Datum: 19.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 21:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 05.05.2021
3 Bahnhof Kaufering; barrierefreie Umrüstung; B&R-Anlagen; Konzept
4 Besetzung des VHS-Beirates; Berufung der Mitglieder
5 Berufung in den Seniorenbeirat
6 Mitgliedschaft beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland, Bereich Vergaberecht
7 Verwendung der Plakatwände für die Bundestagswahl 2021
8 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 05.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 05.05.2021 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 7. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 05.05.2021 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bahnhof Kaufering; barrierefreie Umrüstung; B&R-Anlagen; Konzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 3

Sachverhalt Bürger

-Vorstellung durch Hr. [Name] und Hr. [Name]
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation am Bahnhof Kaufering bis 10.06.2021 (Unterlagen s. Link auf der Homepage des Marktes Kaufering)
  • Stellungnahme des Marktes Kaufering
(Direkte Fragemöglichkeit an Hr. [Name] und Hr. [Name]!)
  • ggf. Lärmbeeinträchtigungen beim Bau
  • Einschränkungen für Pendler
  • Nutzung des „ehemaligen Hilti-Parkplatzes“ und Kostenübernahme
  • Neuordnung der Infrastruktur und Grünanlagen, neues B&R-Konzept
(Vorstellung durch Landschaftsarchitektin Fr. [Name])
  • Doppelstöckige Fahrradabstellanlagen wie Bestand hinter WC (rd. 400 St.) nur im Bereich der vorhandenen Abstellanlagen
  • ggf. Vorsehen einiger Fahrradboxen
  • befestigte Wege
  • Verbesserung der westlichen Parkplatzzufahrt (gemeinsamer Verkehr von PKW, Fahrrad, Fußgänger)
  • 3 barrierefreie Stellplätze am Anfang des Fußweges
  • Reduktion der Ingenieurbauwerke (1 Treppe, natürliche Böschungen)
  • Erhalt und Entwicklung eines wertvollen Baumhains im Bereich der zentralen Grünflächen als Pufferzone zwischen den Gleisanlagen und der Bahnhofstraße
  • Stand Förderverfahren: ist in Absprache mit der Regierung von Oberbayern verlängert bis 2025

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat befürwortet die Planungen der DB Station & Service AG und hat folgende Anregungen und Hinweise: ggf. Tischvorlage
Die Verwaltung setzt sich maßgeblich dafür ein, dass die Baustelle weitgehend – wenn möglich - von der Südseite angefahren wird.
Die Verwaltung führt ein Beweissicherungsverfahren im Vorfeld sowie nach der Beendigung der Baustelle im Bereich der Nordseite (Bahnhofstraße) durch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat befürwortet das neue Konzept mit den doppelstöckigen Fahrradabstellanlagen und die Neuordnung der Grünanlagen gemäß Anlage. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme auf dieser Basis nach den Erkenntnissen der heutigen Sitzung weiter zu planen und erneut dem Gremium zu präsentieren und die benötigten Ingenieurleistungen rechtzeitig auszuschreiben. Die Vergabe der Ingenieurleistungen erfolgt zu gegebener Zeit in einer eigenen Beschlussfassung. Eine Vergabe an das für die Bahn tätige Ingenieurbüro (gemäß Beschluss vom 21.06.2017) konnte nicht realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

über den Ergänzungsantrag von Frau Cäcilie Nebel:
Die Verwaltung legt dem Marktgemeinderat einen Kostenvergleich bezüglich die angedachte Unterführung (Gleis eins in Richtung Bahnhofstraße) vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss Bürger 4

über den Ergänzungsantrag von Frau Cäcilie Nebel und Herrn Markus Wasserle:
Die Verwaltung prüft und legt die Kosten für die folgende Maßnahme dar: die Parkplätze neben den Fahrradstellplätzen fallen weg, diese Fläche soll für zukünftige Fahrradstellplätze vorgehalten werden. Der Baumbestand soll, wenn möglich erhalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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4. Besetzung des VHS-Beirates; Berufung der Mitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 4

Sachverhalt Bürger

Nach § 6 der Satzung der Volkshochschule der Marktgemeinde Kaufering ist für die Zusammenarbeit zwischen dem Marktgemeinderat, der Gemeindeverwaltung und der Volkshochschule ein Beirat zu bilden. Der Beirat besteht aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem, dem/der Leiter/in der Volkshochschule, je einem Marktgemeinderatsmitglied jeder Fraktion und drei weiteren Mitgliedern (aus der Bevölkerung, dem Dozentenpool oder dergleichen) sowie je einem Vertreter aus den Gemeinderäten oder der Gemeindeverwaltung der Außenstellen. Die weiteren Mitglieder werden vom Marktgemeinderat berufen.

Es gingen leider nur vier Vorschläge ein, welche die Verwaltung als die weiteren Mitglieder vorschlägt:

Claudia Neuhaus, Markus Kauth, Heinz Schietinger und Heidi Amrhein.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering beruft folgende drei weitere Mitglieder in den VHS-Beirat:
Frau Claudia Neuhaus, Herr Heinz Schietinger und Frau Heidi Amrhein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Berufung in den Seniorenbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 5

Sachverhalt Bürger

Nach § 4 Abs. 2 der „Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Kaufering“ ist der Marktgemeinderat zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Seniorenbeirates.

In der Sitzung vom 08.07.2020 hat der Marktgemeinderat die Satzung für den Seniorenbeirat beschlossen.
§ 4 lautet wie folgt:
Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus mindestens 10 Mitgliedern zusammen:
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.),
b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.

Die Kandidaten können aus folgenden Einrichtungen stammen: Pfarreiengemeinschaft Kaufering, Kath. Pfarramt Maria Himmelfahrt und Kath. Pfarramt St. Johann, Evangelisch-luth. Kirchengemeinde Paulusgemeinde, Malteser Hilfsdienst – Kreisgeschäftsstelle, Arbeiterwohlfahrt, Förderverein Seniorenstift Kaufering, Seniorenstift Kaufering, VdK Sozialverband Bayern.

Folgende Personen wurde bisher gewählt:

§ 4 Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates
(1) Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus mindestens 10 Mitgliedern zusammen:
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden, und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.)

b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
Dr. Börries Graf zu Castell (Förderverein)
Albrecht Künzel
Wolfgang Wähnert (Förderverein)
Harald Goos
Günther Honel (Seniorenstift)
Ulrich Weiss
Hanna Rulf (Hospiz- und Palliativverein)
Rainer Mundt

Eberhard Hils

Wir haben mittlerweile ein zehntes Mitglied gewinnen können, Herr Dr. von Schnurbein (ev. Kirche) wäre bereit, sich im Seniorenbeirat zu engagieren.

Die Wahl wird entsprechend der Satzung durchgeführt, die Wahlzettel sind entsprechend vorbereitet.

Nach der Wahl sieht die Zusammensetzung wie folgt aus:
§ 4 Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates
(1) Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus mindestens 10 Mitgliedern zusammen:
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden, und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.)

b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
Dr. Börries Graf zu Castell (Förderverein)
Albrecht Künzel
Wolfgang Wähnert (Förderverein)
Harald Goos
Günther Honel (Seniorenstift)
Ulrich Weiss
Hanna Rulf (Hospiz- und Palliativverein)
Rainer Mundt
Dr. Hartmut von Schnurbein (ev. Kirche)
Eberhard Hils

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beruft Herrn Dr. Hartmut von Schnurbein nach seiner Wahl durch den Marktgemeinderat in den Seniorenbeirat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Mitgliedschaft beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland, Bereich Vergaberecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 6

Sachverhalt Bürger

Auf Antrag des Bayer. Gemeindetags – Kreisverband Miesbach – beauftragte die Zweckverbandsversammlung am 12.04.2019 den Zweckverband zu prüfen, ob das Kommunale Dienstleistungszentrum Oberland die Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Gemeindeverwaltung häufig vor erhebliche Probleme stellt und in den Verwaltungen kaum noch zu bewerkstelligen ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium empfiehlt den Gemeinden deshalb, sich für diese Aufgabe zusammenzuschließen.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitgliedsgemeinden hat der ZV KDV Oberland ein Konzept für eine zentrale Beschaffungsstelle erarbeitet mit dem Ziel, die Beschaffungsverfahren der Gemeinden rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen.
Die zentrale Beschaffungsstelle steht den Gemeinden dabei jederzeit als Ansprechpartner in allen Vergabefragen zur Verfügung.

Folgende Vorteile werden durch das Vergabezentrum beim KDZ Oberland erwartet:
 
  • effizienterer Einsatz von Fachkompetenz durch die höhere Zahl an Beschaffungsvorgängen je Mitarbeiter*in (= bessere Auslastung von Spezialwissen)
  • durchgängige Gewährleistung aller vergaberechtlichen Dienstleistungen unabhängig von Personalsituation in den Kommunen
  • Einsparungen durch Entbehrlichkeit externer Dienstleister für Vergabeverfahren
  • Unterstützung bei der Realisierung eines strategischen Beschaffungsmanagements (Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien u. a.)
  • Aufwandsersparnis in den Kommunen durch gemeinsame Beschaffungen (d.h. einmalige zentrale Durchführung von Verfahren statt zig einzelner Verfahren in den Kommunen; Beispiel: Splitt, Streusalz …)
  • Einsparung durch günstigere Preise bei höheren Beschaffungsmengen

In ihrer Verbandssitzung vom 08.11.2019 hat die Verbandsversammlung für die Aufnahme der neuen Dienstleistung „Vergabe für Gemeinden“ entschieden. Die erforderliche Satzänderung ist am 29.05.2020 in Kraft getreten.

Die Kernpunkte dieses Konzeptes sind:

  • Die Verantwortung für die Vergabe incl. der  Vergabe selbst verbleibt dabei bei der Gemeinde. Die Vergabestellte unterstützt die Kommunen bei der rechtssicheren Abwicklung der Vergabeverfahren und ist somit der „verlängerte Arm“ der Gemeindeverwaltung. Soweit gewünscht berät das KDZ Oberland die Kommunen bereits im Vorfeld der Vergabe.
  • wie bei der Verkehrsüberwachung bzw. im Forderungsmanagement übertragen die Gemeinden die Aufgabe „Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen)
  • die Finanzierung erfolgt nach folgendem System:
Sockelbetrag: jede teilnehmende Gemeinde hat jährlich einen Sockelbetrag von 0,33 Euro/Einwohner zu leisten (Anmerkung: mit diesem Sockelbetrag sollen die jährlich anfallenden Sachkosten gedeckt werden).
Vergabeverfahren: pro Vergabeverfahren fällt ein Entgelt i.H.v. 600,00 Euro an.
VgV-Verfahren freiberuflicher Leistung bzw. Verhandlungsvergaben für Planleistungen: da dieses Verfahren besonders zeit- und arbeitsintensiv sind, fällt für diese Leistung ein Entgelt i.H.v. 3.000,00 Euro an.
Beratende Leistungen: sollte eine Gemeinde im Vorfeld Beratung benötigen, so verrechnet der Zweckverband hierfür 90,00 Euro je Beratungsstunde.
Sektoren- und Konzessionsvergaben: Individualpreis
Auslagenersatz: nach Aufwand

Bezüglich der möglichen Umsatzsteuerpflicht zu oben genannten Entgelten kommt die Steuerberatungskanzlei des ZV KDZ Oberland in ihrer Stellungnahme vom 11.11.2019, aktualisiert am 09.06.2020 zu folgenden Ergebnis:
„Ein Steuerbarkeit für die Umsatzsteuer nach §2b Abs. 3 Satz 1 UStG im Umkehrschluss entfällt.“

Gleichzeitig erhebt der Zweckverband für die Schaffung dieser weiteren Abteilung eine sog. Anschubfinanzierungsumlage i.H.v. 1,00 Euro je Einwohner. Sie dient dazu, die Anfangszeit finanziell zu überbrücken. Diese Anschubfinanzierungs-umlage wird binnen drei Jahre an die Gemeinde zurückgezahlt.

Diese Kosten wurden so kalkuliert, dass sich das Produkt „Vergabewesen“ selbst trägt. Wie bei der Verkehrsüberwachung werden etwaige Überschüsse an die Gemeinden zurückerstattet.

Die Aufnahme des Marktes Kaufering ist durch Beschluss in der Verbandssitzung im November 2021 möglich.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungs-zentrum Oberland in Bad Tölz die Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen) zu übertragen. Diese Dienstleistung kann übertragen werden, wenn der geschätzte Auftragswert je Vergabe oder Gewerk einen Betrag von 25.000 Euro netto erreicht. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleibt beim Markt Kaufering.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Verwendung der Plakatwände für die Bundestagswahl 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 7

Sachverhalt Bürger

Für die kommende Bundestagswahl schlägt die Verwaltung vor, die sieben Plakatwände für die Bundestagswahl aufzustellen und allen Parteien, die an der Bundestageswahl teilenehmen, kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen.


Drei Varianten sind denkbar:
Pro Partei wird je Plakatwand je 1 Platz vergeben
Oder
Pro Partei sind max. 2 Plätze pro Plakatwand möglich
Oder
Pro Partei wird je Plakatwand je 1 Platz vergeben, die Parteien, die auch in Kaufering politisch aktiv sind und an der Bundestageswahl teilnehmen, erhalten 2 Plätze


Es soll ein Hinweis an den Wänden erfolgen, dass die Buchungen über den Markt Kaufering erfolgen.

Die Gebühren betragen wie bisher:
Grundgebühr: pro Plakat pro Wand 2,18 Euro
Nutzungsgebühr: pro Plakat pro Tafel pro Woche 0,82 Euro

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der Plakatwände für die Nutzung der Bundestagswahl 2021, Variante drei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 8

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 11.06.2021 08:08 Uhr