der benötigten Planer*innen durchzuführen und wird ermächtigt, ein geeignetes Büro zur rechtskonformen Abwicklung der Verfahren zu beauftragen.

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, die Schadstoffanalysen und sofern nicht in Eigenleistung möglich, die Arbeiten zur Erstellung aller Bestandsunterlagen zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses; Beschluss Auslobung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 9

Sachverhalt Bürger

Seit dem letzten Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.07.2021 wurden die Inhalte der Auslobung zum Realisierungswettbewerb für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit dem Marktgemeinderat, den Preisrichtern, der Regierung von Oberbayern, der Architektenkammer und vor allem mit den Vertretern der Feuerwehr weiter ausführlich abgestimmt und nun endgültig ausgearbeitet. 

In der Auslobung mit berücksichtigt sind die Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplanes, der in kleinem Kreise bereits vorgestellt wurde. Entsprechend der heutigen und zukünftig geplanten Fahrzeugausstattung sieht dieser 16 Fahrgassen vor. Der Bedarf von 16 regulären Fahrgassen wurde in der Auslobung im Raumprogramm erfasst, sodass der ursprünglich vorgesehene Ideenteil für eine spätere Erweiterung entfallen kann. 

Die Wettbewerbssumme musste nach erneuter Prüfung aufgrund des gestiegenen Planungsumfangs nochmal leicht auf nun 46.000 € netto angehoben werden.

Alle abgestimmten Ergebnisse und Rückmeldungen (Stand: 30.08.2021) sind eingearbeitet und ausformuliert. Falls noch weitere wichtige Anmerkungen bis zum Sitzungstermin eingehen, die eingearbeitet werden müssen, erfolgt die entsprechende Information während der Sitzung.

Es ist vorgesehen, am 20.09.2021 die Unterlagen zur Auslobung endgültig zu verschicken. Der nächste Meilenstein ist das Rückfragekolloqium, das am 08.10.2021 von 11:00 – 14:00 Uhr in der Lechauhalle stattfindet. 

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der Auslobung zum nichtoffenen Realisierungswettbewerb zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Berufung in die VHS Beirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 10

Sachverhalt Bürger

Nach § 6 der Satzung der Volkshochschule der Marktgemeinde Kaufering ist für die Zusammenarbeit zwischen dem Marktgemeinderat, der Gemeindeverwaltung und der Volkshochschule ein Beirat zu bilden. Der Beirat besteht aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem, dem/der Leiter/in der Volkshochschule, je einem Marktgemeinderatsmitglied jeder Fraktion und drei weiteren Mitgliedern (aus der Bevölkerung, dem Dozentenpool oder dergleichen) sowie je einem Vertreter aus den Gemeinderäten oder der Gemeindeverwaltung der Außenstellen. Die weiteren Mitglieder werden vom Marktgemeinderat berufen.

In der Sitzung vom 19.05.2021 konnte leider nur über vier Kandidaten/innen abgestimmt werden.
Es wurden in der oben genannten Sitzung berufen:
Claudia Neuhaus
Klaus Schietinger
Heidi Amrhein

Vertreter/in:
Markus Kauth


Eine weitere Kandidatin hat sich nun beworben und kann sich vorstellen, im VHS Beirat tätig zu werden. Sie würde als Vertreterin berufen werden, da die drei Mitglieder bereits berufen sind.

Beata Tusinska
Gerne möchte ich mich in diesem Gremium engagieren und durch meine langjährige
Erfahrung mit VHS Kursen dazu beitragen, das Angebot der VHS bürgernahe und
vielseitig zu gestallten.
Als VHS-Berat möchte ich mich dafür einsetzen, dass die VHS den regionalen
Bildungsbedarf aller Bürger unabhängig vom Alter abdeckt und als Ort für die
persönliche Entwicklung, für den Austausch zwischen Jung und Alt und für den
interkulturellen Austausch fungiert.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering beruft Frau Beata Tusinska als weitere Stellvertreterin für den VHS Beirat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö 11

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 18.10.2021 08:13 Uhr