Datum: 05.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 14.04.2021
3 KiTa Provisorium; Beschluß
4 Friedhof-Ost; alte Grabmale; Antrag CSU; Beschluß
5 Sporthalle; Sanierung des Hallenbodens und Ersatzbeschaffung Turngeräte; Projektbeschluss und Vergabeermächtigung
6 Generalsanierung Mittelschule Bau III; Vergaben; Vergabeermächtigung
7 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2021 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift vom 14.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 14.04.2021 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

05.05.2021: Protokollberichtigung:
  • Seite 73, letzter Absatz: Das Wort „Gesamt-Pamphlet“ wird in das Wort „Gesamtsumme“ abgeändert; und
  • TOP 10, Seite 92 im Diskussionsverlauf: Ergänzung einer Wortmeldung des Marktgemeinderats Jürgen Strickstrock gemäß E-Mail vom 26.04.2021.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 6. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14.04.2021, einschließlich der heute vorgenommenen Änderungen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. KiTa Provisorium; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2021 ö 3

Sachverhalt Bürger

Der Bedarf an KiTa Plätzen in Kaufering (von Kauferinger) ist stark gestiegen.
Es stellte sich nun sehr kurzfristig und doch überraschend eine deutliche Zunahme der Anfragen nach Kindergarten- und Krippenplätzen heraus. Dies war angesichts der zu erwartenden Geburten so nicht absehbar und letztes Jahr konnten doch alle Anfragen befriedigt werden.

Wir planen eine Erweiterung unserer Kapazitäten für die Kindertageseinrichtungen. Kurzfristig in Form eines Containerprovisoriums für bis zu zwei Krippengruppen, längerfristig ein neues, modulares Gebäude (benötigter Umfang wird derzeit eruiert). Der langfristige Bedarf kann im Laufe des Mai dargestellt werden, da wir sodann das Ergebnis der externen Bedarfsplanung erhalten, welche auch das Bauvorhaben Lechfeldwiesen V beleuchtet.

Die Wartelisten sind derzeit noch sehr umfangreich, sodass ein Nachrücken nur zu einem geringen Teil zu erwarten ist. Stand 26.04.2021 sieht die Warteliste wie folgt aus:
33 Kinder für den Kindergartenbereich
27 Kinder für den Krippenbereich
Es wird hier noch Reduzierungen durch Nachrücker geben, jedoch gehen wir davon aus, dass wir derzeit nicht alle Kinder in den vorhandenen KiTas unterbringen können.
Die Eltern haben aber einen Anspruch auf einen Kindergarten bzw. Krippenplatz nach § 24 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 SGB VIII; Art. 1 Nr. 7 Kinderförderungsgesetz (KiföG). Hierfür sind wir als Kommune nach Art. 5 BayKiBiG zuständig.
Dieser Rechtsanspruch ist gegenüber dem Landkreis durchsetzbar, welcher sodann uns als Kommune in die Pflicht nehmen würde.

Eine grobe Bedarfsberechnung mit der Fachaufsicht hat Folgendes ergeben:

Theoretischer Bedarf anhand der Geburtenzahlen:
Bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Geburtenzahlen konnte für die Jahre 2015 – 2021 eine durchschnittliche Jahreszahl von max. 275 Kindergartenplätzen (Regelgruppe) ermittelt werden.
Anhand der Geburtenzahlen konnte für die Jahre 2015 – 2021 eine durchschnittliche Jahreszahl von max. 165 Krippenplätzen ermittelt werden.

Regelgruppe:
100%
Bedarf von
275 Kinder
275
Plätze

Krippe:
100%
Bedarf von
165 Kinder
165
Plätze
Die o. g. Tabellen enthalten noch keine Zuzüge, Kinder von Wartelisten etc., sondern nur die geschätzten, durchschnittlichen Geburten pro Jahr in Kaufering.

Tatsächlicher Bedarf laut Buchungen im BayKiBiGweb:
Lt. den aktuellen Zahlen in KiBiG.web des kompletten Gemeindegebiets Kaufering, bedarf es nach Berechnung der durchschnittlichen Kinderzahlen für das Kalenderjahr 2020 mindestens folgende Betreuungsplätze abzudecken:
(Hinweis in den Zahlen des KiBiG.web sind auch alle auswärtig, nicht in Markt Kaufering betreuten Kinder beinhaltet.)

Kindergarten
310 Betreuungsplätze (ohne Beachtung von I-Kindern sowie Altersöffnung)
Krippe
78 Betreuungsplätze

Nach Aussagen von Herrn [Name] (StMAS) bewährt es sich, bei der Planung einen Puffer von ca. 10 % miteinzuplanen um auf ggf. Zuzüge oder höheren Zulauf der Krippen reagieren zu können.
Bei Berechnung mit zusätzlichen 10 % bedarf es folgende Betreuungsplätze:

Kindergarten
341 Betreuungsplätze
Krippe
86 Betreuungsplätze

Status Quo in Kaufering:
In Kaufering sind insgesamt 387 Kindergartenplätze genehmigt. Hiervon sind 30 altersgeöffnete Plätze (U3-Plätze) und 10 Plätze der I-Gruppe (Don Bosco) abzuziehen. Zudem sollten der Waldorfkindergarten (= überregional) und der Waldkindergarten mit zusammen 59 Plätzen herausgenommen werden. Damit verbleiben noch 288 Kindergartenplätze in Kaufering, die faktisch mit Regelkindern belegt werden können.

In Kaufering sind insgesamt 66 Kinderkrippenplätze genehmigt, das entspricht 40 % (von 165) des theoretischen Bedarfs.

Abdeckungsquoten Krippenbereich:
Die bundesweite Abdeckungsquote von 33 % (dies wären 54 Plätze) ist zwischenzeitlich im Landkreis Landsberg am Lech durch die steigenden Zuzugszahlen aus der Landeshauptstadt München, dem Trend und der erheblichen Nachfrage nach Bauplätzen weit überholt und kann somit nicht mehr zur Bedarfsplanung herangezogen werden.

Unseres Erachtens ist aktuell der Bedarf für eine weitere Krippengruppe (mit je 12 genehmigten Plätzen) in Kaufering durchaus vorhanden. Damit würde die Gemeinde eine Betreuungsquote von knapp 50 % (83 Plätze) vorweisen, welche die Fachaufsicht für die Größe Kauferings durchaus für angemessen hält.
Die geplanten Baugebiete des Markt Kaufering sind in dieser Empfehlung noch nicht beinhaltet.

Aufgrund des dargestellten Bedarfs soll im September dieses Jahres zunächst eine temporäre Containeranlage zur Unterbringung von zwei Krippengruppen zur Deckung des sofortigen und dringenden Bedarfs errichtet werden. Zu einer möglichen Trägerschaft werden wir uns zu gegebener Zeit äußern, hier gibt es bereits laufende Gespräche.


Da eine provisorische Unterbringung von Kindern in Containern nur temporär erlaubt ist, muss der neue Kindergarten bis spätestens September 2024 bezugsfertig sein. Dazu sollte umgehend eine Machbarkeitsstudie erfolgen.

Folgende zeitliche Planung ist zur Umsetzung der genannten Maßnahmen angedacht:
Temporäre Containeranlage                        Sep. 2021 bis Aug. 2024
Neubau Kindergarten/Krippe                        Apr. 2023 bis Aug. 2024

Die temporäre Containeranlage wird vorerst für zwei Jahre genehmigt und mit der Option einer Verlängerung ausgeschrieben, um im Anschluss mit einer fortgeschrittenen Planung im Bereich des Neubaus eine genaue Endlaufzeit fixieren zu können. Eine Verlängerung ist seitens des Landratsamtes bereits in Aussicht gestellt.

Der Raumbedarf des Provisoriums wurde im Vorfeld in Abstimmung mit dem Landratsamt Landsberg auf das Notwendigste festgelegt (siehe Grundrissplan). Die Abmessung der erdgeschossigen Anlage beläuft sich auf ca. 30 x 12 m.

Für den Bau des Provisoriums inklusive Tiefbauarbeiten, Gestaltung der Außenanlagen und Miete der Module sind Kosten für die Dauer von 36 Monaten in Höhe von 870.000,00 € angesetzt (siehe Kostenschätzung).

Die Fixkosten (Antransport und Aufbau) werden Anbieter abhängig unterschiedlich kalkuliert. Zusammen mit den erforderlichen Tiefbaukosten muss bereits im Jahr 2021 mit einer Summe in Höhe von 500.000 € gerechnet werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zur temporären Containeranlage durchzuführen und die notwendigen Aufträge nach erfolgter Ausschreibung an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Machbarkeits- bzw. Konzeptstudie zur Erstellung eines stimmigen Gesamtkonzeptes für den neu zu errichtenden Kindergarten mit einem Maximalbetrag von 20.000 € in Auftrag zu geben.

Nach derzeitigem Stand können die im Jahr 2021 erforderlichen Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bei HHSt. 90000.003000 gedeckt werden. Sofern sich eine Deckung hieraus durch aktuell unvorhersehbare Entwicklungen nicht realisieren lassen sollte, kann alternativ eine Deckung durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.

Der Marktgemeinderat verpflichtet sich zur weiteren Übernahme der Kosten in die nächsten Haushaltsjahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Friedhof-Ost; alte Grabmale; Antrag CSU; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2021 ö 4

Sachverhalt Bürger

Seit Oktober 2019 bemüht sich Fr. MGRin Rosina Heinle im Namen der CSU-Fraktion um Unterstützung bei ihrem Vorhaben, sehr schöne, alte und erhaltenswerte Grabsteine zu sichern. Zum einen soll die Ansicht des Friedhofs im Kirchenumfeld St. Johann damit verbessert und zum anderen ein wertvolles Kulturgut erhalten werden.

Der Friedhof hat bereits viele aufgelassene Bereiche, die das Gesamtbild des Friedhofs beeinträchtigen. Am 23.09.2019 wurde der erste Anlauf zu diesem Thema im Planungsausschuss unternommen. Dabei entstand kein konkretes Ergebnis. Am 13.11.2020 haben wir dann gemeinsam mit Fr. Heinle und Fr. Vögele eine erneute Ortseinsicht vorgenommen und die mittelfristig in Frage kommenden Grabmale fotografiert.

  • Bilderpräsentation (s. Anlage) –

Es gibt zwar keine Grabsteine, die unter Denkmalschutz gestellt werden können, jedoch viele erhaltenswerte Beispiele. Bei der Ortsbegehung haben wir überlegt, dass seitens der Verwaltung auf die Eigentümer eingewirkt werden könnte, dass sie nach Auflösung der Gräber die Zustimmung erteilen, die Grabmale kostenfrei stehen zu lassen. Der Markt Kaufering übernimmt dann die Verkehrssicherungspflicht. Die Randeinfassungen und Beete sollen noch von den Eigentümern beseitigt werden.

Die Friedhofssatzung sollte ggf. noch dahingehend überprüft werden, ob gewährleistet werden könne, dass die in der Präsentation vorgestellten Grabmale unter besonderen Schutz des Marktes Kaufering gestellt werden können und eine Entfernung oder Änderung auch nach Ablauf des Grabnutzungsrechtes der Erlaubnis des Marktes Kaufering bedürfen. (ähnlich künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs aus früheren Zeiten gelten)

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern erhaltenswerter Grabmale entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Sporthalle; Sanierung des Hallenbodens und Ersatzbeschaffung Turngeräte; Projektbeschluss und Vergabeermächtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2021 ö 5

Sachverhalt Bürger

Der aus dem Jahr 1974 stammende Hallenboden der Dreifachsporthalle soll im Sommer 2021 saniert werden. Der Boden weist durch die vergangene Nutzung starke Gebrauchsspuren auf, ein Teil der Bodenhülsenabdeckungen ist locker oder steht über die Oberfläche hinaus. Neben der Bodensanierung sollen auch die Sportgeräte, die ebenfalls aus dem Jahr 1974 stammen und teilweise nicht mehr zulässig sind, ausgetauscht werden. Weiter sollen die sechs vorhandenen Sprossenwände im Zuge dieser Maßnahme ersetzt werden, da diese maximal weitere fünf Jahre genutzt werden könnten und eine Kombination aufgrund des nicht mehr vorhandenen Systems mit den neuen Bodenhülsen nicht möglich ist.

Die Umsetzung des Vorhabens sowie die Vergabe sollen in drei Bereichen erfolgen. Die Abstimmung der Planung erfolgte mit den Nutzern der Mittel- und Realschule sowie dem VFL Kaufering.

1)        Rückbau des sanierungsbedürftigen Hallenbodens bis auf den bestehenden Gussasphalt, Ausbau der Sprossenwände, Abdeckungen und Sockelleisten.

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VOB/A wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Angebotsöffnung lag ein wertbares Angebot vor:

       Erstbieter:                                24.595,99 € (Kostenschätzung 37.271,16 €)

2)        Einbau flächenelastischer Sportboden bestehend aus folgendem Schichtenaufbau: Folienabdichtung / PUR Verbundschaum / Birken-Sperrholzplatten, 2-lagig / Oberbelag aus Linoleum. Weiter erfolgt die Linierung, die in Absprache mit allen Beteiligten auf den aktuellen Bedarf angepasst wurde (siehe hierzu den Linierungsplan).

Geschätzte Kosten:        158.655,68 €

3)        Ausbau und Einbau der Bodenhülsen, welche von 124 auf 70 Stück reduziert wurden, sowie Lieferung der Sportgeräte (siehe hierzu den Geräte- und Fundamentplan).

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VOB/A wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Angebotsöffnung lag ein wertbares Angebot vor:

Erstbieter:                                28.245,36 € (Kostenschätzung 28.723,74 €)

Die Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung belaufen sich auf 224.650,58 €. Zum derzeitigen Stand erwarten wir eine Kostenersparnis in Höhe von 13.153,55 €.

Die Maßnahme soll vom 05.07. bis 27.08.2021 durchgeführt werden und wurde im Vorfeld mit allen Nutzern abgestimmt.

Fördermittel können nach Rücksprache mit der Kämmerei nicht erwartet werden. Die Maßnahme Sanierung wurde mit dem Verwendungsnachweis vom Februar/März 2020 abgeschlossen. Die Hallenbodensanierung ist nicht eingebettet in ein städtebauliches Entwicklungskonzept, sodass auch die Fördervoraussetzungen des Investitionspakts Sportstätten nicht erfüllt werden können.

Die Maßnahme wird entsprechend der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Landsberg vom 07.05.2015 und der darin vereinbarten Aufteilung der Bewirtschaftungskosten abgerechnet.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag für den ersten Abschnitt der Maßnahme (Abbruch und Entsorgung) in Höhe von 24.595,99 € sowie den Auftrag für den dritten Abschnitt der Maßnahme (Sportgeräte und Bodenhülsen) in Höhe von 28.245,36 € zu erteilen.

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, den Einbau des Hallenbodens wie aufgeführt auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

Die Verwaltung prüft erneut die Fördermöglichkeiten „Investitionspakt Sportstättenförderung“.

Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Generalsanierung Mittelschule Bau III; Vergaben; Vergabeermächtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2021 ö 6

Sachverhalt Bürger

Zu Beginn der Sitzung vom 14.04.2021 wurde der Top von der Tagesordnung abgesetzt und wird nun dem Marktgemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Es fand zwischenzeitlich eine Sondersitzung mit den Fraktionssprechern am 20.04.2021 und die reguläre Fraktionsvorbesprechung vom 26.04.2021 statt. Die Absetzung des Tops erfolgte aufgrund der geplanten Vergabe des Containerdorfs so, dass auch die übrigen Punkte der Beschlussvorlage nicht mehr weiter behandelt werden konnten. Die bereits in der Presse zu lesenden Stellungnahmen seitens der Verwaltung sind als Anlage nachrichtlich beigefügt. Alle sonstigen bekannten Unklarheiten sind nachfolgend erläutert und mit Anlagen versehen worden, sodass wir davon ausgehen, dass alle Unstimmigkeiten ausgeräumt sind.

1. Vergabe Provisorium Containerdorf

Die Stellungnahmen waren ohne weitere Hintergrundinformationen immer noch nicht ganz einfach lesbar und einige Punkte wurden seitens der Fraktionssprecher auch anders gesehen.

Zunächst stellte sich die Frage, warum und ob wir ein Containerprovisorium in dieser Größe überhaupt brauchen. Dazu ist nun die Anlage „Schulplanung und Bedarfsermittlung prov. Unterbringung“ als Anlage beigefügt. Hier wird ersichtlich, dass spätestens zum 2. Bauabschnitt der Grundschule das Containerprovisorium sogar erweitert werden muss.

Die Zeitschiene der geplanten Sanierungsmaßnahmen sieht folgendermaßen aus:

SJ 2020/2021:        Sanierung Mittelschule Bau III, 1. Bauabschnitt
SJ 2021/2022:        Sanierung Mittelschule Bau III, 2. Bauabschnitt

SJ 2022/2023:        Sanierung Grundschule, 1. Bauabschnitt Bau I
SJ 2023/2024:        Sanierung Grundschule, 2. Bauabschnitt Bau II

Das benötigte Containerprovisorium mit 9 Klassenzimmern wurde als Mietlösung öffentlich bereits so ausgeschrieben, dass es im Anschluss an die Generalsanierung der Mittelschule bis 2024 für die Sanierung der Grundschule weiterverwendet werden kann. Dabei gibt es eine Erstlaufzeit von 13 Monaten, eine Verlängerungsoption um 17 Monate bis zu einer max. Mietzeit von 30 Monaten und eine weitere Verlängerungsoption um 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 42 Monaten bis Dezember 2024. Weitere monatsweise Verlängerungen werden zu den gleichen Konditionen möglich sein. Die Kündigungsfrist für die Container beträgt 8 Wochen.

Der Bau IV wird ab nächstem Schuljahr wieder bestimmungsgemäß genutzt. Die Kosten für die provisorische Unterbringung der Schüler sind leider nicht zuwendungsfähig.

Wir haben drei wertbare Angebote erhalten, die form- und fristgerecht eingegangen sind. Die Streuung der Angebote lag nur im Bereich von 14,49 %, sodass davon ausgegangen werden kann, dass das Angebot des Erstbieters ohne Nachtrag mit rd. 930.000 € der Marktlage entspricht.

Die Containerkosten werden entsprechend der Laufzeit wie nachfolgend dargestellt auf die Baumaßnahmen aufgeteilt. Die Grundkosten wie Auf- und Abbau und die Tiefbaukosten werden jeweils zur Hälfte der Grund- und Mittelschule zugeschlagen. Inzwischen liegt noch ein Nachtrag für 3 Vordächer vor, der ebenfalls bereits eingepreist ist:

Mittelschule (14 Monate):                395.000 €        
Grundschule (28 Monate):          685.000 €

Um nicht am Anfang der Baustelle gleich alle Puffer aufgeben zu müssen, sollen die Kosten für das Containerprovisorium in den zukünftigen Kostenaufstellungen als eigener Posten zusätzlich geführt werden. Weiter erhöhen sich die Kosten um die EDV-Ertüchtigung im Bau IV. Der Bau IV selbst ist nicht Bestandteil der Generalsanierung. Die EDV-Ertüchtigung kann sinnvoll allerdings nicht ohne die Einbeziehung des Bau IV erfolgen, der im Anschluss an die Baumaßnahmen wieder seiner ursprünglichen Nutzung für die Mittelschule zurückgeführt werden soll. Die Maßnahme ist mit 50.000 € beziffert.

Daher ergeben sich folgende vorläufigen Projektkosten:
  • Grundsatzbeschluss vom 13.02.2019                3.986.000,00 € (100,00 %)
  • Entwurf vom 09.09.2020 (incl. Aufzug!)                3.997.605,73 € (100,29 %)
  • Beschluss vom 10.02.2021                        4.400.000,00 € (110,39 %)
    (10 % Risikomanagement!)
  • Containerprovisorium                                      395.000,00 €
  • EDV-Ertüchtigung Bau IV                                          50.000,00 €

Gesamtkosten:                                                4.845.000,00 € (121,55 %)

In den Gesamtkosten sind rd. 400.000 € als Risikomanagement bzw. Puffer enthalten, die derzeit noch verfügbar sind.

Ein bereits vorliegendes Kaufangebot der angebotenen Containerlösung in Höhe von rd. 1.4 Mio. € wird seitens der Verwaltung abgelehnt. Die Anlage besteht aus 48 speziell angepassten Einzelcontainern, die nicht einzeln, sondern nur im Verbund verkauft werden könnten. Wir sehen hier die große Gefahr, dass wir weder die Mehrkosten in Höhe von rd. 500.000 € noch ein zusätzliches Plus damit erzielen können. Wir können diese dann nur gegen Abholung zum Verkauf anbieten. Die Gefahr, hier einen Verlust zu produzieren, ist seitens der Verwaltung zu groß. Sollte sich herausstellen, dass der Markt Kaufering auch nach Ablauf der Mietdauer eine dauerhafte Weiterverwendung von Teilen der Containeranlage benötigt, werden wir mit dem Anbieter zu gegebener Zeit Kaufverhandlungen führen.

Die zusätzlichen Kosten sollen sowohl bei der Mittelschule als auch bei der Grundschule im Haushalt der Folgejahre vorgesehen werden.


2. Vergabeermächtigung Tiefbauarbeiten mit Außenanlagen

Für die Aufstellung des Containerdorfs und die Gestaltung der Außenbereiche mit Verbindung zum Pausenhof sind einige Tiefbauarbeiten notwendig, die zeitnah ausgeschrieben und beauftragt werden müssen.

Diese sind im Wesentlichen:

  • Oberbodenarbeiten und Lagerung in Mieten
  • Bodenaustausch und Fundamentierung für Container
  • Anschlüsse für Kanal, Wasser, Strom und Gas
  • EDV-Verbindung zu Bau IV
  • Änderungen Feuerwehrzufahrt
  • Verbindungswege und Zugänge
  • Pausenbereiche
  • Fundamente für das neue Spielgerät (s. Punkt 3)

Die Kosten wurden bereits auf Basis eines groben Leistungsverzeichnisses geschätzt und liegen bei rd. 140.000 € brutto. Auch diese Kosten sind bisher leider weder erfasst noch im Haushalt vorgesehen. Die Planungen wurden hausintern erstellt, für die LV-Vorbereitung soll ein Landsberger Ingenieurbüro auf Stundenbasis beauftragt werden.

3. Dauerhafte Aufstellung eines neuen Spielgerätes

Das marode und gefährliche Klettergerüst unterhalb der Mittelschule wurde inzwischen von unserem Bauhof abgebaut. Im Haushalt 2021 wurden Mittel für ein neues Spielgerät im Bereich der Schule und der Mittagsbetreuung in Höhe von insgesamt 50.000 € eingestellt. Im Zuge der Erstellung des Containerprovisoriums soll ein neues qualitativ hochwertiges Spielgerät dauerhaft an einer geeigneten Stelle etwas östlich des ehemaligen Standortes errichtet werden. Das im Anhang dargestellte Spielgerät wurde bereits mit der Schulleitung vorabgestimmt und der Standort besichtigt. Die Verwaltung und die Schulleitung sind überzeugt von den vielfältigen Möglichkeiten, die dieses Spielgerät für eine Nutzung ab 6 Jahren bietet. Der Markt Kaufering würde hier ein allgemein zugängliches Spielgerät für die Schule, die Mittagsbetreuung und alle sonstigen Freizeitnutzer schaffen.

4. Vergabe der Fachplanerleistungen für HLS und ELT

In einem beschleunigten offenen Verfahren (§ 15 Abs. 3 VgV) wurden die dringend benötigten Ingenieurleistungen für die Fachplanungen HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär), Los 1 und ELT (Elektroplanung und Steuerungstechnik), Los 2 EU weit ausgeschrieben. Für Los 1 HLS konnten 5 wertbare Angebote erhalten werden, für Los 2 ELT wurden 2 wertbare Angebote eingereicht. 1 Bieter hatte beide Lose angeboten. Der Zuschlag wird an den Bieter mit der höchsten Wirtschaftlichkeitskennzahl, einem Verhältniswert aus qualitativen Leistungspunkten und einem angebotenen Kalkulationshonorar, erteilt. Das tatsächliche Honorar auf Basis der HOAI kann erst nach LPH 3 und den dann feststehenden anrechenbaren Kosten ermittelt werden. Sobald die Entwürfe vorliegen, ggf. auch vorher für Zwischenschritte, wird es dafür eine Beschlussfassung des Marktgemeinderates mit Kostenfortschreibung geben.

  • Los 1 HLS:        5 Bieter: Sieger ist ein Ingenieurbüro aus Passau
  • Los 2 ELT:        2 Bieter: Sieger ist ein Ingenieurbüro aus Karlsfeld

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat billigt die Kosten für die Erstellung des Containerprovisoriums in Höhe von insgesamt 1.080.000 € incl. Tiefbauarbeiten.

Der Marktgemeinderat billigt weiter die Projektmehrkosten im Bereich der Mittelschule. Die Gesamtkosten lt. aktueller Prognose liegen bei 4.845.000 €.

Der Marktgemeinderat befürwortet die Erstellung des Containerprovisoriums mit Weiternutzung für die Sanierung der Grundschule in den Folgejahren und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag nach endgültiger Prüfung der Angebote zu erteilen.

Haushaltsmittel stehen im Jahr 2021 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Der Marktgemeinderat verpflichtet sich, die Kosten in den Folgejahren bei den entsprechenden Haushaltsstellen einzustellen.

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, die Tiefbauarbeiten und das vorgestellte Spielgerät auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Für die LV-Erstellung wird ein Landsberger Ingenieurbüro auf Stundenbasis beauftragt.

Die Vergabe der Fachplaner für HLS und ELT soll wie vorgestellt erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die jeweiligen Zuschläge zu erteilen. Haushaltsmittel sind bei HHSt. 21302.94200 in ausreichender Höhe vorgeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2021 ö 7

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 20.05.2021 12:14 Uhr